Das Thema Kraftstoff aus Energiepflanzen wird uns sicher in Zukunft beschäftigen.Andere Länder wie Schweden sind in diesem Bereich wesentlich weiter.Wir müssen
aber auch die Wirtschaft mitnehmen. Wir müssen die Automobilindustrie mitnehmen, damit sie die Innovationen aufgreift und mitmacht. Es nützt nichts, wenn wir einen Kraftstoff produzieren, der von der Fahrzeugindustrie nicht verwertet wird. An diesem Ziel müssen wir arbeiten, und da müssen wir auch die hessischen Unternehmen mitnehmen. Wir haben Gespräche bei Opel geführt. Hier ist, um mit den Worten der Landwirtschaft zu sprechen, noch Boden zu bearbeiten. Wir müssen die Automobilindustrie noch intensiver auffordern, auf uns zuzukommen und mit uns gemeinsam die Entwicklung voranzutreiben.
An dieser Stelle darf man eines nicht vergessen, und deshalb habe ich mich eigentlich zu Wort gemeldet. Bei all dem, was wir – Herr Kollege Grumbach, Herr Minister Dietzel und Frau Apel – diskutieren, müssen wir die Beschlüsse der Bundesregierung und der großen Koalition zur Besteuerung des Biokraftstoffes sehen.
Da erwarte ich eigentlich, dass sich die Landesregierung und der Ministerpräsident, der in der Finanzpolitik für die große Koalition verhandelt, dafür stark machen, dass hier der gleiche Vertrauensschutz gewährt wird wie in anderen Bereichen; ich nenne nur Gas und die Besteuerung von Flugbenzin. Der gleiche Vertrauensschutz muss für diese Bereiche gelten, in denen viele kleine Unternehmer in die Zukunft investiert haben. Also noch einmal meine Bitte und mein Appell an Sie: Setzen Sie sich bitte im Bundesrat und bei der Bundesregierung – Herr Kollege Schmitt, da können auch Sie mithelfen – dafür ein, dass das, was derzeit vorgesehen ist, nicht zum Tragen kommt.
Ein Letztes. Anscheinend herrscht in diesem Hause allmählich ein Konsens darüber, dass wir die Energieproblematik nur lösen können, wenn wir in Zukunft einen Energiemix haben werden.Nun werden wir uns wahrscheinlich darüber streiten, wie dieser Energiemix aussehen soll. Ich sage für die FDP-Fraktion ganz deutlich:Die Kernenergie darf dabei nicht außen vor gelassen werden, gerade wenn es darum geht, das Ziel einer Minderung des CO2-Ausstoßes zu erreichen, was auch hier angesprochen wurde.
Wir dürfen nicht eine saubere Energie mit hohen Sicherheitsstandards – davon ist gesprochen worden – abschalten und gleichzeitig dem Verbrauch Strom aus anderen Reaktoren zuführen,wo die Sicherheitsvorkehrungen wesentlich niedriger gelagert sind.
Deshalb meine Bitte: Lassen Sie uns emotionslos diskutieren. Die FDP steht für einen Energiemix, zu dem auch die Kernenergie gehört. Wir wollen die erneuerbaren Energien massiv nach vorne treiben. Aber bis wir so weit sind,werden wir,glaube ich,an dem Energiemix nicht vorbeikommen.
Lieber Heinrich Heidel, lassen Sie uns das doch zusammen angehen. Denn in der Frage der Besteuerung von Biokraftstoffen sind wir strukturell einer Meinung. Es gibt im Bundestag einen Gruppenantrag, der von einer Reihe hessischer SPD-Abgeordneter unterschrieben ist. Der Landesvorstand der hessischen SPD unterstützt das auch,weil wir schon glauben,dass wir an dieser Stelle eine Chance vergeben. Ich finde es aber gut, dass man, wenn Sie das so sehen und wenn es andere so sehen, diese Frage aufmacht. Es geht nicht um Streit, es geht nicht darum, eine Koalition infrage zu stellen, sondern es geht einfach darum, in einem wichtigen Prozess eine vernünftige Abwägung sowohl für die Umwelt als auch für die Landwirtschaft zu finden.Ich glaube,dass wir an dieser Stelle etwas tun könnten. – Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Aussprache zu den Tagesordnungspunkten 16 und 31. Der Antrag der Fraktion der CDU betreffend umsichtige und nachhaltige Umweltpolitik in Hessen wurde zusammen mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend fehlende nachhaltige Umweltpolitik schwächt den Standort Hessen diskutiert.
