Protocol of the Session on February 18, 2004

(Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir nicht!)

und die Haftungsfragen klären. Es macht nämlich keinen Sinn, den Landwirt an den Hammelbeinen kriegen zu wollen, der diese Mittel im Vertrauen auf die Industrie eingesetzt hat

(Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Freier Unternehmer!)

und dann als freier Unternehmer – jawohl, Frau Kollegin – handelt.

Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss.

Ich komme zum Schluss. – Diesen Landwirt können wir nicht im Regen stehen lassen. Wenn wir das so handeln wollen, dürfen wir nicht voreingenommen darangehen, sondern wir müssen die Chancen, die diese Gentechnik zweifellos bietet, auch zur Förderung der Wirtschaft und zur Schaffung von Arbeitsplätzen in unserem Lande nutzen.

(Beifall bei der FDP)

Deswegen sage ich Ihnen: Der Antrag ist überflüssig. Wir werden ihn ablehnen.Den Antrag der CDU dagegen werden wir mittragen.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Als nächster Redner hat Landwirtschaftsminister Dietzel das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben uns im Landtag schon einige Male über das Thema Gentechnik unterhalten. Gerade das Thema grüne Gentechnik berührt die Bevölkerung – logischerweise also auch die Landwirte – sehr stark. Deswegen, meine ich, ist es gut, dass wir als Diskussionsgrundlage die unterschiedlichen Beweggründe der Befürworter und der Ablehner nehmen.

Für mich – auch für uns als Landesregierung – ist klar, dass, wenn es um den Verbraucher geht, die Information im Vordergrund stehen muss. Der Verbraucher muss wissen, was in der Packung ist. Ich denke, dass wir dabei auf einen guten, richtigen Weg sind. Im Bundesrat haben wir vor kurzem über dieses Thema gesprochen. Dort wurden auch die Obergrenzen festgelegt. Ich glaube, dass wir auf dem richtigen Weg sind, wenn wir den Verbraucher darüber informieren.

Außerdem geht es natürlich um die Landwirte.Wir haben hier ein Nebeneinander von Landwirten,die gentechnisch veränderte Produkte auf ihren Feldern einsetzen wollen, und denen, die konventionelle Landwirtschaft oder Ökolandbau betreiben. Ich denke, dass der Gesetzentwurf nicht dazu geeignet ist, diese Probleme zu lösen. Das Kabinett hat dies am 11. Februar zwar durchgehen lassen, ich habe jedoch gestern in der Fragestunde schon gesagt, dass es auch innerhalb der Bundesregierung durchaus Meinungsunterschiede gibt. Der Wirtschaftsminister hat zu diesem Thema eine andere Meinung als der Umweltminister. Ich bin gespannt, wie im Bundesrat – das Gesetz ist zustimmungspflichtig – darüber gesprochen wird, auch seitens der B-Länder, also der unionsgeführten Länder.

Nicht in Ordnung finde ich, wie mit der Ausgestaltung der guten fachlichen Praxis umgegangen wird. Ich finde das vor allen Dingen deshalb nicht in Ordnung, weil im Gesetzentwurf nichts darüber steht und es daher deswegen im Bundesrat nicht mitberaten und beeinflusst werden kann. Vielmehr soll die Ausgestaltung der guten fachlichen Praxis in eine Rechtsverordnung gegossen werden, die hinterher von uns nicht mehr zu beeinflussen ist. Das wird möglicherweise zu erheblichen Auseinandersetzungen führen; denn es ist ja die Frage, wie das dann ausgestaltet wird. Das war auch gestern die Frage.

Nach dem, was man im Augenblick hört, könnte die Ausgestaltung dazu führen,dass sich die Risiken für die Landwirte, die gentechnisch veränderte Pflanzen nutzen, stark erhöhen. Dann stellt sich die Frage nach den Versicherungen – auch darauf wurde gestern schon eingegangen – in dieser Form womöglich nicht mehr.

