Protocol of the Session on November 5, 2003

Natürlich sind auch wir dagegen, dass sich gut verdienende Menschen, ohne zu studieren, ausschließlich wegen der Vorteile – Stichwort: Semesterticket – einschreiben können. Es gibt viele evidente Hinweise, dass dies insbesondere Bankerinnen, Lehrerinnen, Telekom-Mitarbeiterinnen und sogar Mitarbeiterinnen des Finanzamts Frankfurt tun.

(Nicola Beer (FDP):Hoffentlich auch Mitarbeiter!)

In meiner Vorlage ist das immer ein großes I. Ich wollte meine Redezeit nicht unnötig belasten. – Den Mitarbeitern des Finanzamts wird sogar nachgesagt, sie würden trotzdem noch die Pendlerpauschale für das Auto in Anspruch nehmen. Wenn dem so wäre, wäre das allerdings kein Skandal der Hochschulen, sondern ein weiterer Skandal im Hause Weimar.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diesen Werteverfall haben Sie im Hochschulgesetz 2000 rechtlich auch noch begünstigt, indem Sie eine wichtige Klausel gestrichen haben. Bis zu der Änderung mussten Studierende, die mehr als 20 Stunden arbeiten, nachweisen, dass sie ihr Studium ordnungsgemäß absolvieren können. Nach der Streichung der Klausel mussten die Hochschulen selbst Personen zulassen,von denen sie wussten, dass sie voll erwerbstätig sind. Jetzt – drei Jahre später – soll die von Ihnen selbst verursachte Situation die Einführung von Langzeitstudiengebühren rechtfertigen. Das ist wirklich der Hammer.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Missbrauch durch einige wenige soll der Grund sein, alle zu belasten. Sie stellen alle 160.000 Studierenden in Hessen unter den Generalverdacht, Scheinstudierende zu sein. Das ist unlauter und unsinnig.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir wissen, dass der Staat bei Eingriffen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern das verhältnismäßigste Mittel wählen soll. Das wären in diesem Fall die Wiedereinführung der Rechtslage, wie sie vor dem Jahr 2000 war, und ein System aus Anreizen, Beratung und Zielvereinbarungen, um die Studienzeiten zu verkürzen.

Ihnen geht es jedoch um etwas ganz anderes. Sie wollen Geld für den Landeshaushalt haben. Der von Ihnen im Regierungsprogramm bejubelte „Löwenfonds“ zur Förderung begabter Landeskinder ist ebenso wenig Empfänger der Einnahmen wie die Hochschulen. Das ist auch der Grund, warum dieser Gesetzentwurf mit heißer Nadel gestrickt ist und noch schnell bis zum Sommersemester 2004 durchgesetzt werden soll, obwohl das durch die Verwaltung eigentlich gar nicht leistbar ist.

(Nicola Beer (FDP): Mehrfach gestrickt!)

Der Finanzminister macht Druck auf den Wissenschaftsminister. So wird in Hessen Wissenschaftspolitik gemacht: fachfremd und mit leuchtenden Eurozeichen in den Augen.

Ich halte den Gesetzentwurf in dieser Form nicht nur für schädlich, sondern es stellt sich auch die Frage, ob er überhaupt verfassungsgemäß ist. Art. 59 der Hessischen Verfassung sieht nämlich die Unentgeltlichkeit des Studiums vor. Auch der Vertrauensschutz ist nicht hinreichend gewährleistet. Schon allein deshalb sollten Sie den vorgelegten Entwurf schnellstmöglich zurückziehen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber er hat auch einige enorme inhaltliche Mängel. Schauen wir uns einmal an, wie der Gesetzentwurf und der Entwurf für die Verordnung auf einzelne Studierende wirken.

Erstes Beispiel: Eine 24-jährige Studentin, die BAföG empfängt und ein Kind bekommt, kann in Ihrem Modell im Semester der Geburt zu ihrer Erleichterung entweder ein Urlaubssemester nehmen oder ein Teilzeitstudium beantragen. In beiden Fällen allerdings würde das BAföG wegfallen.Wovon, bitte, soll diese Studentin dann noch leben? Beantragt sie weder das Urlaubssemester noch das Teilzeitstudium, um das BAföG zu behalten, wird ihr das Studienguthaben abgebucht. Ist ihr Kind nach Verbrauch des Guthabens über drei Jahre alt, so zahlt sie Langzeitstudiengebühren. Damit unterlaufen Sie den Mutterschutz und verhöhnen Ihre angeblich familienfreundliche Politik, Herr Corts.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Zweites Beispiel: Ein 25-jähriger Student, der AStA-Vorsitzender wird, kann nach Ihrem Verordnungsentwurf zwei Urlaubssemester nehmen.

