Wir müssen deutlich machen, dass wir nicht nur Fläche, Fläche, Fläche machen, sondern dass wir auch – ich möchte es erst einmal andiskutieren – überlegen, inwieweit alternative Energien, Solarenergie, Biomasse oder auch die Grundwasserinfiltration – eine Diskussion, die wir gerade in Südhessen lange Jahre geführt haben – im Hinblick auf Ausgleichsmaßnahmen anrechenbar sind.
Ich glaube, die Menschen in diesem Lande sind offen für Naturschutz. Er muss nur realistisch umgesetzt werden. Ich denke, einen Beitrag dazu kann die Änderung der Ausgleichsabgabenverordnung liefern. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. – Danke.
Ja,das mit der Wasserleitung hätte ich auch gerne gewusst. Das Drehbuch für diese Fernsehserie hätte ich gerne weiter vervollständigt.
Ich glaube, wir sind an der Stelle an einem Punkt zu defensiv, und das finde ich an dieser Debatte eigentlich schon fast einen Rückschritt. Denn wir begeben uns jetzt in den Streit darum, was mit der Fläche passiert, die übrig bleibt. Ich fände es schon gut, wenn wir in der Ausschussberatung auch einmal darüber reden könnten, dass es nicht der Kern unserer Aufgabe ist, auf wenigen Flächen ein Disneyland des Naturschutzes zu schaffen, sondern dafür zu sorgen, dass die Flächen, die der Natur zur Verfügung stehen, nicht abnehmen.
Das würde dann bedeuten, dass wir über ganz andere ökonomische Fragen reden. Dann reden wir nämlich darüber, dass die Siedlungsflächen recycelt werden, statt dass – weil es billiger ist, die Altlasten so zu entsorgen – immer weiter ins Land gegriffen wird.
Wer sich das anschaut,wird das am Beispiel der Großstadt Frankfurt relativ gut erkennen können.Wir haben dort an zwei Seiten der Stadt unterschiedliche Modelle: im Westen der Stadt die berühmten Farbwerke Hoechst, wo genau das passiert, was wir eigentlich brauchen – dass sich auf einem alten Industriegelände die neue Industrie und das neue Gewerbe ansiedeln und die Fläche Stück für Stück wieder nutzen –, während im Osten, wenn man einmal vom Gebiet der Hanauer Landstraße absieht, schlicht Industriegelände ohne Ende brachliegt, an das niemand mehr herangeht, wo dann aber Stück für Stück nach Osten, in Richtung Maintal, landwirtschaftliche Fläche nach und nach in Gewerbegebiete umgewandelt wird.
Heinrich Heidel, ehe wir uns auf diese Debatte – was wir mit der Restfläche machen – konzentrieren, wäre es, glaube ich, ganz wichtig, zu sagen: Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen,dass die Fläche,die für Natur übrig bleibt, erhalten bleibt. Das ist unsere zentrale Aufgabe, und dann kommt erst der nächste Schritt.
Das Zweite ist – da atmet der Antrag sozusagen in der Begründung ein bestimmtes Interessengebiet –, dass ich sehr klar darauf drängen würde, zu unterscheiden, welche Aufgabe der Naturschutz und welche Aufgabe das Naturschutzfachliche hat.
Der Naturschutz hat festzustellen – insofern habe ich überhaupt kein Problem mit der Überarbeitung der Richtlinien –, was aus fachlicher Sicht schützenswert ist und welche Veränderungen wie zu bewerten sind. Die Frage,ob die ökonomischen Interessen,die sich daraus ergeben, in Konflikt mit Landwirtschaftsinteressen stehen, muss erst danach ausgetragen werden. Ich finde, ein Verfahren, das fachfremde Interessen – nämlich das ökonomische Interesse – von Landwirten in den Naturschutz einbezieht, dient jedenfalls nicht der Sache.Vielmehr geht es dabei darum, einen Interessenausgleich zu organisieren. Dazu aber muss der Naturschutz erst einmal fachlich feststellen, was wie zu regeln ist.
