Protocol of the Session on November 25, 2003

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Bitte schön!)

Ich möchte mich nun den Kolleginnen und Kollegen der SPD zuwenden. Lieber Herr Schaub, während man Ihnen zugehört hat, hat man wirklich Zweifel daran bekommen, zu glauben, dass Sie das ernst meinen. Sie machen sich doch lächerlich. Sie haben hier erklärt, die Einführung einer solchen Regelung sei dringend notwendig, und Sie hätten uns bei diesem Thema erst zum Laufen bringen müssen.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU)

Ich will Ihnen dazu etwas sagen. Die Wirklichkeit ist anders. Der Musterentwurf wurde 1977 von der Innenministerkonferenz verabschiedet. Das war also vor 26 Jahren. Hessen hat seinerzeit eine von der SPD geführte Regierung gehabt. Später gab es auch Innenminister der FDP. Die Hessische Landesregierung hat zu diesem Musterentwurf erklärt – ich habe die Unterlagen dabei, ich könnte es Ihnen vorlesen –: Wir sind dagegen, wir haben größte Bedenken und halten das nicht für richtig. – Jetzt könnte man sagen, die SPD habe in den vergangenen 26 Jahren einen Meinungswechsel vollzogen. Ich begrüße es ausdrücklich, dass Sie wenigstens heute diese Position einnehmen. Ich muss aber hinzufügen, dass es sich dabei um eine Mehrheitsentscheidung gehandelt hat. Das ist in Parteien halt so.Aber ich kann in der Presse auch lesen, dass der Vorsitzende der SPD Hessen-Süd, Ihr Kollege Grumbach – er sitzt neben Ihnen –, ausdrücklich erklärt hat, dass er das für falsch hält. Das müssen Sie intern miteinander ausmachen.

(Zuruf des Abg. Manfred Schaub (SPD))

Das ist in Ordnung. – Aber eines geht nicht: Die Regierung, die ich mit vertrete, und die Partei, die sie trägt, haben immer die Position eingenommen, die wir auch heute vertreten. Nach dem Wahlsieg in diesem Frühjahr hatten wir erstmals die Chance, dies in das Regierungsprogramm aufzunehmen. In der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten werden Sie diese Position bereits wieder finden. Bei erster Gelegenheit werden wir dies nun umsetzen. Alle, die vorher Verantwortung trugen, haben dieses Problem nicht gelöst. Mit uns hat die FDP regiert. Damals war eine solche gesetzliche Regelung nicht möglich. Die SPD hat immerhin 48 Jahre lang dieses Land regiert. Sie hat dieses Problem nicht gelöst. Herr Kollege Schaub, es ist gut, dass Sie nach 48 Jahren eigener Regierung und 26 Jahren nach Vorliegen dieses Papiers heute so weit sind. Aber erklären Sie nicht, dass Sie andere zum Laufen gebracht hätten. Wir brauchen nun wirklich keinen Antrieb von Ihnen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Ganz nebenbei möchte ich noch Folgendes ansprechen. Wie ist denn die Position der Sozialdemokraten dazu? Wo gibt es denn in Deutschland entsprechend gesetzliche Regelungen? Es gibt sie ausnahmslos dort, wo die Union regiert, und darüber hinaus noch in zwei Ländern, in denen es große Koalitionen gibt.Die SPD marschiert doch heute noch auf dem falschen Damm. In Niedersachsen sind die Kollegen der CDU und der FDP gerade dabei, das wieder in das Gesetz zu schreiben. Dort war es schon einmal im Gesetz enthalten. Die Regierung Schröder hat es auf Druck der GRÜNEN herausgestrichen.

Für Nordrhein-Westfalen hat Herr Amtskollege Behrens erklärt, das sei in dieser Form überhaupt nicht erforderlich, das könne man auch anders regeln. Die SPD muss sich noch auf einen weiten Weg zu dem Ziel begeben, hin

sichtlich dieser Aufgabe die Position hinzubekommen, dass wir alle gemeinsam durchaus mit Herz, aber ohne Emotionen es verantworten können, zu sagen – das ist der entscheidende Punkt –:Wenn wir ehrlich miteinander umgehen, dann gibt es keinen Grund, das nicht zu regeln. Denn der Gesetzgeber würde sich sonst der Regelung einer der schwierigsten Situationen, in denen ein Polizeibeamter handeln muss, verweigern. Ansonsten beschließt der Gesetzgeber doch jede Woche neue Vorschriften für alle möglichen anderen Sachen, die weniger spannend sind. Das kann nicht sein.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Herr Minister, die den Fraktionen zustehende Redezeit ist vorbei.