Beide Anträge sollen zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz überwiesen werden. – Es gibt keinen Widerspruch. Dann können wir so verfahren.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Reform des Naturschutzrechts, zur Änderung des Hessischen Forstgesetzes und anderer Rechtsvorschriften – Drucks. 16/5549 –
Ich gehe davon aus, dass Sie, Herr Staatsminister Dietzel, den Gesetzentwurf einbringen werden. Bitte schön. Die Redezeit für die Fraktionen beträgt 15 Minuten. Man muss sie aber nicht ausschöpfen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Hessische Landesregierung legt Ihnen einen Gesetzentwurf vor, der Änderungen im Hessischen Naturschutzgesetz und im Hessischen Forstgesetz vorsieht. Wir verfolgen hier drei Ziele. Zum einen wird das Bundesnaturschutzgesetz in hessisches Recht umgesetzt. Zum Zweiten werden Erfordernisse des europäischen Naturschutzrechtes eingebracht. Zum Dritten haben wir uns aber auch Gedanken darüber gemacht, wie wir zu einer Verwaltungsvereinfachung und zu mehr Bürgerfreundlichkeit kommen; wir haben uns eben schon über Kooperation statt Konfrontation unterhalten.
Man sollte darauf hinweisen, dass im Rahmen der Verbändeanhörung, die zwischen dem ersten und dem zwei
ten Kabinettsdurchgang stattgefunden hat, die Frage gestellt worden ist: Warum nehmt ihr eine solche Veränderung vor? – Ich denke, es ist wichtig, dass wir Bundesrecht und europäisches Recht in hessisches Recht umsetzen. Wir haben da einen Anpassungsbedarf gesehen, und deswegen legen wir Ihnen jetzt den Gesetzentwurf vor.
Ich glaube, damit haben wir gezeigt, dass wir das Naturerbe in unserem Land sehr ernst nehmen,vor allem wenn ich die gesamte Entwicklung sehe.Als wir 1999 die Regierungsverantwortung übernommen haben, waren 0,2 % der Landesfläche Naturschutzgebiete und 1,7 % FFH-Gebiete; zugegebenermaßen waren zusätzlich 1,2 % angemeldet. Deswegen haben wir es als europäische Aufgabe angesehen, die Gebietskulisse in Übereinstimmung mit der Europäischen Union weiterzuentwickeln.
Der Vorschlag, den wir gemacht haben, ist von der Europäischen Union akzeptiert worden. Vor wenigen Wochen gab es für deutsche Landespolitiker noch ein „Strafnachsitzen“:Acht Länder müssen nachliefern.Was Hessen geliefert hat,wurde von der Europäischen Union akzeptiert.
Inzwischen haben die Vogelschutzgebiete eine Größenordnung von 14,7 % und die FFH-Gebiete eine von 9,9 %. Da sie sich teilweise überschneiden,sind es insgesamt 20,9 % der Landesfläche im Bereich der Natura 2000. Wir sprechen hier von 440.957 ha in 639 Bereichen.
Meine Damen und Herren, wir haben in diesem Zusammenhang auch Rechts- und Planungssicherheit geschaffen, was von der Europäischen Union anerkannt wird. Mit einer landeseinheitlichen Verordnung wollen wir die Natura-2000-Gebiete sicherstellen. Diese Verordnung muss die europäischen Erfordernisse für Gebietsgrenzen und Erhaltungsziele berücksichtigen und muss regeln, wie die Gebiete zu konstituieren sind.
Die eigentliche Aufgabe, nämlich die Wahrung der ökologisch wertvollen Zustände und die ökologische Optimierung der Gebiete, kann unserer Meinung nach nur im Konsens geschehen.Wir haben in den letzten Jahren auch gezeigt, dass wir das wollen und mit den Beteiligten sprechen.Wenn die Landes- und Forstverwaltung zum Einsatz kommt, holen wir alle Beteiligten an einen runden Tisch und sprechen gemeinsam mit ihnen über das Thema. Dazu gehören die Grundeigentümer und die Nutzer, die nicht unbedingt die Grundeigentümer sind, die örtlichen Naturschutzbehörden, aber auch die betroffenen Städte und Gemeinden.
Meine Damen und Herren, wir wollen aber Behandlungen nicht unterbinden, sondern bestimmte Nutzungen in FFH-Gebieten aufrechterhalten. Denn durch die Nutzung der Gebiete in den letzten Jahrzehnten sind die Gebiete so wertvoll geworden, dass wir sie zur Europäischen Union melden konnten.
In den Bereichen, in denen wir nicht den Verordnungsnaturschutz nach vorne stellen,sondern Vertragsnaturschutz anbieten, erfolgt eine Absicherung. Dazu haben wir die Stiftung Natura 2000 zum Vertragsnaturschutz im Wald gegründet. Mit den Landwirten haben wir HELP-Verträge abgeschlossen.Wenn ich die Entwicklung sehe – das wurde beim letzten Tagesordnungspunkt schon kurz angemerkt –, stelle ich fest, dass wir die HELP-Verträge in den nächsten Jahren nach und nach in die FFH-Gebiete hineinschieben werden. Ich denke und hoffe, dass wir dafür Verständnis vor Ort haben.
Meine Damen und Herren, wir haben in unserem Regierungsprogramm für die Jahre 2003 bis 2008 gesagt, dass
wir einen qualitativ hochwertigen Naturschutz wollen. Dabei soll aber nicht immer nur draufgesattelt werden, und wir brauchen nicht immer doppelte und dreifache Regelungen, sondern wir müssen den Bürgern, den Steuerzahlern, den Investoren, aber auch den Bürgermeistern erklären, was wir warum gemacht haben.
