Dies kann auf einen notwendigen, alternativen Einsatz von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten, denen aus gesundheitlichen Gründen leidensgerechte Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen sind, um die Versetzung in den Ruhestand zu vermeiden, zurückzuführen sein. Sofern aus anderen Gründen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte sowie Tarifbeschäftigte mit im Wesentlichen gleichen Tätigkeiten betraut werden, ist zu beachten, dass die Kompetenzen der Tarifbeschäftigten dabei nicht identisch sind, sondern von den Kompetenzen im Polizeivollzugsdienst abweichen. Ursächlich hierfür ist der Status „Polizeivollzugsbeamtin beziehungsweise -beamter“. Sie haben im Gegensatz zu Tarifbeschäftigten die in diesem Einsatzgebiet anspruchsvollen Aufgaben in der Sonderlage zu übernehmen. Außerdem sind alle Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte nach Einführung der zweigeteilten Laufbahn der Laufbahngruppe 2 zugeordnet.
Zu Frage drei: Mit Verweis auf die Erläuterungen in den Antworten zu Frage eins und zwei besteht grundsätzlich keine Notwendigkeit für weitergehende Maßnahmen. In 2017 haben 35 Tarifbeschäftigte im Objektschutz als Hilfspolizeibeamtinnen und -beamten alle stationären und den Großteil der mobilen Objektschutzmaßnahmen übernommen. Da zusätzlich die Gewahrsamsaufgaben und Verkehrsmaßnahmen übertragen wurden, wird derzeit geprüft, ob eine Neubewertung des Arbeitsplatzes zu Höhergruppierungen und somit eine weitere Angleichung an den Polizeivollzug führt. – So weit die Antwort des Senats.
Sie haben in der Antwort zur Anfrage zwei schon deutlich gesagt, dass es Unterschiede gibt. Können Sie mir da Größenordnungen nennen und wie viele Beschäftigte bei der Polizei betrifft das?
Herr Staatsrat, können Sie erklären, worin der Unterschied besteht zwischen dem Rechtsanspruch von Tarifbeschäftigten entsprechend ihrer Eingruppierung bezahlt zu werden und dem nicht vorhandenen Rechtsanspruch für Beamte, das auch einzuklagen, wie es bei Tarifbeschäftigten möglich ist?
Wenn wir einen Dienstposten haben, der nach EG 12/A 12 bewertet ist und wir setzen einen tarifbeschäftigten Angestellten auf diesen Dienstposten, dann hat er den Anspruch auch danach bezahlt zu werden, auch wenn er vorher einen Dienstposten nach EG 11 oder EG 10 hatte. Wenn wir einen Beamten, der bisher A 9 oder A 10 hatte, auf diesen Dienstposten setzen, dann wird dieser weiter nach A 9 oder A 10 bezahlt. Das ist die Besoldung, die seinem Amt entspricht.
Es ist generell so, dass der Beamte zwar Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung hat, er wird grundsätzlich nicht mit unterwertigen Tätigkeiten beschäftigt. Er hat aber keinen Anspruch auf eine Beförderung, wenn er mit höherwertigen Aufgaben betraut wird. Das ist bei einem Angestellten anders, der hat den tarifvertraglichen Anspruch darauf, dass er so bezahlt wird, wie die Bewertung des Arbeitsplatzes, auf dem er eingesetzt wird, das vorsieht.
Herr Staatsrat, können Sie bestätigen, dass es bei Polizeibeamten, die auf solchen Funktionen ihren Dienst versehen, häufig eine Unterdeckung gibt, weil nicht immer eine ausreichende Anzahl von Planstellen entsprechend der Bewertung vorhanden ist?
Zunächst ist das bei allen Beamten so, es ist keine Sonderregelung für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte. Das hat auch etwas mit dem Laufbahnprinzip zu tun, nach dem man die einzelnen Ämter zu durchlaufen hat. Das bedeutet,
wenn ein Beamter nach A 9 auf eine Tätigkeit nach A 11 eingesetzt wird, dann müsste er zunächst auf A 10 befördert werden bevor er auf A 11 befördert wird. Das sind die Nachteile im Beamtendasein, es gibt aber auch den einen oder anderen Vorteil, den man auch nicht verschweigen sollte.