Mein dritter Punkt – ich glaube, da sind wir noch mal ein Stück bei der Perspektive –: Ich bin mir nicht ganz sicher, ob nicht eine Änderung eintritt.Wir haben uns darauf eingerichtet, dass es immer weniger landwirtschaftliche Fläche gibt. Meine Behauptung ist, dass diese Entwicklung irgendwann in nächster Zeit zu ihrem Ende kommt. Denn
wenn wir bei den Themen Energie und Rohstoffe in die Situation kommen, dass das, was in der Erde ist, nicht mehr ausreicht, dann werden wir in größerem Maße schauen müssen, was auf der Erde geht. Wenn es auf der Erde geht, werden wir in der Tat eine erneute Diskussion darüber haben, wie die landwirtschaftliche Praxis aussieht. Und dann – Heinrich Heidel – wird der spannende Punkt nicht nur sein, ob wir die Ausgleichsflächen haben, sondern: Wie wirtschaften wir so, dass das, was in der Landwirtschaft passiert, damit nicht in Konflikt steht?
Packen wir diese drei Dinge zusammen: Naturschutz ist sozusagen auch Begrenzung der Siedlungsfläche; was in der Landwirtschaft passiert, muss so naturverträglich sein wie möglich; das, was auf den Ausgleichsflächen passiert, muss sich an naturschutzfachlichen Standards ausrichten. Damit haben wir einen Dreiklang, der uns weiterbringen kann. – Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich stelle in wesentlichen Teilen große Übereinstimmung zwischen der Haltung der FDP und auch der Haltung der SPD zu dem fest, was sich die CDU-Fraktion hinsichtlich der Veränderung der Ausgleichsabgabenverordnung zum Ziel gesetzt hat.Wir setzen bei der naturschutzrechtlichen Kompensation auf neue intelligente Lösungen mit dem Ziel eines verringerten Flächenbedarfs. Hierzu gehören Maßnahmen im Wald, in Auen, die Entsiegelung, die Begrünung im Innenstadtbereich ebenso wie die Fischaufstiegsund -querungshilfen.
Wir bevorzugen einen qualitativ hochwertigen gegenüber einem quantitativen Naturschutz, sodass der Pflege und Weiterentwicklung bestehender Naturschutzgebiete Vorrang vor der Ausweisung weiterer Gebiete ohne nachhaltige Sicherstellung von Pflegemaßnahmen eingeräumt wird. Wir werden die Einführung des Handels mit Ökopunkten vorantreiben. Durch die Einrichtung einer zentralen Ökopunkteagentur soll ein transparenter Markt geschaffen werden und damit der Grundstein für ein innovatives, strategisches Flächenmanagement gelegt werden, das die Inanspruchnahme hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen deutlich reduziert und die qualitative Weiterentwicklung von Schutzgebieten sicherstellt.
Die Erweiterung des Angebots möglicher Kompensationsmaßnahmen durch den Ökopunktehandel soll allen Naturschutzakteuren, d. h. der Land- und Forstwirtschaft ebenso wie dem ehrenamtlichen Naturschutz, beispielsweise bei der Sicherung der Wochenstube für Fledermäuse in besiedelten Gebieten, zugute kommen.
Nach dem novellierten Hessischen Naturschutzgesetz müssen Kompensationsmaßnahmen nicht mehr zwangsläufig in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Eingriff erfolgen, sondern können auch innerhalb einer bisher nicht näher definierten Region erbracht werden. Wir meinen, aus naturschutzfachlicher Sicht bieten sich hierzu die so genannten naturräumlichen Haupteinheiten an. Der oft kritisierten übermäßigen Inanspruchnahme hochwertiger Ackerflächen wird mit einem strategischen
Flächenmanagement entgegengetreten, das Kompensationsmaßnahmen vorrangig in Natura-2000-Gebiete lenkt und damit gleichzeitig die besondere Bedeutung dieser Gebiete für Hessen hervorhebt. Hierbei geht es um eine konsequente Umsetzung, dass gerade im Naturschutz die Konfrontation durch die Kooperation ersetzt wird und dadurch mehr Akzeptanz und Transparenz erreicht werden sollen. Durch die Lenkung frei handelbarer Ökopunke als zulässige Kompensationsmaßnahme in Natura2000-Gebieten wird der Landeshaushalt zu einem nicht unbeträchtlichen Teil von finanziellen Verpflichtungen entlastet.
