Wenn wir in Hessen an so etwas arbeiten würden und einen Vorschlag dazu unterbreiten könnten, wären wir in der Bundesrepublik zwar nicht mehr ganz an der Spitze, aber wir könnten zumindest zur Spitze aufschließen. Ich lade alle in diesem Parlament dazu ein, den Weg zu einem Datenschutzaudit mit einer entsprechenden Gesetzesinitiative zu begleiten.
Da die Redezeit jetzt schon abgelaufen ist, sage ich nichts mehr zu der Videoüberwachung. Aber die Tatsache, dass mittlerweile die dritte Generation von Datenschützern Kritik daran übt, sollte uns dazu ermuntern, über diese Frage genauer nachzudenken. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst ein Wort des Dankes aussprechen. Nach dem Wechsel in der Position des Datenschutzbeauftragten gilt es,heute eigentlich zwei Leuten zu danken, zunächst Herrn Prof. Dr. von Zezschwitz, der für diesen Bericht noch verantwortlich zeichnet, und Ihnen, Herr Prof. Ronellenfitsch, der den Bericht heute im Plenum vertritt. Ihnen beiden seitens der CDU-Landtagsfraktion ein herzliches Dankeschön.
Sie beide haben mit dem Team des Datenschutzbeauftragten nicht nur Ihre originären datenschutzrechtlichen Kontrollfunktionen wahrgenommen, sondern Sie waren auch hilfreiche und wichtige Berater im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren. Dafür darf ich Ihnen beiden und vor allem den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Namen der CDU-Landtagsfraktion sehr herzlich danken.
Es ist wichtig, dass der Datenschutz als Garant des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger auf der einen Seite und die Praktikabilität bzw. der Erfolg des Verwaltungshandelns auf der anderen Seite stets in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. Ihrer Haltung, die Sie beim Amtsantritt und im Innenausschuss erläutert haben, den Datenschutz nicht ausschließlich als Abwehrrecht zu definieren, stimme ich ausdrücklich zu. In einer Informationsgesellschaft muss auch die garantierte Informationsfreiheit ausreichend Geltung erhalten.
Willentliche Verstöße gegen den Datenschutz sind nicht in größerem Umfang aufgetreten. Damit sind die Landesregierung und die Landesverwaltung ihrem Datenschutzauftrag gerecht geworden.Das haben Sie in Ihrem Bericht bestätigt, und das lässt uns in einiger Gelassenheit – Kollege Siebel hat es vorgemacht – den Datenschutzbericht heute hier besprechen.
Sie führen Ihren positiven Befund auf die hohe Datenschutzkultur in Hessen im Zusammenwirken von Regierung, Opposition und Datenschutzbeauftragtem zurück. Sie haben eben Hessen als „Hochburg des Datenschutzes“ bezeichnet. Das ehrt uns letztlich alle. Herzlichen Dank dafür.
Der Datenschutz steht häufig im Hintergrund der Diskussionen in diesem Hause. Das ist bei Ihren Ausführungen, Herr Prof. Ronellenfitsch, aber auch durch die den Ausführungen des Kollegen Siebel deutlich geworden. Dabei geht es häufig um inhaltliche Fragen des Rechts, z. B. bei der Rasterfahndung und der Videoüberwachung. Für die CDU-Landtagsfraktion bleibt festzuhalten: Nach der – wenn auch streitigen – Verabschiedung von Gesetzen in diesem Hause finden die Vorschriften des Datenschutzes
die entsprechende Beachtung durch öffentliche Stellen. Das ist erfreulich, aber eigentlich auch selbstverständlich.
Die Tatsache, dass wir den Datenschutzbericht an prominenter Stelle behandeln,nämlich hier im Plenum,zeigt die Wichtigkeit, die diesem Thema in Hessen beigemessen wird.
Die Videoüberwachung und auch die Rasterfahndung bleiben hier im Hause streitig. Dabei geht es aber nicht um datenschutzrechtliche Fragen. Ich verhehle nicht, dass wir Ihre Auffassung zur Frage der Qualifizierung der Rasterfahndung – eben nicht als Verwaltungsakt – teilen und die von Ihnen vertretene Ansicht,Videoüberwachungsbereiche als so genannte Sicherheitsinseln für die Bürger zu bezeichnen, in denen sie sich ungefährdet aufhalten können, sicherlich eine Bereicherung der Diskussion über dieses Thema ist.
Ich möchte noch die Punkte aufgreifen, die Sie angesprochen haben. Das, was Sie zur Frage des Journalistenprivilegs, zur richterlichen Unabhängigkeit und zur Evaluation der Hochschulen vorgetragen haben, dient auch der Entkrampfung der Diskussion in diesem Hause.
Über Orden und Ehrenzeichen haben wir bereits im Ausschuss debattiert.Frau Staatssekretärin Scheibelhuber hat damals berichtet, dass in elf Bundesländern keine Regelung für diesen Bereich bestehe. Gleichwohl kann ich Ihre Ausführungen zu diesem Thema nachvollziehen.Wir müssen bei dieser Frage aber dafür Sorge tragen,dass die Auszeichnung von Bürgerinnen und Bürgern, die wir alle wünschen, handhabbar bleiben muss.
