stimmt, er hat den Ehrenvorsitz zurückgegeben –, der klagt gegen das Stasi-Unterlagengesetz,weil es bei ihm als Person der Zeitgeschichte genau um die Frage geht: Veröffentlichung dessen, was über ihn vorliegt, oder nicht?
weil wir über das Stasi-Unterlagengesetz, das alle Fraktionen im Bundestag beschlossen haben, teilweise heute noch der Stasi, die mit rechtswidrigen Methoden Material gesammelt hat, eine Macht geben, die sie meiner Meinung nach nicht mehr haben dürfte.
Herr Schmidt, der Obmann der CDU im Untersuchungsausschuss „Parteienspenden“ war, hat die Klagen von Herrn Kohl in dem Bereich und auch in anderen Bereichen durchaus unterstützt. Man muss sich genau überlegen, ob die Stringenz der eigenen Haltung gegeben ist, wenn man auf der einen Seite sagt, das Stasi-Unterlagengesetz soll eingeschränkt werden, und auf der anderen Seite eine Regelüberprüfung für hessische Abgeordnete einführen will.
Meine Damen und Herren, das müssen Sie in der Argumentation zusammenkriegen. Ich sage noch einmal: Niemand von uns hätte etwas gegen eine freiwillige Überprüfung der einzelnen Abgeordneten.Aber es geht nicht,dass man dies per einfachem Parlamentsbeschluss – ohne Änderung der Geschäftsordnung, ohne Änderung des Abgeordnetengesetzes und ohne Festlegung eines Verfahrens, was mit eventuellen Informationen passieren soll, falls es zu Treffern kommt, gerade auch in der Rosenholz-Datei – mir nichts,dir nichts beschließen will.Von einer Partei,die immer noch von sich selbst glaubt, sie sei Rechtsstaatspartei, hätte ich hier klügere Anträge erwartet.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung ist der Auffassung, dass es nicht eine Frage des Geburtsdatums, sondern eine Frage des Selbstverständnisses ist, wie man mit einem solchen Antrag umgeht.
Vor dem Hintergrund bin ich der Überzeugung, und die teilt auch die Landesregierung, dass man dies intensiv im Hauptausschuss zu besprechen hat. Ich habe der Begründung des Antrags durch Frau Kollegin Beer entnommen, dass man versuchen möchte, im Hauptausschuss zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen, um dem Anliegen Rechnung zu tragen, das mit diesem Antrag formuliert ist. Dies teilt die Landesregierung, indem sie sagt: Dann werden wir alle einen Weg finden müssen, wie wir der Verantwortung, die wir alle der jüngeren Vergangenheit gegenüber haben, gerecht werden können.
weil an dieser Stelle möglicherweise eine Diskussionsbasis eröffnet worden ist, die dem eigentlichen Anliegen in
der Tat nicht Rechnung trägt und eher zu Spekulationen beiträgt, die auf der Grundlage einer solchen Überlegung gerade verhindert werden sollen.
Nein, zu diesem Zeitpunkt nicht. – Aus diesem Grund muss man im Hauptausschuss in eine konstruktive Diskussion kommen, um einerseits dem berechtigten Anliegen, andererseits aber auch dem Selbstverständnis des Parlaments Rechnung tragen zu können.Dazu fordere ich auf, und dazu ist auch durch den Antrag und seine Begründung aufgefordert worden. Dort können die Einzelheiten weitergehend besprochen werden.
Meine Damen und Herren, es ist vorgesehen, den Antrag dem Hauptausschuss zur weiteren Beratung zu überweisen.– Dem wird nicht widersprochen.Dann können wir so verfahren.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Einführung nationaler Bildungsstandards – Drucks. 16/802 –
Fünf Minuten Redezeit stehen zur Verfügung. Ich erteile Frau Hinz für die antragstellende Fraktion das Wort.
