Protocol of the Session on March 23, 2004

Seit dem Januar 2004 ist die Aktionslinie „Hessen-Teleworking“ in das neue Informationsportal www.hessenit.de integriert. Dort wird das Thema mobile Arbeitsformen im Zusammenhang mit neuen Übertragungstechniken wie z. B. UMTS vorgestellt.

Sowohl die betriebswirtschaftlichen als auch die volkswirtschaftlichen Potenziale von Telearbeit sind bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Höhere Effizienz bei den Arbeitsergebnissen sowie die Reduzierung des Verkehrs auf den Straßen sind bereits nachgewiesen. Mit neuen, einfacheren technischen Lösungen werden die Anwendungen in der Zukunft steigen.Auf die Anforderungen neuer flexibler Arbeitsformen zu reagieren wird in den nächsten Jahren die Aufgabe der Telearbeitsaktivitäten des Landes sein. Zu Beginn hatte ich bereits darauf hingewiesen, dass ein wichtiger Schritt auf diesem Weg die Präsentation und die Kooperation anlässlich der CeBIT war. – Danke schön.

Frage 169, Herr Abg. Dr. Müller (Gelnhausen), CDUFraktion.

Ich frage die Landesregierung:

Ist angesichts der Kürzung und Umsetzung des Titels 529 02 in Kap. 17 02 die Fortführung der überaus erfolgreichen Kampagne „Sauberhaftes Hessen“ gewährleistet?

Herr Minister für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

Herr Abg. Dr. Müller, die Umweltkampagne „Sauberhaftes Hessen“ wird durch die Nutzung von Synergieeffekten unter Einbeziehung der mit dem Mitteleinsatz in den letzten Jahren 2002 und 2003 ausgelösten positiven Effekte in der hessischen Bevölkerung, die mit ihrem überwiegend ehrenamtlichen Einsatz wesentlich zum Gelingen der Kampagne beigetragen hat, auch bei reduziertem Mitteleinsatz für 2004 erfolgreich fortgesetzt werden können.

Frage 170, Herr Abg. Dr. Jürgens, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Ich frage die Landesregierung:

Trifft es zu,dass der Justizminister noch im November 2000 bei einem Besuch des Amtsgerichts Bad Vilbel den Beschäftigten eine Bestandsgarantie für das Amtsgericht gegeben und sogar einen Ausbau in Aussicht gestellt hat?

Herr Staatsminister Dr.Wagner.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will nicht ausschließen, dass ich mich bei meinem Besuch in Bad Vilbel seinerzeit zum Bestand des Amtsgerichts geäußert habe. Eine derartige Äußerung ist mir allerdings selbst nicht erinnerlich – der Besuch liegt mittlerweile dreieinviertel Jahre zurück.

Unabhängig davon gilt jedoch, dass inzwischen durch die gravierende Veränderung der Haushaltssituation des Landes, verursacht durch die verfehlte Steuerpolitik der Bundesregierung,

(Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

eine im November 2000 nicht vorhersehbare Umstrukturierung der Amtsgerichte in Hessen erforderlich geworden ist. Sie betrifft auch das Amtsgericht Bad Vilbel, das aufgelöst und in das Amtsgericht Frankfurt eingegliedert werden soll.

(Volker Hoff (CDU): Sehr gut!)

Herr Dr. Jürgens, eine Zusatzfrage.

Herr Minister, trifft es zu, dass – wie der Personalrat des Amtsgerichts Bad Vilbel in einem Schreiben mitgeteilt hat – Sie auch bei einem Besuch im August 2000 Äußerungen getan haben, die den Personalrat von einem Fortbestand des Amtsgerichts ausgehen ließen? Das wäre immerhin zwei Monate nach dem Vorliegen der Mitteilung des Rechnungshofs.

Herr Staatsminister Dr.Wagner.

Herr Abg. Dr. Jürgens, ich vermute, dass Sie eine andere Jahreszahl meinten, als Sie gesagt haben. Sie sagten: „August 2000“.Wenn Sie das sagen,dann kann ich nur wiederholen: Mein damaliger Besuch liegt dreieinviertel Jahre zurück.

Im Übrigen habe ich auch die Mitarbeiter, die mich begleitet haben, gefragt.Auch sie können sich an eine solche Äußerung meinerseits nicht erinnern.Aber da ich ein vorsichtiger Mensch bin, habe ich ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mir nach dreieinviertel Jahren eine solche

Äußerung nicht mehr bewusst ist. Aber ich sage: Selbst wenn ich sie getan hätte,ist die Situation – ausgelöst durch die verheerende Wirtschaftspolitik der Bundesregierung – heute eine völlig andere als im August 2000.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN))

Weitere Zusatzfrage, Herr Dr. Jürgens.

Sie werden entschuldigen,das war ein Versprecher.Meine Nachfrage bezog sich auf den August 2002, auf einen weiteren Besuch, zu dem der Personalrat – wie gesagt – mitgeteilt hat, dass er aus Äußerungen von Ihnen den Eindruck hatte, es werde eine Bestandsgarantie abgegeben. Das liegt erst wenige Monate zurück, und da waren die Entwicklungen, die Sie angesprochen haben, absehbar.

Ich stelle fest: Das war keine Zusatzfrage.

