Protocol of the Session on February 28, 2019

Es wurden für Farbschmierereien keine Personen in Regress genommen? Sie haben ausgeführt dass im letzten Jahr 124 Personen festgestellt worden sind oder angezeigt worden sind. Ist davon keine Person in Regress genommen worden? Habe ich Sie richtig verstanden?

Das ist, wenn ich meine eigene Antwort richtig verstanden habe, nicht vollständig, aber ganz überwiegend richtig. Es sind von Immobilien Bremen keine Regressforderungen gestellt worden oder es konnten keine gestellt werden. Im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs wurden zwei Personen in Regress genommen. Für den Bereich der BSAG liegen mir keine Zahlen vor.

Herr Kollege Timke, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Halten Sie es denn für richtig, dass man Straftäter, die überführt und rechtskräftig verurteilt werden, finanziell nicht an den Kosten für die Beseitigung von Graffiti beteiligt?

Ich halte das grundsätzlich für nicht für richtig. Ich kann Ihnen nur nicht sagen, ob an den Kosten, die bei den Sachbeschädigungen, die bei Immobilien Bremen entstanden sind tatsächlich Tatverdächtige ermittelt werden konnten oder ob diese Tatverdächtigen in anderen Verfahren ermittelt worden sind.

Ich kann Ihnen auch nicht sagen, warum im Zweifelsfall eine Regressforderung nicht möglich war. Möglicherweise war der Tatverdächtige minderjährig, ich weiß ich es nicht. Ich bin allerdings in

der Tat der Auffassung, dass es bei diesen Vandalismus-Straftaten richtig und möglicherweise auch die wirksamere Sanktion ist, den Verursacher für die Schadensbeseitigung aufkommen zu lassen.

Herr Kollege, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Vielen Dank für die Klarstellung! Herr Staatsrat, meine Zahlen waren auf die letzten fünf Jahre angelegt und insgesamt haben wir knapp 600 ermittelte Täter. Ich gehe davon aus, dass sich die Zahlen auf die nicht durchgeführten Regressforderungen der ganzen Jahre beziehen. Nur zur Klarstellung, das heißt von den 600 Tätern in den letzten fünf Jahren ist keiner in Regress genommen worden?

Wenn ich Ihre Frage richtig verstanden habe und wir sie richtig beantwortet haben, dann fragen Sie nach Farbschmierereien an öffentlichen und an privaten Gebäuden und darauf beziehen sich auch die Zahlen der ermittelten Tatverdächtigen. Wie ich gerade ausgeführt habe, bezieht sich die Frage der Inregressnahme auf den öffentlichen Bereich, das heißt im Bereich Immobilien, Technik, Sondervermögen, gab es, wie beschrieben, niemanden und im Bereich ÖPNV wenige.

Ich habe keine Erkenntnisse darüber, inwieweit Privatpersonen Regressansprüche geltend gemacht haben. Das heißt, ich kann keine valide Auskunft darüber geben, inwieweit an diese 600 – ich habe das jetzt nicht nachgerechnet, aber ich gehe einmal davon aus, dass Sie haben das korrekt überschlagen haben –, also im Hinblick auf die Zahl der festgestellten Tatverdächtigen insgesamt, Regressforderungen gestellt worden sind. Wie ich gerade sagte, weiß ich nicht, in wie vielen Fällen bei Straftaten, die zu Sachbeschädigungen an öffentlichen Gebäuden geführt haben, tatsächlich Tatverdächtige ermittelt worden sind. Ich kann lediglich anbieten, dass man noch einmal versucht, diesem Teilaspekt der Anfrage nachzugehen.

Herr Abgeordneter, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Vielleicht wäre das eine Sache die man in der Innendeputation noch einmal aufruft. Danke schön!

Herr Staatsrat, eine weitere Zusatzfrage durch die Abgeordnete Schnittker? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, ich habe eine Nachfrage zu Frage zwei. Sie haben die Gesamtanzahl der Tatverdächtigen aufgezeigt. Können Sie uns eine Unterscheidung zwischen Bremen und Bremerhaven darlegen oder gegebenenfalls nachreichen?

