Bleiben wir bei der Historie. Bleiben wir bei dem Unfug, den Tarek Al-Wazir und auch Jürgen Walter heute Morgen in ihren Haushaltsreden in Sachen Staatsweingüter vorgetragen haben.
Die Sozialdemokraten haben im Verlauf von 40 Jahren 70 Staatsbeteiligungen aufgebaut und gepflegt. Sie haben Firmen in Bereichen gegründet, in denen das Land wirklich nichts zu suchen hat.In der Zeit von 1991 bis 1999 waren sie, zusammen mit den GRÜNEN, nicht in der Lage, das kritisch durchzugehen. Es gab Dinge, über die man heute den Kopf schüttelt und bei denen man fragt, wieso das Land daran beteiligt war. Das hatte seinen Sinn in den Fünfzigerjahren, gerade in der Landwirtschaft. Denn das waren Aufgaben, die damals von privater Seite nicht erle
digt wurden und wo ein Anschub des Landes richtig war. Diese 70 Beteiligungen wurden von der SPD und später von SPD und GRÜNEN gepflegt.
Heute stellt sich Sozialdemokrat Walter hierher und fordert den großen Ausbruch des Liberalismus, nämlich die Totalveräußerung des letzten Betriebes, den das Land Hessen hat.
Meine Damen und Herren, jetzt will ich Ihnen einmal etwas über den Liberalismus sagen. Liberale sind nie Ideologen.
Wenn ich die Forderungen so aufgreife, wie Walter das getan hat, wird das eine ideologische Forderung. Warum? Jede ideologische Forderung ist blind.
Liberale haben ein Handlungsprinzip. Das lautet: so viel Selbstverantwortung wie möglich und so wenig übertragen, wie es nötig ist.
Die Grenze zwischen dem, was wir dem Einzelnen in seinem Handlungs- und Verantwortungsbereich zutrauen, und dem, wo wir sagen, das muss die Gesellschaft insgesamt machen, ist sehr weit gesteckt.
Diese Grenzen sind bei uns weiter als bei Ihnen,weiter als bei der SPD und, ich glaube, auch weiter als bei vielen der CDU.
Meine Damen und Herren, Liberale haben aber auch ein zweites Prinzip. Das ist das Abwägen. Wir wissen, keiner von uns hat in der Politik die letzte Weisheit gepachtet.
Jetzt komme ich zu dem, was Sie hier durcheinander werfen – natürlich nicht,weil Sie das nicht sehen,sondern weil Sie den Leuten in der Argumentation etwas vormachen wollen. Die Staatsweingüter sind kein originärer Bestandteil des Landeshaushalts Hessen. Die Staatsweingüter sind ein historisches Erbstück,
Ja. – Zu den Staatsweingütern gehört natürlich nicht nur, dass wir jetzt in der Kellerei den Wein verarbeiten, sondern dazu gehören auch 200 ha Liegenschaften. Beim Übergang haben wir die abgetrennt. Die sind von der GmbH gepachtet.
Meine Damen und Herren, das Sammelsurium, das hier zusammengeworfen wird – auch die angeblichen Beihilfen –, das ist ein absoluter Mist.Acht Jahre lang haben Sie mit dem jeweiligen Verlustausgleich mehr – wahrscheinlich doppelt so viel – hineingesteckt, als das jetzt geschieht, ohne dass der Betrieb jemals auf den Stand der Technik gebracht wurde. Buchmäßig gehört der Eigenbetrieb noch zu den Staatsweingütern. Das war eine technische Trennung. Dieses Geld fließt hinein, nichts anderes. Sie verhohnepipeln hier die Leute und versuchen, im Rheingau Stimmung zu machen.Das wird nicht aufgehen. Ich sage Ihnen, das Klima dort ist schon total umgeschlagen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Kollege Dietzel hat mich ermächtigt, aus unmittelbarer Betroffenheit zu der zu seinem Geschäftsbereich gehörenden Liegenschaft eine Bemerkung zu machen.
Frau Kollegin Hoffmann, alle diese Fragen sind nun vielfältig erörtert worden. Deshalb will ich mich auf drei Bemerkungen beschränken.
Die erste Bemerkung ist:Wenn die Kolleginnen und Kollegen Ihrer Partei in den letzten 20 Jahren dafür gesorgt hätten, dass dieses Weingut unter Bedingungen arbeiten kann, dass es in der Lage ist, mit privaten Wettbewerbern mitzuhalten – was seine Ausstattung, seine Investitionen angeht, etwa hinsichtlich dessen, was der Kellereileiter Ambrosi seit dem Jahr 1972 der Hessischen Landesregierung vorgeschlagen und von ihr erbeten hat –,dann hätten wir heute nicht diese Diskussion.
Ich bin es ein bisschen leid, dass das immer auf dem Rücken des Betriebes ausgetragen wird, nach dem Motto: Die verkaufen Fasswein. – Sie muten diesem Betrieb eine Kellerei zu, deren Tanklager nicht ausreichend sind, um den Wein von 200 ha aufzunehmen. Das ist höchst ärgerlich. Das ändern wir jetzt, indem wir versuchen, eine neue Kellerei zu errichten.