(Frank Gotthardt (CDU): Mit 25 sollte er mit dem Studium schon fertig sein!)

Die braucht er auch, da er in der Regel ein Jahr lang nicht studieren kann. Bekommt er BAföG, fällt dieses ersatzlos weg.Studentisches Engagement muss man sich also in Zukunft leisten können.

(Widerspruch bei der CDU)

Hören Sie zu, jetzt wird es wirklich problematisch. – Drittes Beispiel: Eine Schülerin hat das Fachabitur gemacht, an der FH Sozialpädagogik studiert und dann an die Uni gewechselt, um Psychologie zu studieren. Das war ihr eigentliches Ziel. Das StuGuG sieht in dem Psychologiestudium ein Zweitstudium.

(Zuruf des Abg. Gottfried Milde (Griesheim) (CDU))

Die Aufnahme eines Zweitstudiums bedeutet, dass sie bis zu 1.500 c pro Semester zahlen muss. Das müssen Sie sich

einmal vergegenwärtigen. Herr Milde, ein solcher Ansatz verstößt nicht nur gegen die Regeln des lebenslangen Lernens, sondern verschließt auch den zweiten Bildungsweg.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD und der FDP – Gottfried Milde (Griesheim) (CDU): Jeder Erwachsene müsste zahlen! Warum soll die herausgenommen werden?)

Bei allen diesen Fällen fasst man sich doch an den Kopf ob der Absurdität der Ergebnisse. Die vom Wissenschaftsminister in seiner Presseerklärung gepriesenen Ausnahmeregelungen lassen viele Studierende durch das Raster fallen, sind daher unsozial und grenzen gerade diejenigen aus, die aus Elternhäusern mit geringerem Einkommen stammen.

(Gottfried Milde (Griesheim) (CDU): Unfug!)

Die größten Verlierer sind allerdings diejenigen,die schon jetzt im System stecken und nicht ahnen konnten, dass ein solches Gesetz kommen würde. Sie hatten bislang trotz hessenweiten Rechtsanspruchs keine Chance, ein Teilzeitstudium zu absolvieren. Nun sollen sie auch noch dafür bezahlen, dass sie bislang Studium und Arbeit unter einen Hut bringen mussten. So, wie es bisher geplant ist, werden sie kein Teilzeitstudium nachträglich genehmigt bekommen, sondern müssen in ihrer bereits jetzt angespannten finanziellen Situation auch noch die Studiengebühren aufbringen.Die Übergangsregelungen sind nicht differenziert und schon gar nicht ausreichend.

Ihr letzter Rettungsanker ist eine Billigkeitsklausel in der Verordnung zum StuGuG, die den Hochschulen Gnadenakte ermöglicht. Das ist unwürdig, Herr Corts. Auch Menschen, die beispielsweise während des Studiums Kinder bekommen haben, deren Eltern keinen monatlichen Scheck überweisen können oder die über den zweiten Bildungsweg an die Hochschulen gekommen sind, müssen das Recht haben, ihr Studium zu beenden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Es gibt noch weitere Absurditäten. Herr Corts und Herr Koch verbreiten landauf, landab, die Gebühren würden erst nach der Regelstudienzeit – plus 50 % – erhoben. Wenn Sie sich den Gesetzentwurf genauer anschauen, dann sehen Sie, dass das einfach nicht stimmt. Das ist de facto falsch. Das wissen Sie auch ganz genau, Herr Corts.

Zweitens. Herr Weimar will 500 bis 1.500 c über die Gebühren abkassieren. Studierende müssen in Zukunft neben dem Lebensunterhalt, den sie sich nebenbei erarbeiten, sozusagen ein 13., 14. und 15. Monatsgehalt dazuverdienen. Die geplanten Studiengebühren in Hessen liegen deutlich über denen in Thüringen, Baden-Württemberg oder anderen Bundesländern. Das ist wirklich ein Akt der sozialen Ausgrenzung.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das StuGuG ist viel härter als das BAföG. Im BAföG ist ein Fachwechsel noch am Ende des dritten Semesters möglich. Im BAföG gibt es für die Kinderbetreuung Zusatzsemester,und das studentische Engagement wird stärker honoriert. Es versteht wirklich kein Mensch, dass Sie nicht einmal die schon harten Regeln des BAföG für Ihr Gesetz gelten lassen wollen, Herr Corts.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der FDP)