Meine Damen und Herren! Nach PISA gibt es nun eine heftige Diskussion um die Verbesserung der Bildungsqualität, den Schulunterricht und die Kompetenzen von Lehrerinnen und Lehrern. Als ein Instrument zur Qualitätsentwicklung kann die Einführung von so genannten Bildungsstandards gelten, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Unter anderem ist die Klieme-Expertise erstellt worden, benannt nach dem Hauptverfasser der Studie. In dieser ist wissenschaftlich fundiert und pädagogisch begründet nachzulesen, dass Bildungsstandards dann ihren Sinn erfüllen können, wenn sie schulformübergreifend angelegt sind, wenn es Mindeststandards mit Kompetenzstufen nach oben sind, wenn sie zur systemischen Überprüfung und Entwicklung und nicht zur individuellen Leistungsmessung genutzt werden und wenn ihre Einführung in ein Unterstützungssystem für Schulen eingebettet ist.
Die Kultusministerkonferenz hat am 4. Dezember erste Standards beschlossen, die Chancen zur Neuorientierung beinhalten, aber die in Teilen auch zu kritisieren sind:
Die jetzt beschlossenen Bildungsstandards weisen ein mittleres Anspruchsniveau aus, d. h. sie gelten als Regelstandards. Aus unserer Sicht müssen Standards sehr wohl anspruchsvoll sein. Sie müssen aber auch bestimmte Mindeststandards beinhalten, wo klar ist, kein Kind darf hinter diesen Mindeststandards zurückbleiben und zurückgelassen werden. Denn nur dann schaffen wir es, dass Schulen sich anstrengen, tatsächlich die Risikogruppe zu
minimieren. Deswegen ist es wichtig, nicht nur ein mittleres Anspruchsniveau zu definieren, sondern tatsächlich unten zu beginnen und dann nach oben hin Kompetenzstufen zu definieren.
Die jetzt beschlossenen Bildungsstandards gelten für den mittleren Bildungsabschluss. Für Grundschulen und Hauptschulen sollen eigene entwickelt werden. Das lässt den Verdacht aufkommen, dass weniger an Durchlässigkeit und Förderung gedacht ist, sondern die Bildungsstandards wieder zur Auslese und Separierung im existierenden Bildungssystem genutzt werden sollen. Das allerdings wäre fatal.
Als Drittes ist zu kritisieren, dass es noch keine Einigung über die Ausgestaltung und Finanzierung der bundesweiten Qualitätsagentur gibt. Die ist aber dringend notwendig; denn wir brauchen übergreifende Testverfahren, die anhand dieser Bildungsstandards entwickelt werden.
Es muss dann eine Überprüfung stattfinden. Denn weder die Vergleichsarbeiten nach jetzigem Muster, die in den einzelnen Ländern gemacht werden, noch die länderspezifischen Tests, die entwickelt werden, sind hier sinnvoll, um tatsächlich zu einem bundesweiten Vergleich zu kommen.Aber nur dann machen nationale Bildungsstandards auch einen Sinn.
Frau Henzler, das ist die Aufgabe einer solchen Qualitätsagentur und nicht die Frage des Umbaus der Schulaufsicht, die die interne und externe Evaluation begleiten soll. Sie haben in Ihrer Presseerklärung darauf hingewiesen. Das sind zwei verschiedene Dinge, die wir auch beide brauchen.
Hiermit bin ich bei den Unterstützungssystemen. Wir brauchen den Umbau der Schulaufsicht für die Begleitung der Evaluation. Wir brauchen endlich eine veränderte Lehreraus- und -fortbildung. Auch hier warten wir in Hessen dringend darauf, dass diagnostische Kompetenzen, der Umgang mit Heterogenität und die individuelle Förderung in den Vordergrund geschoben werden. Der entsprechende Gesetzentwurf liegt aber immer noch nicht auf dem Tisch.
Die Selbstständigkeit von Schulen muss mit der Einführung von Bildungsstandards dringend einhergehen.Wenn Ziele definiert werden, dann müssen Schulen auch die Freiheit haben, zu entscheiden, wie sie zu diesen Zielen kommen, und adäquat auf bestimmte Schwierigkeiten reagieren, aber auch auf Fortschritte in der Qualitätsentwicklung ihrer Schule reagieren können.
