Die entscheidenden Details werden in einer Verordnung geregelt, auf die weder die Universitäten noch der Landtag Einfluss haben. Mit Autonomie in der Hochschule hat das nichts zu tun.
Am Anfang Ihrer Amtszeit, Herr Corts, hieß es, Sie hätten zum letzten Mal eine Universität während Ihres Studiums von innen gesehen. Leider gewinnt man bei Ihrer Politik den Eindruck, dass sich daran bis heute nichts geändert hat.
Im Interesse des Hochschulstandorts Hessen fordere ich Sie auf: Ziehen Sie Ihren Gesetzentwurf zurück und schauen Sie sich die Realität an den Hochschulen erst einmal an. Reden Sie mit den Betroffenen, und legen Sie ein vernünftiges Konzept zur Verbesserung der Studienbedingungen an den Hochschulen vor. Damit wäre allen mehr geholfen, und Sie würden Ihrer Aufgabe als Wissenschaftsminister auch endlich gerecht. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Frau Sorge, ich denke, wir sollten der Fairness halber, wenn wir diese Diskussion anfangen, am Anfang einmal zwei Sachen festhalten. Erstens. Gegenüber den Jahren 1995 bis 1999 sind in den Jahren 1999 bis 2003 die Bedingungen an den Universitäten durch die Landesregierung kontinuierlich verbessert worden.
(Beifall bei der CDU – Nicola Beer (FDP): Ja, und jetzt ist alles vorbei, Sie schlagen alles zu Bruch!)
Zweitens. In finanziell schwieriger Zeit hält diese Landesregierung an dem von der Vorgängerlandesregierung geschlossenen Hochschulpakt auch für die nächsten Jahre fest.
Dies müssen wir immer im Hinterkopf behalten,wenn wir über die Hochschulen reden. Trotzdem müssen wir uns, wenn wir uns verantwortlich um die Hochschulen kümmern, darüber Gedanken machen, wie Hochschulen auch
effizient und effektiv genutzt werden können – Frau Sorge, dazu habe ich von Ihnen nichts gehört. Einen Teil dieser effizienten Nutzung versuchen wir mit dem Studienguthabengesetz umzusetzen.
(Priska Hinz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dann müssen Sie das Geld aber den Hochschulen geben, mindestens das müssen Sie tun!)
Studiendauerüberschreitungen ohne triftigen Grund werden jetzt auch zu finanziellen Beteiligungen führen. Das ist auch im Interesse derer, die die Hochschulen im ganz normalen Rhythmus besuchen und auch im normalen Rhythmus verlassen. Sie geben sich solidarisch mit ihren Kommilitoninnen und Kommilitonen, und andere tun dies nicht.
Ich habe von Ihnen kein Wort dazu gehört, ob Sie bereit sind, über Studiendauerguthaben und über die Frage zusätzlicher Belastung für diejenigen, die sie überschreiten, zu reden, oder ob Sie das von vornherein ablehnen.
Sie haben zum einen gesagt,dass Sie dies und das nicht haben wollen, und haben einzelne Aspekte kritisiert und gesagt, sie seien unlogisch. Sie haben sich aber nicht entscheiden können, was Ihr Modell ist.
Bei der FDP habe ich zumindest in den letzten Monaten erlebt, dass man sich Gedanken darüber macht. Ich glaube, dass die Frage zwischen der CDU und der FDP nicht das Ob ist, sondern das Wie. Das war für mich das Entscheidende in den letzten Monaten.
Es gibt ja jetzt, Gott sei Dank, in den Länderparlamenten die Diskussion darüber, auch in den SPD-Fraktionen, wie man denn mit dem Problem überlanger Studiendauer umgehen soll.Die Tatsache,dass es dort eine Diskrepanz zwischen den Länderparlamenten, gerade denen, in denen Sie die Regierung stellen, und Ihrer Bundestagsfraktion gibt, macht deutlich, dass Sie selber erst einmal einen Weg festlegen sollten, den Sie gehen wollen.
Wir legen bei der Berechnung der Studienzeiten, der Frage dessen, was weiterhin gebührenfrei bleibt, nicht die Regelstudienzeit zugrunde. Dies müsste man aus der Logik heraus eigentlich tun, weil eine Regelstudienzeit, wenn sie denn eine Regelstudienzeit ist, eigentlich auch
Grundlage sein müsste.Wir alle kennen aber die Situation an den Hochschulen, dass eine Regelstudienzeit in den wenigsten Fällen einhaltbar ist.
Ich habe in der Strukturkommission der Universität Göttingen zwei Jahre lang darum gestritten, wie man das Lehramtsstudium entschlacken kann, dass Studierende auch wieder die Möglichkeit haben, in dieser Zeit ein Studium zu absolvieren. Es ist an vielen Sachen gescheitert. Universitäten haben in dieser Zeit auch ihre Verantwortung, ihre Studienordnungen dahin gehend umzuordnen, dass die Möglichkeit besteht, ein Studium schneller abzuschließen.
