Wir GRÜNEN haben im Ausschuss für die Empfehlung der Annahme des Antrags der FDP gestimmt. Der Antrag hat zum Inhalt, dass die Schulbezirksgrenzen für die beruflichen Schulen abgeschafft werden sollen. Das liegt ganz auf der Linie der GRÜNEN.Denn wir haben mit unserem Änderungsantrag vom 24. Juni 2003, der mit zur Grundlage des gemeinsamen Antrags wurde, bereits gefordert, dass die Schulbezirksgrenzen abgeschafft werden sollten, die vor allem die regionale Entwicklung behindern.
Damals konnten wir uns mit unserer Forderung in dem von allen gemeinsam geführten Gespräch, bei dem auch jemand vom Kultusministerium anwesend war und das im Hinblick auf einen gemeinsamen Antrag geführt wurde, noch nicht durchsetzen. Auch die FDP war damals noch nicht so ganz dieser Meinung.Die ersten Entwürfe zu dem gemeinsamen Antrag, die von der FDP-Fraktion gefertigt wurden, sahen die Abschaffung der Schulbezirksgrenzen schon nicht mehr vor.Das ist jetzt aber egal.Auf jeden Fall sind wir,die FDP und die GRÜNEN,jetzt gemeinsam dieser Auffassung. Ich halte dies auch nach wie vor trotz all der Probleme, die da durchaus aufkommen können, oder der Fragestellungen, die dann gelöst werden müssen, für gerechtfertigt.
Der gemeinsame Antrag fordert nur noch die Neudefinition von Schulbezirksgrenzen in einem Gesamtkonzept, was immer das auch heißen mag. Wir wollen aber doch, dass die Berufsschulen selbstständige Schulen werden,die eigenverantwortlich handeln können und in Kooperation mit anderen Trägern in einem Netzwerk zu Kompetenzzentren für berufliche Bildung,Ausbildung und Weiterbildung werden. Das heißt dann aber doch, dass natürlich noch mehr Schwerpunktsetzungen in den beruflichen Schulen stattfinden sollen. Das betrifft sowohl die Ausbildung als auch die Weiterbildung. Da können wir doch nicht sagen, dass wir die Schulbezirksgrenzen belassen wollen. Wir können auch nicht jedes Jahr neue Schulbezirksgrenzen machen. Dann hätten die Schulträger überhaupt keine Planungssicherheit.
Wir wissen doch, dass gerade jetzt die Fachklassen neu für die Schulen benannt wurden. Das hat im letzten Jahr in Hessen durchaus zu Ärger geführt. Es wurden neue Fachklassen an speziellen Schulen eingerichtet. Davon waren die Schulträger betroffen.Einige sollten dann kürzlich bestimmte Klassen an andere Kreise abgeben.Auch das tangiert natürlich die Schulträger. Ich bin der Meinung, dass man nicht alles von heute auf morgen und hoppla hopp machen kann. Aber in ein Gesamtkonzept hätte das Nachdenken über die Frage, welche Wirkung es hätte, wenn wir die Schulbezirksgrenzen abschaffen würden, sehr wohl hineingehört. Dann hätten wir im Landtag wieder darüber diskutieren können, welche Bedeutung das für die Schulträger haben würde, welche Auswirkungen das auf die Planungssicherheit haben würde und welche Auswirkungen das hinsichtlich der Investitionen haben würde.
Gerade hinsichtlich der Investitionen sagt unser gemeinsamer Antrag, so finde ich, sehr deutlich, dass wir die ganze Last nicht mehr allein bei den Schulträgern oder den einzelnen Schulen belassen wollen.Vielmehr streben wir Kooperationen mit Unternehmen aus der Wirtschaft an. Denn es ist nicht sinnvoll, dass es die teuren Geräte in den Unternehmen und in den Schulen gibt. In den Schulen werden diese Geräte nur an halben Tagen genutzt, nämlich dann, wenn daran unterrichtet wird.
Wir sind deshalb der Meinung, dass die Schulbezirksgrenzen für regionale Netzwerke und für Kompetenzzentren hinderlich sind. Sie werden es noch merken. Herr Riege, auch in den beruflichen Schulen hat die Diskussion darüber schon lange begonnen. Wir müssen doch nicht so tun, als würden Frau Henzler und ich hier über irgendetwas reden, was an den beruflichen Schulen noch nie ein Thema gewesen wäre. Nein, aus den beruflichen Schulen heraus kommt die Frage, warum man die Schulbezirksgrenzen nicht abschaffen kann. Wir sind mit der FDP der Meinung, dass man diesen Schritt wagen sollte. Dazu besteht noch die Möglichkeit. Ich gehe davon aus, dass uns das Konzept im Februar 2004 vorliegen wird.Als der Antrag beschlossen wurde, hat die Ministerin jedenfalls zugestanden, dass sie bis Ende des Jahres 2003 fertig sein könnte. Im Rahmen der Beschäftigung mit diesem Konzept werden wir diese Frage noch einmal aufgreifen.Vielleicht können wir im Rahmen der Diskussion über dieses Konzept auch noch das Problem lösen, wie wir die Schulbezirksgrenzen in Hessen auflösen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Henzler, Sie irren ein wenig, wenn Sie behaupten, Ihr Antrag werde deshalb nicht angenommen werden, weil wir erst noch auf die Vorlage des Gesamtkonzeptes warten würden.Nein,der Kulturpolitische Ausschuss hat die Ablehnung des Antrags empfohlen,weil die Richtigkeit dieser These politisch bestritten wird. Das wird sogar für falsch gehalten. Ich halte das für falsch.