Ich komme zum Schluss. – Die Frage der Datensicherheit ist in der Tat eine enorme Herausforderung, insbesondere wenn wir bedenken, dass wir mit E-Government und Ähnlichem noch große Dinge vorhaben.
Ich darf mich zuletzt nochmals bei Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr herzlich für den Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten bedanken.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Ronellenfitsch, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde,wir haben heute nicht nur über den 31. Datenschutzbericht und die Stellungnahme der Landesregierung hierzu, sondern auch über den Bericht der Landesregierung über die Tätigkeit der für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich in Hessen zuständigen Aufsichtsbehörden zu beraten. Es ist völlig klar, dass man innerhalb von fünf Minuten die wesentlichen Punkte dieser dicken Wälzer nicht ordentlich wür
digen kann, zumal wir inzwischen schon den 32. Bericht vorliegen haben, über den wir im nächsten Jahr debattieren werden.
Ich möchte deshalb zu den angesprochenen Punkten gar nicht mehr sehr viel sagen. Ich will zuerst das ansprechen, was mir gut gefallen hat. Sie haben erwähnt, dass Regierung, Opposition und Datenschutz, in einem Dreieck positiv zusammenarbeitend, Hessen zu einem Spitzenort des Datenschutzes gemacht haben. Ich denke, das ist eine Auszeichnung für uns alle. Das relativiert viele der Meinungsverschiedenheiten, die wir hier oft miteinander austragen.
Es ist gut, dass mit Daten im öffentlichen Bereich im Großen und Ganzen ordentlich umgegangen wird. Das ist die Quintessenz des Berichtes. Wenn man aber den Bereich der nicht öffentlichen Datenverarbeitung und auch die Personalausstattung der Regierungspräsidien betrachtet, die diesen Bereich überwachen, dann ist es umso dringender, dass wir erneut über die Frage debattieren, wie wir es schaffen – vielleicht über Zwischenschritte oder ähnliche Konstruktionen –, ein Kompetenzzentrum für den Datenschutz im öffentlichen und nicht öffentlichen Bereich einzurichten. Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern sind diesbezüglich sehr vielversprechend. Ich hoffe, dass die Regierungspartei – als die SPD Regierungspartei war, hat sie das leider ähnlich gesehen – einen ähnlichen Fortschritt hinlegt, wie ihn die Sozialdemokratie mittlerweile gemacht hat.
Ich will zum Schluss ein paar grundsätzliche Bemerkungen machen.Herr Ronellenfitsch,Sie haben das Journalistenprivileg angesprochen. Es ist zutreffend, dass Journalisten keine Anwälte sind. Es ist auch zutreffend, dass es einen Unterschied gibt, wenn man die Anwälte als einen Teil der dritten Gewalt sieht.
(Jörg-Uwe Hahn (FDP):Sie sind ein Teil der dritten Gewalt! Sie sind ein Organ der Rechtspflege, Herr Kollege!)
Wir sprechen aber nicht nur scherzhaft davon, dass die Journalisten, dass die Medien insgesamt die „vierte Gewalt“ darstellen, weil die Art und Weise, wie bestimmte Informationen an die Öffentlichkeit gelangen und wie diese Informationen im Rahmen von Recherchen erworben werden, für die Frage, wie sich die Exekutive dazu verhält, von immer größerer Bedeutung ist. Ich möchte nicht den Krieg um Bilder ansprechen, der momentan tobt und sehr unerfreulich ist. Die Medien haben eine sehr viel größere Rolle, als sie sie vor 30 Jahren hatten, als das Hessische Datenschutzgesetz formuliert worden ist. Insofern mache ich ein großes Fragezeichen an Ihre diesbezüglichen Ausführungen.
Herr Ronellenfitsch, ich denke, dass der Datenschutz immer parteiisch sein muss. Das ist seine Rolle. Der Datenschutz verteidigt das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger.
Logischerweise gibt es auch andere Interessen – so ist das in einer Demokratie –, z. B. echte oder vermeintliche Sicherheitsinteressen,die dem vielleicht entgegenstehen.Es kann sein, dass man dann am Ende zu einem Kompromiss kommen muss, in dem man versucht, die beiden bestehenden Interessen miteinander abzugleichen. Aber ich glaube,am Beginn muss immer das Parteiergreifen für das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürgerin
nen und Bürger stehen. Ich glaube, dass man am Ende – das steht auch einem Datenschutzbeauftragten gut an – immer ausloten muss, wie weit man gehen kann, um die anderen Interessen mit dem ersten Interesse zusammenzubringen. Ich glaube aber schon, dass wir in Hessen nicht ohne Grund zu diesem „Leuchtturm“, „Hort“ oder „Vorreiter“ des Datenschutzes geworden sind. Auf diesem Wege sollten wir weitermachen. – Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch die FDP-Fraktion macht das nicht nur, weil es ein gutes Ritual ist, sondern aus unserer festen Überzeugung: Ich sage herzlichen Dank dem amtierenden Datenschutzbeauftragten, ich habe schon meinen herzlichen Dank an Ihren Vorgänger, Herrn Prof. Dr. von Zezschwitz, bei dessen Verabschiedung gerichtet, und ich sage das auch aus voller Überzeugung den Mitarbeitern, die zum großen Teil heute in diesem Hause anwesend sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Datenschutzbeauftragte und seine Behörde sind in unseren Augen,in den Augen der Liberalen,eine moralische und eine ethische Instanz. Sie trägt dafür Sorge, dass die Bürgerrechte eingehalten werden – jedenfalls diejenigen Bürgerrechte, die mit dem informationellen Selbstbestimmungsrecht kollidieren können oder von ihm gedeckt werden.
