Der Landtag verurteilt jegliche Äußerung, die geeignet ist, Verstöße gegen das Folterverbot durch Sicherheitsbehörden des Landes zu verharmlosen und zu bagatellisieren.
Meine Damen und Herren, wenn einer Ihrer Couleur so etwas gesagt hat – ich habe Verständnis –, ist es denn dann Majestätsbeleidigung, wenn der Landtag gleichwohl eine solche Formulierung findet und sagt, das will man nicht?
Deswegen bedauere ich es außerordentlich, dass es uns nicht gelungen ist – in dieser Situation, bei dieser Ausgangslage, bei dem historischen Hintergrund –, bei der Frage des Folterverbots eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen, sondern die Union – ich kann es nicht anders interpretieren – sich aus Gründen der vermeintlichen Majestätsbeleidigung nicht in der Lage sieht, einer solchen gemeinsamen Beschlussfassung zuzustimmen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute über eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu einem Antrag der FDP,der am 29.04. dieses Jahres eingebracht worden ist,
also vor immerhin fünf Monaten. Ich will noch einmal ganz kurz vortragen, was Inhalt des Ursprungsantrags der FDP war:
Der Landtag wendet sich strikt dagegen, dem Staat, seinen Behörden oder Amtswaltern in irgendeiner Form und unter welchen Ausnahmebedingungen auch immer Möglichkeiten der Folter oder ihrer Androhung zu gestatten. Solche Aufweichungen zu diskutieren bedeutet, die Axt an die Wurzel des humanitären Rechtsstaates zu legen.
Das Folterverbot ist ein Herzstück des der Menschenwürde verpflichteten Verfassungsstaates.Deshalb wird es keine Änderung des hessischen Polizeigesetzes geben, die eine Gewaltandrohung und -anwendung bei Polizeiverhören zulässt.
Soweit zum Grundsachverhalt. Ich kenne bis heute keinen Menschen, der auch nur ansatzweise erklärt hätte, dass wir eine Änderung des hessischen Polizeigesetzes brauchen. Das hat niemand in diesem Hause und auch niemand in der Landesregierung behauptet.
(Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Horst Klee (CDU) – Nicola Beer (FDP): In der Öffentlichkeit wurde es diskutiert, Frau Kollegin!)
Ich will doch noch einmal auf den Ursprungsvorgang zurückkommen, denn das Ganze liegt jetzt ein Jahr zurück. Was ist damals passiert? – Durch den Mord an dem elfjährigen Jakob von Metzler erhielt die Debatte um Folter als Vernehmungsmethode eine grausame Aktualität. In Frankfurt wurde die Androhung von Gewalt bei der Polizei angeordnet,um den Aufenthaltsort des kleinen Jungen von dem dringend Tatverdächtigen zu erfahren.
Die Beamten der Frankfurter Polizeibehörde taten dies in der Hoffnung, den Jungen noch lebend anzutreffen. Wie wir wissen, sollte sich herausstellen, dass diese Hoffnung vergebens war.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen – ich habe das auch im Innenausschuss ausgeführt –, was uns an dieser ganzen Angelegenheit besonders geärgert hat. Durch die sich anschließende Diskussion sind die Belange der Opfer und der Angehörigen völlig in den Hintergrund geraten. Ich finde, das muss an dieser Stelle gesagt werden.
Herr Posch, Sie haben richtigerweise auf die geltende Rechtslage hingewiesen. Ich nenne nur den ersten Satz von Art. 1 Grundgesetz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Dieser Artikel ist sogar mit einer „Ewigkeitsgarantie“ ausgestattet. Selbst wenn irgendeiner auf die Idee kommen sollte, den Artikel ändern zu wollen, wird er ihn nicht ändern können.
Es gibt außerdem den Art. 104 Grundgesetz und eine Reihe von Konventionen, die die Bundesrepublik ratifiziert hat, die schlicht und ergreifend eine andere gesetzliche Regelung unmöglich machen. Auch die Strafprozessordnung hat in § 136a ganz klare Regelungen getroffen.
Aus diesem Grund gibt es konsequenterweise ein Verwertungsverbot für Aussagen, die unter Androhung psychischen und physischen Zwanges zustande gekommen sind.
Selbstverständlich werden in einem solchen Fall – ich beziehe das jetzt auf den Herrn Vizepräsidenten des Polizeipräsidiums in Frankfurt – auch Ermittlungsverfahren eingeleitet. Wie wir wissen, sind die Zeugenvernehmungen abgeschlossen. Ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft zu einer Entscheidung kommen wird. Gegebenenfalls werden sich dann selbstverständlich auch Gerichte damit zu befassen haben. Ich betone an dieser Stelle: unabhängige Gerichte, nicht der Hessische Landtag.
Ich will noch einen Hinweis darauf geben, in welchem Spagat wir uns eigentlich befinden, weil Sie das mithilfe unterschiedlicher Zitate angesprochen haben, die in der Folge dieses Ereignisses gefallen sind. Sie haben ausschließlich solche von Personen genannt, die meiner Partei angehören.Aber es gibt auch andere, die sich dazu geäußert haben und die nachweislich nicht der Union angehören. Das zeigt den Spagat.
