Protocol of the Session on September 14, 2004

Ich frage die Landesregierung:

Trifft es zu, dass sie aufgrund einer Konkurrentenklage bei der Bewerbung um die Besetzung der Leitung des Sachgebietes Verwaltung im Nationalparksamt zum zweiten Mal eine von ihr gewünschte Personalentscheidung aufgrund eines Gerichtsbeschlusses zurückziehen musste?

Herr Staatsminister Dietzel.

Frau Abg. Hammann, das Stellenbesetzungsverfahren in der Sachgebietsleitung I – Verwaltung – im Nationalparksamt Kellerwald-Edersee ist im einstweiligen Rechtsschutzverfahren angefochten worden. Das Amtsgericht Kassel hat dem Landesbetrieb Hessen-Forst auferlegt, es vorläufig zu unterlassen, den ausgeschriebenen Dienstposten kommissarisch oder endgültig mit der ausgewählten Person zu besetzen. Der Landesbetrieb Hessen-Forst hat inzwischen Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Kassel beim Hessischen Landesarbeitsgericht in Frankfurt eingelegt.

Allgemein möchte ich zu der Frage anmerken, dass Rechtsstreitigkeiten auch in Personalangelegenheiten ein Ausdruck des funktionierenden Rechtsstaates sind und dementsprechend auch sachlich durchgeführt werden müssen.

(Lachen bei der SPD – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das stimmt!)

Zusatzfrage, Herr Abg. Häusling.

Nachdem wir feststellen können, dass das Chaos bei der Stellenbesetzung im Nationalpark Kellerwald weitergeht, eine Frage zum Naturpark. Sie wissen, dass Herr Führer zum 01.01. eine andere Stelle als kommissarischer Leiter des Naturparks und des Nationalparks antritt. Gibt es in diesem Bereich eine Perspektive für die Fortsetzung der Tätigkeit?

Herr Staatsminister Dietzel.

Herr Abg. Häusling, da Sie fragen, ist klar, dass Herr Dr. Führer dort nicht weitermacht, sondern er wird die Leitung des Forstamtes in Rotenburg übernehmen. Deswegen muss die Stelle des Naturparkamtsleiters neu besetzt werden. Ich habe vor wenigen Tagen mit dem Leiter von Hessen-Forst, Herrn Gerst, gesprochen. Im Augenblick wird das Auswahlverfahren für die Stelle des Naturparkleiters durchgeführt.

Frau Kollegin Hammann, bitte.

Herr Minister Dietzel, am 09.09. teilten Sie mit, dass Sie jetzt die Leitung des Nationalparkamtes KellerwaldEdersee bundesweit ausschreiben wollen. Ich frage Sie: Warum haben Sie fast zwei Monate gebraucht, um zu dieser Entscheidung zu gelangen?

Herr Staatsminister Dietzel.

Meine Damen und Herren, nach den Querelen, die wir im Vorfeld gehabt haben, denke ich, dass es wichtig war, uns gründlich auf die Ausschreibung vorzubereiten. Das ist auch geschehen. Zum Zweiten musste die PVS-Bestätigung aus dem Finanzministerium bei uns einlaufen. Das ist dann auch geschehen, sodass wir am vergangenen Wochenende bundesweit ausgeschrieben haben.

Zusatzfrage, Herr Abg.Al-Wazir.

Herr Staatsminister, es ist völlig richtig, dass es zum Rechtsstaat gehört,dass es Rechtsstreitigkeiten gibt.Aber würden Sie mir zustimmen, dass die Wahrscheinlichkeit für Rechtsstreitigkeiten sinkt, wenn diejenigen, die die Ausschreibung machen, sich an die Formalien halten? Oder, andersherum gefragt: Könnte es sein, dass der Fisch vom Kopfe her stinkt?

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) )

Herr Kollege Al-Wazir, es ist eigentlich nicht erlaubt, die Frage so zu stellen, wie Sie sie gestellt haben. Ich lasse die Frage trotzdem zu. Herr Staatsminister Dietzel.

(Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Abg. Al-Wazir, da ich davon ausgegangen bin, dass diese Frage von Ihnen oder von jemand anderem gestellt werden würde, habe ich mir einmal auflisten lassen, wie viele Verfahren in Ihrer Regierungszeit angestanden haben.Ich will zwar nicht alle Fälle aufzählen,aber durchaus sagen, dass es unter Ihrer Regierungszeit ähnlich viele Verwaltungsstreitigkeiten gab.Wenn ich mir die Liste insgesamt ansehe, dann würde ich sogar sagen, dass es in Ihrer Regierungszeit mehr Fälle gab, dass dieses demokratische Recht also entsprechend genutzt wurde – wie auch unter unserer Regierungszeit.