Es wurde auch über die Frage diskutiert – sie wird von einem nordhessischen Landtagsabgeordneten aufgenommen –, gentechnikfreie Zonen einzurichten, z. B. im Kellerwald oder in Österreich.Aber Sie wissen so gut wie ich, dass die Europäische Union dabei nie mitmachen wird und dass dies im Gesetzentwurf so nicht vorgesehen ist.

Sie können diese Dinge natürlich freiwillig regeln. Es stellt sich dann aber wieder die Frage nach der Abstandsregelung und der Ausgestaltung der guten fachlichen Praxis.

Nach dem, was wir im Augenblick von der Bundesregierung vorliegen haben, habe ich die Befürchtung, dass ein Nebeneinander von auf die konventionelle Landwirtschaft setzenden Landwirten und denen, die die Gentechnik einsetzen, so nicht möglich ist und dass der Streit in den Dörfern vorprogrammiert ist. Das darf in einer solchen Situation nicht sein.

Ich schaue mir einmal an,was der Bund in den letzten Jahren hierzu gemacht hat.Wenn ich mir die Situation insgesamt vor Augen führe, stelle ich fest: Verunsicherung der Landwirte, Haftung nach Willkür, Behinderung der Freilandforschung und Aufblähung der Bürokratie. So könnte man das zusammenfassen, was hier auf uns zukommt.

Herr Häusling, Sie haben eben gefragt:Wer will das denn eigentlich? Wenn ich mir die Diskussion insgesamt ansehe, fällt mir auf, dass wir in Deutschland – die Reichen und Satten – darüber entscheiden, was auf dieser Welt möglicherweise passiert. Herr Grumbach hat hier auch wieder die Nachhaltigkeit ins Spiel gebracht. Ich habe noch einmal nachgesehen. In der Agenda 21 – Rio de Janeiro – wird die Gentechnik als eine der Möglichkeiten betrachtet, die Menschheit zu ernähren. Die WHO – die Weltgesundheitsbehörde – sagt dazu: „Sicherung von Nahrungsmitteln, Qualitätssteigerung und positiv für die Umwelt“ – um das hier noch einmal anzumerken.

Wir gehen davon aus, dass jetzt 6 Milliarden Menschen auf der Erde leben. In 50 Jahren werden es 9 Milliarden sein. Logischerweise werden diese Menschen dann 50 % mehr Nahrung verbrauchen, die irgendwo produziert werden muss.

Ein letzter Punkt.Wenn ich mir die gesamte Entwicklung bei den gentechnisch veränderten Pflanzen ansehe, stelle ich fest, dass sich die Anbaufläche in den letzten fünf Jahren von 6 Millionen ha auf 67 Millionen ha vergrößert hat.

(Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Häusling, ich weiß nicht, ob Sie in Ihrem Betrieb Sojaschrot einsetzen. Wenn das so wäre, könnte ich mir nicht vorstellen,dass in den Säcken kein gentechnisch verändertes Sojaschrot beigemischt ist.

Herr Minister Dietzel, die Fraktionsredezeit ist vorbei.

Die Bundesregierung hat den Probeanbau versäumt. Sie hat keine Erfahrungen damit gesammelt. Deswegen hoffe ich, dass dies in diesem Jahr in Sachsen-Anhalt passieren kann.

Ein Problem ist sicher, dass die gute fachliche Praxis in der Verordnung möglicherweise so geregelt wird, dass eine Willkür bei den Schadenszahlungen auf uns zukommt, und zwar selbst dann, wenn die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Ich denke, dass wir alle im Bundesrat über diese Probleme diskutieren sollten.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen zu diesem Tagesordnungspunkt keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Es ist vorgesehen, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Hessen soll gentechnikfrei bleiben, Drucks. 16/1787, an den Landwirtschaftsausschuss zu überweisen. Erhebt sich Widerspruch dagegen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe zur Abstimmung den Dringlichen Antrag der Fraktion der CDU betreffend wirkliche Koexistenz sicherstellen statt grüne Gentechnik durch die Hintertür verhindern, Drucks. 16/1822, auf. Auch hier ist vorgesehen, den Antrag an den Umweltausschuss zu überweisen. – Kein Widerspruch.Auch das wird so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Antrag der Fraktion der FDP betreffend Änderung der Ausgleichsabgabenverordnung – Drucks. 16/1795 –

