Protocol of the Session on May 2, 2007

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Weitere Zusatzfrage, Herr Kollege Quanz.

Herr Minister, es geht nicht darum, zu verhindern, dass Strom, der auf Basis regenerativer Energien rekrutiert ist, auch in die Fläche transportiert wird. Es geht um die Fragen der Gesundheitsgefährdung, der Landschaftsverschandelung und um Alternativen.

(Lebhafte Zurufe von der CDU: Oh! – Glockenzei- chen des Präsidenten)

Starkstromtrassen sind sicherlich ein fragwürdiges Landschaftsbild. Deswegen geht es um dezentrale Energieversorgung.Aber das ist nicht das Thema.

(Lebhafte Zurufe von der CDU)

Von E.ON müssen wir erwarten dürfen, dass eine Erdverkabelung möglich ist. Teilen Sie diese Einschätzung, und können wir gemeinsam in Richtung Niedersachsen verhandeln?

Herr Staatsminister.

Ich habe eben deutlich gemacht, dass uns kein Antrag, keine Planungsunterlagen auf dem Tisch liegen und auch nicht mitgeteilt worden sind. Deswegen möchte ich mich nicht zu einer Phantomdebatte äußern.

Danke sehr. – Es gibt keine weitere Frage.

Frage 749, Abg. Frömmrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.Wer übernimmt das? – Frau Erfurth, bitte.

Ich frage die Landesregierung:

Wie weit ist der Stand des Verfahrens zur Reaktivierung der Bahnstrecke Frankenberg – Korbach, bzw. welche Probleme stehen dem Ziel der Reaktivierung zurzeit noch im Wege?

Herr Wirtschaftsminister.

Frau Abgeordnete, über die Reaktivierung und den Ausbau der Nahverkehrsinfrastruktur auf der Strecke Korbach – Frankenberg – Cölbe über Marburg wurde am 10.08.2005 ein Planungs-, Bau- und Finanzierungsvertrag abgeschlossen. Vertragspartner sind der Landkreis Marburg-Biedenkopf, der Landkreis Waldeck-Frankenberg, der Nordhessische Verkehrsverbund, die DB Netz AG und das Land Hessen.Im Rahmen dieses Vertrages laufen seitdem die Planungen für den NVV und den Landkreis Waldeck-Frankenberg, die von den beiden Gebietskörperschaften vorfinanziert werden. Die erforderliche Nutzen-Kosten-Untersuchung ist in Bearbeitung und wird voraussichtlich im Juli 2007 abgeschlossen sein und damit eine Grundlage für eine Entscheidung der Landesregierung über eine Mitfinanzierung bei der Infrastruktur bilden. Dann wird der NVV mit seinen kommunalen Gesellschaften nach den bisher vorliegenden positiven Grundsatzbeschlüssen endgültig über die Bestellung und Finanzierung der zusätzlichen Verkehrsleistungen auf dieser Strecke entscheiden.

§ 5 Abs. 6 des genannten Vertrages aus dem Jahre 2005 lautet:

Nach Abschluss der Planungen wird das Gesamtprojekt nochmals wirtschaftlich betrachtet. Ergeben sich hierbei Verschlechterungen in der Wirtschaftlichkeit, so entscheiden die Vertragspartner neu über die Realisierung der Bauausführung.

Vor Abschluss der vereinbarten Planungen,Untersuchungen können deshalb keine Aussagen über die Möglichkeit einer Realisierung des Projekts getroffen werden. Ich selbst bin aber sehr optimistisch.

Bitte sehr, Frau Kollegin Erfurth.

Herr Minister, eine Zusatzfrage. Wie haben sich die Kürzung der Regionalisierungsmittel und die damit verbundene Reduzierung von Zugleistungen auf die Reaktivierung ausgewirkt, oder sind hieraus noch Auswirkungen zu erwarten?

Herr Staatsminister.

Da die Verkehre noch nicht bestellt sind, konnten hier auch keine Kürzungen vorgenommen werden bzw. waren nicht zu befürchten. Deswegen ist die Frage der Bestellung nicht eine Frage der verfügbaren Bestellbudgets,sondern vor allem eine Frage der wirtschaftlichen Planung im Hinblick auf die Akzeptanz dieser Strecke. Die Hessische Landesregierung unternimmt jedenfalls alles, dass diese Strecke erhalten bzw. ausgebaut wird, und hat deshalb auch dieses Konzept mit der DB AG entworfen, der DB Regio, also einer Tochter der DB, im Sinne einer regionalen Autonomie diese Aufgabe als Vertragspartnerin der übrigen hier eben zitierten Vertragspartner zu übertragen.

Vielen Dank. Es gibt keine Zusatzfragen.

Frage 750, Frau Abg. Sorge.

Ich frage die Landesregierung:

Treffen die Angaben aus Hochschulkreisen zu, dass sie demnächst einen Erlass oder eine Verordnung zum Teilzeitstudium plant, um die nach der Änderung der Immatrikulationsverordnung in den Hochschulen und bei den betroffenen Studierenden bestehenden Unsicherheiten und offenen Fragen bezüglich der Teilzeitstudienmöglichkeiten zu klären?

