Welche Konsequenzen ergeben sich aus den Kooperationsverhandlungen zwischen der Universität Kassel und der Universität Göttingen für den Standort des Fachbereichs Ökologische Landwirtschaft in Witzenhausen?
Herr Abg. Quanz, zwischen den Universitäten Kassel und Göttingen bestehen vielfältige Kooperationsbeziehun
gen, unter anderem auch im Rahmen des Sonderforschungsbereichs 552 „Stabilität von Randzonen tropischer Regenwälder in Indonesien“. Bezogen auf konkrete Kooperationsbereiche hat es in der Vergangenheit zwischen den beiden Universitätsleitungen in unregelmäßigen Abständen Gespräche gegeben.
Die Landesregierungen von Niedersachsen und Hessen haben in ihrer gemeinsamen Sitzung am 15. September 2003 in Nörten-Hardenberg die erfolgreiche Kooperation zwischen beiden Universitäten begrüßt und übereinstimmend festgestellt, dass diese Zusammenarbeit weiter ausgebaut werden und zur Profilbildung beider Hochschulen auch in Zeiten knapper öffentlicher Mittel beitragen soll.
Das so genannte Hochschuloptimierungskonzept des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur vom 21. Oktober 2003 fordert diesbezüglich konkret eine verstärkte Kooperation der Agrarwissenschaften der Universität Göttingen mit den Agrarwissenschaften der Universität Kassel am Standort Witzenhausen. Es ist allerdings bis jetzt zwar zu Gesprächen zwischen den beiden Hochschulleitungen über Möglichkeiten zur Konkretisierung einer solchen verstärkten Zusammenarbeit gekommen, nicht aber zu so genannten Kooperationsverhandlungen.
Insofern kann ich heute auch noch nicht über Ergebnisse oder Konsequenzen solcher Kooperationsgespräche für den Standort des Fachbereichs Ökologische Landwirtschaft in Witzenhausen berichten.
Herr Minister, gehen Sie davon aus, dass die Beziehungen das Ziel haben sollten, den Standort weiter zu profilieren und zu stärken?
Ich denke, es ist dringend notwendig – das ist auch ein Teil des Hochschulpaktes –, dass wir über Profilbildung nachdenken. Nun muss man zur Kenntnis nehmen, dass wir beim Bereich Agrarwissenschaften in Hessen über dem Durchschnitt dessen liegen, was wir brauchen. Der Standort Witzenhausen ist aus meiner Sicht ein sehr interessanter und wichtiger Standort im Gefüge dieser Agrarwissenschaften. Im Hinblick darauf, dass wir natürlich autonome Hochschulen haben und das auch fördern, möchte ich ein Auge darauf werfen, dass es in der richtigen Form geschieht.
Wann endlich ist mit der Realisierung des Biokompetenzzentrums am Universitätsstandort der Universität Kassel in Witzenhausen zu rechnen?
Herr Abg. Quanz, die Realisierung des hessischen Kompetenzzentrums für Biorohstoffe erfordert eine Reihe von Vorplanungen, insbesondere im organisatorischen Bereich. Diese Vorbereitungen laufen zurzeit. Ich rechne fest damit, dass im Jahr 2004 erste nach außen sichtbare Entscheidungen und Umsetzungen erfolgen.
Herr Minister Dietzel, können Sie sagen, wie viele Mittel für das Biokompetenzzentrum im nächsten Haushaltsjahr eingesetzt sind, und gehen Sie davon aus, dass diese Mittel für das nächste Jahr reichen?
Herr Abg. Häusling, wir haben im Augenblick für Biorohstoffe insgesamt 2,4 Millionen c in dem Entwurf des Haushaltes stehen, der hoffentlich im Dezember so durch den Landtag gehen wird. Diese Mittel sind gegenseitig deckungsfähig. Wir gehen davon aus, dass das in einer Größenordnung von 300.000 c im kommenden Jahr finanziert werden kann.
Herr Staatsminister, wo liegen die besonderen Probleme, dass immer noch mit einem sehr vagen Zeitraum von Ihnen geantwortet wird?
Herr Abg. Quanz, wir wollen in diesem Zusammenhang keine Hektik verbreiten, sondern uns sorgfältig auf dieses Kompetenzzentrum vorbereiten. Ich glaube, dass es wich
tig ist, dass wir mit vielen beteiligten Partnern auch im Raum Witzenhausen über dieses Thema sprechen. Es ist gerade der Vorteil des Standortes in Witzenhausen an der DEULA-Schule, dass sich viele Bereiche, was nachwachsende Rohstoffe angeht, in Witzenhausen und Umgebung angesiedelt haben. Wir wollen mit der Industrie, mit den dortigen Gewerbetreibenden und den Büros sprechen, dass dieses organisiert werden kann. Ich denke, dass es wichtig ist, dass wir das Personal teilweise vom Land finanzieren, dass wir aber auch davon ausgehen, dass sich die Industrie an der Finanzierung des Personals beteiligt.
Ist es zutreffend, dass das Kultusministerium durch Erlass untersagt hat, dass Lehrerinnen und Lehrer ihren Unterricht so tauschen, dass einzelne interessierte Lehrerinnen und Lehrer einer gewerkschaftlichen Veranstaltung hätten beiwohnen können, ohne dass es dadurch zu Unterrichtsausfall gekommen wäre?
Frau Abg. Waschke, im Duktus Ihrer Fragestellung antworte ich: Es ist zutreffend, dass die Leiterinnen und Leiter der Staatlichen Schulämter mit Erlass vom 15. Oktober 2003 gebeten worden sind, darauf zu achten, dass im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Aktion vom 18. November 2003 – wie bei vergleichbaren Aktionen in der Vergangenheit auch – weder Unterricht verlegt noch Dienstbefreiung erteilt werden dürfe und dass sich die Rechtfertigung dieser Weisung unmittelbar aus der Rechtswidrigkeit des Lehrerstreiks am 18. November 2003 ergebe.
Gilt das auch, wenn durch Tauschen kein Unterricht ausgefallen wäre und damit auch keine Rechtswidrigkeit gegeben wäre?
Zum ersten Teil der Frage: ja. – Zum zweiten Teil der Frage: Sie irren in der Vorstellung, es sei damit nichts
rechtswidrig gewesen. Der Streik war rechtswidrig und damit auch die Grundlage für die Tauschaktion.
(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich würde gerne meine Frage stellen. Aber natürlich haben die Kollegen Recht: Die Frage, die vor mir gestellt worden ist, war nicht beantwortet!)
Diese Bewertung entzieht sich meiner Beurteilung, weil sie eine Antwort gegeben hat. Sie mögen damit nicht zufrieden sein, aber es war eine Antwort. – Herr Kollege AlWazir, Zusatzfrage, bitte.
Frau Ministerin, ich habe in der Zeitung ein Foto gesehen, an das ich mich noch erinnern konnte. Als Sie damals gemeinsam mit Herrn Kartmann und Herrn Koch an einer Demonstration auf dem Luisenplatz – auch noch unter einer GEW-Fahne – teilgenommen haben,
Herr Abg. Al-Wazir, die rechtliche Bewertung einer Demonstration am Vormittag ist diese, die ich gegeben habe. Ich will allerdings ergänzend sagen, dass damals der Anlass durchaus ein anderer gewesen ist. Das ist eine inhaltliche Frage.