Meine Damen und Herren, wenn uns die EU-Kommission die Verpflichtung auferlegt, mindestens 20 % der Landesfläche unter Schutz zu stellen, und das Ganze mit jährlichen Aufwendungen im Naturschutzhaushalt von 50 Millionen c – so wurde geschätzt – verbunden sein wird, dann muss man sich fragen, wo das Geld herkommen soll. Die auf Freiwilligkeit basierende Produktion von Ökopunkten sowie der unbürokratische Handel hiermit werden auch den hessischen Kommunen die Mitwirkung an diesen Maßnahmen erleichtern und sie mit sanftem Druck ihre Kompensationsverpflichtung stärker als bisher erbringen lassen. Hier gibt es noch erheblichen Nachholbedarf.
Grundsätzlich ist auch der Aufbau eines Stiftungsfonds ähnlich wie die Stiftung Natura 2000 für den Offenlandbereich denkbar. Den Ökopunktproduzenten kann ein zusätzlicher Anreiz für nachhaltige Naturschutzmaßnahmen gewährt werden, indem die Differenz der Ökopunkte zwischen dem Ausgangszustand der Fläche zum Zeitpunkt der Einbuchung in das Ökokonto und dem tatsächlichen Zustand der Fläche zum Zeitpunkt der Ausbuchung als Kompensationsleistung in Anspruch genommen wird. Das bedeutet, die Ökopunkte der freiwilligen Naturschutzleistung wachsen sozusagen ins Geld, wenn die Flächen entsprechend gepflegt werden.
Herr Grumbach, da sind wir uns absolut einig, als Ausgleich für wichtige Infrastrukturmaßnahmen in besiedelten Gebieten soll stärker als bisher die Entsiegelung von Industriebrachen ermöglicht werden. Ich denke, dass wir auf einem guten Weg sind, hier eine völlig neue Ausgleichsabgabenverordnung vorzulegen, die die Konfrontation durch Kooperation ersetzt, die wertvolle landwirtschaftliche Flächen ebenso schont, wie auch den Bewohnern in Ballungsräumen künftig mehr Naturerlebnis ermöglichen wird. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Heidel,wenn Sie von Naturschutz reden und in diesem Bereich einen Antrag vorlegen, dann bin ich immer sehr wachsam, denn die Erfahrung, die wir in der Vergangenheit gemacht haben, war, dass Sie von Naturschutzverbesserungen reden, aber im Grunde genommen Verschlechterungen auf den Weg bringen.
So habe ich Bedenken, wenn Sie einen Antrag im Hinblick auf die Ausgleichsabgabenverordnung vorlegen. Ich habe in Ihrem Redebeitrag einiges vermisst. Ich hätte von Ihnen erwartet, dass Sie mir einmal darstellen, warum Sie in Ihrem Beschlussvorschlag dazu kommen, dass es in Teilen eine Überbewertung von Arten und Standorten gebe, die nach neuen naturschutzfachlichen Erkenntnissen nicht nachzuvollziehen sei.
Meine Damen und Herren, mir sind diese Informationen nicht bekannt. Ich hätte von Ihnen als Antragsteller erwartet, dass Sie diese Informationen in Ihrer Rede auch deutlich gemacht hätten. Ich hoffe nicht, dass Sie sich in diesem Bereich auf den „Hessenbauer“ bezogen haben, der als fachlich fundierte Zeitung dazu einen Beitrag geben könnte.
