An dem Punkt sind Sie wieder angestochen. – Sie haben sich jedes Mal dagegen gewehrt, die Punkte aufzunehmen, die von der Landeskonferenz der Frauenbeauftragten genannt wurden.
Nein, Sie haben die Faktoren, die von der Landeskonferenz der Frauenbeauftragten genannt worden sind, eben nicht in die leistungsorientierte Mittelzuweisung aufgenommen. – Sie haben sich immer dagegen gewehrt, dass das, was die Universitäten angeregt haben, nämlich dass es eine Hochschulentwicklungsplanung für das Land Hessen gibt, tatsächlich vorangetrieben wird. Eine Autonomie, wie Sie sie sich vorstellen, ist nur eine scheinbare. Sie sagen letztendlich: Autonomie ist das, was wir ihnen formal in den Gesetzen vorgeben.
Fordern Sie doch sowohl die Universitäten als auch die Fachhochschulen auf, eine Hochschulentwicklungspla
Ich war aber bei den Einlassungen stehen geblieben, die Sie zu der Frage gemacht haben: Was wird denn alles aus den Studiengebühren finanziert? Ich hatte gesagt: Praktika und Labore – das ist völlig unumstritten –, Verbesserung der Vereinbarkeit von Studium und Familie, Erweiterung der Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder von Studierenden, zusätzliche Lehr- und Lernmaterialien, Bibliotheken, Verbesserung der Medienausstattung, Zugang zu elektronischen Zeitschriften, Verbesserung der Studienangebote.
Herr Staatsminister, ich will Ihnen all das nicht im Einzelnen vorhalten.Aber es sieht doch so aus, dass Sie in Bezug auf das Moratoriumsgesetz all das aufgelistet haben. Sie müssen sich einmal anschauen, was von dem, was Sie aufgelistet haben, tatsächlich umgesetzt ist.
Insofern wird Ihre Einladung gern angenommen. Wir werden in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst einen Bericht auf der Tagesordnung haben. Sie können uns darstellen, was von dem allen an welcher Hochschule im Einzelnen umgesetzt ist. Dann wissen die Studierenden nämlich auch, was davon nicht umgesetzt worden ist. Wenn das, was Sie vollmundig aufgeschrieben haben, nicht erfolgt, gibt es für die Studierenden wiederum die Möglichkeit, auf ordentliche Studienbedingungen zu klagen.
Es ist doch Ihr Problem, dass Sie momentan, aus welcher Angst heraus auch immer, den Mund ziemlich voll nehmen und gleichzeitig fürchten, dass Ihr Gesetz – das ist eine Schwäche in diesem Gesetz, die jenseits des Problems der Verfassungsmäßigkeit existiert – dazu führt, dass einzelne Studierende sagen werden: Lieber Herr Corts, Sie haben uns das versprochen. Wo wird denn z. B. das Recht eingelöst, in acht Semestern zu Ende zu studieren? – Das ist einer der Passus des Gesetzes,mit denen wir uns auseinanderzusetzen haben.
Ich nehme die Aufforderung von Herrn Corts gern an.Wir werden im nächsten Plenum eine Diskussion über die Frage führen: Was für eine Hochschulpolitik werden wir bis zum Jahr 2020 entwerfen? Wir werden uns auch den Vorwürfen stellen, die Sie gemacht haben, was die Finanzierung angeht. Das ist unbestritten.
Aber nicht zum ersten Mal macht der Kollege Grumbach an dieser Stelle den Einwurf: Wie sehen denn die Steigerungsraten im Haushalt des Landes Hessen in Relation aus? – Dann setzen wir uns damit einmal auseinander. Nur, das, was Sie hier gemacht haben, ist ein Stück weit eine Ablenkung von dem, was heute Bestandteil ist.
Herr Kollege Milde, ich kann Ihnen nur sagen: Die CDU wäre sehr gut beraten, wenn sie sich auf das Moratorium einlassen würde. Ich gehe sogar davon aus, dass der Herr Staatsminister letztendlich auch Ihnen noch einmal den Vorschlag machen wird,weil er an diesem Punkt in der Tat kalte Füße bekommen hat. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Wissenschaftsminister, seit Sie angekündigt haben, nicht noch einmal kandidieren zu wollen, merkt man Ihnen an, dass Sie so erleichtert sind, dass Sie hier immer ein bisschen frecher werden. Das Problem ist nur:Wenn man etwas näher hinschaut, merkt man, dass Sie trotz der Frechheit von nichts eine Ahnung haben.