Diese Arbeit hat der Hessische Datenschutzbeauftragte in den letzten 30 Jahren in Hessen hervorragend übernommen. Dies ist auch in dem 31.Tätigkeitsbericht nachzulesen, den wir heute zu diskutieren haben. Deshalb herzlichen Dank an alle Beteiligten, an die Leitung des Hauses und die Mitarbeiter.
Wie Kollege Al-Wazir bin ich sehr zufrieden damit, dass wir nicht mehr – wie noch vor einigen Jahren – hier große Problemfälle diskutieren müssen. Ich bin sehr zufrieden damit, dass das ständige Tropfen ganz offensichtlich den Stein ausgehöhlt hat und dass die Menschen,die in diesem Lande Verantwortung tragen – –
Frau Vorsitzende, ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Unruhe ein bisschen – – Danke schön, ich habe es schon selbst geschafft.
Ja, jetzt ist es totenstill – weil ich totenstill war und diejenigen, die vorhin geredet haben, überlegt haben, warum es im Hintergrund keinen Schall mehr gibt.Lieber Freund Gottfried Milde, das war doch so?
Es ist schon sehr gut, dass wir durch die Arbeit des Datenschutzbeauftragten – natürlich dadurch begründet, dass dieser Hessische Landtag das erste Datenschutzgesetz Deutschlands verabschiedet hat und immer das modernste Datenschutzgesetz des Landes hatte – gemeinsam den Mitarbeitern des Landes Hessen übermitteln konnten, dass sie sich an die Regeln des Datenschutzes zu halten haben, oder, um es positiv zu sagen: dass das informationelle Selbstbestimmungsrecht in unserem Lande im Großen und Ganzen sehr gut beachtet wird.
Auch nach den Anhörungen, die wir am Ende der letzten Legislaturperiode im Hauptausschuss hatten, sage ich: Wir Liberale fordern, dass ein Kompetenzzentrum Datenschutz eingerichtet wird. An den Berichten kann man erkennen, dass die Gefahren eines Verstoßes gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes fast ausschließlich nicht von den Behörden dieses Landes kommen, sondern allenfalls von den Privaten. Das werfe ich den Privaten per se erst einmal gar nicht vor. Denn die haben auch viel mehr Daten. Es ist ja nicht mehr so wie noch Anfang oder Ende der Siebzigerjahre – als der Datenberg beim Staat lag und die Privaten relativ wenig hatten. Heutzutage ist es genau andersherum: Der riesige Datenberg liegt bei den Privaten. Denn alles, was wir beispielsweise mit Karten abarbeiten – liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben jetzt gerade wieder eine schöne Bahn-Karte bekommen,das ist dann wieder eine neue Sammlung von Daten –, macht deutlich, dass dort eine Gefahr bestehen kann. Deshalb sind wir der festen Überzeugung, dass die Landesregierung und die CDU-Fraktion in diesem Hause gut beraten sind, die Zusammenlegung des Datenschutzes für Private und den öffentlichen Bereich in Form eines Kompetenzzentrums Datenschutz, wie es beispielsweise in Berlin organisiert worden ist, auch nach Hessen zu tragen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,lassen Sie mich zum Schluss sagen: Beim Thema Rasterfahndung bin ich sehr dankbar für die rechtlich klärenden Worte von Ihnen,Herr Prof.Dr.Ronellenfitsch.Wir Liberale haben das auch schon immer so gesehen, aber andere haben das anders gesehen.Wir wissen, dass die Videoüberwachung ein quantitatives Problem ist. Volker Bouffier und ich haben sehr hart mit Ihrem Amtsvorgänger darum gerungen, wie die betreffende Norm in der Hessischen Gemeindeordnung aussehen soll, und wir haben diese Lösung gemeinsam gefunden. Aber es muss ja nicht alles immer überall ausgenutzt werden.
Lassen Sie mich zum Schluss, nach dem Dank, eine Bitte mit einem tadelnden Unterton gegenüber der Landesregierung aussprechen. Der Datenschutzbeauftragte kann sich bemühen, so sehr er will, einen aktuellen Bericht vorzulegen. Dieser Bericht ist ein Beispiel dafür, denn er ist für den Berichtszeitraum 2002 am 31. Dezember 2002 gefertigt worden. Schneller kann man nicht sein, das ist objektiv unmöglich. Aber die Landesregierung hat neun Monate gebraucht, um dazu eine Stellungnahme zu erarbeiten. Das ist zu lang.