Meine Damen und Herren,wenn Sie in Ihrer Begründung von ideologischen Gründen reden, warum wertvolle Acker- und Grünflächen aus naturschutzfachlicher Sicht gegen null bewertet werden, dann sage ich Ihnen, Sie erkennen nicht den Sinn der Ausgleichsabgabenverordnung. Hier geht es nicht um die Einstufung von Ackerflächen im Hinblick auf die Nutzbarkeit innerhalb der Landwirtschaft, sondern es geht darum, was diese Fläche für den Naturschutz bietet.
Deshalb ist eine ganz andere Herangehensweise notwendig.Wenn Sie sich einmal die Mühe gemacht hätten,in der Ausgleichsabgabenverordnung, die übrigens im Jahre 1995 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht wurde, nachzusehen, dann hätten Sie feststellen können, dass der Wert von Acker- und Grünland nicht gegen null geht, sondern mit 13 Wertpunkten festgestellt und bei einem nicht intensiv genutzten Acker mit einer Wertpunktzahl von 31 umgegangen wird.Aber das hat natürlich seinen Hintergrund, weil er eine ganz andere Artenvielfalt beinhaltet.
Nun mögen Sie eine andere Sichtweise haben,weil Sie aus der Landwirtschaft sind und natürlich, wenn es um Flächenverluste geht, auch die Landwirtschaft davon betroffen ist. Dennoch wurde damals die Abgabenverordnung so entschieden,weil es auf der Bundesebene die Regelung gegeben hat – übrigens gesellschaftlich anerkannt –, dass man für Ausgleich und Ersatz sorgen und dies natürlich über eine Bewertung durch das Biotopwertepunktsystem vollzogen werden muss.
Wir haben einen realen Hintergrund, weshalb diese Bundesregelung bundesrechtlich beschlossen worden ist und warum es in einem hessischen Gesetz so verankert ist. Das ist, weil wir tatsächlich tagtäglich Flächen verlieren, die dem Naturschutz definitiv nicht mehr zur Verfügung stehen. Wir müssen feststellen, dass es seit Jahren zu einem Artenschwund im Pflanzen- und Tierbereich gekommen ist.
Das heißt, die Politik muss dem Ganzen entgegenwirken. Da sind wir mit gefragt. Ich erwarte von einer Landesregierung, dass sie sich Gedanken macht, wie man diesen hohen Flächenverbrauch von täglich 130 ha auf einen Wert von z. B. 30 ha reduzieren kann, wie das die Bundesregierung unter Rot-Grün für sich als Ziel gesetzt hat.
Das sind die Ansatzpunkte, mit denen wir uns auseinander setzen müssen und mit denen wir uns beschäftigen
Wir müssen Industriebrachen stärker nutzen.Wir müssen sorgsam mit unseren Flächen umgehen. Ich denke, es ist notwendig, der CDU und auch der FDP immer wieder zu sagen: Die x-ten Fischtreppen oder die Grünbrücken, von denen wir in Hessen sowieso zu wenig haben, nützen uns nichts, sondern es geht darum, einen Freiraum für Natur und Landschaft zu erhalten. Das geschieht definitiv zu wenig. Sie hätten es in der Hand – bei Großprojekten, die von Ihnen favorisiert werden. Ich sage an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich, welch ein Flächenschwund mit der Nordwestbahn am Frankfurter Flughafen einhergeht. Sie könnten dies zum Anlass nehmen, zu sagen: Wir werden dieses unnütze Projekt nicht durchziehen.Wir werden diesen Flächenfreiraum erhalten. – Sie mögen lächeln.
Wenn man diese Thematik nicht ernst nimmt, wenn man nicht sieht, welche Möglichkeiten die Landesregierung in der Hand hat, dann muss ich sagen, dass Sie Ihre Aufgabe offensichtlich verkannt haben und in die entgegengesetzte Richtung gehen.
Es ist nicht begründbar, warum Sie das Biotop-Punktesystem verändern wollen. Sie haben eine andere Sichtweise im Hinblick auf die Nutzung in diesen Bereichen und verkennen, dass der Naturschützer hier eine andere Bewertung vornehmen muss als beispielsweise der Landwirt auf seiner Fläche.