Herr Präsident, ich komme zum Schluss meiner Rede. – Wir sind uns einig darin, dass das die Ultima Ratio sein muss.Wir sind uns darin einig, dass es sich dabei um einen Extremfall handelt.Immerhin sind sich die Mitglieder von drei Fraktionen darin einig, dass wir das gesetzlich geregelt haben wollen.

Ich komme nun zu der Frage:Sollten wir alle zwei Monate das HSOG ändern? – Dazu sage ich Ihnen: Nein, das machen wir nicht. – Es gibt einen gewaltigen Unterschied zwischen der Initiative der FDP, die nunmehr auch von der CDU-Fraktion mitgetragen wird, und dem hier vorgelegten Gesetzentwurf.Wir haben da eine unbefriedigende Rechtssituation. Natürlich könnten wir handeln. Aber aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs hinsichtlich der Hütchenspieler können wir im Moment dort nichts machen. Genau aus diesem Grund ist es erforderlich, dabei so schnell wie möglich zu einer gesetzlichen Regelung zu kommen, dass die Ordnungsbehörden handeln können. Deshalb plädiere ich auch dafür.Auch diese Initiative wird zumindest meine Zustimmung finden.

Das andere würde ich aber gerne mit Ihnen im Ausschuss diskutieren.Wir könnten das dann im Zusammenhang mit der Novellierung des HSOG machen. Ich könnte mir vorstellen, dass man damit Doppelarbeit vermeiden könnte. Außerdem könnten wir damit den wenig erquicklichen Zustand vermeiden, alle zwei Monate das HSOG zu verändern. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat Herr Kollege Dr. Jürgens.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sind hier nicht in einem juristischen Kolloquium, sondern im Hessischen Landtag. Gleichwohl muss ich auf das eine oder andere rechtliche Argument des Innenministers eingehen. Herr Al-Wazir hat zum einen nicht gesagt, dass das Strafgesetzbuch die Grundlage des Handelns der Polizeibeamten ist, sondern für die Verantwortung dessen, der in dieser schwierigen Situation teilweise in Sekundenbruchteilen die Entscheidung treffen muss, stellt es einen Rechtfertigungsgrund dar oder nicht.

Wenn der Innenminister sagt, die Nothilfe sei kein tauglicher Rechtfertigungsgrund, wie ich ihn verstehe: Soll das denn bedeuten, dass alle Polizeibeamten, die ohne eine solche Regelung, die wir seit Jahr und Tag nicht im Polizeigesetz haben, in dieser Situation waren, rechtswidrig gehandelt haben? Soll das bedeuten, dass alle Staatsanwaltschaften, die Ermittlungsverfahren eingestellt haben, Strafvereitelung im Amt begangen haben? Das kann doch nicht wahr sein. Sie kennen die Rechtsprechung genauso gut wie wir, dass es einen Rechtfertigungsgrund der Nothilfe gibt, der in solchen Situationen tatsächlich hilft.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Wollen Sie jetzt noch den Rest Ihrer Seriosität ins Mikrofon brüllen? – Birgit Zeimetz-Lorz (CDU): Ich bin erschüttert!)

Ein weiterer Gesichtspunkt betrifft die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren. Ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wird, auch wenn die Regelung, die Sie vorgeschlagen haben, ins HSOG übernommen wird, den Polizeibeamten nicht erspart werden. Denn auch dann muss natürlich nachgeprüft werden: Ist dieser Rechtfertigungsgrund eingehalten worden? Ist er überschritten worden? Lagen die Voraussetzungen vor, oder ist es doch ein Tötungsdelikt?

Natürlich ersparen wir den Polizeibeamten gerade das nicht, und wir können es ihnen leider auch nicht ersparen. Das ist nun einmal so. Auch dann muss in jedem Falle nachgeprüft werden, ob der Rechtfertigungsgrund vorgelegen hat oder nicht.

