Protocol of the Session on November 5, 2003

Ich will dazu kurz einige Beispiele aus dem Schul- und dem Hochschulbereich aufführen.

Im Bereich der Schule werden die Mittel für die Lernmittelfreiheit um 3,2 Millionen c zurückgeführt. Das heißt, wir fallen auf den alten rot-grünen Ansatz, hinter die Zeit der letzten Legislaturperiode, zurück.

(Priska Hinz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Noch drunter!)

Die Vertretungsmittel werden um 8,9 Millionen c zurückgefahren, das sind 30 % weniger. Zwei Drittel der Stellen, die in der letzten Legislaturperiode gemeinsam von FDP und CDU zusätzlich zur Abdeckung des Unterrichts und zur Qualitätsverbesserung aufgebaut wurden, werden hier gekürzt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das bedeutet einen Kahlschlag im Bereich der Schule. Frau Kultusministerin, da helfen auch die Zahlenspielereien zu den Mehrarbeitsstunden nicht weiter.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Kommen wir zum Hochschulbereich. Herr Minister Corts, der Hochschulpakt ist gebrochen. 30 Millionen c werden dem mit den Hochschulen vereinbarten Finanzrahmen entnommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Zusatzvereinbarung ist aber leider nur ein Anfang. Schauen wir in den Haushaltsentwurf für 2004, so sehen wir, dass auch in die Sondertatbestände bei den Hochschulen eingegriffen wird – so bei der TU Darmstadt, der Universität Gießen und der FH Darmstadt. Noch offen ist, was mit den Hochschulbaumitteln passiert. Ich erinnere daran, im Hochschulpakt waren jedes Jahr 127 Millionen c für Hochschulbaumaßnahmen vorgesehen. Der September-Ausgabe der Fachhochschul-Zeitung von Gießen-Friedberg kann man entnehmen, dass der Minister beim dortigen Besuch die gewünschten Bewilligungen für den Campus Wiesenstraße nicht zusagen konnte, sondern mit Blick auf die Finanzlage des Landes sagte, es sei unsicher, ob in dieser Haushaltslage weitere Universitätsbauten getätigt werden könnten.

Darüber hinaus aber werden weitere Einschnitte im Wissenschaftsbereich, auch mit Rückwirkungen auf die Hochschulen, erfolgen. Im Innovationsfonds,ATG 99, der im Rahmen des Hochschulpaktes das Innovationsbudget der Hochschulen ergänzt, werden im Vergleich zum jetzigen Haushaltsjahr 5 Millionen c eingespart. Die Investitionszuschüsse für die Klinika werden um 4,1 Millionen c gekürzt.Private Hochschulen erhalten 700.000 c weniger, und die außeruniversitäre Forschung ist mit 4,2 Millionen c weniger dabei.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, summa summarum ist schon das, was ich jetzt aufgezählt habe, eine Einsparung von 56 Millionen c im Bildungsbereich – während das Ministerium jedoch einen Aufwuchs von 2 Millionen c erfährt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das heißt, selbst wenn man die Inkassotätigkeit, die die Kollegin Sorge vorhin angesprochen hat, außen vor lässt, dann existiert hier keine „Operation sichere Zukunft“, sondern hier findet eine starke Gefährdung der Zukunft des hessischen Bildungsbereichs statt.

(Beifall bei der FDP und der Abg. Sarah Sorge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Kommen wir zu dem so genannten Zukunftssicherungsgesetz. Vorab das Thema Verwaltungsbeiträge, also der neue § 64a des Hessischen Hochschulgesetzes.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann Ihnen sagen, wir Liberale unterstützen grundsätzlich das Kostendeckungsgebot bei Gebühren. Deshalb sind für uns Verwaltungskostenbeiträge prinzipiell kein Problem. Ob allerdings die Begründung des typischerweise auftretenden studentenbezogenen Verwaltungsaufwandes, wie er im Gesetz enthalten ist, mit der man auf den Betrag von 50 c kommt, den Anforderungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März dieses Jahres genügt – Stichwort: Baden-Württemberg –, das bleibt abzuwarten. Sicher dürfte sein,dass es hier wie in Baden-Württemberg Klageverfahren geben wird, und wir werden sehen, was dabei herauskommt.

Herr Minister Corts, in diesem Zusammenhang halte ich es für wenig hilfreich, dass die Einnahmen – erwartet werden laut Haushaltsentwurf 15 Millionen c – nicht bei den Hochschulen verbleiben, die diesen Aufwand tatsächlich haben, sondern dass Sie diese Einnahmen in der allgemeinen Landeskasse untergehen lassen.