(Beifall bei der CDU)

Frage 250, Herr Abg. Gotthardt.

Ich frage die Landesregierung:

Wodurch zeichnen sich die „günstigen Gebiete“ aus, in denen der Betrieb einer Erdwärmepumpe bis 30 kW Leistung, die zur Versorgung von Ein- und Zweifamilienhäusern ausreicht, künftig ohne ein hydrogeologisches Gutachten möglich ist?

Herr Staatsminister Dietzel.

Herr Abg. Gotthardt, die Regelung zu „günstigen Gebieten“ findet sich in Nr. 5.2 der „Anforderungen des Gewässerschutzes an Erdwärmepumpen“ in einem Erlass vom 8. Juni 2004, veröffentlicht im „Staatsanzeiger“ auf Seite 2159. Danach wird ein Gebiet als „günstig“ bezeichnet, wenn sowohl die hydrogeologischen als auch die wasserwirtschaftlichen Gegebenheiten als günstig eingestuft werden. Mit dem Erlass wurde das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie gebeten, einen Leitfaden und eine Karte mit den günstigen, ungünstigen und unzulässigen Gebieten zu erstellen. Die Karte und der Leitfaden sind weitgehend fertig gestellt. Die Veröffentlichung ist für den Spätherbst vorgesehen.

Hydrogeologisch günstig ist ein Gebiet mit mittlerer bis geringer Durchlässigkeit und keiner wesentlichen Stockwerksgliederung. Sehr stark geklüftete Gesteine werden z. B. nicht unter diese Regelung fallen. In diesen Gebieten kann davon ausgegangen werden, dass durch die Bohrungen keine unerwünschten Verbindungen von Grundwasserstockwerken mit unterschiedlichen Grundwasserqualitäten entstehen können.

Wasserwirtschaftlich günstig ist ein Gebiet, das außerhalb von einem Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet oder in dessen weiteren Zonen, nicht im Einzugsgebiet einer öffentlichen Trinkwassergewinnung oder einer staatlich anerkannten Heilquelle ohne festgesetzte Schutzzonen und nicht im kontaminierten Bereich einer Altlast, einer schädlichen Bodenverunreinigung oder Grundwasserverunreinigung liegt.

Für den Bau und den Betrieb der Erdwärmepumpen in „günstigen Gebieten“ ergeben sich die einzuhaltenden Anforderungen aus dem oben genannten Erlass. Zusätzliche Anforderungen zum Schutz des Grundwassers sind in diesen Gebieten nicht erforderlich. Aus diesem Grund kann auf eine hydrogeologische Stellungnahme des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie oder eines geeigneten Hydrogeologen verzichtet werden. Für die Erteilung der Erlaubnis, die nach Wasserhaushaltsgesetz erforderlich ist, genügen vereinfachte Antragsunterlagen.

Frage 251, Herr Abg. Otto.

Ich frage die Landesregierung:

Wie ist es fachlich zu erklären, dass nach dem Willen der Bundesregierung der Ackerbau in Überschwemmungsgebieten mit Düngungsbeschränkungen belegt werden soll, während gleichzeitig die Grünlandnutzung in diesen Bereichen ohne Düngungsauflagen möglich ist?

Herr Staatsminister Dietzel.

Herr Abg. Otto, der Deutsche Bundestag hat in seiner 118. Sitzung am 1. Juli 2004 das Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes in der Fassung der Bundestagsdrucksache 15/3455 beschlossen.

Gemäß § 31b der Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes muss für die nach Abs. 2 Satz 1 festgesetzten Überschwemmungsgebiete durch Landesrecht der Schutz der Flächen geregelt werden, auf denen Erosionen oder erheblich nachteilige Auswirkungen auf Gewässer, insbesondere durch Schadstoffeinträge, zu erwarten sind. Nach diesen Regelungen muss gewährleistet sein, dass diese Flächen so bewirtschaftet werden, dass eine ganzjährige Bodenbedeckung sichergestellt ist und die Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln im Hinblick auf mögliche Überflutungen eingeschränkt wird.

