Protocol of the Session on May 6, 2003

Ich komme zu einem weiteren Punkt. Ich denke, auch bei diesem können wir Gemeinsamkeiten entdecken. Das betrifft das Stichwort „Beteiligungsberichte“.Auch dazu finden Sie etwas im Regierungsprogramm. Die FDP hat das aufgenommen. Der Gedanke entspricht dem nicht ganz genau.Aber aus meiner Erfahrung und aus der Erfahrung meiner Amtsvorgänger weiß ich, dass da Handlungsbedarf besteht. In einer Reihe von Kommunen liegt der Schattenhaushalt höher als der ausgewiesene Haushalt.In der Regel ist den demokratisch gewählten Gremien, wie dem Kreistag und der Stadtverordnetenversammlung, nicht bekannt, in welchem Umfang Verpflichtungen wo auch immer eingegangen worden sind und wie die entsprechenden Beteiligungen sind.

Das halte ich nicht für richtig. Mir geht es nicht darum, die kommunale Welt an dieser Stelle in ihrem Handlungsund Aktionsradius zu beschneiden.Aber wenn man so etwas tut, dann müssen die demokratisch gewählten Gremienvertreter wenigstens darüber Bescheid wissen.

Ich sage einmal, es ist nicht ganz selbstverständlich, dass hessische Kommunen sich, in welcher Weise auch immer, im Ausland engagieren. Das ist mit dem Örtlichkeitsprinzip, das im Kommunalrecht prägend ist, schwer vereinbar. Wenn ich einmal das Thema Strom, Gas und Ähnliches heraus lasse, dann ist das Örtlichkeitsprinzip ein zweischneidiges Schwert. Denn in der ganzen Sparkassenwirtschaft wird es von den Gleichen hochgehalten, die es an der anderen Stelle einreißen wollen. Das ist ein wesentlicher Grund dafür, warum wir auch bundesweit bisher noch nicht zu einer einheitlichen Position gekommen sind. Es kann aber kein Argument dafür sein, die Dinge in Hessen nicht anzugehen.

Ich bin zuversichtlich, dass wir auch dabei mit den Kommunen einen Konsens finden. Die Landesregierung hat die Absicht, diese Bereiche, die ich eben beispielhaft nannte, in einer Novelle zur Hessischen Gemeindeordnung vorzulegen.

Damit komme ich zum dritten Punkt, der eigentlich der erste war, nämlich der Frage:Wie soll man mit der Betätigung von Kommunen am Markt umgehen? – Ich bekenne mich ausdrücklich dazu: Die Subsidiarität ist ein vernünftiges Prinzip. Wenn formuliert wird, dass der Staat, respektive die Kommunen, eigentlich nur das machen soll, was anderweitig nicht mindestens genauso gut gemacht werden kann, dann halte ich das für richtig. Das ist auch kein neues Prinzip. Es wohnt dem Kommunalrecht seit ewigen Zeiten inne.

Wir hören insbesondere von Handwerksverbänden die Klage, dass sich Kommunen immer weiter Bereiche erschließen, die für den öffentlichen Zweck und das öffentliche Wohl nicht erforderlich sind. Ich nenne ein Beispiel, wo ich es auch relativ schwer verstehe. Wenn eine Gemeinde Träger einer Wohnungsbaugesellschaft ist – darüber kann man auch schon streiten, aber gut – und diese städtische Wohnungsbaugesellschaft auch noch anbietet, die Sanierung der Wohnungen, das Tapezieren und Ähnliches zu machen, dann wird man erläutern müssen, wo hierin der zwingende öffentliche Zweck liegt. Schließlich ist das genau der Bereich, der besonders beim Handwerk ankommt, wobei das Handwerk genau der Bereich ist, der besonders ausbildungsplatzintensiv und besonders arbeitsplatzintensiv ist.