Selbst wenn man argumentieren wollte, den Hochschulen sei dieser Aufwand bereits über den Hochschulpakt erstattet – liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, seien Sie doch einmal ehrlich: diese Argumentation verfängt nur teilweise, weil im Hochschulpakt nur die Studierenden in der Regelstudienzeit honoriert werden –, dann wäre es systemkonform gewesen, diese zusätzlichen Einnahmen in die Kostennormwerte des Grundbudgets mit einzubeziehen.

(Beifall bei der FDP)

Dagegen ist der jetzt gewählte Ansatz dafür geeignet, das Prozessrisiko hier unnötig zu erhöhen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, zudem werden Sie die Hochschulen auch noch durch den Einzug dieser Verwaltungsbeiträge für das Sommersemester 2004 zusätzlich belasten. Denn das Einzugsverfahren für die Semesterbeiträge des Sommersemesters ist bereits in der Vorbereitung abgeschlossen. Durch die derart verspätete Vorlage des Gesetzes wird ein zweites Einzugsverfahren für sämtliche Studierende benötigt werden, um diese 50 c einzuziehen.Kollege Weinmeister,das sind Kosten,die Sie den Hochschulen nicht ersetzen, jedenfalls nicht nach diesem Gesetz und der zugehörigen Verordnung.

(Beifall bei der FDP)

Das sind weitere finanzielle Belastungen mit entsprechenden Rückwirkungen auf die Studienbedingungen.

Kommen wir jetzt zu dem eigentlichen Knackpunkt, Art. 12,das Langzeitstudiengebührengesetz,liebevoll StuGuG genannt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die FDP wird dieses Gesetz ablehnen.

(Beifall bei der FDP)

Dies erfolgt zunächst einmal aus grundsätzlichen Überlegungen. Wir halten die von Ihnen vorgeschlagene Strafsteuer – und nichts anderes ist es: eine Strafsteuer für Studierende – für ein gänzlich ungeeignetes Instrumentarium,

(Beifall des Abg. Heinrich Heidel (FDP))

um Studienzeiten effektiver zu organisieren. Da wissen wir uns im Einvernehmen mit sämtlichen Stellungnahmen, die es von Hochschulpräsidenten und ASten in der Kabinettsanhörung gegeben hat.

(Beifall der Abg. Priska Hinz und Sarah Sorge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, intellektuell liegt dieser Ansatz auf dem Niveau von „Rasen für die Rente“, also der Ökosteuer. Vorgeschoben wird ein hehrer Anspruch – hier die Reduzierung der so geschimpften „Bummel- und Scheinstudierenden“ –, in Wirklichkeit aber wird einfach eine zusätzliche Einnahmequelle für den allgemeinen Landeshaushalt gesucht. Denn, Herr Kollege Weinmeister, Sie verwenden diese Einnahmen gerade nicht zweckgebunden zur Verbesserung der Studienbedingungen, wie das beispielsweise in Baden Württemberg geschieht. Dort werden daraus Tutorenprogramme oder kleinere Seminargruppen finanziert. Pustekuchen, in Hessen wird dieses Geld an den Finanz

minister abgeliefert. Hier werden allgemeine Haushaltslöcher gestopft. Die Hochschulen werden als Inkassostellen des Finanzministers missbraucht.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Gottfried Milde (Griesheim) (CDU))

Herr Kollege Milde, das geschieht, obwohl gleichzeitig – wie ganz zu Anfang meiner Ausführungen dargestellt – massive Eingriffe in die Finanzausstattung der Hochschulen erfolgen:

(Zuruf des Abg. Gottfried Milde (Griesheim) (CDU))

44 Millionen c allein für den Wissenschaftsbereich, die zur Verschlechterung der Studienbedingungen führen werden. Nein, wenn Sie schon dieses Geld erheben, dann gehört es an die Hochschulen. Alles andere ist auch verfassungsrechtlich bedenklich, Stichwort: Studien g e b ü h r.

(Beifall bei der FDP)

Herr Minister Corts, da hilft das Ablenkungsmanöver – Stichwort: Löwenfonds – überhaupt nicht. Lieber Kollege Weinmeister, wenn hier irgendetwas Greifbares vorläge, dann wäre meine Kleine Anfrage vom 3. Juni dieses Jahres – also eine Anfrage, die schon fünf Monate alt ist – zu dem Löwenfonds und den Studiengebühren längst beantwortet. Es war dem Ministerium nicht möglich, mir hier Antworten zu geben. Der Löwenfonds ist ein Ablenkungsmanöver, eine reine Schimäre, um die ganze Angelegenheit zu verkleistern.

