Da, wo diese aufgrund mangelnder Tarifbindung nicht funktioniert, gibt es den Bundesmindestlohn, ein bewährtes Instrument, das wir für ausreichend und bedarfsgerecht halten.
Wir sehen deshalb keinen Handlungsbedarf und schon gar nicht für dieses Gesetz, zumal allen klar ist, dass man allein über den Mindestlohn Armut und wachsende Armut in dieser Stadt nicht verhindern kann. Viel mehr betroffen als von Ihrem Landesmindestlohn sind die Bürger und Bürgerinnen in unserem Bundesland ohnehin von ganz anderen Themen, in denen Bremen statt Vorreiter immer wieder Schlusslicht ist. Ich nenne die Bildung. Hier haben Sie keine so gute Bilanz wie beim Landesmindestlohngesetz. Darüber entscheiden aber die Wählerinnen und Wähler am 26. Mai. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Bundesmindestlohn ist allgemein akzeptiert,
sogar in unserer Partei, Frau Böschen, sogar in unserer Partei. Bei der Einführung hatten wir ein anderes Modell, das regionale Unterschiede und Branchenunterschiede berücksichtigt, befürwortet, aber mittlerweile ist es, ich muss überlegen, acht Jahre her, glaube ich, nicht ganz, dass der Bundesmindestlohn gilt, und er ist allgemein anerkannt.
Der Landesmindestlohn wird dagegen ist aus unserer Sicht, das wissen Sie auch, wir haben das mehrfach hier debattiert, alles andere als gebilligt. Sondern wir sind der Meinung, dass sich der Landesmindestlohn durch die Bundesgesetzgebung erledigt hat.
Das kann ich Ihnen erklären: Sie haben auf Bundesebene eine Kommission, die den Bundesmindestlohn vorschlägt. Diesem Vorschlag wurde immer gefolgt. Wir haben in dieser Kommission eine Abwägung von Menschen, die fachlich involviert sind und auch die Tarifpartner sind eingebunden, sodass wir eine Lohnfindung haben, die zumindest nahe an der Tarifautonomie ist. Wir sind immer ein Befürworter der Tarifautonomie gewesen, und dass das alles plötzlich nicht mehr gilt, wie Sie, Frau Böschen, gesagt haben, finde ich überhaupt nicht. Natürlich gibt es in einigen Bereichen nicht mehr die große flächendeckende Beteiligung, aber im Grunde genommen ist das eine wichtige Säule der sozialen Marktwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland, und sie funktioniert immer noch sehr gut.
Jetzt kommen Sie ins Spiel. Sie, meine Damen und Herren von den Grünen haben offensichtlich durchgesetzt, dass jetzt wieder eine Kommission dabei ist. Das ist interessant. Denn die Erhöhung geht ohne Vorschlag einer Kommission. Das ist ein rein politisch getriebener Betrag. Frau Grobien hat gesagt, was alles im Raum stand, und man hat sich offensichtlich in politischen Verhandlungen zwischen der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf irgendeine Zahl geeinigt,
Wir haben noch ein weiteres Problem mit dem Landesmindestlohn. Das sind die bürokratischen Hemmnisse. Wir haben auf Bundes- und auf Landesebene verschiedene Ausprägungen und Ausnahmetatbestände. Wenn Sie schon am Landesmindestlohn festhalten, dann wäre es doch eine Idee, diese Ausnahmetatbestände abzugleichen, um den Unternehmen bürokratische Hürden zu nehmen, meine Damen und Herren.
Wir sehen in diesem Bereich gar nicht, dass nur ganz wenige betroffen sind, wie Frau Grobien gesagt hat, sondern es sind alle Eigenbetriebe, es ist der öffentliche Dienst, es sind aber auch alle Auftragnehmer. Das geht vom Caterer, der Essen für eine Kita liefert bis hin zu Logistik- und Bauunternehmen, die betroffen sind. Wir haben viele verschiedene Unternehmen. Man kann gar nicht genau beziffern, wie viele am Ende betroffen sind. In der Dokumentation, ob diese Unternehmen Mindestlohn bezahlen, geht es auch nicht nur um die Leute, die für den öffentlichen Dienst arbeiten, sondern alle, die in dieser Firma tätig sind.