Meine zweite Bemerkung.In der Tat hatten wir in der Zeit um 1980 und 1990 in der Art der Bezuschussung möglicherweise einen Tatbestand, der unter heutigem EURecht – das sich geändert hat – nicht mehr erlaubt wäre. Das muss jeder wissen. Das, was Sie immer getan und was wir vorgefunden haben, würde in Zukunft zum Exitus der Staatsweingüter führen.
Die ganze Veranstaltung, die wir hier machen, führt dazu, dass wir ab dem nächsten Jahr keine unmittelbaren Zuschüsse mehr zahlen und uns wie ein normaler Kaufmann zu verhalten beginnen.
Mein dritter Punkt. Sie haben nach den EU-Richtlinien gefragt. Aus unserer Sicht ist es irrelevant, was vor und nach dem 9. Oktober war. Denn das, was vor dem 9. Ok
tober war,gilt im Zweifel für das,was etwa bei der Einlage in die GmbH gezahlt worden ist. Es geht darum, ob ein vernünftiger Kaufmann, der eine GmbH gründet, sie mit Eigenkapital ausstatten würde.Dazu kann man vernünftigerweise Ja sagen. Im Augenblick schaffen wir aber keine neuen Subventionstatbestände. Wir verhalten uns nur normal zu unserem Eigentum. Gemeinsam haben wir entschieden, dass das Eigentum an den Grund- und Bodeneinrichtungen dieses Betriebes bei uns bleibt, im Eigentum des Landes Hessen.
Wenn das dem Land Hessen gehört und das Land Hessen bauen will,kann das Land nicht verlangen,dass eine Bank der GmbH ein Darlehen gibt, ohne dass sich das Land Hessen verpflichtet, mit seinem Grund und Boden, den es verpachtet hat, für dieses Projekt zu haften. Das ist eine bare Selbstverständlichkeit.
Wir regeln das nicht dadurch – was wir problemlos könnten, und niemand würde behaupten, es wäre eine Subvention –, dass wir alle Grundstücke der Staatsweingüter GmbH übertragen. Logischerweise wäre das keine Subvention. Die Tatsache, dass wir das nicht übertragen, den Staatsweingutbetrieb aber so stellen, als wäre er Eigentümer dieser Grundstücke und könnte problemlos damit haften – dann könnten wir noch zwei Kellereien bauen –, ist keine EU-rechtliche Frage.
Der zweite Aspekt betrifft die Immobilien. Das ist offensichtlich. Die derzeitige Kellerei wird verkauft, um eine neue Kellerei zu bauen. Das ist der Hauptteil der 7,5 Millionen c. Sie können nicht vortragen, das sei eine Subvention – wenn man einen Teil des übertragenen Betriebs verkauft, um einen neuen Teil des Betriebs davon zu kaufen; das Gleiche gilt für die bisherige Domäne in Hochheim, die ein Teil des bisherigen Weinguts ist. Wenn man das verkauft, um es zusammenzuführen, weil wir das in Zukunft in einer einzigen Kellerei machen, dann ist daraus auch bei weitester Interpretation keine Subvention zu machen. Diese Tatbestände können jederzeit erläutert werden. Nach Auffassung der Landesregierung führen sie nicht zu EU-rechtlichen Tatbeständen.
Würden wir das alles nicht tun und uns so verhalten wie früher – nämlich nicht wie ein normaler Kaufmann, sondern jeweils am Jahresende fragen, wie hoch der Verlust ist, und das überweisen, wie Sie das jahrzehntelang betrieben haben –, dann würde die EU möglicherweise fragen, ob das nach heutigem Recht ein Wettbewerbsverstoß ist. Alles, was wir dort machen, dient dem Ziel, nach den Regeln eines ordnungsgemäßen kaufmännischen Verhaltens mit einem Eigentum, das uns aus historischen Gründen gehört, dafür zu sorgen, dass in Zukunft kein subventionierter Wettbewerbsnachteil entsteht, sondern dass unter fairen wettbewerbsfähigen Bedingungen dieser Betrieb genauso behandelt wird wie jeder andere Betrieb im Rheingau.Wir sind in der Lage, das nachzuweisen.
Wenn aber der Hessische Landtag sagt, das dürfen wir nicht, dann haben wir die Situation, dass der Betrieb entweder Konkurs geht oder wir weiterhin EU-rechtlich Subventionen leisten.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir legen Ihnen heute den Einzelplan 09 für das Jahr 2005 vor.Wir sind davon überzeugt, dass das, was wir dort dokumentieren, die zukunftsorientierte Politik für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz ist. Lassen Sie mich auch bei fortgeschrittener Zeit noch einige Punkte ansprechen.
Wir können hier Punkte herausstellen, bei denen wir in den letzten Jahren erfolgreich waren und bei denen wir in den nächsten Jahren erfolgreich bleiben wollen.
Nehmen wir das Beispiel Hochwasserschutz. Ich denke, wir haben gezeigt, dass wir nicht nur dann über den Hochwasserschutz diskutieren, wenn wir an der Elbe ein Hochwasser haben, sondern wir haben auch danach unsere Hausaufgaben gemacht. Es geht dabei nicht nur um die Dämme an Rhein und Main, wo wir in den letzten Jahren Sanierungsmaßnahmen in Höhe von 10 Millionen c jährlich durchgeführt haben.Die Gesamtsanierung wird zugegebenermaßen wahrscheinlich bis zum Jahre 2015 dauern.