Zu den Inhalten des Gesetzentwurfs werden wir sicherlich im Ausschuss und auch im Rahmen einer Anhörung noch diskutieren.
Ich denke, weite Teile der Bestimmungen des Gesetzentwurfs dienen der Vereinfachung. Zum Beispiel sollen die Landschaftspläne Bestandteil der Flächennutzungspläne werden.
Zweifelsohne hat die Landschaftsplanung in den vergangenen Jahren mit großer Berechtigung dazugehört. Aber mit der Zeit hat sich das weiterentwickelt. Unserer Meinung nach ist die Zeit über diese Landschaftspläne hinweggegangen. Das Bauplanungsrecht wurde ökologisiert. Bei Bauplänen gibt es die Pflicht, sie der Strategischen Umweltprüfung zu unterziehen. Das ist die so genannte SUP. Das geschieht also nach europäischem Recht. Ich denke, wir können deshalb diese Vereinfachung vornehmen.
Es gibt zwei strittige Punkte, die in den nächsten Wochen sicherlich von den Verbänden aufgegriffen werden. Sicherlich werden das auch Fraktionen dieses Hauses tun.
Zum einen betrifft das die 15 großflächigen Landschaftsschutzgebiete. Wir müssen uns Gedanken darüber machen, ob es sinnvoll ist, mehr als 60 % – genau genommen sind es 62 % – der gesamten Fläche Hessens unter einen Schutzstandard zu stellen. Auch wenn wir diese Landschaftsschutzgebiete dort herausnehmen, bedeutet dies nicht, dass diese Flächen schutzlos sind. Das ist ganz eindeutig nicht der Fall. Das wollte ich hier anmerken.
(Beifall der Abg. Dr. Christean Wagner (Lahntal) und Elisabeth Apel (CDU) – Norbert Schmitt (SPD): Aber es ist dann nicht mehr nötig, abzuwägen! Das fällt dann weg!)
In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Landschaftsschutzgebiete zu sprechen kommen. Diese Flächen können nicht wild bebaut werden. Aus diesem Grunde wurden die Landschaftsschutzgebiete Anfang der Siebzigerjahre eingeführt. Ich denke, das Recht hat sich inzwischen so weiterentwickelt, dass man das ausschließen kann.
Ich bin hinsichtlich der Landschaftsschutzgebiete folgender Meinung. In den letzten Jahren erfolgten im Durchschnitt etwa 300 Entlassungen pro Jahr aus den Landschaftsschutzgebieten. Das bedeutet, dass dort Besichtigungen durchgeführt werden mussten. Es mussten Gutachten erstellt werden. Es kam zu Diskussionen darüber.
Es mussten umfangreiche Anträge gestellt werden.Es gab also Verwaltungsaufwand. Aber genau den Verwaltungsaufwand wollen wir verringern. Ich glaube, wir sind damit auf dem richtigen Weg.
Hinsichtlich der Streuobstwiesen könnte die Diskussion durchaus heftig werden. Bei der letzten Novellierung des Naturschutzgesetzes haben wir uns darüber auch schon unterhalten. Ich denke, für uns ist es schon wichtig, das Bundesnaturschutzgesetz 1 : 1 umzusetzen. Das Bundesnaturschutzgesetz sieht Regelungen zu Streuobstwiesen
und auch zu Trockenmauern nicht vor. Aber deswegen sind die Streuobstwiesen und die Trockenmauern nicht schutzlos. Denn es gibt die Ausgleichsregelung. Wenn jemand z. B. eine Streuobstwiese rodet, muss er Ersatzanpflanzungen vornehmen. Das ist ganz eindeutig der Fall. Das ist im Gesetz so eindeutig festgehalten.
Vor allen Dingen haben wir natürlich auch eines immer gemacht: Herr Kaufmann, wir haben bei dieser gesamten Gesetzgebung immer versucht, die Verantwortung vor Ort zu geben. Denn die Leute, die vor Ort sind, können eher beurteilen, ob eine Streuobstwiese unter Schutz zu stellen ist, als das diejenigen können, die im fernen Wiesbaden arbeiten.
Deswegen wollen wir mit unserer Novellierung auch die Möglichkeit vorsehen, dass die Kreisausschüsse oder die Magistrate als untere Naturschutzbehörde die Streuobstwiesen oder Trockenmauern als wesentlichen Bestandteil der Landschaft unter einen besonderen Schutz stellen können. Wir haben schon im Vorfeld der Diskussion die Auffassung vertreten: Die können das vor Ort wesentlich besser beurteilen als diejenigen, die fern in Wiesbaden arbeiten.
Damit wird auch die Politik der letzten sieben Jahre fortgeführt.Wir haben immer gesagt:Wir wollen,dass die Verantwortung auf die Personen verlagert wird, die vor Ort sind. Diejenigen, die die Entscheidung treffen, sollen den Bürgern auch Auge in Auge gegenübertreten müssen. Sie sollen den Bürgern erklären, warum sie so und nicht anders entschieden haben.