Besonders hart trifft es die Studierenden, die jetzt in der Prüfungsphase sind. Sie wissen offenbar nicht, dass Prüfungsphasen durch die Schuld der Hochschulen teilweise länger als ein Jahr dauern. Hier streichen Sie das Urlaubssemester und führen die Studierenden in die Gebührenfalle. In den meisten Studiengängen ist es unmöglich, neben der Examensvorbereitung noch zu jobben. Dass Sie noch nicht einmal die Leute am Ende ihres Studiums schonen, das finde ich wirklich schäbig, Herr Corts.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Noch ein paar Worte zu den Verwaltungsgebühren. Erstens. Man muss vermuten, dass deren Höhe weit über den tatsächlich entstehenden Aufwand für Rückmeldungen, Immatrikulationen, Exmatrikulationen oder die Nachweise für Praktika hinausgeht. Es werden bereits jetzt Rückmeldegebühren erhoben. Außerdem fließt das Geld nicht dorthin, wo der Aufwand entsteht, sondern direkt in den Landeshaushalt. Dies bedeutet, dass hier in verstekkter Form eigentlich ebenfalls Studiengebühren erhoben werden.

Gerade am Anfang dieses Semesters sind die Anfängerzahlen noch einmal enorm gestiegen. Es gibt immer weniger Betreuung. Die Vorlesungen sind so überfüllt, dass sie teilweise mittels Videoanlagen in andere Räume übertragen werden. Praktika und Tutorien werden gestrichen. Tausende von Studierenden protestieren mit Recht, und auch die Präsidenten, insbesondere die Hochschulverwaltungen, sind gegen Ihren Entwurf. Ich will Ihnen mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten aus der Stellungnahme der Konferenz der hessischen Universitätspräsidenten zitieren. Dort heißt es:

Die KHU lehnt den vorgelegten Entwurf für ein hessisches Gesetz über Studienguthaben aus prinzipiellen Gründen ab. Die Hochschulleitungen der fünf hessischen Universitäten sind sich einig, dass der vorliegende Gesetzentwurf nicht geeignet ist, die Autonomie der Universitäten und den Wettbewerb zwischen den Universitäten zu stärken. So sieht der Gesetzentwurf eine Verordnungsermächtigung für das Ministerium vor, mit der eine sinnvolle Verantwortungsteilung zwischen Staat und Universitäten zugunsten einer staatlichen Steuerung aufgehoben wird.

Wir haben hier de facto die Forderung:Hau weg die Autonomie.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Es heißt weiter:

Das geplante Gesetz stellt nicht konstruktiv auf eine Verkürzung der Studienzeiten ab, sondern soll offensichtlich zum Stopfen von Löchern im Landeshaushalt dienen.

Zusätzlich weist die KHU auf folgende Aspekte hin: Die Gebühren für Zweitstudierende werden nach derzeitiger Lage insbesondere diejenigen treffen, die man über die leistungsorientierte Mittelzuweisung besonders fördern will, nämlich Frauen und Ausländer.

Zweitens. Der Aufwand zur Erhebung zusätzlicher Gebühren könnte den erwarteten Ertrag signifikant schmälern oder sogar übertreffen. Sofern die Erhebung von den Hochschulen geleistet werden soll, sind entsprechende finanzielle Unterstützungen der Hochschulen erforderlich.

Die Hochschulen sehen sich hier also als eine Inkassoabteilung der Landesregierung.

Drittens. Im Sinne der Verhinderung sozialer Barrieren müssten Ausnahmetatbestände und ein Stipendiensystem aufgebaut werden, um die Effektivität der mit dem StuGuG verbundenen Intentionen zu realisieren. Auch die Präsidenten sehen also die Gefahr einer sozialen Ausgrenzung.

Ich zitiere noch einmal aus der „Frankfurter Rundschau“, die den Präsidenten der KHU,Herrn Postlep von der Universität Kassel, wie folgt wiedergibt:

Die entscheidenden Details werden in einer Verordnung geregelt, auf die weder die Universitäten noch der Landtag Einfluss haben. Mit Autonomie in der Hochschule hat das nichts zu tun.