Im Übrigen existiert das, was Sie vorgeschlagen haben, nicht erst seit zwei Monaten, sondern dieser Vorschlag geht auf 1977 zurück, ist also schon 25 Jahre alt. Es geht also nicht darum, jetzt irgendetwas nachzuvollziehen, was irgendjemandem plötzlich eingefallen ist, sondern es wird schon lange diskutiert.

Im Grunde bedeutet es doch, dass die Situation, in der sich der Polizeibeamte befindet, tatsächlich – darum geht es – das Gleiche ist wie ein Jedermannsrecht;die Situation ist im Grunde genommen vergleichbar. Wir sollten nicht so tun, als könnten wir denjenigen, die davon betroffen sind, die damit verbundenen Gewissensqualen abnehmen. In jedem Falle muss der Polizeibeamte, der in dieser schrecklichen Situation ist und in Sekundenbruchteilen entscheiden muss, sein Handeln immer vor dem eigenen Gewissen rechtfertigen, vor sich selbst, vor seinen Leuten, vor seinem persönlichen Umfeld und auch vor seinem Gott,wenn er einen hat,was ich hoffen will für diejenigen, die in so einer fürchterlichen Situation sind.

Deswegen helfen wir den Leuten nicht damit, wenn wir so tun, als könnten wir ihnen die Verantwortung abnehmen. Genau deswegen muss es dabei bleiben: Der Rechtfertigungsgrund, den es schon seit alters her im Strafgesetzbuch gibt, reicht dafür aus, dass in Extremsituationen das notwendige polizeiliche Handeln stattfinden kann.

Es geht in der Tat – gerade das sagt der Nothilfeparagraph – nicht um die Verfolgung des Täters. Es geht nicht um die Verhinderung weiterer Straftaten. Es geht nicht um Polizeitaktik,sondern es geht allein darum:Kann das Opfer in dieser Extremsituation gerettet werden? Nur das ist der entscheidende Gesichtspunkt, nur das hat der Polizeibeamte zu entscheiden. Genau das ist es, was der Rechtfertigungsgrund im Strafgesetzbuch ihm heute schon an die Hand gibt. Deswegen ist es nach unserer Auffassung in der Tat überflüssig, das noch einmal ins HSOG hineinzuschreiben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die SPD-Fraktion hat Herr Rudolph das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Innenminister, ich knüpfe da an, wo Sie gesagt haben, Ihnen geht es um die Sache. Das nehme ich Ihnen an dieser Stelle einmal ausdrücklich ab. – Es gibt Punkte, da sind wir völlig unterschiedlicher Meinung. Das ist auch in Ordnung. Aber jetzt geht es um einen Bereich, der schwierig ist insbesondere für diejenigen, die das ausüben müssen: die Polizeibeamtinnen und -beamten als Vertreter staatlicher Gewalt.

Jetzt machen wir einen Gesetzentwurf nach einer internen Diskussion, die nicht einfach war. Ich finde es auch nicht schlimm, dass demokratische Parteien diskutieren und am Schluss mit Mehrheit etwas entscheiden. Das ist per se nichts Verwerfliches, sondern es entspricht durchaus demokratischer Kultur. Das mag woanders anders sein, aber das ist nicht unser Rechtsverständnis.

Ich nehme einmal die Rede des Kollegen Rhein. Das war Polemik pur, nicht ein Satz zum Antrag. Wenn es ihm um die Sache gegangen wäre, hätte er etwas dazu gesagt.

Worum geht es? – Hier haben wir schon einen Unterschied zu den GRÜNEN. Es geht darum, ein Signal des Gesetzgebers, des Landtags, an die Polizeibeamtinnen und -beamten auszusenden, in einer Ausnahmesituation auch die Rückendeckung des Gesetzgebers zu haben. Das ist die Botschaft dieses Gesetzentwurfs. Nun können Sie natürlich sagen, es hat lange gebraucht. Sie waren von 1987 bis 1991 auch einmal dran. Das mag alles sein, da ist nichts passiert, und jetzt entscheiden wir in den nächsten Wochen und Monaten.

Das Signal an die Polizeibeamtinnen und -beamten ist wichtig. Das zeigen auch die Rückmeldungen, die wir zu diesem zentralen Punkt des finalen Rettungsschusses haben. Ich glaube, keiner in diesem Haus möchte vor dieser Situation stehen, zu entscheiden, ob man das jetzt macht oder nicht.Ich möchte es nicht machen,ich glaube,keiner. Diese Verantwortung können wir den Polizeibeamten auch nicht abnehmen.