Die Zeitguthaben, die wir im Studienguthabengesetz eingeführt haben, liegen bei Regelstudienzeiten von sieben Semestern bei plus drei Semestern, bei Regelstudienzeiten ab acht Semestern bei plus vier Semestern. Das bedeutet, die Hälfte dessen bekommt man bonusmäßig dazu.
Zweitstudien bleiben dann gebührenfrei, wenn sie zur Weiterbildung bzw. zur Weiterführung des begonnenen oder des erstmals abgeschlossenen Studiums dienen. Dies ist gerade im Bereich der Bachelor- und Masterstudiengänge wichtig. Darüber sind wir uns auch einig.
Frau Sorge, die Fragen der Berufstätigkeit, Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen, Behinderung oder chronischer Krankheiten, die Sie angesprochen haben, all das haben wir bewusst übernommen und gesagt, dass es dafür zusätzliche Guthaben geben muss.
Das sind Restriktionen, für die der einzelne Studierende nichts kann. Dort hat ein besonderes soziales Engagement oder eine eigene körperliche Beeinträchtigung dazu geführt, dass jemand nicht so studieren kann, wie es nötig wäre.An Ihren Beispielen von vorhin hat mich allerdings einiges gestört. Sie reden von dem AStA-Vorsitzenden, der sich entscheiden muss, ob er zwei Urlaubssemester nimmt und dann kein BAföG mehr bekommt. – Die AStA-Vorsitzenden der Universität Göttingen, die Referenten der einzelnen Referate haben sich alle aus den Geldern, die sie aus der allgemeinen Studentenschaft bekommen haben, mindestens Aufwandsentschädigungen in Höhe des BAföGs selbst genehmigt. Diese Argumentation lasse ich schlichtweg nicht gelten.
Dort ist genauso kein Grund da, dass der AStA-Vorsitzende deswegen sein Studium nicht beenden könnte.
Sie haben vorhin gefragt, was man mit denen macht, die jetzt im Examen sind, die keine Möglichkeit haben, sich in irgendeiner Art und Weise darauf einzustellen. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass das Ganze ab dem Sommersemester 2004 greift. Wer also jetzt im Examen ist, wird wahrscheinlich in diese Regelung hineinfallen. Es steht allerdings auch in der Verordnung, dass, wer sein Studium bis Ende des Wintersemesters 2005/2006 abschließt, diese Studiengebühren zurückerstattet bekommt. Das bedeutet für diejenigen, die jetzt im Examen sind, dass die Möglichkeit besteht, ihr Studium zu beenden und dies gebührenfrei zu belassen.
Weiterhin haben Sie die Frage gestellt, was mit dem Geld, das eingenommen wird, gemacht wird. Ich denke, es ist deutlich geworden, dass wir ab dem Jahre 2005 dieses Geld in Fonds für begabte Studierende geben,die auf eine
besondere Art und Weise durch die Universitäten gefördert werden müssen. Das werden wir für diejenigen tun, die sich vielleicht aus finanziellen Gründen kein Studium leisten können, aber die Begabung haben. Diese wollen wir unterstützen.
(Sarah Sorge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das habt ihr schon einmal behauptet und nicht gemacht! – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Du glaubst wohl auch noch an den Weihnachtsmann!)
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen:Wir nehmen in dem Studienguthabengesetz Rücksicht auf die besonderen Lebenslagen der Studierenden. Wir nehmen Rücksicht auf nicht selbst zu verantwortende Restriktionen. Ich kann die Studierenden aber auch verstehen, dass sie über diese Regelungen nicht glücklich sind und dagegen demonstrieren. Aber wir müssen auch diejenigen zur Finanzierung des Studiums und der gesamten Hochschullandschaft heranziehen, die das System über die geregelten Zeiträume hinaus beanspruchen.
(Priska Hinz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie finanzieren das System doch gar nicht! Das ist völlig neben der Spur!)
Das ist ein Stück Solidarität auch gegenüber den anderen und ein Beitrag dazu, dass wir die Zukunftssicherung unserer Universitäten leisten können. Wir sollten nicht die Augen verschließen und so tun, als könnte alles so bleiben,wie es ist.Wir müssen es verändern,und ich sehe,dass wir dort auf einem Weg sind, der vielleicht nicht sehr einfach ist, aber bei weitem nicht so unsolidarisch, wie Sie es dargestellt haben.
Danke schön, Herr Weinmeister. – Das Wort hat jetzt die parlamentarische Geschäftsführerin der FDP, Frau Beer.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit den Einsparungen der CDU-Landesregierung im Bildungsbereich gibt diese Landesregierung den Anspruch auf, Bildungsland Nummer eins zu sein.