Protocol of the Session on November 14, 2007

Damit kommen wir zur Abstimmung.Wer diesem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Versicherungsaufsichts- und Kostenerstattungsgesetz, Drucks. 16/7942 zu Drucks. 16/7674, seine Stimme geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Auch das sind die Stimmen des ganzen Hauses. Damit ist auch dieser Entwurf zum Gesetz erhoben.

Nun rufe ich Tagesordnungspunkt 15 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur organisatorischen Fortentwicklung der Technischen Universität Darmstadt (TUD-Gesetz) – Drucks. 16/8019 zu Drucks. 16/7429 –

Frau Abg. Sorge hat das Wort zur Berichterstattung.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung in der aus der Anlage zu Drucks.16/8019 ersichtlichen Fassung abzulehnen.

Auch ich verzichte mit Ihrem Einverständnis auf die Begründung.

Herzlichen Dank. – Erster Redner in der Aussprache ist Herr Kollege Siebel für die SPD-Fraktion mit einer Redezeit von fünf Minuten.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Jörg-Uwe Hahn (FDP):Wir können das doch auch ohne Aussprache machen!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren,es lohnt sich eigentlich gar nicht, das Stehpult hochzufahren.

(Beifall des Abg. Jörg-Uwe Hahn (FDP))

Herr Siebel, Sie haben das Wort.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem es an der Technischen Universität Darmstadt, bedingt durch die besondere Konstruktion des dortigen Hochschulrates, der einen stärkeren Einfluss, als es an anderen Hochschulen der Fall ist, auf die Wahl des Präsidenten respektive die Vorschlagslisten hat, verschiedentlich nicht zu einer Wahl des Präsidenten gekommen ist, haben wir diesen Gesetzentwurf eingebracht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, abgesehen von diesem Spezifikum, das wir in diesem Gesetzentwurf für die Technische Universität Darmstadt formuliert haben,

sind wir der Überzeugung, dass Hochschulräte in Hessen die Aufgabe haben sollten, die Hochschulen in ihrer gewonnenen Autonomie zu unterstützen. Sie sollten nicht die Aufgabe haben, in Hochschulen hineinzuregieren.

(Beifall bei der SPD und der Abg. Sarah Sorge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will einmal eine Analogie und einen Vergleich herstellen. Nach unserer Auffassung sind Hochschulen keine Unternehmen und Hochschulräte keine Aufsichtsräte. Unsere Hochschulen sind stark genug, aus eigener und innerer Autonomie ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.

(Beifall des Abg. Reinhard Kahl (SPD))

An der Technischen Universität hat dieses Gesetz – jenseits der Tatsache, dass es dort so eingeführt worden ist – dazu geführt, dass ein Hochschulpräsident nicht gewählt werden konnte.

(Zuruf des Abg. Jörg-Uwe Hahn (FDP))

Ich prophezeie Ihnen – auch Ihnen, Herr Hahn, guten Morgen –, dass wir in Frankfurt eine ähnliche Situation bekommen werden.

Wir sind der festen Überzeugung, dass der Aufgabenbereich von Hochschulräten nach den Erfahrungen mit der TU Darmstadt auf eine beratende Funktion reduziert werden sollte. Die innere Demokratie von Hochschulen ist mittlerweile stark genug und – wenn Sie so wollen – vom Muff der 1.000 Jahre befreit, sodass sie ihre Angelegenheiten selbst regeln können. Dazu gehört auch die Wahl der Präsidenten. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD – Jörg-Uwe Hahn (FDP):Also hast du den Gesetzentwurf zurückgezogen?)

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Sorge das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir GRÜNEN haben diesen Gesetzentwurf der SPD unterstützt. Es war keine Momentaufnahme an der TU Darmstadt. Natürlich ist der Gesetzentwurf durch die Situation an der TU Darmstadt entstanden. Es ist aber so, dass es sich konsistent durch die Politik der letzten Jahre zieht, dass wir eine völlig andere Auffassung von der Autonomie von Hochschulen haben.

Wir meinen, dass die Autonomie der Hochschulen nicht eine Aufgabe der Verantwortung, sondern eine Abgabe der Verantwortung an die Hochschulen bedeuten sollte. Das heißt, dass in den Hochschulen mehr Demokratie funktionieren soll. Die Verantwortung soll aber an die Hochschulen und nicht an die Hochschulräte abgegeben werden.