Herr Dr. Jürgens, ich glaube nicht, dass die Hemmschwelle für einen solchen Schuss herabgesetzt wird, wenn es eine gesetzliche Regelung gibt. Aber wir geben ein deutliches Signal in Richtung Polizei: Wir als Gesetzgeber stehen hinter euch in einer wichtigen Gewissensfrage. – Das ist die politische Botschaft.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir uns an der Stelle einig sind und auch die Prozesse gemacht haben, wie Herr Hahn sie zu Recht beschrieben hat, dann sollten wir jetzt nicht kleinkariert sagen: Ich habe das Urheberrecht, ich wusste es immer schon besser. – Vielmehr lassen Sie uns das gemeinsam regeln.

Zu Ihrem Hinweis auf die Effekthascherei, und dass wir Regelungen ändern:Wissen Sie, Sie geben jeden Tag viele Presseerklärungen heraus. Die Landesregierung macht viel Öffentlichkeitsarbeit. Wenn es notwendig ist, können wir Sätze ändern und das auch entsprechend einbringen.

Deswegen lassen Sie uns gemeinsam dieses sensible Thema so behandeln, wie es für die Polizeibeamtinnen und -beamten angemessen ist. Es gibt Themen, über die man trefflich streiten kann. Wir können z. B. morgen in der Haushaltsdebatte über falsche Schwerpunktsetzungen streiten.Aber das Thema „finaler Rettungsschuss“ ist viel zu ernst, als dass wir es so kleinkariert behandeln sollten, wie Herr Rhein es leider gemacht hat. Deswegen sollten wir im Innenausschuss sowohl eine schriftliche als auch ein mündliche Anhörung durchführen. Das Thema verdient eine breite Auseinandersetzung. Aber von dem Gesetzentwurf muss das Signal ausgehen: Der Landtag steht hinter der schwierigen Arbeit der Polizeibeamten.

Ich sage,beim Rettungsschuss kann man eine andere Meinung haben. Das muss man respektieren. Ich halte diese Meinung der GRÜNEN zwar für ausdrücklich falsch, aber kleinkariertes, parteipolitisches Gezänke ist hier völlig unangemessen. Herr Rhein, wir müssen dort streiten, wo es sich lohnt. An diesem Punkt kann ich nur sagen, dass Sie das Thema verfehlt haben.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der FDP)

Meine Damen und Herren,es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Ich stelle fest, dass die erste Lesung des Gesetzentwurfs der SPD für ein Achtes Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, Drucks. 16/731, abgehalten wurde.

Es ist vorgesehen, den Gesetzentwurf dem Innenausschuss zu überweisen.Wird dem widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Dann geschieht das so.

Dann darf ich Tagesordnungspunkt 3 aufrufen:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung der Reform der Juristenausbildung – Drucks. 16/872 –

Dazu rufen wir Punkt 64 auf:

Dringlicher Antrag der Fraktion der FDP betreffend Reform der Juristenausbildung – Drucks. 16/1195 –

Der Gesetzentwurf wird von Herrn Staatsminister Dr. Wagner eingebracht.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf bringt Änderungen im Recht der Juristenausbildung, und zwar geht es im Wesentlichen darum, dass wir heute Bundesrecht in Landesrecht umzusetzen haben. Ziel ist es, sowohl den Universitäten als auch den angehenden Juristen breitere Entfaltungsmöglichkeiten im Verlauf der Ausbildung zu eröffnen und die gesamte Ausbildung stärker am Tätigkeitsbild der rechtsberatenden Berufe zu orientieren.

Ich will Ihnen im Einzelnen kurz vortragen, worum es bei diesem Gesetzentwurf geht. An die Stelle der bisherigen ersten Staatsprüfung tritt eine erste Prüfung, die sich aus der universitären Schwerpunktbereichsprüfung – so heißt das im Juristendeutsch – und der staatlichen Pflichtfachprüfung zusammensetzt.

Beide Prüfungen sind rechtlich voneinander unabhängig. Die Einheitlichkeit der Juristenausbildung wird allerdings

dadurch gewährleistet, dass die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung bundesweit mit einem Anteil von 30 % und die staatliche Pflichtfachprüfung mit 70 % in das Gesamtergebnis der ersten Staatsprüfung einfließen.