Protocol of the Session on July 10, 2003

Nächste Rednerin ist Frau Hofmann für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Beer, ich stimme Ihnen zu: Natürlich können auch wir einmal abseits des politischen Streits in einer anderen Atmosphäre diesen Antrag diskutieren.Als SPD-Fraktion stimmen wir diesem Antrag auch grundsätzlich zu. Denn, wie Sie bereits selbst gesagt haben, würden wir hiermit nur von einer schon lange bestehenden bundesgesetzlichen Regelung des § 915h Abs. 2 Nr. 2 der ZPO Gebrauch machen. Das würde gerade bei einem Umzug des Schuldners in einen anderen Amtsgerichtsbezirk – das wurde kurz erwähnt – dem Schutz des Geschäftsverkehrs vor unzuverlässigen Schuldnern dienen.

Das heißt, wenn wir jetzt endlich dieses elektronische Schuldnerverzeichnis landesweit einführen, dann dient das den berechtigten Gläubigerinteressen. Die Gläubiger können kostengünstiger und schneller an die für sie erforderlichen Informationen gelangen.

Wir regen allerdings an, dass wir den datenschutzrechtlichen Bedenken, die natürlich auch erhoben worden sind und denen man durch die gängigen technischen Vorrichtungen wie Benutzerpasswörter etc. begegnen kann, durch eine enge Einbeziehung des Landesdatenschutzbeauftragten entsprechen. Dies ist auch in Nordrhein-Westfalen geschehen, das schon ein landesweites elektronisches Schuldnerverzeichnis hat,das erfolgreich praktiziert wird.

Ganz kurz möchte ich noch einen weiteren Aspekt ansprechen, der bislang in der Debatte nicht aufgetaucht ist. Wenn wir das Verfahren eingeführt und eine gewisse Zeit lang praktiziert haben, dann müssen wir überlegen, inwieweit Dritte – außerhalb der Landesverwaltung –, die natürlich auch ein berechtigtes Interesse haben, z. B. Universitätskassen, Kommunen und Gerichtsvollzieher, durch einen Einwahlknoten in das Landesverwaltungsnetz Zugriff nehmen und an diese Informationen gelangen können. Ich denke, wenn wir die Erfahrungen gemacht haben, werden wir dies neu diskutieren oder zumindest betrachten müssen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und der Abg. Nicola Beer (FDP))

Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Debatte dieses Antrags. Es wird vorgeschlagen, den Antrag der FDP betreffend zentrales Schuldnerverzeichnis, Drucks. 16/167, dem Rechtsausschuss zu überweisen. – Kein Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Damit kommen wir zu Tagesordnungspunkt 15:

Antrag der Abg. Siebel, Holzapfel, Dr. Spies, Schaub (SPD) und Fraktion betreffend Einhaltung des Hochschulpaktes – Drucks. 16/184 –

Die Redezeit beträgt ebenfalls fünf Minuten je Fraktion. Ich gehe davon aus, dass Herr Siebel diesen Antrag begründet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach der anfänglichen Euphorie der Diskussionen in den letzten Jahren in Bezug auf den Hochschulpakt scheint sich jetzt an der einen oder anderen Stelle doch ein wenig Ernüchterung einzustellen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Hochschulpakt ist auch hier im Landtag mit großem Zuspruch verabschiedet worden. Er ist an der einen oder anderen Stelle sozusagen auch durchgedrückt worden, das wissen wir.

Was sollte der Hochschulpakt? Der Hochschulpakt sollte Planungssicherheit geben. Er sollte im Zusammenhang und im Zusammenspiel mit den Zielvereinbarungen ein verlässliches System der Finanzierung der Hochschulen bilden.

Wir alle wissen, dass die Bestandteile, die im Hochschulpakt festgelegt worden sind, solche waren, die sozusagen erst einmal akzeptiert worden sind und wo wir schauen müssen, wie diese Bestandteile im weiteren Prozess tatsächlich fest oder wieder aufgeweicht werden.