Das heißt, dass man sich darum wird kümmern müssen. Wir sind uns sicher einig, dass wir eine Anhörung durchführen. Ich verspreche Ihnen, es wird dort eine ganze Reihe von interessanten Beispielen geben. Meine Erfahrung aus den letzten vier Jahren ist, dass die Dinge, wie so oft, nicht ganz einfach sind. Es gibt Bereiche – das muss man in die andere Richtung sagen –, wo außer der öffentlichen Hand niemand da ist, der sich darum kümmert. Sie haben das Beispiel der Behindertenwerkstätten angesprochen. Dazu war im Haus immer Einigkeit. Das ist ein besonderer Blick.

Aber dass wir von vornherein sozusagen die Probleme zur Seite schieben und sagen,wir sollten die Kommunen einmal wirtschaften lassen, das ist zu kurz gesprungen.Wir müssen uns zwischen Art. 28 Grundgesetz, der Selbstverwaltungsgarantie,auf der einen Seite und der Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen auf der anderen Seite bewegen.

Damit bin ich bei dem letzten Punkt angelangt. Herr Kollege Rudolph hat gesagt: wenn die Wettbewerbsbedingungen gleich sind. – Sie wissen, ich weiß, dass mit Hingabe darüber diskutiert wird, was nun wirklich gleich ist. Man muss sehen, dass Quersubventionierung, die Beschaffung billigen Kapitals und der Verzicht auf Rücklagenbildung erleichtern, ein preisgünstigeres Angebot als Handwerksbetriebe vorzulegen. Es scheint mir deswegen notwendig zu sein, dass wir die Dinge hier angehen.

Ich bin zuversichtlich, dass das mit den Kommunen geschieht. Ich habe auch überhaupt keine Sorge, dass dies nicht miteinander zum Ziel geführt werden kann. Denn ich gehe davon aus, dass die Kommunen in der Lage sind, für die Bereiche, in denen sie zwingend tätig sein wollen und aus ihrer Sicht auch sein müssen, vernünftige Argumente anführen, warum das so sein muss. Bei den Bereichen, zu denen dieses Argument nicht vorgetragen werden kann, müssen wir im Interesse nicht zuletzt der Arbeitsplätze und der Ausbildungsplätze dem Handwerk und der Wirtschaft helfen, damit es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen kommt. Genau das ist die Aufgabe, die wir uns als Landesregierung gestellt haben. Deshalb habe ich die Absicht, in den vier Bereichen, die ich Ihnen genannt habe, eine entsprechende Novelle vorzulegen. Es versteht sich von selbst, dass dieses Thema einer sorgfältigen Vorbereitung bedarf. Das kann auch nicht in den nächsten ein oder zwei Monaten sein, sondern wir werden uns eher Zeit lassen. Wenn das Haus in der Zwischenzeit eine Anhörung zu dem FDP-Gesetzentwurf durchführt, werden wir vielleicht neue Kenntnisse gewinnen, die wir mit einbauen können.

Ich bin sicher, dass die Diskussion, die hier nicht angestoßen, sondern fortgeführt wird, letztlich im Interesse beider Seiten ist, sowohl im Interesse der Kommunen als

auch im Interesse des Handwerks und der Wirtschaft. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Gemeindewirtschaftsrechts und anderer Rechtsvorschriften ist in erster Lesung eingebracht.

Die Überweisung an den Innenausschuss und ergänzend an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr ist beantragt. Die Federführung soll beim Innenausschuss liegen.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Ja!)

Dem wird nicht widersprochen. Dann ist das so entschieden.

Ich komme zu Punkt 6 der Tagesordnung:

Mitteilung der Landesregierung betreffend Zuständigkeit der einzelnen Ministerinnen und Minister nach Art. 104 Abs. 2 der Verfassung des Landes Hessen – Drucks. 16/33 –

Für die Regierung spricht Ministerpräsident Roland Koch.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihnen ist der Beschluss der Landesregierung betreffend Zuständigkeit der Ministerinnen und Minister nach Art. 104 Abs. 2 der Verfassung des Landes Hessen zugeleitet worden. Wir wollen damit in der Grundstruktur die Aufgabenverteilung der Landesregierung in den vergangenen vier Jahren fortsetzen.Wir gehen davon aus, dass es durch die Veränderungen, die wir in einigen wenigen Bereichen vorgenommen haben, gelingt, Synergien zu schaffen, Reibungsverluste zu vermeiden oder politische Strategien besser zu bündeln. Was innerhalb eines Ressorts geleistet werden kann, soll innerhalb eines Ressorts geleistet werden.

