Wir sind damit am Ende der Aussprache zu Tagesordnungspunkt 2, der ersten Lesung des Nachtragshaushaltsgesetzes 2003.
Erstens. Der Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes 2003 ist eingebracht. Die erste Lesung hat stattgefunden.
Zweitens stelle ich fest, dass der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2004 ebenfalls eingebracht wurde. Dies ist Drucks. 16/834.
Drittens wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Finanzausgleichsänderungsgesetz 2004, Drucks. 16/784, eingebracht.
Viertens wurde der Antrag der Landesregierung betreffend Finanzplan des Landes Hessen für die Jahre 2003 bis 2007, Drucks. 16/835, eingebracht.
Des Weiteren wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Zukunftssicherungsgesetz, Drucks. 16/861, eingebracht.
Wir hatten eine verbundene Debatte von Tagesordnungspunkt 2 und dem Dringlichen Antrag der Fraktion der SPD betreffend sofortige Rücknahme der verfassungswidrigen Vorlage der Landesregierung zum Nachtragshaushaltsplan 2003. Von der Sache her ist es notwendig, dass wir zuerst über diesen Dringlichen Antrag abstimmen.Wenn er eine Mehrheit fände, wäre das weitere Verfahren damit erledigt.
Ich lasse deshalb über den Dringlichen Antrag der SPDFraktion betreffend sofortige Rücknahme der verfassungswidrigen Vorlage der Landesregierung zum Nachtragshaushaltsplan 2003 abstimmen. Wer diesem Dringlichen Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben geschlossen zugestimmt. Wer stimmt gegen die Annahme des Antrags? – Dies war geschlossen die Fraktion der CDU. Wer enthält sich der Stimme? – Dies sind die Mitglieder der Fraktion der FDP. Damit ist der Dringliche Antrag abgelehnt.
Ich komme nunmehr zu dem weiteren Verfahren bezüglich des Nachtragshaushaltsgesetzentwurfs. Dazu liegt eine Wortmeldung vor. Herr Kahl, bitte sehr, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, namens meiner Fraktion beantrage ich, darüber abzustimmen, dass wir dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Nachtragshaushaltsgesetz 2003 gemäß § 14 Abs. 1 der Geschäftsordnung unseres Landtags ablehnen.
Nach unserer Geschäftsordnung ist über diesen Antrag ebenfalls zuerst abzustimmen. – Das Wort dazu hat Herr Gotthardt für die CDU-Fraktion.
Es wird, so glaube ich, nicht schrecklich überraschen, dass wir der Auffassung sind, dass der Landtag dem Nachtragshaushaltsgesetzentwurf zustimmen sollte. Deswegen werden wir den Antrag der SPD-Fraktion ablehnen.
Wir stimmen damit über den Antrag der SPD-Fraktion ab. Wer dem Antrag der SPD-Fraktion zustimmen möchte, dass der Nachtragshaushaltsgesetzentwurf abgelehnt wird, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind geschlossen die Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. – Wer stimmt gegen diesen An
trag? – Dies sind geschlossen die Mitglieder der Fraktion der CDU. Damit ist der Antrag der SPD-Fraktion abgelehnt.
Ich gehe davon aus, dass es dann dabei bleibt, dass der Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes dem Haushaltsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen wird. Dem wird nicht widersprochen? – Dann verfahren wir so.
Wie heute Nachmittag zu Beginn der Sitzung vereinbart wurde, kommen wir jetzt zur Aussprache über den Dringlichen Entschließungsantrag. Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP betreffend Äußerungen des CDU-Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann – Drucks. 16/865 –
Verabredet ist eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion. Zunächst hatte sich Herr Schmitt für die SPD-Fraktion zu Wort gemeldet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Reif, angesichts der Zwischenrufe, die Sie gemacht haben, hoffe ich, dass Sie sich des Ernstes dieser Debatte bewusst sind. Ich habe da nämlich Sorgen.
In den vergangenen Tagen haben antisemitische und revisionistische Äußerungen des Bundestagsabgeordneten der CDU, Martin Hohmann, zu Recht für große Empörung nicht nur in Hessen, sondern in der ganzen Bundesrepublik gesorgt. In seinen Reden finden sich alle gängigen Stereotypen der extremen Rechten wieder. Dies trifft insbesondere auf seine Ausführungen zu, in denen er die Juden als weltpolitische Bolschewisten und als kommunistische Revolutionäre dargestellt hat.Diese Behauptungen sind perfide und gänzlich unerträglich.
Er hat die Behauptung als Frage getarnt, dass die Juden auch ein Tätervolk seien. Er hat in aller Breite vorgetragen, die Juden hätten eine zentrale Rolle bei der kommunistischen Revolution in Russland gespielt. Er hat die rechtsextreme nationalistische These bedient, der Bolschewismus sei eine jüdische Weltverschwörung. Diese Aussagen sind unerträglich.