Es ist überhaupt nicht sinnvoll,auf Vergleichsarbeiten,auf Orientierungsarbeiten, auf die Lehrpläne und Stundenpläne jetzt noch Bildungsstandards zu setzen. Das ist auch in der Klieme-Expertise nachzulesen. Hier muss auch in Hessen dringend ein Schritt gemacht werden, um zur Selbstständigkeit von Schulen zu kommen.
Meine Damen und Herren, wenn die Einführung von Bildungsstandards als Steuerungsinstrument ernst genommen werden soll – und wir nehmen dies ernst –, müssen grundlegende Änderungen im Bildungssystem stattfin
den, gerade auch in Hessen, was die Unterstützungssysteme angeht. Hier ist es notwendig, im Landtag eine Anhörung zu machen. Es reicht nicht, dass die KMK etwas beschließt, was dann umgehend in Verordnungen gegossen wird.Wir haben den Föderalismus, und eine Umsteuerung bedeutet auch, dass das Parlament sich mit der Umsteuerung, mit der inhaltlichen Ausgestaltung beschäftigen soll.
Wir sind bei der Ausgestaltung dabei.Wir wollen,dass sich die Bildungsstandards zu einem positiven Steuerungsinstrument entwickeln. Dafür müssen aber die Betroffenen und die Parlamentarier mitgenommen werden, damit wir noch Einfluss haben. Deswegen bitte ich Sie, einer solchen Anhörung zuzustimmen. – Danke schön.
So lange kann manchmal ein letzter Satz sein. – Die Diskussionsfreude ist nicht gerade überschwänglich. Mir liegt eine Wortmeldung von Herrn Reuter vor.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen, liebe Kollegen! Der heute hier behandelte Antrag gibt uns die Gelegenheit, unsere Vorstellungen zu der Frage von Bildungsstandards und der Qualitätsentwicklung von Schule noch einmal zu thematisieren bzw. zu präzisieren.
Die Erarbeitung von Bildungsstandards ist nur eine, aber eine wichtige der vielfältigen schulpolitischen Bemühungen,um das schlechte Abschneiden unserer Schulen in der PISA-Studie zu kompensieren. In vielen Diskussionen wird das Thema Bildungsstandards isoliert angegangen, ohne dies im Gesamtzusammenhang mit den notwendigen Strukturreformen von Schule zu sehen.So ist der Kultusministerkonferenz zuzustimmen, wenn diese feststellt, dass „eine nachhaltige Qualitätssicherung in den Schulen durch mehr schulische Eigenverantwortung, z. B. mit Blick auf die Schulprogrammentwicklung, bei gleichzeitiger Evaluation auf der Basis von festgelegten Bildungsstandards erreicht werden kann“.
Leider hat die KMK Schulstrukturfragen ausgeklammert, aber in dem weiteren Diskussionsverlauf über die Bildungsstandards wird diese Frage zwangsläufig gestellt werden müssen.
Da meine Redezeit nur kurz ist, kann ich unsere Auffassung von Bildungsstandards nur thesenartig formulieren. Bildungsstandards definieren nach unserem Verständnis zum einen Kompetenzen, die die Schule ihren Schülerinnen und Schülern vermitteln muss, damit diese zentrale Bildungsziele erreichen können. Es sind nach unserer Auffassung – da gebe ich Frau Hinz Recht – Mindeststandards, keine Regelstandards, wie dies die KMK leider vorsieht.
Bildungsstandards sind nach unseren Überlegungen schulübergreifend auszuformulieren, wie dies auch die Klieme-Studie vorsieht. In der Fragestunde haben Sie,
Frau Wolff, gestern zutreffend referiert, dass am 4. dieses Monats Bildungsstandards für den mittleren Bildungsabschluss auf den Weg gebracht wurden.Sie sprachen von einem Paradigmenwechsel, von Kompetenzvermittlung und davon, dass unter Bildungsstandards keinesfalls nur die Wissenskataloge verstanden werden dürfen. So weit, so gut. Sie zeigen aber auch im Internet immer noch Ihre mit den Südländern festgelegten Bildungsstandards, die schulformspezifisch sind.Sie sollten erklären,was jetzt aktuell ist, ob wir schulformübergreifende Bildungsstandards in Hessen bekommen oder wieder schulformspezifische.