Herr Wissenschaftsminister.

Herr Präsident, Frau Abg. Sorge, meine Damen und Herren! Ja, es trifft zu. Nachdem die Hochschulen das Ministerium nun darum gebeten haben, auch ohne das Erfordernis von Satzungsänderungen weiterhin Teilzeitstudienmöglichkeiten nach den bisherigen Voraussetzungen eröffnen zu können, befindet sich ein Anhörungsverfahren an den Hochschulen zu einer entsprechenden Verordnung unmittelbar vor der Einleitung. Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass die Hochschulen, jedoch im Wege der Satzung, von den Regelungen der Verordnung abweichen können, wenn und soweit sie dies wollen, und schränkt insofern die intendierte hochschulautonome Gestaltung des Teilzeitstudiums nicht ein. Sie sieht ebenfalls eine Möglichkeit zur Ermäßigung der Studienbeiträge für Teilzeitstudierende vor.

Zusatzfrage, Frau Abg. Sorge.

Entnehme ich dieser Tatsache, dass Sie Ihre Meinung, die Sie als Wissenschaftsminister, aber auch als Jurist vertreten haben, dass es keiner Verordnung bedürfe, nicht mehr vertreten?

Herr Staatsminister.

Es ist ein ausdrücklicher Wunsch der Hochschulen gewesen,weil sie meinen,dadurch die Arbeit zu reduzieren.Sie sagen, wenn sie davon Ausnahmen wollen, werden sie das per Satzung beschließen. Es ist also umgekehrt. Man kann diesen wie auch den anderen Weg gehen.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Sorge.

Können Sie noch sagen, wann diese Verordnung herauskommen wird?

Herr Minister.

Es ist kurz vor dem Anhörungsverfahren. Ich schätze, das wird noch rechtzeitig vor dem Wintersemester sein,sodass z. B. die Maßnahmen zur Ermäßigung von Studienbeiträgen greifen werden.

Danke sehr. – Frage 751, Frau Kollegin Lannert.

Ich frage die Landesregierung:

Wie bewertet sie die Absicht der EU-Kommission, an den Transportbeschränkungen zur Verhinderung der Ausbreitung der Blauzungenkrankheit festzuhalten, obwohl die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu dem Schluss gelangt ist, dass diese Maßnahmen hierauf keine oder nur beschränkte Auswirkungen besitzen?

Herr Umweltminister.

Frau Abg. Lannert, die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit kann nur durch Transportbeschränkungen verhindert werden. Die Blauzungenkrankheit wird durch Gnitzen, also Insekten, übertragen, die selbst bei massenhafter Insektizidanwendung nicht flächendeckend bekämpft werden können. Es muss daher sichergestellt werden, dass festgestellte Virusausscheider nicht aus den Schutzzonen in freie Gebiete verbracht werden.

Zusatzfrage, Herr Abg. Häusling.

Herr Minister, hält die Landesregierung das Risikomanagement für effizient? Denn die Zahl der Fälle steigt. Können Sie sagen, wie viele Fälle es in Hessen gibt?

Herr Staatsminister.

Herr Abg.Häusling,es gibt für uns keine Alternativen.Da wir gegen die Blauzungenkrankheit Insektizide nicht flächendeckend einsetzen können und auch nicht wollen, bleibt nur die Möglichkeit, die Verbringung von Tieren in andere Gebiete zu verhindern und so die Ausbreitung der Krankheit zumindest einzuschränken.Verhindern werden wir sie wahrscheinlich nicht mehr können.

Vielen Dank. – Frage 752, Herr Abg. Dietz.

Ich frage die Landesregierung:

Gibt es nach ihrer Ansicht konkrete Anzeichen für eine bevorstehende Borkenkäferplage?

Herr Umweltminister.

Herr Abg. Dietz, aufgrund des Jahrhundertsommers 2003 und seiner Folgewirkungen hatten wir es bereits im vergangenen Jahr vielerorts in Hessen mit einer angespannten Borkenkäfersituation zu tun. Bei dieser Ausgangslage muss in Verbindung mit dem warmen Sommer 2006 und den warmen Wintermonaten 2006/2007 von einer erheblichen Borkenkäfergefahr im Frühjahr 2007 ausgegangen werden. Zudem hat sich die Situation durch die Orkanschäden zu Beginn des Jahres – die Sturmhölzer bieten optimalen Brutraum – nochmals verschärft.

Zur Vermeidung einer sich ausweitenden Borkenkäferkalamität hat Hessen-Forst daher in Zusammenarbeit mit der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt eine vorbeugende Strategie entwickelt. Dabei werden unter anderem alle geeigneten Möglichkeiten zur Aufarbeitung, Lagerung und Vermarktung, inklusive Abfuhr, zur Verminderung des Risikos genutzt. Angesichts der durch „Kyrill“ verursachten Holzmengen wird es auch zum Einsatz von Insektiziden als Bestandteil des integrierten Waldschutzes kommen.Die Information und Beratung aller betroffenen Waldbesitzer vor Ort wird durch den Landesbetrieb Hessen-Forst und durch die Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt in ihrer Abteilung Waldschutz sichergestellt.