Herr Koch und Herr Corts, die Einführung von Studiengebühren ist gesellschaftlich umstritten. Gerade deshalb brauchen wir Zeit für das Beratungsverfahren, und wir sollten möglichst viele Betroffene sowie Expertinnen und Experten einbinden. Wir GRÜNE sind der festen Überzeugung, dass Ihr Gesetzentwurf, sollte er verabschiedet werden, fatale Auswirkungen auf die Zukunft Hessens hätte.
Studiengebühren schrecken von der Aufnahme eines Studiums ab. Schon aus volkswirtschaftlichen Gründen brauchen wir aber mehr Studierende. Hinzu kommt, dass Studiengebühren insbesondere diejenigen von einem Studium abschrecken, die sich ein Studium nicht leisten können oder meinen, sich ein Studium nicht leisten zu können. Das ist unsozial. Es widerspricht allen Bestrebungen nach Chancengerechtigkeit im deutschen Bildungssystem, und es widerspricht der Hessischen Verfassung.
Ihr aktueller Kleinkrieg mit den Studierenden über die Höhe der Schulden zeigt, dass Sie wirklich in einem Wolkenkuckucksheim leben und keine Ahnung von der Realität an den Hochschulen haben. Herr Corts, Sie gehen von einer Regelstudienzeit von neun Semestern aus und meinen, die Studierenden könnten nicht rechnen, weil sie von zwölf Semestern ausgingen.
Das ist doch an jeglicher Realität vorbei. Die aktuellen Zahlen sehen ganz anders aus. Die Regelstudienzeiten sind länger, und zwar auch deshalb, weil sich die meisten Studierenden ihren Lebensunterhalt selbst verdienen müssen
Frau Kollegin Beer, Entschuldigung –, die Studienzeiten, nicht die Regelstudienzeiten, aber auch die Regelstudienzeiten liegen meistens höher.
Zudem haben Sie bei Ihrer Schönrechnerei vollkommen außer Acht gelassen, dass Ihre Studiengebühren bis zu 1.500 c betragen können, und das nicht nur für ausländische Studierende – was schon schlimm genug ist –, sondern auch für Masterstudiengänge, für Studiengänge mit besonderer Betreuung und auch für Promotionsstudierende.
Letzteres sieht übrigens kein Gesetzentwurf der anderen CDU-geführten Bundesländer vor. Hier unterscheidet sich die FDP positiv; das sieht auch die FDP in ihrem Gesetzentwurf nicht vor. Allein die hessische CDU will Studiengebühren für Promotionsstudierende. Das ist absurd und schädlich. Die meisten Doktorandinnen und Doktoranden promovieren neben einer hauptberuflichen Arbeit und nehmen dafür ein geringeres Gehalt hin, um genügend Zeit für ihre Doktorarbeit zu haben. Manche verschulden sich zusätzlich, um ihre Doktorarbeit veröffentlichen zu können. Doktorandinnen und Doktoranden besuchen keine Seminare.Sie machen keine Scheine,und sie belasten den Lehrbetrieb in keiner Weise – ganz im Gegenteil. Viele Doktorandinnen und Doktoranden arbeiten unentgeltlich in Forschungsprojekten und bei Lehrveranstaltungen mit.Warum – so frage ich – sollen sie zahlen?
Dieser Punkt zeigt wieder nachdrücklich, dass Herr Corts vom Hochschulbetrieb keinerlei Ahnung hat und dass es bei Ihrem Gesetzentwurf nur um Abkassieren geht.
Mit diesem Gesetzentwurf schmeißen Sie dem wissenschaftlichen Potenzial unseres Landes Knüppel zwischen die Beine, denn Ihr Entwurf hält Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen von einem Promotionsstudium ab. Herr Corts, haben Sie sich eigentlich einmal Gedanken darüber gemacht, was das für die Forschung an den Hochschulen bedeutet? – Offensichtlich nicht, denn – Sie wissen es vielleicht nicht – alle Promotionsstudierende müssen ihre Doktorarbeit veröffentlichen. Diese Veröffentlichungen machen einen großen Anteil an den jeweiligen Hochschulveröffentlichungen aus. Ein Rückgang der Veröffentlichungen führt zwangsläufig zu einer Abwertung der hessischen Hochschulen bei dem Forschungsranking. Anstatt die hessischen Hochschulen für den internationalen Wettbewerb fit zu machen, wie Sie es immer wieder behaupten, tun Sie genau das Gegenteil. Allein mit diesem Passus des Gesetzentwurfes schaden Sie der Wissenschaftslandschaft massiv.