Grundsätzlich ist es so, dass jenseits der allgemeinen Beschreibung wir bei der Polizei eine Vielzahl von Unterdeckungen und auch doppelten Unterdeckungen haben. Richtig ist auch, dass wir diesen Zustand gemeinsam für problematisch halten, in der Größenordnung, wie er gegenwärtig besteht. Deshalb ist auch der Senator für Inneres der Auffassung, dass wir bei der Polizei erhebliche Hebungsanstrengungen noch vor uns haben. Wir haben in den letzten Jahren durchaus in erheblichem Umfang Stellen gehoben, zuletzt über 100. Wir wissen auch, dass wir noch einiges vor uns haben, um dort zu einer angemessenen Versorgung mit höherwertigen Planstellen zu gelangen.
Sie haben den einheitlichen Beförderungstermin erwähnt. Der führt in den vorgeschriebenen Laufbahnabläufen zu Ungerechtigkeiten. Hat der Senat vor, in Zukunft von diesem einheitlichen Beförderungstermin abzusehen?
Individuell wäre das natürlich schön. Das hat aber haushalterische Gründe gehabt, warum man zu dieser Entscheidung gekommen ist. Bei all den Spielräumen, die wir für die Zukunft entdecken, sind sie meines Erachtens noch nicht so groß in Sicht, dass das Abrücken vom einheitlichen Beförderungstermin eine der ersten Maßnahmen wäre, die man ergreifen könnte. Kurz gesagt: Es gibt gute Argumente dafür. Ich halte das unter Haushaltsgesichtspunkten auf absehbare Zeit nicht für realisierbar.
Es betrifft noch einmal die Hebungen. Sie haben gerade gesagt, Sie hätten in Größenordnungen von 100 Fällen nachgesteuert. Ich kann mich an eine Debatte erinnern, korrigieren Sie mich, in der Sie gesagt haben, Sie haben vor, im kommenden Haushaltsjahr eine Anzahl von 300 Hebungen vorzunehmen. Habe ich das richtig in Erinnerung oder täusche ich mich? Ich habe diese Zahl 300 aus einer Debatte im Kopf, von daher würde das eine Diskrepanz sein mit der tatsächlich erfolgten Anzahl der Hebungen.
Wahrscheinlich nicht von mir. Wir hatten uns im letzten Doppelhaushalt 100 Hebungen pro Jahr vorgenommen und sind bei ungefähr 120 Hebungen angekommen. Wir haben das, was wir uns vorgenommen haben, noch übertroffen. Ich möchte jetzt nicht vollkommen ausschließen, dass ich auch einmal andere Ziele benannt habe. Ich glaube das aber nicht, da es nie eine Planung für 300 Hebungen gab, sondern für 200 Hebungen über zwei Jahre und das haben wir übertroffen. Ich möchte aber durchaus sagen, 300 Hebungen wären auch nicht falsch gewesen, sind aber unter Haushaltsgesichtspunkten leider nicht darstellbar gewesen. Das Hebungsprogramm wird nach meiner Überzeugung in der Zukunft noch etwas mehr Fahrt aufnehmen müssen, damit man diesen Zustand, den wir im Moment haben, bald beenden kann. Wir hatten früher 20 bis 30 Hebungen pro Jahr, insofern sind wir mit den 120, die wir erreicht haben, im Moment recht zufrieden.
Viertes Gesetz zur Änderung des Landesmindestlohngesetzes Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 19. März 2019 (Drucksache 19/2106) 1. Lesung
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wer voll arbeitet, muss von seinem oder ihrem Lohn leben können.
Darüber haben wir in diesem Haus bereits des Öfteren gesprochen, da haben wir eine große Übereinstimmung. Wie sieht es aber in der Praxis aus? Sie alle wissen, dass das längst nicht überall der Fall ist. Eigentlich ist es Aufgabe der Tarifparteien, dafür zu sorgen, dass entsprechende Löhne für die Beschäftigten ausgehandelt werden. Wir müssen aber leider feststellen, dass die Tarifbindung in Deutschland dramatisch abgenommen hat, dass wir mittlerweile bei ca. 20 Prozent sind und dass das, was vielleicht vor vielen Jahren einmal funktioniert hat, heute leider so nicht mehr funktioniert.
Deshalb haben wir in Bremen darauf bereits im Jahr 2012 mit einem eigenen Landesmindestlohn reagiert. Dieser Landesmindestlohn, sage ich entgegen aller Vorbehalte, entgegen aller Horrorszenarien, die damals geäußert und an den Himmel gemalt wurden, hat sich bewährt und wird allseits anerkannt.