So ist es passiert, dass ein Unternehmen, das in Bremerhaven im Fischereihafen angesiedelt ist, mit allen seinen Filialen bis hin nach Österreich, alle Unterlagen einreichen musste, damit festgestellt werden konnte, ob überall Mindestlohn gezahlt wird. Die Frage bei der BLG ist: Wir sieht es denn bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Terminals in Marokko und in der Ukraine aus, oder – in der Ukraine gibt es die nicht mehr –, außerhalb Deutschlands, wo auch die Frage des Mindestlohns gestellt wird? Das alles sind bürokratische Hemmnisse.
Unser Vorschlag ist: Lassen wir das sein mit dem Landesmindestlohn. Die Regelung auf Bundesebene ist gut, die ist richtig, und die funktioniert. Konzentrieren wir uns in Bremen lieber auf das, was wirklich wichtig ist, um Armut zu bekämpfen: Bildung, Bildung, Arbeitsplätze. Das wäre der richtige Weg. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Dieser Vorschlag für ein Gesetz, für eine Wiederinkraftsetzung des Mindestlohns ist ein wirksamer Beitrag dafür, dass wir bezahlbare und gut bezahlte Arbeitsplätze in Bremen haben und, um das zum letzten Redner zu sagen, ist damit eine Basis dafür, dass viele Familien in den Stand gesetzt werden, den Fokus auf Bildung oder gute Qualifizierung zu legen.
Ich bin deshalb sehr dankbar, dass die Fraktionen dieses Thema für wichtig erklärt haben und wir das heute dringlich beschließen. Denn für den Senat und für mich als Bürgermeister ist es in der Tat unerlässlich, dass in Bremen so bezahlt wird, dass die Menschen, die für Bremen und Bremerhaven arbeiten, nicht hinterher zum Amt gehen müssen, sondern von ihren Gehältern und Löhnen leben können. Das ist das Ziel, das ist dringlich, meine Damen und Herren!
Ich freue mich, zu hören, dass heute in diesem Hause alle Freundinnen und Freunde des Mindestlohns sind und sagen, der Bundesmindestlohn ist wichtig.
Das ist gut. Allerdings erinnere ich mich daran, dass das nicht immer so war. Als diese Koalition vor drei Legislaturperioden vorgeschlagen und auf den Weg gebracht hat, den Mindestlohn in Bremen einzuführen, war die Unterstützung nicht so breit. Bremen war damals Vorreiter, und hat eine Lokomotivfunktion eingenommen. Im Jahr 2012 haben wir in Bremen den Landesmindestlohn eingeführt genau mit der Zielgruppe, die auch heute erreicht wird, nämlich den Menschen, die für Bremen, für Bremerhaven und für das Land arbeiten.
Damit hatten wir eine Lokomotivfunktion und die Grundlage dafür geschaffen, dass im Jahr 2015 der bundesweite Mindestlohn, den Sie jetzt gut finden, eingeführt worden ist. Das ist auch der Entscheidung dieses Hauses zu verdanken, die damals getroffen worden ist, und das war richtig.
So wie dieser Weg damals gegangen worden ist, muss er jetzt wieder gegangen werden. Es braucht für die notwendige gesellschaftliche Veränderung immer einige, die den Mut haben zu sagen, wir gehen ins Führerhaus, wir treiben die Dinge voran.
Das macht die Koalition hier, und der Senat teilt dies voll und ganz. Wir übernehmen für Deutschland wieder eine Vorbildfunktion. Wir brauchen insgesamt, das ist mittlerweile bundesweit diskutiert und breiter Konsens, eigentlich einen Mindestlohn von 12 Euro – der ist das Ziel. Es ist eine klare Erkenntnis, dass die Lohnentwicklung in Deutschland in den letzten Jahren so vorangeschritten ist, das es mittlerweile zwischen dem gesetzlichen Mindestlohn von 9,19 Euro und dem, was eigentlich notwendig ist, eine große Lücke gibt.
Wir in Bremen schließen sie, und ich sage Ihnen voraus, wenn Sie das heute beschließen beziehungsweise in der nächsten Bürgerschaftssitzung die zweite Lesung beschließen, dann ist das ein Vorbild, und ich hoffe, dass wir in zwei bis drei Jahren dieses Niveau bundesweit haben und andere Länder uns folgen. Bremen ist hier vorn, meine Damen und Herren, für die Menschen!