Ein weiteres Problem haben beide Entwürfe – der CDUEntwurf und auch der FDP-Entwurf – nicht berücksichtigt. Noch bei der Novelle des Hochschulgesetzes und auch beim Studienguthabengesetz wurde von Ihnen die Notwendigkeit von Teilzeitstudiengängen anerkannt. Sie haben gesehen, dass Studierende zum großen Teil ihren Lebensunterhalt verdienen müssen.
Auch Sie wollten die Vereinbarkeit von Familie und Studium fördern. Das ist jetzt alles passé. Die Studiengebühren sowohl von FDP als auch von CDU sind eine Belastung für Studierende aus sozial schwachen Familien und Studierende mit Kindern, weil in ihren Modellen kein Platz für ein Teilzeitstudium ist.
Herr Corts, mit Ihrer Äußerung im letzten Plenum, dass Studiengebühren derzeit sozial gerecht seien, weil man nur ein paar Bier weniger trinken oder eine Schachtel Zigaretten weniger rauchen müsste,um Studiengebühren zu bezahlen, haben Sie sich selbst disqualifiziert.
Bei solchen Äußerungen kann man verstehen, dass die Studierenden nichts mehr auf den Vorlesungsbänken hält, sondern dass sie ihrem Protest auf der Straße ihre Stimme geben. Ihre Äußerung ist an Zynismus nicht zu überbieten. Sie zeigt erneut, wie wenig Ahnung Sie von der Lebensrealität heutiger Studierender haben.
Ich bleibe dabei: Sowohl der Gesetzentwurf der FDP als auch der der Landesregierung sind sozial verantwortungslos, sie vergrößern die Chancenungerechtigkeit, und sie schaden dem Land Hessen. Wir GRÜNE hoffen auf Vernunft und Überzeugungskraft. Dass sich in der CDU schon ungewohnt viel Unmut regt, zeigt der Umgang mit dem Angemessenheitsbericht des Präsidenten zur Diätenerhöhung.
Ich bitte Sie, geben Sie dem gesellschaftspolitisch so wichtigen Thema genug parlamentarische Beratungszeit und hören Sie den Argumenten zu, Frau Zeimetz-Lorz. Ich fordere Sie auf, nicht nur auf die Erhöhung der Diäten zu verzichten, sondern auch auf die Einführung von Studiengebühren. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf, den uns heute die FDP vorgelegt hat, hat schon in den letzten Wochen sozusagen als liberale Alternative zum Studiengebührengesetz der CDU eine Rolle gespielt.
Er wird sicherlich als diese liberale Alternative zu dem Gesetzentwurf, den die CDU-Fraktion mutmaßlich im nächsten Monat einbringen wird, weiterhin eine Rolle spielen. Ich finde, es gibt zwei Gründe, die eine ernsthafte Betrachtung des Gesetzentwurfes notwendig und sinnvoll machen. Ich denke erstens, dass der Titel verspricht, dass dieser Gesetzentwurf eine Auseinandersetzung mit den Begriffen Finanzen, Autonomie und Hochschule erreichen will – Felder, die, zumindest seitdem Kollege Corts das Amt des Wissenschaftsministers begleitet, in Hessen unter einem sinkenden Stern stehen.
Zweitens. Wir müssen uns fragen, ob es ernsthaft vertretbare Alternativen zu dem Studiengebührengesetzentwurf gibt, den die CDU hier einbringen will. Von diesem Gesetzentwurf steht fest, dass er sozial ungerecht, bildungspolitisch falsch und verfassungsrechtlich unhaltbar ist. Von daher ist es interessant, sich diesen Gesetzentwurf anzuschauen.Wenn ich ihn mir anschaue, sehe ich, dass in der Problembeschreibung Richtiges steht.Dort steht,dass wir in die Köpfe investieren müssen,dass es notwendig ist, auf steigende Studierendenzahlen zu reagieren. Ich teile im Übrigen auch die Kritik an dem Berufsakademiegesetz,die die FDP in der Begründung ihres Gesetzentwurfs gebracht hat.