Ausgerechnet Sie haben Ihre Karriere als Wissenschaftspolitiker damit begonnen, dass Sie offen zugegeben haben, seit Abschluss Ihres Studiums keine Hochschule mehr von innen gesehen zu haben. Wenn man sich näher mit Ihnen auseinandersetzt, hat man den Eindruck, dass sich seitdem nicht viel geändert hat. Ausgerechnet Sie sagen uns, wir hätten keine Konzepte. Das ist nun wirklich ein starkes Stück.
Ich will ganz kurz ein paar Beispiele dazu nennen. Das erste Beispiel ist der Bologna-Prozess. Es ist keine zwei Stunden her, da hat sich der Herr Innenminister hierhin gestellt und gesagt: Bologna-Prozess, was ist das eigentlich? Das brauchen wir nicht.Was soll das alles?
Sie sitzen da und lachen; aber in Wirklichkeit sind doch Sie an die Hochschulen gegangen und haben gesagt: Der Bologna-Prozess ist genau das, was wir brauchen. – Aber Sie haben die Hochschulen in diesem Prozess alleine gelassen.
Das zweite Beispiel ist das Auswahlrecht. Auch das läuft gerade bundesweit. Vielleicht ist es auch deswegen so, dass Sie sich nicht auskennen, sondern einfach Bundesgesetze weitergeben.
Über das Auswahlrecht haben wir hier lange diskutiert. Das Auswahlrecht finden wir alle im Prinzip richtig. Die Hochschulen sollen ihre Studierenden selbst auswählen können.Aber auch hier setzen Sie einfach nur Bundesgesetze bzw. in diesem Fall Staatsverträge um. Aber Sie kümmern sich überhaupt nicht darum, wie es an den hessischen Hochschulen aussieht und wie Sie die Hochschulen unterstützen können, damit dieses Instrument, das durchaus gut ist, auch so eingesetzt wird, dass es den Hochschulen etwas bringt.
Das dritte Beispiel ist die Frauenförderung. Sie haben in der Regierungserklärung – ich glaube, es war vor zwei Monaten – vollmundig erzählt, wie wichtig Sie die Frauenförderung finden.
Im Gegenteil, die Mentorenprogramme, gerade in den Naturwissenschaften, werden aus dem Landeshaushalt nicht mehr gefördert, sondern die Hochschulen machen das, weil sie es so wichtig finden, aus ihrem eigenen Etat. Sie haben aber großspurig angekündigt, dass Sie hier mehr machen wollen. Ich habe noch einmal nachgefragt und von Ihnen das Versprechen bekommen, dass ich bis zum 1. Juli Informationen dazu bekomme, was Sie sich konzeptuell bei der Frauenförderung vorstellen. Der 1. Juli ist vorbei. Ich hoffe, dass dieses Konzept noch im Laufe dieser Woche kommt. Ich warte darauf. Sie gucken,
Viertes Beispiel: Hochschulpakt 2020. In den letzten Monaten haben wir auch besprochen, dass Sie hier so tun, als würden Sie den Hochschulen Gutes tun.Aber die zusätzlichen Studienplätze, die Sie schaffen wollen, finanzieren Sie überhaupt nicht aus. Das, was dadurch zulasten der Finanzen der Hochschulen geht, was dann zu Qualitätsverschlechterungen an den Hochschulen führt, ignorieren Sie.
(Minister Udo Corts: Sprechen Sie nicht über Fi- nanzen! Davon haben Sie keine Ahnung! – Minis- ter Karlheinz Weimar: Das ist wie im Karneval!)
Auf die Spitze getrieben ist die Auseinandersetzung mit der Präsidentin der Hochschule Darmstadt. Die Hochschule Darmstadt ist eine der kleineren Fachhochschulen und damit auch eine derjenigen, die am wenigsten Spielraum im Etat haben. Dass Sie ihr von oben herab sagen, sie müsse diese Zielvereinbarung unterschreiben, sie müsse diese Zahl zusätzlicher Studierender aufnehmen, aber überhaupt nicht darüber nachdenken, wie Sie beispielsweise kleineren Hochschulen, für die diese Last prozentual höher ist, entlasten können, das ist alles andere als eine konzeptuelle Hochschulpolitik.
