Protocol of the Session on November 25, 2003

Uns kommt es darauf an, dass der Polizist in der Zehntelsekunde, in der er entscheiden muss, weiß: Das ist der Rahmen, in dem ich mich jetzt bewegen kann – nur der Rahmen, nicht mehr, auf gar keinen Fall ein Schnellschuss oder eine Lizenz zum Töten. Das alles wollen wir Liberale nicht.Das will auch keiner hier im Raum.Ich will das noch einmal sagen,weil das Wort vom Kollegen Al-Wazir so benutzt worden ist.

Nein, wir möchten die Sicherheit für die Polizeibeamten haben, dass sie in dieser verdammt schweren Situation wissen – jeder Polizeibeamte –: Ich habe das rechtliche System hinter mir. – Lieber Herr Kollege Al-Wazir, es ist nun einmal ein Unterschied – da mögen wir Juristen besonders fein ziseliert denken –, ob man sich auf ein allgemeines Recht, ein Jedermannsrecht zurückzieht – – Herr Dr. Jürgens, das ist ein Unterschied. Da brauchen Sie gar nicht den Kopf zu schütteln. Das ist übrigens auch zwischen allen Juristen ausgestanden, sicherlich auch zwischen uns beiden. Es ist ein Unterschied, ob man einem Polizeibeamten ein Jedermannsrecht in einer Nicht-Jedermannsituation zubilligt – das ist der Unterschied – oder ob man ihm dafür eine besondere Rechtsgrundlage gibt.

Diese Rechtsgrundlage ist nicht neu. Deshalb sind der Vorschlag der Sozialdemokraten und der Vorschlag der Landesregierung wortgleich. Das ist der Musterentwurf der Innenministerkonferenz, der vor langer Zeit bereits erörtert und beschlossen worden ist. Ich sage ausdrücklich: Die FDP-Fraktion in diesem Hause unterstützt den Gesetzentwurf der Sozialdemokraten. Wir halten es für kodifizierungsnotwendig, und zwar wegen der Sicherheit für die Polizeibeamten und damit auch für ein Mehr an Rechtssicherheit in unserem Lande.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn ich nun den sachlichen Bereich, der mit dem Antrag zu tun hat, verlasse, so möchte ich an dieser Stelle an uns alle appellieren, dass wir Rituale beenden sollten. Eines der Rituale lautet in der Regel – Herr Kollege Schaub hat darauf hingewiesen, dass es eine Ausnahme von dem Ritual gibt; das verhandeln wir am Donnerstag –, dass die Regierungsmehrheit nicht das übernimmt, was die Opposition vorschlägt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich halte das für ein doofes Ritual. Die Menschen draußen auch.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der SPD)

Wenn die Idee richtig ist – Kollege Rhein, aus Ihren Worten war zu entnehmen, dass Sie mit jedem Wort in diesem Gesetzentwurf einverstanden sind –, so meine ich, sollten wir doch, genauso wie wir es bei den Hütchenspielen gemacht haben,gemeinsam sagen:Wir geben das jetzt in den Ausschuss. Bei dem Thema muss auf alle Fälle eine Anhörung gemacht werden. Das kann sicherlich auch eine schriftliche sein. Dann gucken wir, ob wir uns zusammenfinden. Dann gehen wir das durch. – Wir sollten nicht sagen: Es gibt aber jetzt eine Grundrenovierung des Polizeigesetzes. Deshalb warten wir jetzt diesen Gesetzentwurf ab.

Ich kann nur sagen:Vielen Dank, dass Sie bei dem Thema Hütchenspiele erkannt haben, dass es so wichtig ist und dass man es sozusagen vor die Klammer nimmt. Möglicherweise ist es bei diesem Thema genauso. – Na und, dann wird halt die Seite im Fuhr-Pfeil etwas früher ausgetauscht als die anderen Seiten, die ein paar Monate später noch kommen.

(Zuruf des Abg. Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU))

Lieber Herr Kollege Dr. Jung, ich will auch sagen: Ich halte die Wertigkeit dessen, was wir hier diskutieren, und dessen, was – ich sage es etwas flapsig, lieber Volker Bouffier – in dem Wunschzettel der Polizei steht, den der Innenminister jetzt vorgelegt hat, für sehr unterschiedlich.

(Nicola Beer (FDP): Ja!)

Wir – und sogar die absolute CDU-Mehrheit – werden garantiert nicht mit allem von dem ans Ziel kommen, was dort enthalten ist. Da bin ich mir 100-prozentig sicher. Ein Gespräch mit den Datenschützern zeigt das in dem einen oder anderen Bereich. Ich will jetzt gar nicht in die Diskussion, in die einzelnen Ziselierungen hineingehen. Ich bin aber dazu in der Lage; nicht, dass Sie meinen, ich rede nur wie der Blinde von der Farbe.

Man kann sagen: Wir möchten gern alles in einem Entwurf haben. – Es ist aber genauso richtig zu sagen: Wenn ein Problem erkannt ist – das haben drei Fraktionen in diesem Hause als Problem erkannt: das hat die mit absoluter Mehrheit regierende CDU erkannt, das haben die Sozialdemokraten erkannt, das hat die FDP erkannt; wir haben es in unser Wahlprogramm für diese Legislaturperiode auch hineingeschrieben –, dann sollten wir dies bitte ein bisschen von der Frage losgelöst diskutieren, ob noch etwas anderes geändert wird oder nicht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein letzter Punkt. Ich glaube, wir tun der Innenpolitik und insbesondere der Polizei in Hessen einen Tort an, wenn wir uns weiter wechselseitig vorwerfen, wer was wann warum wo wie nicht gemacht hat oder doch gemacht hat. Es gab Legislaturperioden, in denen einiges für die Polizei gemacht wurde. Es gab eine Legislaturperiode, in der materiell nicht mehr ganz so viel gemacht wurde, gesetzgebungsmäßig nicht mehr das, was der amtierende Innenminister wollte. Dann gab es eine Legislaturperiode, in der auf mehreren Ebenen viel gemacht wurde.

Das hilft uns aber jetzt bei der Diskussion über die Änderung des Polizeigesetzes zum finalen Rettungsschuss nicht weiter.Deshalb glaube ich,dass es klug wäre,wenn wir zur Kenntnis nehmen, dass die Vergangenheit eine Sache ist, die unterschiedlicher Bewertung zugänglich ist, dass wir uns aber mit der Zukunft beschäftigen. Ich kann für meine Fraktion nur sagen: Sie merken es auch in unseren

Beiträgen dazu, dass wir uns mit dem Thema sehr schwer tun. Denn immerhin ist es letztlich eine Art Berechtigung. Ich will jetzt nicht in die Katalogisierung von Tatbestand, Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen hineingehen, lieber Herr Kollege Al-Wazir. Auch da merkt man dann, dass das etwas anderes ist, als sich auf §§ 35, 36 Strafgesetzbuch zu berufen. Letztlich wollen wir die Sicherheit für die Polizeibeamten in diesem Lande haben.

Eine allerletzte Bemerkung. Herr Kollege Al-Wazir hat mich dazu provoziert. Natürlich darf es keinen Befehl dazu geben.Wer am letzten Sonntag den „Tatort“ gesehen hat, der weiß, wo die Gefahren liegen. Das muss man sich nicht groß vorstellen. Man kann es sich ein bisschen anschauen. Da gibt es eine Schwelle. Darum geht es aber auch nicht. Der einzelne Polizeibeamte, der in der schwierigsten Situation seines Lebens ist, zu entscheiden: „Schieße ich jetzt, mit der Folge, dass dieser Mensch, auf den ich schieße, aller Voraussicht nach oder möglicherweise tot ist“, der muss wissen, dass er nicht ein Jedermannsrecht nutzt, sondern dass die Gesellschaft hinter ihm steht. Deshalb muss das Polizeigesetz in diesem Bereich geändert werden. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD)

Das Wort hat der hessische Innenminister, Herr Bouffier.

Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Immer dann, wenn es um die Eingriffe in Grundrechte geht – und allemal im Polizeirecht –, ist es gut, wenn man die Debatte möglichst ohne Emotionen betreibt und sine ira et studio überlegt: Was ist erforderlich, was ist vertretbar, was ist verhältnismäßig?

Deshalb will ich zunächst einmal vorausschicken: Ich begrüße es, dass zumindest drei Fraktionen des Hauses sich diesem Thema in der Weise nähern, wie ich das für richtig halte.

(Zuruf des Abg. Jürgen Walter (SPD))

Die Polizei benutzt die Schusswaffe in aller Regel vergleichsweise selten. Das ist auch gut so.Wir reden bei dem Thema, um das es hier geht, nicht um Sachverhalte, die täglich und andauernd vorkommen, sondern es geht, auch aus polizeilicher Sicht, um Extremsachverhalte. Er ist hier mehrfach beschrieben worden.Es ist der berühmteste Extremsachverhalt: die klassische Geiselnahme.

Ich teile deshalb die Auffassung: Es kann nur die Ultima Ratio sein, das heißt das letzte denkbare Mittel, um jemand anderen,der Opfer eines Verbrechens geworden ist, zu retten. Genau an dieser Stelle beginnt die Abwägung. Wenn wir jemand anderen befreien können,ohne dass wir gegebenenfalls in Kauf nehmen müssen, dass der Täter durch die Befreiungsaktion stirbt – was auch in Hessen immer wieder vorgekommen ist; nicht zuletzt vor ein oder zwei Jahren in Wiesbaden, als es um die Befreiung der Geiseln in der Zahnarztpraxis ging –, dann tun wir dies. Dort wurde ein gezielter Schuss abgegeben. Er zielte aber nicht auf das Herz oder den Kopf. Der Schuss war trotzdem tödlich.

Wir reden hier nicht von der Tagesarbeit der Polizei. Wir reden hier aber auch nicht über reine Theorie. Wir be

wegen uns dazwischen. Ich bin sehr dafür, dass wir damit nüchtern umgehen.

Herr Kollege Al-Wazir, ich will zunächst einmal auf Ihre Rede eingehen. Sie haben die Position Ihrer Partei begründet. Ich nehme Ihnen ab, dass Sie sich sehr intensiv mit dem Thema befasst haben.Ich bin gleichwohl der Auffassung, dass das Ergebnis, zu dem Sie gekommen sind, nicht trägt. An einer zentralen Stelle ist Ihre Argumentation grundlegend falsch. Deshalb kommen Sie auch zu völlig falschen Ergebnissen.

Ich habe das mitgeschrieben. Sie haben gesagt, die Rechtsgrundlage für das polizeiliche Handeln ergebe sich aus dem Strafgesetzbuch. Das ist schlichtweg falsch. Das ist so falsch, falscher geht es gar nicht.

(Zuruf des Abg. Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))

Nein, das müssen Sie sich jetzt schon anhören. – Die Rechtsgrundlage für das polizeiliche Handeln stellt das Hessische Gesetz über die Sicherheit und Ordnung dar.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Jörg-Uwe Hahn (FDP))

Sie werden auch gleich merken, worin das Problem besteht.Dort ist auf vielen Seiten detailliert geregelt,was die Polizei darf und was sie nicht darf. Die Strafgesetzgebung hingegen regelt die Strafbarkeit individueller Taten von Menschen. Das ist ein völlig anderer Sachverhalt. Beides hat nichts miteinander zu tun. Die Verknüpfung ergibt sich für Sie nur aus folgendem Grund. Sie sagen:Wenn es nicht den übergesetzlichen Notstand gäbe, dann müsste der Polizeibeamte bestraft werden. Denn im HSOG gibt es für dieses Handeln keine Rechtsgrundlage. – Genau darin besteht die Lücke, die Sie nicht schließen wollen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Genau an dieser Stelle müssen Sie springen. Juristisch gesehen ist Ihre Argumentation jedenfalls falsch.

Nun könnten Sie sagen:Ich will das trotzdem nicht im Gesetz haben. – Okay, das könnte man tun. Wir wollen das hier aber sachlich miteinander diskutieren. Deswegen sage ich noch einmal: Die Rechtsgrundlage polizeilichen Handelns kann nie das Strafgesetzbuch sein. Genauso kann das Strafgesetzbuch auch nie die Rechtsgrundlage irgendeines anderen administrativen Eingriffs sein.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Das BGB!)

Das Strafgesetzbuch stellt immer nur die individuell anzuwendende Rechtsvorschrift für eine gegebenenfalls vorzunehmende Bestrafung dar.

Ich frage das jetzt auch einmal im Interesse unserer Zuhörer: Worin besteht denn eigentlich das Problem? – Der Polizeibeamte, der einen solchen Schuss abgegeben hat, wird Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens, weil die Tat vollendet ist. Es handelt sich dabei um ein Tötungsdelikt. Diese Tötung wird Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens. Er muss dann, gelegentlich über lange Jahre, in denen er z. B. nicht befördert werden kann, darauf hoffen, ob rechtfertigender Notstand oder in Gottes Namen auch Notwehr vorliegt. Sie haben das Stichwort „Nothilfe“ nicht genannt. Das taucht in der Debatte gelegentlich auch auf. Das ist genauso falsch. Die Nothilfe nützt uns zur Lösung dieser Frage seltenst.

(Zuruf des Abg. Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))

Lassen Sie mich diesen Gedanken bitte zu Ende führen.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja, ja!)

Nothilfe kann nur zur Anwendung kommen, wenn das Opfer der Hilfe zugestimmt hat. Gerade bei Geiselnahmen besteht aber häufig die Situation, dass die Geisel sagt: Unternehmt nichts! – Dann ist man mit der Rechtsvorschrift der Nothilfe am Ende.

Das alles sind also Brückenkonstruktionen, die zum Schluss dazu führen sollen, dass der Polizeibeamte nicht bestraft wird. Aber es handelt sich dabei nicht um eine klare gesetzliche Grundlage. Insofern sind wir uns einig. Wir empfinden dies als keine befriedigende Grundlage für polizeiliches Handeln. Deshalb ist die vorgesehene Regelung notwendig.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Das war der erste Punkt.

Herr Minister, ich frage grundsätzlich: Lassen Sie Zwischenfragen zu?

Herr Präsident, ich möchte das gerne im Zusammenhang vortragen. – Ich komme zu dem Zweiten, was ich verdeutlichen will.Wir diskutieren zurzeit im Deutschen Bundestag, im Bundesrat und an vielen anderen Stellen über die Frage, wie wir mit Angriffen aus der Luft umgehen wollen.Das Stichwort dazu lautet:Luftsicherheitsgesetz.Dort geht es zunächst einmal um einen anderen Sachverhalt, nämlich um die Frage, wie Bundeswehr und Polizei dabei zusammenarbeiten können. Am Schluss stellt sich aber auch eine Frage:Wenn als Ultima Ratio nur der Abschuss übrig bleibt, dann braucht man auch eine Rechtsgrundlage für den, der das zu entscheiden hat. Er muss für seine Entscheidung eine Rechtsgrundlage haben.

Eine weitere Frage betrifft die individuelle Strafbarkeit. Auf dieses Thema treffen wir auch an dieser Stelle wieder. Ich vermag, ehrlich gesagt, etwas nicht einzusehen. Ich habe gerade noch einmal in das HSOG geschaut. Wenn man sich das HSOG anschaut, wird man feststellen, dass es schon faszinierend ist, dass es Seite um Seite Vorschriften für manches gibt, bei dem es sich um einen vergleichsweise kleinen Eingriff handelt. Da wird detailliert geregelt, was der Polizeibeamte darf und was nicht. Das reicht von der Geschwindigkeitsüberwachung bis zur Videoüberwachung. Wenn es aber um den denkbar schwersten Fall geht, dann darf sich das Parlament nicht verweigern, eine grundsätzliche Entscheidung zu treffen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Jörg-Uwe Hahn (FDP))

Insofern würden wir dann wirklich die Polizei alleine lassen. Genau das wollen wir nicht.

Hier hat jeder zitiert, was er einmal vor Jahren gesagt hat. Auch ich war einmal innenpolitischer Sprecher einer Oppositionsfraktion. Ich habe meine Position immer vertreten. Herr Kollege Hahn teilte damals noch nicht ganz diese Position. Herr Kollege Posch teilte sie auch nicht. Aber ich bedanke mich dafür, dass die Freien Demokraten heute diese Position einnehmen.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Bitte schön!)