Dies alles hat nur ein Ziel, nämlich das, den Nationalsozialismus zu relativieren. Meine Damen und Herren, dies ist unerträglich. Wie die „Welt“ zu Recht schreibt: „Was ist das für ein Gebräu“ von einem CDU-Bundestagsabgeordneten?
Sie müssen sich vorstellen, Herr Hohmann erhält jetzt Beifall aus der rechtsextremen Ecke. Horst Mahler steht als Gratulant bereit und beglückwünscht Hohmann, dass er die weltbeherrschenden Juden durchschaut habe. Er heißt Herrn Hohmann im Deutschen Reich willkommen. – Meine Damen und Herren, das müssen Sie sich einmal
Wie ein Kommentator zu Recht sagt: Herr Hohmann hat nicht nur die Stammtische aus großen Krügen bedient. Nein, er hat als CDU-Bundestagsabgeordneter auch rechtsextreme Theoreme aufgegriffen und verbreitet. – Herr Hohmann hat sich nicht in der Wortwahl vergriffen, er hat sich nicht im Duktus vergriffen.Er hat sich im Geiste vergriffen, und das ist das Schlimme an diesen Äußerungen.
Es ist nicht der falsche Eindruck, der entstanden ist. Nein, es ist der unsägliche, unhistorische Inhalt, der dafür verantwortlich ist, dass es in den letzten Tagen zum Glück zu einer Empörung darüber gekommen ist. Das Schlimme ist: Er steht zu diesem Inhalt. In seiner so genannten Entschuldigung, die er noch am Samstag in der „Fuldaer Zeitung“ kundgegeben hat, sagt er:Was wollt ihr denn? Man kann in Deutschland doch wohl noch die Wahrheit sagen. Ich habe am 3. Oktober immer die Wahrheit gesagt. Ich bin immer bei der Wahrheit geblieben.
Meine Damen und Herren, das müssen Sie sich einmal vorstellen. Er bekennt sich noch zu dieser Rede. Er bedauert nur, dass es Aufregung gegeben hat, aber er unterstützt weiterhin seine Kernaussagen. Das ist ungeheuerlich. Das zeigt seine Unbelehrbarkeit. Deswegen müssen daraus Konsequenzen gezogen werden.
Die Entschuldigungen und Distanzierungen, die Martin Hohmann in den letzten Tagen auf Druck von außen ausgesprochen hat,sind das Papier nicht wert,auf dem sie stehen. Es ist keine echte Distanzierung.
Es gibt übrigens auch Äußerungen, die unentschuldbar sind. In diesem Fall haben wir es mit Äußerungen zu tun, die einfach unentschuldbar sind.
Es ist nicht so, dass Herr Hohmann das erste Mal aus der Rolle fällt. Wenn dieses wiederholte Fehlverhalten – um es ganz vorsichtig zu formulieren – von Herrn Hohmann nicht endlich zu Konsequenzen in der hessischen CDU führt, dann wird aus der Affäre Hohmann eine Affäre des CDU-Landesvorsitzenden, nämlich eine Affäre Koch.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Horst Klee (CDU): Das hätten Sie gern! – Weitere Zurufe von der CDU)
Meine Damen und Herren, so, wie die hessische CDU mit diesem Fall umgeht und das Gesagte herunterspielt, geht es nicht. Lieber Kollege parlamentarischer Geschäftsführer, wenn Sie heute Mittag so getan haben, als sei die ganze Sache erledigt, dann haben Sie überhaupt nichts verstanden.
Ich will ausdrücklich festhalten: Wir haben versucht, für diesen Entschließungsantrag auch die Unterschriften der CDU zu bekommen.Wir haben versucht, dass Sie die Distanzierung von den Äußerungen mittragen können. Es ist leider nicht dazu gekommen. Meine Damen und Herren, ich frage Sie: Sehen Sie sich nicht in der Lage, die Äußerungen von Herrn Hohmann zu missbilligen? Sehen Sie sich nicht in der Lage, seine antisemitische, revisionistische Geschichtsbetrachtung zurückzuweisen und als unvereinbar mit dem deutschen Parlamentarismus zu kennzeichnen? Herr Koch, reicht es Ihnen aus, dass Herr Hohmann sich für den „Eindruck“ bei seiner unsäglichen Rede entschuldigt hat,aber nicht für den Inhalt? Das wird versucht mit dem Antrag deutlich zu machen, dass sich das hessische Parlament von dieser Äußerung distanziert und sagt: Wir haben mit solchen Äußerungen nichts zu tun, und wir weisen entschieden zurück, dass es so etwas gibt, dass hessische Abgeordnete nach unsäglichen Zeiten und nach dieser Vergangenheit in der Lage sind, solche Äußerungen zu tun.
Herr Koch, haben Sie vielleicht nicht die Kraft, weil Sie vor dem rechten Rand der CDU in Hessen zurückweichen, sich an dieser Stelle heute zu distanzieren? Der Eindruck liegt doch nahe. Es ist doch nicht zum ersten Mal, dass Herr Hohmann aufgefallen ist.