Vielleicht ist es auch müßig, sich in Ihren letzten Monaten noch so intensiv mit Ihnen auseinanderzusetzen. Ich kann nur sagen: Ich hoffe darauf, dass die Wissenschaftspolitik nach der Wahl so viel Gewicht bekommt, wie sie es verdient hat. – Herzlichen Dank.
Es wird vorgeschlagen, den Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst zu überweisen. – Ich trage vor, was hier als Vorschlag vorgesehen ist. – Bitte sehr.
Herr Präsident, ich kann nicht für die Antragsteller sprechen. Aber wenn man ein Moratorium beantragt, müsste man das zum jetzigen Zeitpunkt zur Abstimmung stellen. Wenn es an den Ausschuss geht und irgendwann beschlossen wird, wenn die ersten Studienbeiträge gezahlt werden, ist es ein Schaufensterantrag. Ich weiß nicht, wie das vonseiten der Antragsteller gesehen wird.
Das war jetzt eine vornehme Formulierung, aber kein Antrag. Bleibt es bei der Überweisung an den Fachausschuss?
(Axel Wintermeyer (CDU): Ich kann noch selbst einen Antrag stellen! – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Abstimmen!)
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Erhebung der Studiengebühren aussetzen – Moratorium bis zur Staatsgerichtshofentscheidung, Drucks. 16/7507. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD und GRÜNE.Wer ist dagegen? – Das sind CDU und FDP.Damit ist dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (HAG/SGB XII) – Drucks. 16/7495 –
Die Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion. Das Wort hat der Kollege Kahl für die Fraktion der SPD.
Frau Präsidentin und Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Betreutes Wohnen nimmt in der Behindertenhilfe einen immer wichtigeren Stellenwert ein. Der Ausbau des betreuten Wohnens entspricht dem Grundsatz im Sozialgesetzbuch. Dieser Grundsatz heißt Ambulanz vor stationärem Aufenthalt. Betreutes Wohnen entspricht auch dem Wunsch vieler Menschen mit Behinderungen. Deswegen sprechen wir auch vom individuellen Hilfebedarf. Ich füge hinzu: Betreutes Wohnen führt insgesamt auch zu Kosteneinsparungen.
Meine Damen und Herren, nach dem derzeit geltenden Hessischen Ausführungsgesetz und der Vereinbarung, die zwischen dem Landeswohlfahrtsverband und den Landkreisen und kreisfreien Städten abgeschlossen worden ist, liegt die Zuständigkeit zum betreuten Wohnen beim Landeswohlfahrtsverband, dem überörtlichen Sozialhilfeträger. Der Vertrag – das wissen Sie – bezieht sich auf den Zeitraum von 2005 bis 2008. Danach würde automatisch die Zuständigkeit für das betreute Wohnen auf die Landkreise und kreisfreien Städte übergehen. So ist die Rechtslage. Der Vertrag sieht als wichtige Zielsetzung vor – ich nenne nur zwei wichtige Zielsetzungen –: landesweit gleichmäßiger Ausbau des betreuten Wohnens und Einrichtung von Hilfeplankonferenzen, die für den einzelnen Behinderten entscheiden, in welchem Bereich er aufgrund seiner Behinderung am besten gefördert werden kann. Das sind die zwei wichtigen Zielsetzungen.
Der Landeswohlfahrtsverband hat den Ausbau des betreuten Wohnens überzeugend durchgeführt. Das zeigen nicht nur die Zahlen. Aber auch die Zahlen zeigen das ganz deutlich. 2005 hatten wir rund 7.400 Plätze, 2008 hatten wir 8.400 Plätze,und am Ende des Jahres 2008 sind insgesamt 9.500 Plätze geplant.
Der Rechnungshof hält 20 % der stationären Fälle für überführbar in das betreute Wohnen. Das bedeutet im Klartext, dass hier noch einmal über 3.000 Plätze geschaffen werden müssten. Auch im Ländervergleich mit den Flächenstaaten nimmt Hessen aufgrund des hervorragenden Engagements des LWV Hessen einen Spitzenplatz ein.