Wir sehen dazu in unserem Gesetzentwurf die Einrichtung einer Qualitätskommission vor, die in ihrer konkreten Ausgestaltung von den Hochschulen vor Ort organisiert werden soll. Die einzige Rahmenbedingung, die wir hier setzen:Die Studierenden sollen die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder dieser Kommission stellen. Ich glaube, dass das an dem Punkt, wo es um die Interessen und Ansprüche der Studierenden geht, mehr als selbstverständlich ist. Es kann sich auch um mehrere Kommissionen handeln, denn es ist theoretisch denkbar, dass sich eine Hochschule entscheidet, das pro Fachbereich so zu organisieren.
Drittens. Die FDP möchte dieses Gesamtsystem als Fortsetzung der Autonomiebestrebungen der Hochschulen in unserem Lande verstanden wissen. Das heißt, jede Hochschule entscheidet selbst.
Sie entscheidet selbst, ob sie Studiengebühren einführt, für welchen Studiengang und in welcher Höhe – bis zu einem Maximalbetrag von 500 c. Sie entscheidet selbst über Studiengebühren genauso wie über Langzeitstudiengebühren oder über eventuelle Zweitstudiengebühren. Das ist eine grundsätzliche Entscheidung, die, natürlich in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachbereichen, aufgrund – hoffentlich – ausführlicher Diskussionen im zentralen Gremium des Senats zu fassen ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich prognostiziere Ihnen: Wenn wir ein solches System wählen, werden wir in den einzelnen Fachbereichen sehr interessante Diskussionen bekommen, und es werden von dort aus Impulse an
den Senat gesendet werden, die Grundsatzentscheidungen vor Ort bitte aus ihrer Sicht zu treffen. Das heißt, wir haben ein System, das vor Ort flexibel ist; denn die Bedingungen sind dort jeweils anders. Auch die Einschätzungen, welche Qualität man mit welchen Mitteln erreichen kann und will, sind in den einzelnen Studienorten unterschiedlich.
Wir werden damit aber auch zu einer Profilbildung kommen, und – das ist ein sehr wichtiger Nebeneffekt einer solchen dezentralen Lösung – das Geld,das durch die Studiengebühren zusammenkommt, wird direkt von den einzelnen Hochschulen vor Ort eingenommen.
Kein einziger Cent fließt über die Landeskasse. Für den Herrn Finanzminister ist nichts zentral berechenbar, weil sich diese Entscheidungen für jede Hochschule unterschiedlich gestalten und auch gestalten sollen. Das heißt, eine Anrechnung auf die Grundfinanzierung ist faktisch unmöglich.
Vierter Punkt. Damit kommen wir zu dem Thema soziale Absicherung. Nach unserem Gesetzentwurf zahlt kein Studierender sofort. Auch später – d. h. nach Abschluss seines Studiums – zahlt er nur dann, wenn er finanziell leistungsfähig ist.
Wie erreichen wir das, verehrte Kolleginnen und Kollegen? Das erreichen wir durch eine Kombination aus bonitätsprüfungsfreien und zinsgünstigen Darlehen,auf die jeder Studierende Anspruch hat, und Befreiungen von Studiengebühren in besonderen Lebenssituationen. Das heißt z. B., die Hochschulen können vorsehen, dass Leute mit minderjährigen Kindern, Leute mit Behinderungen und Studierende, die sich ehrenamtlich engagieren, von den Studiengebühren komplett befreit werden. Sie müssen also auch keine Darlehen zur Finanzierung der Studiengebühren aufnehmen.
Wir erreichen das, indem wir die Rückzahlung der Studiengebühren nach dem Abschluss des Studiums und nach der Aufnahme der Berufstätigkeit streng nach Leistungsfähigkeit vorsehen. Wenn diese Leistungsfähigkeit aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Kindererziehung oder auch aus anderen Gründen nicht gegeben ist,tritt ein Ausfallfonds ein.
Das erreichen wir, indem wir die gesamte Rückzahlungssumme – Darlehen zur Finanzierung der Studiengebühren und BAföG-Darlehen – auf 15.000 c deckeln.Außerdem erreichen wir das dadurch – das halte ich für einen besonders wichtigen Anreiz –, dass wir einen Darlehenserlass vorsehen, wenn mit dem Abschluss besonders gute Studienleistungen nachgewiesen werden.