Ich will nur weniges ergänzen. Die Kollegen Klein und Riege haben die Argumente sehr breit gefächert vorgebracht.
Ich denke, wir sollten die gemeinsame Position aller vier Fraktionen,wie es sie im Kulturpolitischen Ausschuss gab, ernst nehmen und sagen: Wir wollen Kompetenzzentren, wir wollen regionale Berufsbildungszentren und die Vernetzung in der Region. – Wir brauchen dann aber eine sehr klare Übersicht, um planen zu können, in welcher Region für welches Gebiet Exzellentes wachsen soll.
Deswegen brauchen wir eine Schulentwicklungsplanung unter Einbeziehung von Partnern von außen. Das kann möglicherweise zu neuen Schulbezirksgrenzen führen. Das ist nicht der Punkt. Das wird aber nicht zur Abschaffung der Schulbezirksgrenzen führen.
Wir bilden in Hessen derzeit in 334 Berufsbildern aus.Angesichts des freien Marktes würde dann letztlich nur eines herauskommen, nämlich, dass die berufliche Ausbildung ausschließlich in den Zentren stattfinden würde. Das würde die absolute Entvölkerung in der Fläche bedeuten und die Kreisberufsschulen betreffen. Die Kreisberufsschulen hätten dann keine Chance mehr, bestimmte Berufsbilder anzubieten. Denn dann würde sich alles in den Städten ballen.
Wenn man regionale Bildungs- und Kompetenzzentren aufbauen will,dann muss man die materiellen Ressourcen für Investitionen gemeinsam mit dem Schulträger bereitstellen. Man muss dann aber auch die Ressource Mensch in Form hervorragend fachlich ausgebildeter Berufsschullehrer bereitstellen. Diese muss man auf Dauer bereitstellen. Da kann dann nicht permanent etwas ausgewechselt werden. Deshalb bedarf es einer Planung über das Land hinweg. Wenn es sich um stark nachgefragte Berufe handelt, müssen die schulischen Angebote erreichbar sein. Wenn es dafür allerdings nur sehr wenige Auszubildende gibt, dann brauchen wir dafür Landesfachklassen.
Eine vernünftige Schulentwicklungsplanung, die Exzellentes an den Standorten fördern und zugleich die Region mit schulischen Angeboten für Ausbildungsberufe versorgen will, muss diesen Weg gehen. Dafür bietet das in dem Antrag Geforderte keine vernünftige Chance. – Besten Dank.
Frau Ministerin, Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Hinsichtlich der grundlegenden Zielsetzung, die Sie eben noch einmal formuliert haben, sind wir uns alle einig. Das kann ich auch unterschreiben, obwohl ich nicht Mitglied des Kulturpolitischen Ausschusses bin.
Es besteht bei Ihnen aber ein Missverständnis oder ein Unverständnis. Sie selbst haben dargelegt, dass Sie auf eine qualitative Ausrichtung Wert legen. Das quantitative Angebot besteht.In der Fläche ist es teilweise sogar schon zu reichlich vorhanden.Wenn ich mich auf die qualitative Ausrichtung konzentriere, dann muss ich doch spezielle Angebote schaffen. Spezielle Angebote kann ich nicht in allen Schulen schaffen.
Ich möchte Ihnen einmal ein Beispiel anhand der Stadt Wiesbaden und meines Kreises nennen. Wiesbaden hat sechs Berufsschulzentren. Mein Kreis hat zwei. Natürlich haben wir über die Arbeitsplätze hinaus jetzt schon eine riesige Durchmischung. Natürlich geht es dabei nicht mehr nur darum, den Schulentwicklungsplan des Rheingau-Taunus-Kreises oder den der Stadt Wiesbaden isoliert aufzustellen.Vielmehr wäre es sinnvoll, dies gemeinsam zu planen. Dazu bräuchten wir größere Planungseinheiten.