Wir haben den Eindruck, dass diese Versprechungen momentan an einem Punkt bröckeln. Sie werden Schritt für Schritt aufgebröselt, und über einen dieser Schritte werden wir uns heute unterhalten müssen.

Herr Minister Corts, ich beziehe mich an dieser Stelle auch auf den Ministerpräsidenten: Es werden Schritt für Schritt Zusagen zurückgezogen und der Hochschulpakt in Frage gestellt. Unter anderem beziehe ich mich dabei auf ein Interview vom 27.06., und ich erlaube mir, daraus zu zitieren. Sie sagen dort zum Hochschulpakt:

Der Ministerpräsident, der Finanzminister

meine Güte,das ist ja nun ein verlässlicher Kombattant –

und ich sind fest entschlossen, ihn zu halten. Aber keiner kann in die Zukunft schauen.

Wie wahr, Herr Corts, keiner kann in die Zukunft schauen.

Ich denke, ein solches Abweichen vom Hochschulpakt ist Ihrerseits eine persönliche Armutserklärung. Nach der Weltuntergangsrede, die der Ministerpräsident im Zusammenhang mit der Steuerdebatte heute gehalten hat, muss und wird es so sein, dass der Hochschulpakt letztendlich heute schon gescheitert ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden im Jahre 2004 den Hochschulpakt neu zu verhandeln haben. Auch das haben Sie bereits gesagt. Es klingt so, als werde spätestens dann der Hochschulpakt auch in seinen Kernpunkten infrage gestellt.

Aber der Punkt, über den wir heute reden und der sozusagen das erste Anzeichen dafür ist,dass dieses große Projekt im Hochschulbereich zu zerbröseln scheint, ist die gegebene Zusage, dass auf jeden Drittmittel-Euro 50 Cent vom Land dazugegeben werden sollen.

Das ist ein sinnvoller Schritt. Wir haben im Hessischen Landtag immer gesagt,dass wir diesen Schritt sinnvoll fin

den, weil er ein Stück weit Wettbewerb unter den Hochschulen ermöglicht, weil er den Hochschulen etwas Aktivität beim Einwerben von Fremdmitteln abfordert und weil das eine Maßnahme ist, die insgesamt all das fördert, was wir den Hochschulen auf ihrem neuen Weg zur Autonomie abverlangen.

Wie wir jetzt aus den Hochschulen hören, wird dieser Punkt an sehr unterschiedlichen Stellen und in sehr unterschiedlichen Diskussionszusammenhängen infrage gestellt. Aus der einen Hochschule haben wir gehört, dass nicht 50 Cent, sondern nur 40 oder gar nur 30 Cent pro Euro an Drittmitteln gegeben werden.Aus einer anderen Hochschule haben wir die Information erhalten, dass nicht alles, was an Drittmitteln angemeldet wurde, von Ihnen akzeptiert wird.

Dies ist nicht akzeptabel. Ich halte es insbesondere vor dem Hintergrund nicht für akzeptabel, dass den Hochschulen diese Zusage gegeben worden ist, dass das Thema von Ihnen insgesamt hoch gehängt worden ist und dass es zu einem Ihrer Schwerpunkte in dieser Legislaturperiode erklärt worden ist.

Von daher fordere ich Sie auf, an dieses Rednerpult zu treten und uns über folgende Fragen Klarheit zu verschaffen: Bleibt es bei dem Hochschulpakt? Wenn ja, in welchen Zeiträumen? Mit welchen Veränderungen werden wir im Jahr 2004 zu rechnen haben? Sind die einzelnen Chargen der Ausbildungsgrößenordnungen, die gezahlt werden, tatsächlich umgesetzt? Wie hat sich die Entwicklung der Studierendenzahlen an den Hochschulen verändert? Kann die Vergabe dieser zugesagten Mittel auch eingehalten werden?

