Protocol of the Session on September 14, 2004

Ich rufe Frage 233 des Abg. Otto auf.

Ich frage die Landesregierung:

Ist auch Hessen von der in einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Focus“ vom 7. Juni 2004 erwähnten Rückzahlung von EU-Fördermitteln in Höhe von 4,3 Millionen € für Projekte zur Entwicklung des ländlichen Raums betroffen?

Herr Staatsminister Dietzel.

Herr Abg. Otto, nein. Es handelt sich um Mittel der Gemeinschaftsaufgabe LEADER+, die von anderen Bundesländern nicht verausgabt werden konnten und deshalb verfielen. Die Mittel, um die es hier geht, werden in der Abteilung Ausrichtung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft bereitgestellt und unterliegen dadurch einer Finanzierungsregelung, nach der die Mittel nicht bereits am Ende des laufenden Haushaltsjahres verfallen, sondern erst zwei Jahre später. Das ist die so genannte n+2-Regel.

Mit der Ende des Jahres 2001 geänderten Genehmigung ihrer Programme hatten einige Länder von der EU Mittel für 2001 erhalten. Nach der n+2-Regel mussten diese Mittel bis Ende 2003 verausgabt werden. Einige Länder haben das nicht geschafft. Das hessische Programm ist einige Wochen später – also bereits Anfang 2002 – geneh

migt worden, sodass die Frist für Hessen erst Ende 2004 abläuft.

Ich rufe Frage 239 auf. Herr Abg. Caspar.

Ich frage die Landesregierung:

Mit welcher Zielsetzung und mit welchem Mitteleinsatz unterstützt sie hessische Unternehmen bei der Vorbereitung der Ratings im Hinblick auf die Kreditvergabe nach Basel II?

Herr Staatsminister Dr. Rhiel.

Herr Abgeordneter, das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung fördert seit dem Jahr 2002 Check-ups für Rating zur Vorbereitung der kleinen und mittleren Unternehmen, für die im Zusammenhang mit Basel II zu erwartenden Ratings. Diese besondere Form der Beratungsförderung soll die Ratings der Kreditwirtschaft nicht ersetzen – darauf lege ich ausdrücklich Wert –, sondern mittelständische Unternehmen für Rating sensibilisieren und auf die Anforderungen dieser Unternehmensanalyse vorbereiten.

Die Check-ups für Rating wurden im Jahr 2002 und 2003 pilotweise durch Zuschüsse gefördert. Ab dem Jahr 2004 wurden sie als förderfähige Beratungsart in die Richtlinien zur Beratungsförderung aufgenommen. Durch die Zuschüsse können die Beträge entsprechend reduziert werden. Kleine Unternehmen zahlen für diese Check-ups ca. 750 €, mittlere Unternehmen 1.500 €. Im Jahr 2002 wurden dafür insgesamt 465.000 € aufgewandt, im Jahr 2003 284.000 €. Die Mittel bestehen einerseits aus originären Landesmitteln und andererseits aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.

Ich rufe die Frage 240 auf. Frau Abg. Lannert.

Ich frage die Landesregierung:

Was unternimmt sie, um die Wettbewerbsfähigkeit zugunsten von überwiegend mittelständischen Unternehmen im Bereich der Postdienstleistungen zu ändern?

Herr Staatsminister Dr. Rhiel.

Frau Abgeordnete, ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

Die Hessische Landesregierung hat sich bereits seit Jahren für eine Liberalisierung im Postmarkt eingesetzt. Aktuell ist auf folgende Initiativen zu verweisen, die jeweils auf einem Kabinettsbeschluss vom 15.09. letzten Jahres basieren:

Die Landesregierung hat im Zusammenhang mit der Beratung des 14. Hauptgutachtens der Monopolkommission einen Entschließungsantrag im Bundesrat eingebracht, in dem zum Ausdruck kam,dass es Handlungsbedarf gibt,im Zuge der erforderlichen Anpassung des Postgesetzes im Rahmen der TKG-Novellierung neue Wettbewerbsmöglichkeiten für Postdienstleister zu erschließen.

Im Zusammenhang mit der Beratung des Tätigkeitsberichts der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) sowie des Sondergutachtens der Monopolkommission hat die Landesregierung zusammen mit Niedersachsen im Bundesrat einen Entschließungsantrag eingebracht. Darin wurde die Bundesregierung aufgefordert, zu prüfen, inwieweit schon heute der Umfang des Monopols nachhaltig reduziert werden kann. Sie hat dazu insbesondere auf folgende Ansatzpunkte verwiesen: erstens Freigabe der Kataloge, zweitens Freigabe der Postkonsolidierung, d. h. des Einsammelns und Vorsortierens von Post.Sie hat darüber hinaus in der Entschließung auch darauf hingewiesen, dass es dringend geboten ist, die bestehende Wettbewerbsverzerrung aufgrund der Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post AG – übrigens ein aktuelles Thema – aufzuheben.

Ich habe mich in einem gemeinsamen Schreiben mit meinem niedersächsischen Kollegen, Herrn Dr. Walter Hirche, mit diesem Anliegen unmittelbar an den Bundeswirtschaftsminister gewandt. Da sich die Zusage der Bundesregierung zu einer Gesetzesänderung allerdings nur auf die fehlende Möglichkeit der Postkonsolidierung erstreckt, wird die Hessische Landesregierung im weiteren Verfahren darauf achten, dass Maßnahmen zur weiteren Liberalisierung auch in diesem Gesetzentwurf verankert werden können.

Ich rufe die Frage 243 auf. Frau Abg. Sorge.

Ich frage die Landesregierung:

Betrifft die in der geplanten HHG-Novelle vorgesehene Regelung, die Beiträge der Studierenden von deren Wahlbeteiligung zum Studierendenparlament abhängig zu machen, auch die Beiträge der Studierenden für das Semesterticket?