Ich möchte hier die Schulverwaltung und die Schulämter ansprechen. Wir haben ein gemeinsames Staatliches Schulamt. Es liegt deshalb auf der Hand, eine Abstimmung herbeizuführen. Bei uns gibt es spezielle Ausbildungen. Manche Fachklassen haben wir nicht nur landesweit als einzige, sondern sogar bundesweit. Das betrifft z. B. die Ausbildungsmöglichkeit zum „Moster“ in Geisenheim. Ich weiß jetzt nicht, ob es in Wiesbaden auch solche Fachklassen gibt. Auf jeden Fall haben in Wiesbaden berufliche Schulen auch spezifische Ausrichtungen. Dort ist das Angebot sehr gut. Es wäre idiotisch, wenn wir im Kreis mit viel Geld versuchen würden, da qualitativ mitzuhalten. Wir müssen nämlich in den Schulbezirken viele Berufsfelder mit ihrer speziellen Ausbildungsanforderung abdecken.
Ich verstehe Ihren Widerstand nicht und kann Ihre Logik nicht nachvollziehen. Das Ganze funktioniert doch nur, wenn ich von diesen starren Grenzen wegkomme. Wenn ich das formal innerhalb dieser Grenzen machen würde, dann würden wir uns in Taunusstein und Geisenheim Mühe geben, 50 bis 60 Berufsfelder anzubieten, was wir nie könnten, vor allem nicht qualitativ anspruchsvoll. Die Wiesbadener würden vielleicht ihre Hotellerie ausweiten oder anderes, was wir speziell und besser haben.
Leute, das ist alles Unsinn. Damit kommen wir nicht weiter. Weg mit diesen Grenzen. – Ansonsten scheint die Zielsetzung nach den heutigen Debattenbeiträgen insgesamt unstreitig zu sein. Wenn wir aber auf diesem Weg sind und wenn wir Vernetzung wollen, dann heißt das doch, dass wir dazwischen keine Grenzen vertragen. Vernetzung heißt doch, dass wir die Qualitäten der verschiedenen Einrichtungen miteinander vernetzen und überall die Stärken nutzen. Das Grundangebot können wir auch
Wer der Beschlussempfehlung des Kulturpolitischen Ausschusses seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist mit den Stimmen von CDU und SPD diese Beschlussempfehlung so angenommen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD betreffend künftige Gewährleistung einer verbraucherfreundlichen Absicherung der Verbraucherinsolvenz in Hessen – Drucks. 16/1188 zu Drucks. 16/686 –
Wir haben fünf Minuten Redezeit je Fraktion vorgesehen. Das schaffen wir noch, wenn sich alle ein bisschen kurz fassen. – Berichterstatter ist Herr Kollege Lenhart.
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Darauf verzichten wir! Bei einem Antrag brauchen wir das nicht! Ich denke, ihr habt es eilig!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Antrag abzulehnen.
Der Antrag war dem Sozialpolitischen Ausschuss, federführend, und dem Rechtsausschuss, beteiligt, in der 17. Plenarsitzung am 16. Oktober 2003 überwiesen worden.
Der Rechtsausschuss hat sich seiner Sitzung am 12. November 2003 mit dem Antrag befasst und dem federführenden Sozialpolitischen Ausschuss mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP das eben genannte Votum vorgeschlagen.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Antrag in seiner Sitzung am 20. November 2003 behandelt und ist mit dem gleichen Stimmenverhältnis dem Vorschlag des beteiligten Rechtsausschusses gefolgt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich mit einem Zitat beginnen, und zwar mit einem Zitat aus einem Gutachten der Bundesregierung zum Thema Überschuldung und Schuldnerberatung in der Bundesre
Das Entstehen von Überschuldung kann eingedämmt werden. Für die Auflösung entstandener Überschuldungssituationen muss es mehr Lösungswege geben. Überschuldungsprobleme dulden keine Vertagung.
Das stammt nicht von der rot-grünen Bundesregierung, sondern dieses Zitat stammt von Hannelore Rönsch, die dies in das Vorwort zu dem eben genannten Gutachten geschrieben hat.
Meine Damen und Herren, die komplette Streichung der Mittel für die hessischen Schuldnerberatungsstellen im Rahmen der „Operation düstere Zukunft“ ist insofern grottenfalsch. Sie ist gesetzeswidrig. Sie wird zu weniger Hilfe für überschuldete Menschen und zu höheren Kosten für die Allgemeinheit führen, und sie ist volkswirtschaftlich schädlich.
Wir haben eine dramatisch steigende Zunahme der Zahl der Verbraucherinsolvenzen und Firmenpleiten. Schuldnerberatung kann und soll dazu beitragen, dass Insolvenzen abgewendet werden. Sie hilft den Menschen, wieder Tritt zu fassen. Sie hilft den Gläubigern, zumindest einen Teil ihrer Gelder wieder einzutreiben,und sie entlastet die Allgemeinheit von Sozialhilfekosten, wenn die Menschen durch eigene Arbeit wieder ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Die Streichung des Landeszuschusses ist also grottenfalsch.