Der Geltungsbereich eines Landesmindestlohns bezieht sich einerseits auf die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, andererseits auf die Betriebe, die öffentliche Aufträge bekommen, und darüber hinaus auch auf die Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger. Es ist also nur eine begrenzte Reichweite mit einem Landesmindestlohn möglich, aber wir haben damals ganz klar gesagt: Wir wollen hier vorangehen. Wir wollen den Landesmindestlohn nutzen, um auch Druck in Deutschland aufzubauen, um ihn als Brückenfunktion dafür zu nutzen, dass dann hoffentlich der Bund nachzieht, und, meine Damen und Herren, es ist passiert. Wir waren erfolgreich.
Seit 2015 gibt es einen Bundesmindestlohn und mittlerweile höre ich auch aus dem Arbeitgeberlager viel Positives über diesen Bundesmindestlohn und niemanden höre ich, der dies oder jenes infrage stellt. Trotzdem müssen wir natürlich zur Kenntnis nehmen, dass die Höhe dieses Bundesmindestlohns leider nicht so ist, dass man davon tatsächlich ohne zusätzliche Transferleistungen leben könnte. Die Kommission, die auf Bundesebene agiert – auf 9,19 Euro ist der Bundesmindestlohn
zurzeit festgelegt –, hat für das Jahr 2020 9,35 Euro in Aussicht gestellt und nach meiner Einschätzung wird sie das, was wir eigentlich für notwendig halten, nämlich einen Mindestlohn von zwölf Euro, in den nächsten zehn Jahren nicht unbedingt bewirken.
Deshalb ist in Bremen zumindest in der Koalition erneut die Frage aufgetaucht: Macht es nicht Sinn, hier erneut mit einem eigenen Landesmindestlohn nachzulegen, einerseits für diesen Kreis der Betroffenen in Bremen selbst, aber auch um das Instrument zu nutzen und gegebenenfalls wieder einen Druck auf den Bund auszuüben, in Deutschland tatsächlich einen höheren Mindestlohn umzusetzen?
Wir haben uns dafür entschieden. Wir finden, dass das genau der richtige Weg ist. Nach dem, was wir errechnet haben – eigentlich müsste der Mindestlohn bei zwölf Euro liegen –, sagen wir: Das ist im ersten Schritt nicht zu machen, aber für uns ist ganz wichtig, dass wir eine Anpassung an Tarifverträge bekommen. Deshalb ist der Beschluss der Koalition derjenige, dass wir sagen: Wir möchten einen Landesmindestlohn mit 11,13 Euro implementieren. Das entspricht im TV-L, also dem Tarifvertrag für die Länder, der untersten Entgeltstufe, Erfahrungsstufe zwei, und damit auch schon dem kürzlich abgeschlossenen Tarifergebnis im öffentlichen Dienst.
Wir gehen davon aus, dass wir mit dieser Entscheidung hier in Bremen Vorreiter in der Bundesrepublik sind. Wir gehen davon aus, dass andere Bundesländer nachziehen werden und dass hoffentlich, auch davon gehen wir aus, der Bund an allererster Stelle nachziehen wird. Denn ich sage noch einmal ganz deutlich: Ein Landesmindestlohn hat leider nur einen begrenzten Wirkungskreis. Nötig ist natürlich, dass alle Menschen, die in Deutschland arbeiten, entsprechend bezahlt, besoldet und so weiter werden.
In diesem Sinne hoffe ich sehr, dass Sie unseren Antrag unterstützen werden, aber ich freue mich auch auf die Debatte. – Vielen Dank!
Bevor ich die Abgeordnete Dr. Schaefer ans Mikrofon bitte, begrüße ich auf der Tribüne recht herzlich die Teilnehmergruppe des Zukunftstages bei der Bremischen Bürgerschaft. Seid herzlich willkommen!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mein erster Satz beginnt, wie die Rede von Frau Böschen. Wer Vollzeit arbeitet, muss von seinem Lohn leben können! Man kann den Satz nicht oft genug sagen. Sie oder er muss im Alter auch genug Rente bekommen. Wenn man sich ansieht, wofür man das Geld braucht, für die Miete, das Essen und andere Dinge für das tägliche Leben, die man von seinem Lohn bezahlen muss und bezahlen können muss. Deshalb muss es unser Ziel sein, unseren Länderbeschäftigten oder den Beschäftigten in den Betrieben, die das Land beauftragt, gerechte Löhne zu bezahlen.
Es kann nicht sein, dass man trotz Vollzeitarbeit aufstocken muss und deswegen ist es unser Ziel, dass der Landesmindestlohn armutsfest sein muss, meine Damen und Herren.