Einen Moment, Frau Kollegin Beer. Frau Kollegin Sorge möchte eine Zwischenfrage stellen. Ihre Redezeit ist bald abgelaufen. Worauf einigen wir uns? Frau Kollegin Sorge ist sowieso die nächste Rednerin.
Wir sind uns alle einig, dass wir es so machen. Ich merke, dass mir zugestimmt wird. – Frau Kollegin Beer hat das Wort.
Ich glaube, dass nach dem Beitrag des Herrn Ministers noch Gelegenheit sein wird, auf die Frage einzugehen.
Ich möchte gern noch auf den fünften Punkt eingehen; denn er gehört zu dem Gesamtkonzept, dass wir hier als Kompromissvorschlag anbieten. Es geht um die Frage des Stipendienwesens. Wir sind der Meinung, dass auch die Wirtschaft sagen muss, wie viel sie für ein solches System zu investieren bereit ist. Das ist eine Frage der Glaubwürdigkeit. Die Wirtschaft fordert seit Jahren die Einführung von Studiengebühren. Wir meinen, dass sie nun auch sagen muss, was ihr konkreter Beitrag an dieser Stelle ist.
Meine Damen und Herren, ich verstehe nicht, dass an dieser Stelle eine Diskussion über die Beschleunigung des Beratungsprozesses von Gesetzentwürfen geführt wird. Meine Kritik – die Kritik der FDP-Fraktion – an der CDU ist vielmehr,dass sie in diese Debatte viel zu spät einsteigt. Die FDP-Fraktion hat bereits im Herbst des letzten Jahres angemahnt, dass dieses Thema auf der Agenda steht. Das Pestalozza-Gutachten liegt seit Ende 2005 vor; trotzdem wurde den Hochschulen gegenüber noch im Frühjahr dieses Jahres behauptet, dass in dieser Hinsicht keinerlei Planungen erfolgen würden.
Ich komme zum Abschluss, Herr Präsident. – Von daher finde ich es sehr beachtlich, wenn eine Neun-Mann-Fraktion in der Lage ist, einen eigenen Gesetzentwurf einzubringen, während es die Landesregierung bisher nur geschafft hat, eine Hochglanzbroschüre herauszugeben. Ich hoffe trotzdem, dass Sie darüber nachdenken, nicht einfach ohne Qualitätsverbesserung zentral abzukassieren. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Beer. – Das Wort hat die Abg. Sarah Sorge, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte sehr.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben einen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion vorliegen. Die FDP-Fraktion brüstet sich, damit die Weisheit in der Studiengebührenfrage mit Löffeln gefressen zu haben. Das haben wir bei Frau Kollegin Beer gerade deutlich wahrnehmen können.
(Florian Rentsch (FDP): Einer muss ja Ahnung haben, Frau Kollegin Sorge! Eine Person muss wissen, worum es geht!)
Obwohl die Vorschläge der FDP für die Gestaltung der Studiengebühren in einem etwas schimmernderen Gewand daherkommen, lösen sie die Probleme der Hochschulen nicht.
Auch wenn löblich zu erwähnen ist, dass die FDP-Fraktion laut ihres Gesetzentwurfs das Studienguthabengesetz aufheben und die Studiengebühren auf 500 c begrenzen will und dass sie sich mit einer verbindlichen Studienqualität beschäftigt, so ist doch festzuhalten, dass das, was in diesem Gesetzentwurf steht, nur ein Abklatsch dessen ist, was die CDU zu den Studiengebühren vorsieht.
Frau Kollegin Beer, auch wenn Sie immer betonen, dass Ihr Gesetzentwurf zuerst vorgelegen habe und dass eine Neun-Menschen-Fraktion arbeitsfähiger sei als die Landesregierung, will ich doch noch einmal ganz deutlich sagen, dass die FDP-Fraktion hier ein absolut peinliches Spiel spielt.