Ansonsten müssen Ressorts gut zusammenarbeiten. Das ist auch etwas, was uns auszeichnet. In den letzten vier Jahren ist das, denke ich, so gewesen.Aber die Geschichte des Landes Hessen ist ein bisschen länger.Wir hatten unter rot-grünen Zeiten gelegentlich das Vergnügen, den Hessischen Landtag zur Bühne der Auseinandersetzung von Ressorts zu machen. Das soll auch in Zukunft nicht vorkommen. Deshalb hat die Frage, welche Veränderungen man vornimmt, durchaus Auswirkungen auf die Arbeit der nächsten Zeit.

Es gibt einige wesentliche Veränderungen, auf die ich nur hinweisen will.Wir haben – das habe ich bereits in der Regierungserklärung dargelegt – mit dem Neuzuschnitt des Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz einen aus unserer Sicht richtigen Schwerpunkt für die ganzheitliche Betrachtung der Probleme gesetzt, die im ländlichen Raum auftreten, die im Zusammenhang mit der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Lebensmitteln und der Herstellung dieser Lebensmittel stehen sowie mit der Tatsache, dass dies ein tragendes Element des ländlichen Raums ist, das wir auch in Zukunft so haben wollen. Die Landwirtschaft hat für uns eine Bedeutung sowohl in Bezug auf die Nahrungsmittelproduktion

für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes als auch in Bezug auf die Gestaltung und die Pflege unserer Umwelt.

Wir sind der Auffassung, dass die finanziellen, die organisatorischen und die aufsichtsrechtlichen Instrumente, die für diese Bereiche zusammenzubringen sind, auch zusammengebracht werden müssen. Deshalb ist die Zuständigkeit der Bereiche Dorferneuerung, Regionalentwicklung und ländlicher Raum aus dem Wirtschaftsressort auf das neu bezeichnete Ressort in dieser Weise übergegangen.

Wir haben, was Landwirtschaft und Verbraucherschutz angeht, damit zugleich einen Weg übernommen, den die Bundesregierung vor einiger Zeit schon eingeschlagen hat.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Da gibt es aber eine bessere Ministerin!)

Es erweist sich als richtig, dass Bundesministerien und Landesministerien an möglichst vielen Stellen unter jeweils einem Kopf und, im Klartext, in einer Ministerkonferenz über die gleichen Fragen zusammen sprechen.Deshalb erscheint es mir richtig, dass das hier nachvollzogen wird.

Wir sind deshalb auch der Meinung,dass in dieses Ressort alle Elemente des Verbraucherschutzes gehören. Zum Verbraucherschutz gehört die Verbraucherberatung. In Wahrheit ist das aber der kleinere Teil. Der größere Teil des Verbraucherschutzes sind staatliche Kontrolle und Aufsicht, sind Lebensmittelüberwachung, Veterinärkontrolle und anderes, die ihren selbständigen Rang im Ressort haben müssen, aber die in ihrer Aufgabenstellung mit den anderen Bereichen koordiniert werden müssen.

Wir haben entschieden, dass die Arbeitsförderungs- und Ausbildungsprogramme in dem Umfang, in dem sie zur sozialpolitischen Gestaltung der Arbeitswelt gehören, in dem sie Benachteiligten zugute kommen, Menschen, die aus anderen Gründen keinen normalen Zugang zum Arbeitsmarkt haben oder in besonderen Notsituationen sind, aus einem Haus verwaltet werden, und haben deshalb eine Reihe der Ausbildungs- und Arbeitsförderungsprogramme aus dem Wirtschaftsressort ins Sozialministerium übertragen, aber zugleich die Wirtschaftskompetenz dort, wo es um die Zusammenarbeit mit Industrie- und Handelskammern, mit den Handwerkskammern, mit den Berufsbildungseinrichtungen der Wirtschaft geht, selbstverständlich bei der Wirtschaft belassen.