(Beifall der Abg. Frank-Peter Kaufmann (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) und Michael Siebel (SPD))

Wir haben in der Anhörung zum Studiengebührengesetz verschiedentlich Stellungnahmen gehört, die hier verfassungsrechtliche Bedenken enthalten. Ich teile diese Bedenken. Ich glaube, dass es der Sache nicht dienlich ist, dass Gremien von außen – und Hochschulräte sind Gre

mien von außen – über die Belange von Forschung und Lehre mitentscheiden sollten. Deswegen werden wir nach dem 27. Januar mit Sicherheit ein anderes, moderneres und demokratiefreundlicheres Hochschulgesetz in die Wege leiten. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Abg.Nicola Beer (FDP) geht zum Rednerpult.)

Nein, erst Herr Reißer.

(Michael Siebel (SPD): Frau Beer will bei dem Hochschulgesetz auch mitmachen!)

Herr Reißer hat für die CDU das Wort.

Ich hätte Sie auch gern vorgelassen. Das wäre kein Problem gewesen. – Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir als CDU-Fraktion hatten gehofft, dass Herr Kollege Siebel diesen Gesetzentwurf heute zurücknimmt.

(Beifall bei der CDU – Michael Siebel (SPD): Im Gegenteil!)

Aber wie das leider Gottes immer so ist bei den Sozialdemokraten: Die Hoffnung stirbt zuletzt.

(Michael Siebel (SPD): Stehen Sie doch nicht so gebeugt da, Herr Reißer!)

Ich kann es aber kurz machen. Mit der Erlaubnis der Frau Präsidentin darf ich Ihnen kurz einen Satz vorlesen, und zwar aus einem Brief des Hochschulrates und der Hochschulleitung der Technischen Universität Darmstadt an Herrn Holzapfel. Sie bedankt sich in dem Brief für die Gelegenheit der Stellungnahme zu dem SPD-Gesetzentwurf. Ich lese diesen einen Satz vor:

Der Hochschulrat und die Hochschulleitung sind übereinstimmend der Überzeugung, dass sich die Regelungen des TUD-Gesetzes bisher gut bewährt haben und deshalb kein Anlass zu Veränderung vor dem Ablauf der Erprobungsphase besteht.

Vor dem Ablauf der Erprobungsphase – das ist wichtig, Herr Kollege Siebel. Wenn man ein Gesetz macht und eine Erprobungsphase einbaut, muss man abwarten, bis die Erprobungsphase zu Ende ist.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Dann schauen wir uns an, was wir dort verändern wollen. Das ist eine vernünftige Politik und nicht so ein Durcheinander, wie Sie das hier immer gerne machen möchten. Deswegen werden wir warten,bis es so weit ist.Es ist klug, so zu handeln. Ich hoffe und ich bin sicher, dass die CDUFraktion klug abstimmt und diesen Gesetzentwurf ablehnt. Ich denke, die FDP wird so ähnlich handeln. Das ist nämlich vernünftig so.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Jörg-Uwe Hahn (FDP) – Michael Siebel (SPD): Sie sind ja selbst von Ihren Worten nicht überzeugt!)

Frau Kollegin Beer für die FDP.

Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Dr. Wagner, erst hat die SPDFraktion nicht beantragt, was sie eigentlich beantragen wollte. Jetzt hat sie etwas beantragt, was sonst keiner will. Insbesondere die TU Darmstadt möchte es nicht.Von daher lehnen wir es ab.

(Beifall bei der FDP und der CDU – Michael Siebel (SPD): Das soll einer verstehen!)

Meine Damen und Herren, es gibt keine Wortmeldungen mehr.Wir kommen zur Abstimmung.

Ich rufe den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur organisatorischen Fortentwicklung der Technischen Universität Darmstadt auf, Drucks. 16/8019 zu Drucks. 16/7429. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP.Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.

Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) und zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) – Drucks. 16/8078 zu Drucks. 16/7492 –

Berichterstatter ist Herr Abg. Jörg-Uwe Hahn. Bitte sehr.

Hohes Präsidium! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktionen von CDU und FDP, Drucks. 16/8064, und damit in der aus der Anlage zu Drucks. 16/8078 ersichtlichen Fassung, in zweiter Lesung anzunehmen. – Vielen herzlichen Dank.