Obwohl die FDP für Studiengebühren ist, während die SPD und wir dagegen sind, sollten wir doch als Opposition das gemeinsame Ziel haben, diese wichtige gesellschaftliche Debatte in einem ordentlichen parlamentarischen Verfahren, mit ausreichender Zeit für Anhörungen, ablaufen zu lassen.Aber nein, die FDP-Fraktion treibt die CDU-Fraktion noch dazu an, ihren Gesetzentwurf in aller Hektik durchzuziehen.
Frau Kollegin Beer, ich weiß wirklich nicht, was Sie reitet. Sie wissen doch selbst, dass die Hessische Verfassung der Einführung von Studiengebühren entgegensteht. Sie haben mit den Mitgliedern Ihrer eigenen Jugendorganisation und auch mit Ihrer Kollegin Frau Wagner, der ehemaligen Wissenschaftsministerin, Gegnerinnen und Gegner der Einführung von Studiengebühren in Ihren eigenen Reihen.
Aber nein, Sie gießen hier Öl in das Feuer, das die Landesregierung mit ihrem arroganten Verhalten schon zum Lodern gebracht hat. Der Wissenschaftsminister hat nämlich den Entwurf für ein Studiengebührengesetz ohne Not kurz vor Beginn der Fußball-WM eingebracht.
Das hat dazu geführt, dass die zu erwartenden und meiner Meinung nach gerechtfertigten Proteste von Studierenden, Schülerinnen und Schülern sowie auch von den Eltern für die Polizei, die sich schon mit den durch die Fußball-WM bedingten Sicherheitserfordernissen auseinander zu setzen hat, eine immense Mehrbelastung darstellen. Schon allein das war ein handwerklicher Fehler der Landesregierung. Wir haben darüber diskutiert, als wir den vorherigen Tagesordnungspunkt behandelt haben.
Ihr geplantes Studiengebührengesetz soll erst 2007/2008 in Kraft treten. Herr Corts, Sie hätten also durchaus Zeit und Luft für eine weniger chaotische Planung gehabt. Jetzt hat der Herr Ministerpräsident wohl das bisher geplante Verfahren nachgerechnet und gemerkt, dass die Verabschiedung des Gesetzentwurfs nach der ursprünglichen Planung während des laufenden Semesters stattfinden würde.
Da Ihnen die Proteste jetzt aber doch zu viel wurden, haben Sie in einem Interview verkündet, dass der Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause eingebracht werden soll. Damit fällt aber die Verabschiedung des Gesetzes in die Semesterferien, und es werden – das ist zumindest die Hoffnung der Landesregierung – weniger Studierende protestieren. Herr Koch, das ist der nächste handwerkliche Fehler der Landesregierung.Denn warum hat sich das
Jetzt haben wir die Situation, dass die Regierungsanhörung zum Gesetzentwurf bis zum 15. Juli läuft. Die Frist endet also nach der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause. Der Wissenschaftsminister hält aber in Presseerklärungen und auch im Ausschuss an diesem Anhörungstermin fest. Er beruft sich sogar noch darauf, wenn es um die Beteiligung von Studierenden am Gesetzgebungsverfahren geht.
Entweder sagt einer der Herren Koch und Corts die Unwahrheit,oder Sie wollen den Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause einbringen, dies aber unter dem Deckel halten, um weitere Proteste zu unterbinden. Dass Sie bei einem so wichtigen Thema die Menschen in den Hochschulen noch nicht einmal über das Verfahren aufklären, ist ein erneutes Zeichen für die Arroganz der Macht, der Sie unterliegen.
Wenn man sich Ihr Gebaren anschaut, kommt man zu dem Ergebnis, dass die Studierenden Recht haben, wenn sie behaupten, dass sich die Landesregierung mit ihrer Kritik und ihren Argumenten überhaupt nicht auseinander setzen wolle. Dazu passt auch die Aussage des Herrn Ministerpräsidenten in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ vom 28. Mai – ich zitiere –:
Der Entwurf ist... im Landtag von der Opposition schon wie in einer ersten Lesung behandelt worden. Deshalb kann sich das Parlament nun auch schneller damit befassen.
Meine Damen und Herren, das ist nun wirklich der Gipfel der Unverschämtheiten und entlarvt das Politikverständnis der CDU sowie der Landesregierung.