Die Redezeit beträgt fünf Minuten pro Fraktion. Als erster Redner hat der Abg.Heidel von der FDP-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die FDP-Fraktion hat einen Antrag zur Änderung der Ausgleichsabgabenverordnung eingebracht. In den vergangenen Jahren haben wir uns sehr oft und intensiv über Naturschutz, Umweltschutz und daraus resultierende Folgen unterhalten. Die Ausgleichsabgabenverordnung, die 1993 auf den Weg gebracht worden ist,

(Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): 1995!)

hinkt in weiten Teilen. Ich werde das an einigen Beispielen deutlich machen.

Lassen Sie mich vorab einige grundsätzliche Bemerkungen machen.Was wollen wir denn mit einer Änderung erreichen? Wir wollen erreichen, dass wir im Naturschutz weg von Quantität hin zu Qualität kommen, weg von einem hohen Flächenverbrauch hin zur besseren Ausgestaltung vorhandener Naturschutzgebiete – bis hin dazu, dass wir auch zulassen sollten, Pflegemaßnahmen in diese Ausgleichsmaßnahme einzubeziehen.

(Beifall bei der FDP)

Es muss uns gelingen, die Ressource Fläche – die nun einmal nicht vermehrbar ist – zu schonen. Es muss uns gelingen, auch durch technische Maßnahmen Umweltschutz, Naturschutz zu betreiben – ich nenne nur Wildbrücken, Fischtreppen und Flächenentsiegelung; ich glaube, auch dies müssen wir mit einbeziehen – bis hin dazu, dass Naturschutzmaßnahmen im Wald sicherlich auch einen Beitrag leisten können.

Wir alle wissen, wie schwer wir uns mit der Meldung der FFH-Gebiete tun. Aber die Europäische Union verlangt von uns diese Meldungen. Ich glaube, auch in diesem Bereich werden wir durch Ausgleichsmaßnahmen die Chance erhalten, Naturschutz zu verbessern.

(Beifall bei der FDP)

Auenschutz ist sicherlich ein sehr kritisch zu betrachtender Punkt, auch in der Diskussion mit den Flächennutzern. Wenn wir aber unsere Vorstellungen erklären und

begründen können, dann kann man heute gemeinsam mit den Land- und Forstwirten vieles im Naturschutz erreichen.

Die Idee, diejenigen mitzunehmen, die in der Fläche wirtschaften, sie mit dem Naturschutz zu verbinden, den Naturschutz quasi in die Köpfe der Menschen hineinzubringen, ist, glaube ich, nicht mit Geld zu bezahlen.

Aber dann kann natürlich das, was derzeit in der Ausgleichsabgabenverordnung vorgesehen ist und – ich sage es ganz deutlich – vielfach aus ideologischen Gründen seinerzeit dort hineingekommen ist, nicht so bleiben. Denn wem kann ich erklären, dass ich für 1 m2 Magerrasen 5 m2 gutes Ackerland hergeben muss?

(Norbert Kartmann (CDU): Mir nicht!)

Das kann ich niemandem draußen auf dem Lande erklären.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Deswegen müssen wir da ran. Wie soll ich dem Landwirt, dem Aussiedlerbetrieb erklären, dass er – wenn seine Wasserleitung geleckt und er das erst sehr spät bemerkt hat, sodass ein Feuchtbiotop entstanden ist – dann verpflichtet werden sollte, diese Wasserleitung nicht zu reparieren? Meine Damen und Herren, das sind Stilblüten. Dann wird Naturschutz ad absurdum geführt.

(Beifall bei der FDP – Ursula Hammann (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist hanebüchen!)