(Widerspruch bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Jedenfalls habe ich hier kein Fragezeichen vernommen. – Herr Dr.Wagner, bitte.

(Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Herr Präsident, Entschuldigung, das war eine Konkretisierung der ersten Frage und der Hinweis darauf, dass sich diese Frage auf den August 2002 bezog! Das war als eine Frage mit Fragezeichen gestellt!)

Dann Herr Staatsminister Dr.Wagner.

Herr Abg. Dr. Jürgens, es wäre hübsch gewesen, wenn Sie diese Frage gleich mit eingebunden hätten. Ich muss Ihnen ganz offen sagen, dass ich mich gegenwärtig nicht in der Lage sehe, Ihnen zu bestätigen, dass ich im August 2002 – also zwei Jahre später – das Amtsgericht Bad Vilbel nochmals besucht habe. Das wäre verhältnismäßig ungewöhnlich. Ich prüfe das nach und teile Ihnen mit, ob ich im August 2002 das Amtsgericht in Bad Vilbel nochmals besucht habe.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Heike Hofmann.

Herr Justizminister, teilen Sie meine Einschätzung, dass das Amtsgericht Bad Vilbel, insbesondere was seine räumliche Funktionalität anbelangt, noch eines der modernsten Amtsgerichte des Landes Hessen ist?

Herr Staatsminister Dr.Wagner.

Mehrfach habe ich in der Öffentlichkeit und auch vor dem Landtag vorgetragen, dass bei der Restrukturierung der hessischen Amtsgerichte insbesondere die Entfernung zum nächsten Amtsgericht eine entscheidende Rolle spielt.Als Ortskundige werden Sie sicherlich wissen, dass das Amtsgericht Bad Vilbel keine 10 km vom Amtsgericht Frankfurt entfernt ist, bei bester Infrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs. Deshalb haben alle diejenigen, die sich fachlich damit beschäftigt haben – einschließlich meiner Person –, sich dahin gehend entschieden, dass es angesichts dieser Nähe zu Frankfurt unter ökonomischen Gesichtspunkten richtig ist, das Amtsgericht in Bad Vilbel aufzulösen.

Letzte Zusatzfrage, Herr Kollege Al-Wazir.

Herr Staatsminister, um noch einmal auf Ihre Erinnerungslücken der Vergangenheit zurückzukommen: Könnte es sein, dass Ihre Erinnerungslücken nicht daran liegen, wie viele Jahre etwas zurückliegt, sondern daran, ob Ihre Äußerungen vor oder nach dem letzten Wahltermin gemacht wurden?

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Staatsminister Dr.Wagner.

Herr Abg. Al-Wazir, ich würde gerne mit Ihnen in einen Wettbewerb über die Frage eintreten, ob Sie sich noch an sämtliche Termine von vor dreieinviertel Jahren, zweieinviertel Jahren oder eineinhalb Jahren entsinnen können. Da ich vorsichtigerweise nicht eine Behauptung aufstellen will, die ich im Augenblick weder positiv noch negativ belegen kann, habe ich korrekterweise gesagt, dass ich in meinem Terminkalender nachschauen werde, ob ich im August 2002 das Amtsgericht in Bad Vilbel besucht habe oder nicht. Hierzu kann ich Ihnen jetzt keine korrekte Antwort geben.Alles andere wäre unseriös.

Frage 174, Frau Abg.Waschke, SPD-Fraktion.

Ich ziehe die Frage zurück, weil mittlerweile die Antwort endlich schriftlich vorliegt.

Frage 175, Frau Abg. Zeimetz-Lorz, CDU-Fraktion.

Ich frage die Landesregierung:

Wie bewertet sie im Hinblick auf das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Januar 2004 zur HundeVO vom 22. Januar 2003 die Situation der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger vor Kampfhundeattacken in Hessen?

Herr Minister des Innern und für Sport.

Frau Kollegin, die Landesregierung begrüßt diese Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs. Sie hat in letzter Instanz ausdrücklich die Linie der Landesregierung bestätigt. Es war mehrfach Gelegenheit im Landtag, darüber zu debattieren. Ich halte mit Genugtuung fest, dass die hessische Regelung jedenfalls die einzige Regelung ist,

(Evelin Schönhut-Keil (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Seit vier Jahren ein Zickzack!)

die ein Obergericht für rechtmäßig, und zwar für uneingeschränkt rechtmäßig, hält. Das begrüßen wir sehr. Ich denke, das dient dem Rechtsfrieden. Das dient der Klarheit für alle Beteiligten. Ich bin sicher, die Opposition hätte mindestens eine dringliche Anfrage gestellt,wenn es anders gewesen wäre.

Das Zweite. Die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes ist zeitlich nur sehr kurz zuvor erfolgt, bevor das Bundesverfassungsgericht Gelegenheit hatte, sich zu diesem Themenkreis zu äußern. Dort ging es um ein Bundesgesetz, das im Kern aber auch die Problematik aufzugreifen hatte: Ist es von Verfassungs wegen unzulässig, die Gefährlichkeit von Hunden an das Merkmal einer Rasse anzuknüpfen?

Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig festgestellt, dass dies von Verfassungs wegen zulässig und von Rechts wegen nicht zu beanstanden ist. Das heißt, auch das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich den Punkt, der im Landtag immer wieder kritisch diskutiert wurde, für rechtmäßig erklärt.