(Beifall des Abg. Jürgen Walter (SPD))

Das ärgert mich vor allen Dingen deswegen,weil ich – und Sie haben das angedeutet – grundsätzlich mit Ihnen der Meinung bin,

(Zuruf des Abg. Rudi Haselbach (CDU))

dass die öffentliche Ressource Hochschulbildung nicht unbegrenzt zur Verfügung gestellt werden kann.

(Beifall der Abg. Roland von Hunnius und Hein- rich Heidel (FDP))

Doch es gibt ein wesentlich intelligenteres Modell, um den Missbrauch des Hochschulwesens – und darauf kommt es Ihnen ja angeblich an – zu unterbinden und trotzdem ein kostenfreies Erststudium zu ermöglichen. Das ist das FDP-Bildungsgutscheinmodell.

(Beifall bei der FDP)

Anders als Ihr Gesetzentwurf nämlich trägt dieses Modell den individuellen Lebensbedingungen von Studierenden und auch den tatsächlich an den Hochschulen existierenden Studienbedingungen Rechnung, und zwar ohne Zusatzbürokratie, wie sie von Ihnen vorgesehen ist.

Das Bildungsgutscheinmodell ist ein Anreizsystem, das den Studierenden eine Nachfragemacht gibt und so zu besseren Studienbedingungen führt, zumal sichergestellt ist, dass Zusatzeinnahmen bei den Hochschulen verbleiben. Dieses Modell wird – in den Unterlagen der Kabinettsanhörung kann man es sehen – auch in der Stellungnahme der Konferenz der Fachhochschulpräsidenten unterstützt,die ganz zu Recht darauf hinweisen,dass nicht diejenigen Studierenden die Hochschulen belasten, die in einem höheren Semester eingeschrieben sind, sondern es sind diejenigen Studierenden, die eine Leistung der Hochschule mehrfach in Anspruch nehmen, Stichworte:

Durchfaller, Wiederholer, Mehrfachstudierer. Dieser Missbrauch wird gerade durch Ihr Gesetz nicht abgeschafft. Was Sie dagegen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen – auch da sehen wir uns mit den Stellungnahmen völlig d’accord – ist ein Bürokratiemonstrum, das einen hohen Verwaltungsaufwand erforderlich macht.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Jürgen Walter (SPD))

Alle Anträge auf Ausnahmen – das müssen Sie sich einmal angesichts der riesigen Anzahl an Studierenden vor Augen führen –, alle Widersprüche müssen im Einzelfall von den Hochschulen geprüft und dann auch noch die sich gegebenenfalls anschließenden Klageverfahren geführt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, so wird ein Verwaltungsapparat aufgebläht und nicht abgespeckt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Jürgen Walter (SPD))

Herr Kollege Walter, für diesen Verwaltungsaufwand – Stichwort: Kosten – haben die Hochschulen kein Personal. Die Universität Frankfurt weist darauf hin, dass sie dafür ca. vier Stellen zusätzlich braucht. Die TUD spricht von mindestens drei Stellen. Die Fachhochschule GießenFriedberg – ich darf sinnentsprechend aus der Stellungnahme für die Kabinettsanhörung zitieren – spricht von einer unverantwortbaren Vergeudung wertvoller Arbeitszeit, die für die Förderung und Unterstützung der Studierenden verwendet werden sollte.

Es gibt keine Software für diese Abrechnung. Ich frage mich, wie diese bis Anfang des Jahres 2004 erstellt werden soll, von wem, und vor allem, wer das zahlt. Wieder die Hochschulen? Es gibt keine ausreichende Kostenerstattung für diese Inkassotätigkeit. Der Minister hat noch vor Verabschiedung im Kabinett den Hochschulen gesagt: Ihr kriegt die Kosten alle erstattet. – Im Referentenentwurf stand das noch. Jetzt werden die Hochschulen mit einer 10-%-Pauschale abgespeist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Geld wird nicht ausreichen, wird gerade am Anfang nicht ausreichen, wenn wir die ganze Widerspruchslawine betrachten, die auf uns zurollt. Die Zechen zahlen wieder die Hochschulen und Studierenden. Genau dieses Geld, das hier nicht ersetzt wird, fehlt zur Verbesserung von Studienbedingungen.

Herr Minister Corts, die Zeit für die Umsetzung des Gesetzes ist viel zu kurz. Darauf weisen die Hochschulen einmütig und eindeutig in ihren Stellungnahmen hin. Da ist durch die Bank zur Umsetzung des Sommersemesters 2004 von „unmöglich“ die Rede. Die Universität Kassel spricht sogar von „unseriös“, Frau Kollegin Kühne-Hörmann.Die Daten,die zur Bearbeitung der Fragen,ob Ausnahmetatbestände vorliegen oder nicht, notwendig sind, sind an den Hochschulen momentan überhaupt noch nicht vorhanden. Die müssen erst erhoben und geprüft werden.