Darüber hinaus ist in den erosionsgefährdeten Abflussbereichen der nach Abs. 2 Satz 1 festgesetzten Überschwemmungsgebiete der Ackerbau bis zum 31. Dezember 2012 einzustellen. Eine Differenzierung der Vorschriften für die Düngung nach der Art der landwirtschaftlichen Nutzung ergibt sich hieraus nicht.

Frage 252, Frau Abg. Hölldobler-Heumüller.

Ich frage die Landesregierung:

Mit welcher Begründung ist auf der angeblich neutralen Homepage des Verbraucherfensters Hessen ein ausführlicher Hinweis auf den gentechnikfreundlichen Wissen

schaftlerkreis Grüne Gentechnik platziert, während man nach gentechnikkritischen Hinweisen bzw. Institutionen lange und intensiv suchen muss?

Herr Staatsminister Dietzel.

Frau Abgeordnete, es ist eine Aufgabe des Verbraucherfensters, die Öffentlichkeit über verbraucherrelevante Themen, also auch über die Thematik Gentechnologie, umfassend,objektiv und neutral zu informieren und dabei alle fundierten Informationen – soweit bekannt und zugänglich – ideologiefrei anzubieten.

(Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Normalerweise macht das die Kollegin Apel!)

Dabei wird bewusst in Kauf genommen, dass diese nicht immer den Wünschen oder Zielrichtungen jedweder politischen Partei entsprechen. Vor diesem Hintergrund besteht zu dem mit der Frage unterstellten Vorwurf einer tendenziösen Auswahl der Beiträge kein Anlass.

Das Verbraucherfenster wird in der Regel täglich aktualisiert. Die Zusammenstellung der Beiträge erfolgt dabei nach Reihenfolge des Eingangs. Auf der Homepage sind deshalb jeweils die fünf aktuellsten Beiträge zu sehen. Sobald ein neuer Beitrag platziert wird, wird der jeweils älteste, ca. fünf Tage alte Beitrag in einer Datenbank archiviert. Dies entspricht dem gängigen Verfahren vergleichbarer Portale.Daher ist nicht immer gewährleistet,dass zu exakt einem gleichen Thema zeitgleich zwei Beiträge mit jeweils unterschiedlicher Ausprägung zur Veröffentlichung zur Verfügung stehen.

Sämtliche der derzeit 25 Beiträge zu den Themen „Gentechnik“ bzw. „Gentechnologie“ sind durch einfaches Eintippen der genannten Suchbegriffe in der Suchzeile des Verbraucherfensters im Archiv zu finden und werden übersichtlich in Tabellenform aufgelistet. Alternativ können die Artikel auch in der Rubrik „Ernährung und Lebensmittelsicherheit“ unter dem Kapitel „Bio- und Gentechnologie“ gefunden werden. Dieses Verfahren ist nicht umständlich,sondern funktioniert äußerst schnell,einfach und effizient.

Neben dem in der Frage angesprochenen Portal des Wissenschaftlerkreises finden Nutzer unter den Begriffen „Gentechnik“ bzw. „Gentechnologie“ Artikel bzw. Verweise auf Artikel von anderen seriösen Anbietern bzw.offiziellen Organisationen und Institutionen, z. B. der EUKommission, der Forschungsanstalt Geisenheim, des Bundesinstituts für Risikobewertung, von Greenpeace, des BMVEL usw., mit Informationen zum Thema Gentechnik.Die Auswahl der Links bzw.Beiträge ist demnach als ausgesprochen ausgewogen zu bezeichnen. An keiner Stelle und zu keiner Zeit wird oder wurde im Verbraucherfenster einseitig argumentiert oder informiert.

Zusatzfrage, Frau Abg. Hölldobler-Heumüller.

Sie widersprechen sich in Ihren Äußerungen leicht. Deshalb möchte ich gerne nachfragen.Am Anfang haben Sie betont, wir müssten damit rechnen, dass dort keine Publikationen veröffentlicht sind, die unseren Beifall finden, was das Thema Gentechnik betrifft.Auf der anderen Seite erklären Sie, die Darstellung auf der Internetseite sei sehr ausgewogen.

Sie betonen die Wissenschaftlichkeit des Verbraucherfensters. Ich frage jetzt konkret: Wo finde ich wissenschaftliche Untersuchungen, die die Gefahren und Risiken der Gentechnik erörtern und ihren – –

Sie haben schon viel gesagt,was nicht Teil einer Frage war. – Herr Staatsminister Dietzel.