Eine Faustformel:Immer wenn es um die Förderung eines einzelnen Auszubildenden geht, ist eher das Sozialministerium zuständig. Immer dort, wo es um die Unterstützung der Betriebe bei der Schaffung der Ressourcen für die Ausbildung geht, ist eher das Wirtschaftsministerium verantwortlich.

Die Energiepolitik wird in Zukunft wieder im Wirtschaftsministerium ressortieren. Wir glauben, dass die Energieproduktion jenseits der Frage der Reaktorsicherheit,die zum Immissionsschutz gehört,eine normale Wirtschaftstätigkeit ist.

(Widerspruch der Abg. Priska Hinz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Diese Auffassung wird und muss uns unterscheiden. Wir sind der Auffassung, dass die Energieproduktion genauso Fragen des Wettbewerbs, der Preiswürdigkeit und der Technologieentwicklung und -förderung betrifft wie alle anderen Bereiche des Wirtschaftens. Deshalb waren und

sind wir der Auffassung, dass diese Aufgabe in Zukunft wieder dem Wirtschaftsministerium zugeordnet werden sollte.

(Zuruf der Abg. Priska Hinz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Frau Kollegin, Sie waren der Meinung, Energiepolitik sei etwas anderes als Wirtschaftspolitik im Bereich von Industrie-, Forschungs- und Entwicklungsförderung. Das sehen wir anders. Die Energieerzeugung ist ein ganz normaler Bereich der Wirtschaft, in dem wesentliche Leistungen dieses Landes erbracht werden, in dem Geld verdient wird und der sich normalen Regeln unterwerfen muss.

(Beifall bei der CDU – Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das haben Sie immer anders gesehen. Das ist ein Teil Ihrer – aus unserer Sicht ideologischen – Betrachtung. Das ist aber in Ordnung. Darüber können wir in Ruhe reden.

(Zuruf der Abg. Priska Hinz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Frau Hinz, Sie sitzen noch ein Stück zu weit hinten. Ich kann nicht jeden Zwischenruf aufnehmen.

(Priska Hinz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist eigentlich schade!)

Das hat Ihre Fraktion so entschieden. Das war ja einmal anders. Dafür kann ich aber nichts. Das ist Demokratie à la GRÜNE.

(Heiterkeit bei der CDU)

Es gibt einen letzten Punkt, auf den ich Sie hinweisen will. Die Berufung von Staatssekretär Lemke, der sich mit Fragen der Informationstechnologie und des E-Governments beschäftigen soll, hat logischerweise zur Folge, dass ressortübergreifend Kompetenzen in dem Ministerium, in dem Herr Staatssekretär Lemke tätig ist, zu bündeln sind. Das ist in dem Beschluss ebenfalls enthalten.

Ich sehe, dass diese relativ wenigen Maßnahmen der Veränderung von Ressorts zur Unterhaltung der Opposition beitragen. Das ist in Ordnung.

(Evelin Schönhut-Keil (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Ein bisschen Spaß müssen Sie uns schon gönnen!)

Aus unserer Sicht tragen diese Veränderungen dazu bei, dass wir das Regierungsprogramm, das wir Ihnen vorgelegt haben, bestmöglich administrieren können. Da Sie so freundlich waren, dem Regierungsprogramm mehrheitlich die Unterstützung dieses Hauses zu geben, bitte ich die Abgeordneten des Hessischen Landtags, auch die daraus für das Kabinett resultierende Ressortverteilung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Zu der Mitteilung der Landesregierung eröffne ich die Aussprache. Zunächst hat Herr Kaufmann für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist eine kleine Premiere, dass es der Ministerpräsi