Wir haben die Höhe breit diskutiert, das ist angesprochen worden. Ich will das gern noch einmal erläutern und sehr deutlich sagen: Diese 11,13 Euro sind ein wichtiger und guter Wert. Das erste Prinzip ist, dass wir uns das Ziel gesetzt haben, ich bin schon darauf eingegangen: Wer für Bremen arbeitet, für Bremen und Bremerhaven, die beiden Stadtgemeinden und das Land, soll hinterher nicht mehr zum Amt gehen müssen, soll sich keine Aufstockung holen müssen, sondern davon leben können.
Die Höhe wird nach verschiedenen Berechnungen auf 10,80 Euro festgelegt oder zwischen 10,50 Euro und 10,80 Euro, darum war das die Eingangsgröße. Wir haben in der weiteren Diskussion festgestellt, dass es richtig und systematisch wäre, zu sagen: Wir nehmen den untersten Satz des Tarifvertrags der Länder. Nicht des TVöD, sondern des TV-L, der war bis vor wenigen Wochen noch bei 10,93 Euro. Dann, meine Damen und Herren, haben Tarifverhandlungen stattgefunden, und diese Tarifverhandlungen haben ergeben, dass es eine deutliche Verbesserung gibt, übrigens gerade in den unteren Lohngruppen. Die jetzt in Rede stehende unterste Gruppe liegt bei 11,13 Euro.
Das ist sehr systematisch abgeleitet und hat zwei Prinzipien zur Folge, die eingehalten werden: Erstens, es gibt keine Aufstockerinnen und Aufstocker mehr, die für Bremen und Bremerhaven arbeiten,
und zweitens, wer für uns im Auftrag in nachgelagerten Gesellschaften, im Auftrag bei Vergaben oder bei Dienstleistungsaufträgen arbeitet, bekommt einen Lohn, als wenn er oder sie für den öffentlichen Dienst arbeiten würde. Das ist der zweite Gerechtigkeitspunkt. Beiden Prinzipien wird mit diesem Vorschlag gefolgt, und darum ist es der richtige Weg, meine Damen und Herren.
Ich war etwas erstaunt über Ihren Beitrag, Frau Bernhard, weil Sie einen Antrag in der letzten oder vorletzten Bürgerschaftssitzung, in der vorletzten Bürgerschaftssitzung, glaube ich, eingebracht haben. Der hat sich sehr eng an das angelehnt, was die Koalition damals diskutiert hat. In dem Antrag, ich will nur daran erinnern, steht 10,93 Euro. Wenn Sie sich jetzt hinstellen und sagen: Wir als die Fraktion DIE LINKE sind aber für 12,85 Euro oder was Sie gesagt haben. Dann muss ich mich fragen, was denn gilt? Die Anträge, die Sie hier einbringen oder das, was man sich sicherlich wünschen kann?
Ich fand es sehr realistisch und vernünftig, dass Sie einen Antrag in der Form eingebracht haben und er war und ist eine nützliche Diskussionsgrundlage. Die Koalition hat das fortentwickelt und den Vorschlag mit 11,13 Euro unterbreitet, also 20 Cent mehr als in dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zu damaliger Zeit. Das würden Sie in Ihrer Systematik korrigieren, das ist in Ordnung. Aber bitte kommen Sie nicht und sagen, eigentlich müssten es 12,80 Euro oder 12,55 Euro sein.
Lassen Sie uns dieses miteinander beschließen. Das ist vernünftig, und das ist der richtige Weg, meine Damen und Herren. Ich würde mich freuen, wenn Sie diesen Weg heute einschlagen.
Ein Letztes, was ich sagen will, weil es etwas damit zu tun hat, wie der weitere Gang der Dinge sein wird: Wir haben uns nach intensiven Beratungen in der Koalition entschlossen, bei dem bewährten Instrument der Kommission zu bleiben, das es auch im Bundesmindestlohngesetz gibt. Ich selbst hätte auch große Sympathie für einen anderen Weg gehabt, aber wir haben uns politisch darauf verständigt, und das halte ich für richtig. Es hat den großen
Das spricht für dieses Modell. Wir wollen die hier angesprochene Schwäche in der Funktion in der Vergangenheit nicht weiter bestehen lassen. Der Senat wird, wenn heute die erste Lesung abgeschlossen ist, eine Rechtsverordnung vorlegen, worin sehr eng angelehnt an die Prozesse im Bundesmindestlohngesetz die Aufgaben und die Verfahrensweisen unserer Kommission geregelt werden, sodass sie wirklich wirkungskräftig ist und das Ziel erreicht.