Meine Damen und Herren, ich denke, die Öffentlichkeit, insbesondere die gesamte Öffentlichkeit an den hessischen Hochschulen, hat ein Recht darauf, über diese Fakten aufgeklärt zu werden. Es ist jetzt der Ort und die Zeit, um dies zu tun. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Rednerin, Frau Nicola Beer für die FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Richtig an dem Antrag, den die SPD uns heute hier vorlegt, ist, dass die Einhaltung des Hochschulpakts unabdingbar ist, auch angesichts der Haushaltslage. Genau deswegen haben wir den Hochschulpakt in der letzten Legislaturperiode beschlossen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf daran erinnern, dass der Hochschulpakt, den wir im Jahr 2001 in diesem Hause besiegelt haben, ein Meilenstein der Hochschulpolitik von FDP und CDU in der letzten Legislaturperiode war, allerdings weniger wegen des Mittelzuwachses für die Hochschulen, der sich damit verbindet. Man muss sich das jedoch einmal anschauen: 15 Millionen c mehr an Sach- und Investitionsmitteln, 30 Millionen c mehr für das Innovationsbudget und 125 Millionen c mehr für die Bauvorhaben und die Großgeräteausstattung. Das ist, verglichen mit rot-grünen Zeiten,wirklich eine erhebliche Summe.

Beachtlich und ein Meilenstein ist der Hochschulpakt allerdings weniger wegen der gestiegenen Finanzmittel, sondern vor allem deswegen, weil er den hessischen Hochschulen zum ersten Mal in der Geschichte unseres Landes eine finanzielle Planungssicherheit für die Dauer von vier Jahren – nämlich bis zum Jahr 2005 – zusagt. Das ist eine Sicherheit vor Einschnitten und auch eine Sicherheit vor Haushaltssperren an dem gemeinsam ausgehandelten Budget. Dies ist unabdingbar für die Profilbildung und die Wettbewerbsfähigkeit, die wir unseren Hochschulen im Rahmen der ihnen eingeräumten Autonomie mittlerweile abverlangen.

Das war es letztendlich auch, was dazu geführt hat, dass dieses Haus dies in voller Kenntnis der finanziellen Folgen, die sich mit einem auf vier Jahre angelegten Hochschulpakt verbinden, am 12. Dezember 2001 auf Initiative der FDP-Fraktion bekräftigt hat. Das heißt, der Hochschulpakt steht nicht unter einem Haushaltsvorbehalt, sondern der Beschluss dieses Hauses vom 12.12.2001 kann nur durch einen gegenteiligen Beschluss dieses Hauses, nicht aber durch einen Federstrich des Ministers wieder aufgehoben werden. Herr Minister, ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Garantiesiegel von Ihnen gebrochen wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, beachtlich an dem SPDAntrag ist allerdings, dass sich ausgerechnet die SPDFraktion, die diesen Beschluss am 12.12.2001 nicht mitgetragen hat, jetzt zu einem der großen Hochschulpaktbefürworter entwickelt hat.Herr Kollege Siebel,ich begrüße diese Entwicklung in Ihrer Fraktion ausdrücklich.

(Beifall bei der FDP)

Falsch ist allerdings an dem Vortrag, den der Kollege Siebel hier gehalten hat – aus unserer Sicht zumindest bis zum Beweis des Gegenteils –, dass er suggeriert, der Hochschulpakt sei gefährdet. Ich kann zumindest den offiziellen Äußerungen der neuen Landesregierung nicht entnehmen, dass sie eine Kündigung des Hochschulpakts beabsichtigt. Ich beziehe mich hierbei auf das Regierungsprogramm, in dem der Hochschulpakt ausdrücklich erwähnt ist, auf die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten vom 23.04. dieses Jahres und letztendlich – das fand ich sehr schön, auch wenn er jetzt leider nicht anwesend ist – auf die eindrucksvolle Erklärung des Finanzministers von heute Vormittag, in der er gesagt hat, es wäre ausgesprochen kontraproduktiv, den Hochschulpakt zu kündigen.

Die FDP-Fraktion, anders als die SPD-Fraktion, schenkt diesen Aussagen zunächst einmal Glauben.Alles andere – ich glaube, auch darüber können wir uns einig sein – wäre eine unglaubliche Täuschung der Hochschulen und des Parlaments in diesem Land. Alles andere würde angesichts des Vertrauensverlustes gerade in der Wissenschaftslandschaft unseres Landes, der mit dem Bruch des Hochschulpakts verbunden wäre, von keiner Regierung, auch nicht von einer mit absoluter Mehrheit regierenden, zu verkraften sein.