Sie sprechen davon, dass ein starker Einfluss auf die optimale Lehre notwendig sein. Ich will schlicht und ergreifend aus Ihrer Problembeschreibung zitieren.
der Hochschule auf den Prozess der Lehroptimierung Einfluss nehmen zu können, indem sie mit einer finanziellen Nachfragemacht ausgestattet werden.
Frau Kollegin Beer, vor diesem Hintergrund werden wir uns jetzt einmal den Gesetzentwurf anschauen, weil diese Formulierung, „wirkmächtiger Partner“ und „finanzielle Nachfragemacht“ darzustellen, in den Ohren der Studierenden wie Musik klingt.Aber dieser Musik muss der Gesetzentwurf letztendlich Stand halten können. Frau Kollegin Beer, wenn man weiter schaut, was Sie als Lösung vorschlagen, dann muss man feststellen, dass dieser Gesetzentwurf im Kern eine Mogelpackung ist, weil Sie wie die CDU im Kern für die Einführung von Studiengebühren in Hessen plädieren – nicht so brutal wie die CDU, und nur an den Hochschulen, deren Senate das beschließen. Man muss einmal feststellen, dass momentan nicht allzu viele Senate Ihrem Gesetzentwurf folgen würden.
Frau Kollegin Beer, ich will dazu sagen, dass man Gesetze nur dann machen sollte, wenn sie eine tatsächliche und relevante Wirkung entfalten. Ihr Gesetzentwurf würde nach dem momentanen Beschlussstand der Senate so gut wie überhaupt keine Wirkung in Hessen entfalten. Insofern ist es schon von daher problematisch. Darüber hinaus ist es so, dass Sie davon sprechen, dass eine Zweck
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Kern will die FDP wie die CDU Studiengebühren. Man könnte sagen, die FDP ist die Softstudiengebührenpartei. Aber es ist eine Mogelpackung. Es wird der Versuch unternommen, dass die FDP durch eine Diskussion, die von großen gesellschaftlichen Kontroversen gekennzeichnet ist, mit einer Wischiwaschiposition durchkommen will. Aber ich glaube, dies können wir Ihnen an dem Punkt nicht durchgehen lassen.
Ich will – das habe ich Ihnen versprochen – auf die Schwächen des Gesetzentwurfes im Einzelnen eingehen. Erstens. Der Gesetzentwurf hat einen erheblich höheren Verwaltungsaufwand als der in Rede stehende CDU-Entwurf. Die FDP mogelt sich sogar sowohl in ihrem Gesetzentwurf als auch in ihrer Begründung des Gesetzentwurfes darum herum, wie hoch sie den Verwaltungsaufwand einschätzt. Wir streiten darüber, ob es 10 % oder 25 % sind. Die CDU schreibt wenigstens in ihren Entwurf hinein, dass sich die Verwaltungsgebühren, die notwendig sind, um die nachlaufenden Studiengebühren zu finanzieren, bei 10 % bewegen und dass dieser Prozentsatz den Hochschulen nicht zur Verfügung steht. Frau Kollegin Beer, Sie machen darüber noch nicht einmal eine Aussage, in welchem Umfang Verwaltungsaufwand finanziell wirksam wird.
Zweiter Punkt. Es gilt für all diese Gesetzentwürfe, dass erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken bestehen. Frau Beer, Sie wissen das, und Herr Corts, Sie wissen es genauso. Der Datenschutzbeauftragte ist in dieser Frage sensibilisiert und wird zu dem Punkt im Rahmen der Anhörungen, von denen wir eine Reihe haben werden, ausführen.
Den dritten Punkt halte ich für entscheidend.Das ist einer der Punkte, warum das Gesetz eine Verarschung von Studierenden ist.
Herr Kollege Siebel, wir sind uns einig, dass dieser Ausdruck nicht parlamentarisch ist. Sie haben es auch eingesehen. Deshalb lag es mir daran, noch einmal darauf hinzuweisen.
Dieser Gesetzentwurf ist für Studierende – wie soll ich es jetzt sagen? – problematisch, weil Sie den Eindruck erwecken,dass Qualitätsverbesserungen durchgeführt werden, aber diese Qualitätsverbesserungen an keiner Stelle des Gesetzentwurfes justiziabel – weder für Einzelne noch für Gruppen – durchsetzbar sind.