Auf der einen Seite wurde menschliches Verständnis geäußert. Ich muss zugeben, ich gehe für meine Fraktion davon aus, dass alle Mitglieder der CDU-Fraktion froh sind, dass sie damals nicht in der Situation des betreffenden Polizeibeamten waren, zu entscheiden und abzuwägen, um dann zu der Entscheidung zu kommen, die er letztlich getroffen hat.
Ich will beispielsweise ein Zitat vom Bundesinnenminister bringen. Er wurde schon beim vorangegangenen Tagesordnungspunkt zitiert. Ich kann dieses Zitat fortsetzen. Er gehört nachweislich nicht der Union an, sondern war früher Mitglied der GRÜNEN und ist jetzt Mitglied der SPD. Herr Schily sagte gegenüber der „Frankfurter Rundschau“:
Herr Daschner hatte keine schlechten Absichten, als er Schmerzen androhte. Er handelte aus Sorge um das Kind. Dies ist ehrenwert.
Ich komme zum Schluss, möchte aber ein Wort der Frau Bundesjustizministerin anfügen – auch sie hat zwar zurückgerudert –, um die Zitate hier ein bisschen ausgewogener zu machen: Im Falle Metzler könne man den Beamten keinen rechtfertigenden Notstand zubilligen;im Zweifel werde man den Polizisten aber freisprechen. – Ich denke, das ist für eine Bundesjustizministerin eine ziemlich bemerkenswerte Äußerung. Herrn Mackenroth hatten Sie schon erwähnt.
Ich denke, wir sollten diese Diskussion heute zum Abschluss bringen und abwarten, wie die Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls die Gerichte entscheiden werden. Ich hoffe, dass damit für dieses Haus die Diskussion ein Ende gefunden hat. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Zeimetz-Lorz, natürlich ist es das Recht, aber auch die Pflicht des Landtags, über ein solch sensibles Thema zu reden. Ich denke, insofern sollten wir auch nicht die Auseinandersetzung darüber scheuen. Das Thema ist viel zu ernst, als dass es sich für parteipolitische Polemik eignet.
Ich glaube, wir haben versucht, im Innenausschuss eine gemeinsame Position aller demokratischen Parteien hier im Landtag hinzubekommen.Wir haben es versucht. Leider ist es uns nicht gelungen. Dies bedauere ich außerordentlich.
Ich will noch eine Bemerkung machen. Ich glaube, jeder von uns ist froh, nie in eine solche Situation zu kommen – weder aufseiten der Eltern noch aufseiten anderer. Das wünsche ich keinem von uns.
Natürlich wurde das Geschehen im Laufe der Diskussion rechtspolitisch und auch anderweitig beurteilt. Aber ich glaube, hier geht es in der Tat um missverständliche Darstellungen und Äußerungen zu Beginn der Auseinandersetzungen. Als politisch Verantwortliche müssen wir hier im Hessischen Landtag dazu Stellung nehmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es durfte erst gar nicht der Eindruck entstehen, dass Foltermaßnahmen oder die Androhung von Gewalt in Hessen möglich seien bzw. in Erwägung gezogen werden könnten. Dieser Eindruck aber ist entstanden – selbst dann, wenn er so nicht gemeint war.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,das müssen wir hier aufgreifen. Die Position der Sozialdemokratischen Partei ist klar: Das darf nicht passieren.
Wir haben das Geschehene zu kritisieren, und das haben wir damals getan. Der Frankfurter Polizeipräsident hat seinen Vize dafür in Schutz genommen.Von einem Vorgesetzten erwarten wir aber, dass das differenzierter betrachtet wird. Die Vorgehensweise von Herrn Daschner – die Gründe seines Handelns via Medien, „Spiegel“-Interview und anderweitig der Öffentlichkeit mitzuteilen – zeigt, dass das nicht der richtige Weg ist.
Deswegen ist die Kritik, insbesondere an Herrn Daschner, hier mehr als berechtigt. Man hatte manchmal fast den Eindruck, das war eine Rechtfertigung und eine Profilierung über die Medien. Das aber ist diesem sehr ernsten Thema schon damals nicht gerecht geworden.
Deswegen: Statt öffentlicher Verständniserklärungen – – Sie haben einige genannt, quer auch durch andere Parteien. Aber auch damit haben wir kein Problem. Selbst wenn sozialdemokratische Politiker sich in dem Sinne wie Herr Daschner äußern, muss diese Position dadurch nicht richtiger werden.
Ich finde, Herr Kollege Posch hat es sehr deutlich gemacht. Das hat natürlich auch etwas mit der Geschichte Deutschlands zu tun, wie mit diesem Thema umgegangen wurde. Vorhin haben wir von unserem neuen Datenschutzbeauftragten gehört: Macht kann missbraucht werden. – Deswegen haben wir auch da eine Rückbesinnung auf unsere Geschichte nötig.
Nein, meine Damen und Herren, die Androhung und Durchführung von Folter durch die Polizei ist uneingeschränkt international verboten. Da darf es keine Missverständnisse geben, kein Abrücken, keine falschen Solidaritätsbekundungen.
Dass jetzt staatsanwaltschaftliche Ermittlungen stattfinden, ist das eine. Da haben wir uns überhaupt nicht einzumischen, sondern wir haben eine klare Position zu beziehen. Ich bedauere es außerordentlich, dass die CDU den Weg des gemeinsamen Antrags, der Selbstverständlichkeiten des internationalen und des nationalen Rechts enthält, nicht mitgeht. Das bedauern wir außerordentlich.