Nachreichen können wir das mit Sicherheit. Das müsste ich nachfragen. Die Zahlen liegen mir jetzt nicht vor, die sollten jedoch vorhanden sein.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff „Versorgung von Neugeborenen in Bremerhaven verbessern und absichern“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Welt, Frau Dehne, Tschöpe und Fraktion der SPD.

Herr Welt, Sie haben das Wort. – Bitte sehr!

Unsere Anfrage überschneidet sich ein wenig mit der Anfrage Nummer 6. Wir werden sie aber dennoch stellen. Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie bewertet der Senat das aktuelle und zukünftige Versorgungsangebot von Frühgeborenen in Bremerhaven vor dem Hintergrund des aktuellen ärztlichen Personalproblems auf der Frühgeborenenstation, Neonatologie, von AMEOS?

Zweitens: Wie bewertet der Senat die Bündelung der Kinderklinik und der Frühgeborenenstation an einem Standort und welche Überlegungen gibt es dazu?

Drittens: In welchem Zeitraum wäre eine Neuordnung an einem Standort, sollte sie möglich sein, realisierbar?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Prof. Dr. Quante-Brandt.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Eine neonatologische Versorgung nach Level 2 soll auch weiterhin in Bremerhaven angeboten werden – ein solches Versorgungsangebot ist nicht nur für die Bevölkerung in Bremerhaven selbst, sondern auch für die Bevölkerung in

den umliegenden Gemeinden und Landkreisen von hoher Bedeutung. Nach Aussage der AMEOS Klinikum Bremerhaven GmbH kann die neonatologische Versorgung aktuell durch den zusätzlichen Einsatz von Honorarärztinnen und Honorarärzten sichergestellt werden. Hierbei handelt es sich nach Auffassung des Senats jedoch nicht um einen längerfristig praktikablen Lösungsansatz. Die Erfüllung des Versorgungsauftrages setzt voraus, dass mehr qualifiziertes Personal gewonnen wird. Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz, SWGV, führt aktuell Gespräche mit den Beteiligten, um die neonatologische Versorgung in Bremerhaven nachhaltig sicherzustellen.

Zu Frage zwei: Eine Konzentration der Versorgungsstrukturen für Pädiatrie inklusive Neonatologie und Geburtshilfe an einem Standort kann nach Auffassung des Senats dazu beitragen, dass das Fachpersonal für die pädiatrische und neonatologische Versorgung insgesamt effizienter eingesetzt wird. Eine Lösung, die nicht nur die Versorgungsstrukturen, sondern auch die Versorgungsaufträge vollständig bei einem Krankenhausträger bündelt, wäre dem vorzuziehen, da hiervon zusätzlich positive Signalwirkungen für die Gewinnung und Haltung von Fachkräften zu erwarten sind. Es ist davon auszugehen, dass die neonatologische Versorgung durch eine Zusammenführung der Versorgungsstrukturen und -aufträge an einem Standort unter einer Trägerschaft langfristig in Bremerhaven sichergestellt werden kann.

Zu Frage drei: Unter der Voraussetzung, dass das AMEOS Klinikum Am Bürgerpark seinen Versorgungsauftrag für Pädiatrie inklusive Neonatologie zurückgibt, das Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide im Gegenzug zur Übernahme des Versorgungsauftrages bereit ist und darüber hinaus die formellen Voraussetzungen nach dem Bremischen Krankenhausgesetz gemäß § 5 Absatz 1 BremKrhG erfüllt sind, kann eine Neuordnung der Versorgung erfolgen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass eine vollumfängliche Zusammenführung der Versorgungsaufträge und -strukturen an einem Standort ein gewisses Maß an Vorlaufzeit benötigt, da gegebenenfalls auch bauliche Maßnahmen und interne Restrukturierungen notwendig sind. – So weit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Welt, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Die Kliniken haben sich in den letzten Tagen in den Medien unterschiedlich geäußert. Gibt es aktuell konkrete Angebote der AMEOS Klinik, freiwillig Versorgungsaufträge zurückzuziehen?