Herr Staatsminister Corts.

Frau Abg. Sorge, meine Damen und Herren! Nein, zwischen dem Beitrag für das Semesterticket und dem Beitrag für die sonstigen Aktivitäten der ASten ist zu unterscheiden. Dies wird auch durch die Begründung des Gesetzentwurfes dokumentiert, in der ausgeführt wird, dass nur der Anteil am Studentenschaftsbeitrag, der auf die ASten entfällt, von der Kürzung betroffen sein kann.

Zusatzfrage der Abg. Sorge.

Werden Sie das,wenn Sie das so wollen,auch im Gesetzestext so veranlassen? Denn zurzeit beinhaltet § 95 Abs. 3 HHG die Beiträge für das Semesterticket. Das heißt, Sie müssten das in den Gesetzestext aufnehmen. Werden Sie das tun, wenn Sie den Gesetzentwurf hier vorlegen?

Herr Staatsminister Corts.

Das überlasse ich den Fachjuristen.Wenn es nicht eindeutig genug ist, werden wir es aufnehmen.

(Lachen des Abg. Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Als Nächstes rufe ich Frage 244 auf. Frau Kollegin Sorge.

Ich frage die Landesregierung:

Was hat sie unternommen, um der 1999 im Kulturvertrag zwischen der Stadt Frankfurt am Main und dem Land Hessen beschlossenen Absicht,den Beschäftigten der Stadtund Universitätsbibliothek durch den Betriebsübergang keine Nachteile entstehen zu lassen, nachzukommen?

Herr Staatsminister Corts.

Frau Abg. Sorge, meine Damen und Herren! In § 4 Abs. 7 des Kulturvertrages ist geregelt, dass die in der Bibliothek tätigen Beamten mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in den Dienst der Universität versetzt werden, während für die Arbeiter und Angestellten ein Betriebsübergang nach § 613a BGB vorgesehen wurde. In den Absätzen 9 und 10 finden sich dann spezielle Regelungen zu den Besitzständen der Beschäftigten. Diese betreffen insbesondere das Jobticket, Ehrengaben bei Jubiläen und den Essensgeldzuschuss. Die Besitzstände soll es weiter geben, soweit sie städtischen Bediensteten auch zustehen. Für Beamte ist vorgesehen, eine abschmelzbare Ausgleichszulage zu gewähren, sofern sie Zuwendungen erhalten, die es im Landesdienst nicht gibt. Der Vertrag enthält keine Regelung für den umfangreicheren Problembereich der nicht vollständigen Kongruenz von entgelttarifvertraglichen Regelungen bei den Kommunen einerseits und von Bund und Ländern andererseits.

An dieser Stelle sei bemerkt,dass die vertragschließenden Parteien im Jahre 1999 Stadt und Land waren, aufgrund der seither zweimaligen Novellierung des Hochschulrechtes landesseitig der Akteur prinzipiell die Universität ist. Dies gilt insbesondere deshalb, weil der gesamte Integra

tionsprozess im Rahmen des Budgets, das durch einen speziellen Sondertatbestand den Bedarf der Bibliothek berücksichtigt, zu bewerkstelligen ist.

Erst im vergangenen Jahr kam es zu konkreteren Gesprächen zwischen der Stadtverwaltung und der Universität insbesondere über die entgelttarifvertraglichen Aspekte. Ich habe die Leitung der Universität Frankfurt ermächtigt, in Verhandlungen mit der Stadt einzutreten und die notwendigen Vereinbarungen abzuschließen. Für die zahlenmäßig größte Gruppe der Angestellten wird eine Schlechterstellung gegenüber den kommunalen Tarifen dadurch vermieden, dass zum 1. Januar 2005 die möglichen Bewährungsaufstiege in die nächsthöhere Vergütungsgruppe vollzogen werden. Die Kommunen bezahlen teilweise zwar besser, sie kennen aber nicht das Instrument des Bewährungsaufstiegs. Für diejenigen bibliothekarischen Beschäftigten, für die dies noch nicht oder gar nicht möglich ist, hat der Finanzminister der Gewährung befristeter abschmelzbarer außertariflicher Zulagen zugestimmt.Der BAT behandelt nämlich insofern bibliothekarische Beschäftigte schlechter als Verwaltungsmitarbeiter.

Für den Bereich der Zusatzversorgung konnten die Klärungen leider noch nicht abgeschlossen werden. Zwischen den Versorgungskassen der Kommunen einerseits und von Bund und Ländern andererseits herrscht seit geraumer Zeit ein vertragsfreier Zustand. Das HMWK ist jedoch an die Zusatzversorgungskassen mit dem Ziel herangetreten, zu einer gruppenbezogenen Lösung zu kommen. Ich rechne mit einer baldigen Antwort.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Sorge.

Ist sichergestellt, dass die Beschäftigen dem Übergang zustimmen werden?

Herr Staatsminister Corts.

Ich verhandle nicht selbst. Ich habe bisher aber noch nichts Gegenteiliges gehört; von der Universität sind bisher noch keine Signale gekommen.Ich gehe eigentlich davon aus.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Sorge.

Die Signale sind eindeutig gekommen. Sie liegen bei uns, aber auch bei Ihnen – das kann ich dem Schreiben entnehmen – auf dem Tisch. Was werden Sie tun, wenn nicht alle Beschäftigten dem Übergang zustimmen werden?

Herr Staatsminister Corts.

Diese Frage werde ich beantworten können, wenn es so weit ist. Das warte ich erst einmal ab.

Ich rufe die Frage 249 auf. Frau Abg. Hammann.

Ich frage die Landesregierung: