Protocol of the Session on November 25, 2003

dadurch gewährleistet, dass die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung bundesweit mit einem Anteil von 30 % und die staatliche Pflichtfachprüfung mit 70 % in das Gesamtergebnis der ersten Staatsprüfung einfließen.

Der Gesetzentwurf setzt diese Vorgaben so um, dass den Universitäten eine größtmögliche Gestaltungsfreiheit hinsichtlich der Schwerpunktbereichsprüfung bleibt. Das Verfahren der Entwicklung und Genehmigung der universitären Prüfungsordnungen richtet sich im Übrigen nach den Vorschriften des Hessischen Hochschulgesetzes.

Für den juristischen Vorbereitungsdienst ist durch das Gesetz zur Reform der Juristenausbildung die Dauer der anwaltlichen Pflichtausbildungsstation nunmehr zwingend auf neun Monate festgesetzt worden. Die Umsetzung dieser Vorgabe bereitet in der Praxis keine nennenswerten Schwierigkeiten.

Die im vergangenen Jahr eingeführte viermonatige Grundstruktur des Vorbereitungsdienstes bleibt unverändert erhalten. Bei den ersten vier Ausbildungsstationen ändert sich nichts. Die neue, erheblich verlängerte Anwaltsstation wird ohne Umstellungsverluste durch die Zusammenlegung der bisherigen Anwaltsstation mit der Wahlpflichtstation und einem Teil der abschließenden Wahlstation gebildet.

Für den Bereich des Studiums erweitert das Bundesrecht das Qualifikationsspektrum um den Begriff Schlüsselqualifikationen, z. B. Verhandlungsmanagement, Streitschlichtung, Mediation, Rhetorik und Vernehmungslehre, fachspezifische Fremdsprachenkenntnisse und internationale Bezüge. Hier beschränkt sich der Gesetzentwurf auf das regelungstechnisch unbedingt Nötige. Es bleibt in erster Linie den das Studium tragenden Universitäten überlassen, für diese neuen Felder geeignete Lehrstrukturen zu entwickeln. Insgesamt gesehen bleibt die Grundstruktur der juristischen Ausbildung als zweistufiges Ausbildungssystem mit einem Universitätsstudium auf der einen Seite und einem einheitlichen staatlichen Vorbereitungsdienst auf der anderen Seite erhalten.

Mir ist sehr wichtig, zu betonen, dass es auch weiterhin den Einheitsjuristen geben wird. Es war auch in der Justizministerkonferenz vor einiger Zeit in der Diskussion, fachlich ausgerichtete Juristen auszubilden und im zweiten Staatsexamen zu prüfen. Ich glaube, es ist vernünftig, dass wir bei der Gesamtqualifikation des Volljuristen bleiben, der nach seinem zweiten Staatsexamen in unterschiedliche Berufe wechseln kann.

Wir haben heute einen Dringlichen Antrag der FDPFraktion zu dem Gesetzentwurf zu beraten. Ich habe ihn erst zu Beginn der heutigen Sitzung erhalten. Ich sage am Rande: Es wäre hübsch gewesen, verehrte Vertreterinnen und Vertreter der FDP-Fraktion, wenn wir, um eine sachliche Debatte führen zu können, den Dringlichen Antrag ein paar Tage vorher bekommen hätten. Meine tüchtigen Mitarbeiter haben sich aber alle Mühe gegeben, mich innerhalb der letzten zwei Stunden ausreichend und so vorzubereiten, dass ich schon jetzt einiges zu den von Ihnen aufgeführten vier Spiegelstrichen sagen kann.

Ich will zunächst auf Ihren ersten Spiegelstrich zu sprechen kommen. Sie fordern, dass die ersten vier Ausbildungsstationen jeweils mit einem Intensivkurs von mindestens drei Wochen à fünf Stunden täglich beginnen. Ich gebe das wieder, was mir die Praxis sagt. Diese Überlegungen der FDP – wie auch alle übrigen – hätten wir schon aus Anlass der Änderung des Juristenausbildungs

gesetzes vor einem Jahr miteinander besprechen können. Man kann aber im Verlaufe eines Jahres klüger werden.

(Zurufe von der FDP)

Herr Staatsminister,ich darf daran erinnern,dass eine Redezeit von fünf Minuten vorgesehen ist. Für Sie als Hinweis: Fünf Minuten sind abgelaufen.

Ich muss wegen des zusätzlichen Dringlichen Antrags leider weitere fünf Minuten in Anspruch nehmen.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Es darf alles kommentiert werden!)

Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren von der FDP: Die Arbeitsgemeinschaftsleiter lehnen eine solche Ausbildungsgestaltung ebenso ab wie die Referendare. Das wird mir jedenfalls gesagt. Sie von der FDP haben mit dem Justizprüfungsamt im Laufe dieses Jahres über ihre Ideen gesprochen. Das Justizprüfungsamt hat mir ausdrücklich gesagt, dass Ihre Ideen von der Praxis ausdrücklich nicht aufgegriffen und auch nicht unterstützt werden.

(Zurufe von der CDU)

Es wird gesagt – ich gebe das als Zitat wieder –: Ihr Vorschlag ist mehr eine Fortsetzung des Studiums mit anderen Mitteln. – Ich will hinzufügen: Bei der viermonatigen Ausbildung auf jeder Station würde Ihr Vorschlag zulasten der Praxis gehen. Das dürfen wir nicht vergessen. Ich möchte die Antragsteller außerdem höflich darauf hinweisen, dass nach § 5 Deutsches Richtergesetz für Einführungslehrgänge maximal drei Monate vorgesehen sind. Wenn Ihr Vorschlag also in die Praxis umgesetzt werden würde, müssten wir den arbeitsrechtlichen Lehrgang abschaffen,und wir müssten auch die Lehrgänge,die die Anwaltskammer jetzt übernehmen soll, gänzlich streichen. Das kann sicherlich nicht im Sinne Ihrer Vorstellungen sein.

Ich will etwas zu den Abschlussprüfungen sagen, die Sie nach dem Durchlaufen jeder Ausbildungsstation durchführen wollen. Meine Damen und Herren von der FDP, ich frage mich, welche Rechtsqualität diese Abschlussprüfungen haben sollen.Was passiert, wenn man sie nicht besteht? Darf man sie dann wiederholen? Ist man von der Fortsetzung des Referendardienstes im Falle des Nichtbestehens ausgeschlossen? Meine Mitarbeiter sagen mir, dass das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung festgestellt hat, dass Prüfungen nur dann abgenommen werden dürfen, wenn entsprechende Fähigkeiten auch wirklich erworben werden konnten. Ob das nach einem viermonatigen Intensivlehrgang wirklich möglich ist, will ich dahingestellt sein lassen.

Ich will auf Ihren dritten Spiegelstrich zu sprechen kommen. Meine Damen und Herren von der FDP, ich darf Ihnen sagen, dass es ein solches Ausbildungshandbuch bereits gibt. Es heißt „Didaktik für Juristen“. Sie können es im Internet unter www.jpa-wiesbaden.justiz.hessen.de abfragen. Das, was Sie hier fordern, ist also bereits seit langer Zeit vorhanden. Es gibt ein entsprechendes didaktisches Konzept. Auch das liegt vor, sodass ich glaube, dass sich Ihr dritter Spiegelstrich erledigt hat.

Der vierte Spiegelstrich betrifft die Frage der Freistellung. Wenn Sie nur die Arbeitsgemeinschaftsleiter meinen wür

den, verehrte Damen und Herren von der FDP, dann würde das einen zusätzlichen Personalbedarf von etwa 60 Richterstellen bedeuten. Das ist in der gegenwärtigen Zeit natürlich nicht leicht darstellbar.Wenn Sie aber auch die Einzelausbilder meinen sollten, dann würden wir nach grober Berechnung zusätzlich insgesamt 300 Richterstellen benötigen. Ich glaube, dass wir das in der gegenwärtigen Situation nur schlecht umsetzen können.

Meine Damen und Herren, ich bitte darum, dem Gesetzentwurf zur Reform der Juristenausbildung zuzustimmen. Ich weiß, dass der Gesetzentwurf nach der ersten Lesung an die Ausschüsse geht. Ich gebe mich der Hoffnung hin, dass der Gesetzentwurf, der wirklich nicht weltanschaulich orientiert ist, fraktionsübergreifend eine große Mehrheit in diesem Plenum erhält.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Reform der Juristenausbildung ist eingebracht.Ich eröffne die Aussprache.Vorgesehen ist eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion. Den Oppositionsfraktionen ist jeweils eine Minute Redezeit zugewachsen. Frau Kollegin Beer hat jetzt das Wort für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die FDPFraktion unterstützt die auf der Bundesebene beschlossene Reform der Juristenausbildung.

Auch wir sind dafür, dass die Ausbildung der angehenden Juristinnen und Juristen stärker am Berufsbild des Rechtsanwaltes orientiert wird.

Auch wir finden, dass die Aufnahme der von Ihnen, Herr Minister, erwähnten Schlüsselqualifikationen – Verhandlungsmanagement, Streitschlichtung, Fremdsprachenkenntnisse und internationale Bezüge – sinnvoll ist.

Auch wir unterstützen sehr nachdrücklich die Verbreiterung der individuellen Entfaltungsmöglichkeiten im Verlaufe der Ausbildung – sowohl für die Universitäten, was die Schwerpunkt- und damit auch Profilbildung betrifft, als auch für die Studierenden.

Herr Minister, auch wenn dies kein sehr konfliktträchtiges Vorhaben auf der Bundesebene ist, so sehen wir doch bei dem von Ihnen jetzt vorgelegten Gesetzentwurf, der diese Ideen auf Landesebene umsetzen soll, noch erheblichen Diskussionsbedarf.

Ich darf wegen der Kürze der Zeit vor allem drei Punkte ansprechen, wo wir Verbesserungsbedarf sehen.

Das ist zum einen im Bereich des Studiums, dass Sie, Herr Minister,mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf das so genannte Abschichtungsmodell abschaffen wollen. Das heißt, Sie wollen für Studierende die Möglichkeit beenden, bestimmte Prüfungsteile der ersten Prüfung vorzuziehen. Wir halten Ihre Begründung im Gesetzentwurf, dass dieses Vorziehen von bestimmten Prüfungsteilen studienverlängernd sein könnte, für nicht sehr stichhaltig.

Herr Minister, als zweiten Punkt darf ich für meine Fraktion anführen: Wir stören uns daran – und werden auch entsprechende Änderungsvorschläge machen –, dass es nach Ihrem Gesetzentwurf keine institutionelle Beteili

gung der Anwaltschaft bei den Fragen der anwaltsspezifischen Ausbildung und Prüfung gibt.

(Beifall bei der FDP)

Wenn dies einer der maßgeblichen Punkte der Reform der Juristenausbildung ist, so wie wir sie gemeinsam auf Bundesebene getragen haben,dann muss sich dies auch in diesem Gesetzentwurf wieder finden. Man kann die Anwaltschaft nicht ausschließen. Es gibt entsprechende Vorlagen, wie z. B. im niedersächsischen Juristenausbildungsgesetz in der neuesten Fassung, die zeigen, wie dies umgesetzt werden könnte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, als Drittes muss ich sagen – nicht nur, weil ich im Zivilberuf als Rechtsanwältin tätig bin –: In diesem Gesetz muss ganz dringend klargestellt werden, dass die Kosten des Einführungslehrgangs in der Anwaltsstation nicht auf die Anwaltschaft abgeladen werden können. Die Ausbildung der Referendarinnen und Referendare ist staatliche Aufgabe, und es muss klargestellt werden, dass der Staat dann auch die Kosten hierfür trägt.

(Beifall des Abg. Jörg-Uwe Hahn (FDP))

Herr Minister, von daher glaube ich, dass wir für die endgültige Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf die Anhörung im Ausschuss abwarten müssen. Es wird sicherlich an dem einen oder anderen Punkt spannend.

Wo es möglicherweise auch spannend werden wird und sich die eine oder andere Kontroverse ergeben könnte, ist der zweite Punkt, den wir Ihnen mit dem Dringlichen Antrag vorschlagen.Wir als FDP-Fraktion möchten, dass zusätzlich die Qualität der Referendarausbildung verbessert wird. Ich meine, dass dies dringend angezeigt ist.

Herr Minister, mich wundert schon ein bisschen, dass Sie dieses Thema heute als für Sie neu empfunden haben.Wir zwei haben doch unter vier Augen dieses Thema in den letzten Monaten, vor allem um die Jahreswende, recht intensiv miteinander besprochen. Die entsprechenden Vorschläge datieren auch schon aus einer Pressekonferenz vom Januar dieses Jahres. Von daher können diese Vorschläge auch für Ihr Haus nicht allzu überraschend gekommen sein. Sie selbst haben hier meine Gespräche mit dem Justizprüfungsamt erwähnt.

Was wir mit diesem Dringlichen Antrag vorlegen, ist im Kernstück: Wir möchten, dass die bisherigen Einführungsarbeitsgemeinschaften in den ersten vier Stationen durch einen Intensivkurs ersetzt werden, der, anders als die Einführungsgemeinschaften, das gesamte examensrelevante Basiswissen der jeweiligen Ausbildungsstation vermittelt. Das heißt, dass die Referendare noch vor Eintritt in die anschließende praktische Ausbildung einen Gesamtüberblick und ein Gesamtwissen haben, was in dieser Ausbildungsstation auf sie zukommt. Wir versprechen uns davon eine Steigerung der Qualität der Einzelausbildung in den verschiedenen Stationen, sowohl was die Verwendbarkeit der Referendarinnen und Referendare bei ihrem Einzelausbilder betrifft, als auch im Hinblick auf das, was die Referendarinnen und Referendare mitnehmen können, weil sie einen ganz anderen Durchblick haben, wenn man ihnen das gesamte System vorab vermittelt.

Herr Minister, weil Sie speziell die Abschlussprüfung angesprochen haben:Auch jetzt werden schon Klausuren in den einzelnen Arbeitsgemeinschaften geschrieben, die das dort vermittelte Wissen abfragen sollen. Nichts anderes ist damit gemeint, als dass nach diesem Intensivkurs –

Sie könnten auch Crashkurs sagen – abgefragt wird, was bei den Referendarinnen und Referendaren hängen geblieben ist.

Wir wollen weiter gehend, dass auch in der Einzelausbildung die Arbeitsgemeinschaften weiter wöchentlich stattfinden. Wir haben die finanziellen Belastungen unserer Freistellung berechnet. Wir kommen dabei zu einem anderen Ergebnis als Sie:Für die 40 Ausbilder,die wir für die momentan im System befindlichen Referendare brauchen, sind round about 80.000 c monatlich notwendig.

Frau Beer, die sechs Minuten sind abgelaufen. Kommen Sie bitte zum Schluss.

Ich komme zum Schluss. – Damit befinden wir uns im Rahmen dessen,was momentan für die Referendarausbildung ausgegeben wird.

Ich glaube, dass dies angesichts der Ergebnisse, die die zweite Staatsprüfung augenblicklich zeitigt, eine Investition in die Ausbildung junger Leute ist, die sich lohnt.Von daher bitte ich, diesen Dringlichen Antrag gleichberechtigt mit in die Anhörung zu geben.Wir werden sehen, wie es dann in der Praxis diskutiert wird. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Danke sehr. – Für die SPD-Fraktion erteile ich Frau Kollegin Hofmann das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die SPDFraktion unterstützt grundsätzlich den vorgelegten Gesetzentwurf. Ich möchte bezüglich der Stichpunkte Stärkung der Schlüsselqualifikationen in der juristischen Ausbildung und Stärkung der Anwaltsstation an meine Vorredner anknüpfen und dies nicht noch einmal ausführen. Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass wir es begrüßen, dass durch diese Schwerpunktbereichsprüfung die individuelle Schwerpunktfächerauswahl der Studierenden gestärkt wird. Ebenso positiv zu bewerten ist, dass durch die Schwerpunktbereichsprüfung zusätzliche Studiengänge an die Schwerpunktbereichsprüfung anknüpfen können, denn die Regelung soll bundeseinheitlich gelten.

Wir kritisieren auch nicht, sondern finden es unbedenklich, dass der Prüferkreis ausgeweitet werden kann und der Prüfungsausschuss z. B. um drei Mitglieder reduziert werden kann.Wir sehen darin keinen Qualitätsverlust der Prüfung an sich, sondern denken, dass Kosten gespart werden können und Flexibilität geschaffen werden kann.

Begrüßenswert ist aus unserer Sicht auch,dass nun im Gesetz vorgeschrieben ist, dass eine fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung bzw. ein Sprachkurs von den Studierenden besucht werden muss. Diese Regelung trägt der Europäisierung des Rechts und der Globalisierung Rechnung.