Nein.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die elfte Anfrage trägt die Überschrift: „Zahl der Sozialwohnungen im Land Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Bernhard, Frau Vogt und Fraktion DIE LINKE.

Frau Kollegin Bernhard, Sie haben das Wort!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele Sozialwohnungen, die aus den drei Wohnraumförderprogrammen seit 2012 gefördert wurden, sind bis zum 31. Dezember 2018 in Bremen und Bremerhaven insgesamt fertiggestellt worden?

Zweitens: Wie viele Sozialwohnungen, die aus den drei Wohnraumförderprogrammen seit 2012 gefördert wurden, befinden bis zum 31. Dezember 2018 in Bremen und Bremerhaven insgesamt im Bau?

Drittens: Wie viele der bislang aus den drei Wohnraumförderprogrammen seit 2012 geförderten und zum 31. Dezember 2018 fertiggestellten Sozialwohnungen gehen auf die 25-Prozent-Quote zurück?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Lohse.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Seit 2012 bis zum 31. Dezember 2018 wurden im Land Bremen 548 aus den drei Wohnraumförderprogrammen geförderte Sozialwohnungen fertiggestellt. Davon liegen 502 in der Stadt Bremen und 46 in Bremerhaven.

Zu Frage zwei: Es befinden sich weitere 595 aus den drei Wohnraumförderprogrammen geförderte Sozialwohnungen im Bau. Davon liegen 551 in der Stadt Bremen und 44 in Bremerhaven. Darüber hin

aus steht der Baubeginn von weiteren 616 Wohnungen noch im Jahr 2019 bevor, davon 575 in der Stadt Bremen und 41 in Bremerhaven.

Zu Frage drei: Eine 25-Prozent-Quote für sozialen Wohnungsbau gibt es nur in der Stadt Bremen. In Bremerhaven wird in Abstimmung mit dem Magistrat einzelfallbezogen entschieden, welche Bauvorhaben gefördert werden und wie hoch der Anteil an Sozialwohnungen sein soll. Die folgenden Angaben beziehen sich daher nur auf die Stadt Bremen.

Von 502 in Bremen fertiggestellten geförderten Wohnungen gehen 311 auf die Sozialwohnungsquote zurück. Weitere 104 geförderte Wohnungen wurden von der GEWOBA im Rahmen der Innenentwicklung der Umsetzung der Projekte „Tarzan und Jane“ und „Bremer Punkt“ errichtet. Die übrigen 87 geförderten Wohnungen wurden von sozialen Trägern, privaten Investoren oder Baugemeinschaften auf privaten Flächen mit Baurecht gebaut. – So weit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin Bernhard, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Die Zahlen, die Sie gerade genannt haben, sind relativ identisch mit den Zahlen, die mit Stand 30. Juni 2018 in der Vorlage zur Umsetzung des beschlossenen Wohnraumförderprogramms, das uns am 23. August in der Deputation vorgelegt wurde, bekannt gegeben wurden. Das bedeutet, in der zweiten Jahreshälfte sind überhaupt keine geförderten Wohnungen fertiggestellt worden. Ist das zutreffend?

Das kann ich weder bestätigen noch verneinen, weil mir die Zahlen von vor einem Jahr nicht vorliegen. Was ich weiß, ist, dass wir die Statistik der Fertigstellung – das ist in diesem Hause allgemein bekannt – jeweils erst im Mai oder Juni eines Jahres für das vorangegangene Jahr bekommen.

Das ist ein relativ komplexes Verfahren, zuerst führt das Statistische Landesamt eine Erhebung durch, die wir dann zur Grundlage nehmen, um Nacherhebungen anzustellen, um einzelnen Bauvorhaben nachzugehen.

Das ist nicht mehr so wie früher, dass die Bauherren, wenn die Wohnungen fertiggestellt worden sind, das an die Behörde melden müssen. Das