Die Garantie, die wir im Jahr 2001 im Zusammenhang mit dem Hochschulpakt ausgesprochen haben, darf nicht nur für den Hochschulpakt insgesamt gelten,sondern sie muss auch für die einzelnen Parameter, die wir mit den Hochschulen in einem konsensualen Prozess ausgehandelt haben, gelten.

Damit sind wir bei dem Punkt der Drittmittelförderung, den Sie angesprochen haben, Herr Kollege Siebel. Auch ich habe vernommen, dass sich der neue Wissenschaftsmi

nister darüber Gedanken macht. Allerdings gehe ich vor dem Hintergrund dessen, dass sich die neue Landesregierung zugunsten des Hochschulpakts ausgesprochen hat, davon aus, dass die Fragen, die er im Zusammenhang mit der Drittmittelförderung aufgeworfen hat, allenfalls für den Zeitraum nach dem Jahre 2005 Bedeutung haben können. Alles andere würde den Zusagen in dem abgeschlossenen Hochschulpakt widersprechen.

An die Fortschreibung des Hochschulpakts müssen wir spätestens Anfang nächsten Jahres herangehen, damit die Verhandlungen mit den Hochschulen nicht unter Zeitdruck geführt werden.In diese Fortschreibung werden wir auch die Ergebnisse der momentan laufenden Evaluation einbeziehen.

Frau Abgeordnete, Sie müssen zum Schluss kommen.

Ich komme zum Schluss. – Ebenso müssen die sich verändernden Studierendenzahlen einbezogen werden. Dass man angesichts der Ergebnisse der Evaluation – ich möchte dem nicht vorgreifen – über die Drittmittelförderung spricht, ist unabdingbar.Allerdings sehe ich momentan nicht, dass wir die Ressourcen fehlleiten. Angesichts der Haushaltslage werden wir weiterhin eine verstärkte Drittmitteleinwerbung der Hochschulen brauchen. Vor diesem Hintergrund verstehe ich die Überlegungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Allerdings verschließen wir uns einer Änderung nach dem Jahr 2005 nicht, sofern sie mit den Hochschulen abgestimmt ist. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP)

Nächste Rednerin, Frau Sorge für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die SPD bohrt mit ihrem Antrag gleich in mehreren offenen Wunden. Insbesondere an den Feinheiten der neuen Hochschulsteuerung wurde von Anfang an falsch gestrickt.Als die neue Hochschulsteuerung eingeführt wurde, waren für das Erfolgsbudget, also z. B. auch für den Bonus der Drittmitteleinwerbung, absolute Preise vorgesehen. Pro eingeworbenen Euro an Drittmitteln zahlt das Land 50 Cent hinzu. Dass das so nicht länger funktionieren kann, wenn sich die Hochschulen, wie gewünscht, bei der Einwerbung von Drittmitteln anstrengen, liegt auf der Hand. Es hört sich natürlich viel besser an, wenn man sagt:Wenn ihr Drittmittel einwerbt, zahlen wir 50 Cent pro eingeworbenen Euro drauf.

Diese absoluten Preise aber – ich habe es damals schon gesagt – sind ein deutlicher Konstruktionsfehler in der neuen Hochschulsteuerung. Ehrlicher wäre es gewesen, entweder relative Preise festzulegen oder zu benennen, wo die eventuell zusätzlichen Mittel herkommen sollen. Denn jeder Finanztopf ist endlich. Für solche Fälle steht kein Feuerwehrtopf zur Verfügung.

Jetzt sind an den Hochschulen Gerüchte im Umlauf, dass pro eingeworbenen Euro Drittmittel nur noch 30 statt 50 Cent gezahlt werden können. Ich hoffe, dass es sich hierbei um Falschmeldungen handelt.

(Zuruf des Abg. Mark Weinmeister (CDU))