Holger Welt
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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema medizinische Versorgung von Menschen ohne Papieren ist ein altes, aufgrund der weltweiten Krisen und der damit verbundenen Flucht von Menschen aus ihrer Heimat, immer größer werdendes humanitäres Problem. Niemand mit gesundheitlichen Problemen sollte alleingelassen werden, wenn er dringende medizinische Hilfe benötigt.
Auch in Deutschland leben Menschen, die keinen oder einen erschwerten Zugang zum Gesundheitssystem haben. In Deutschland ist die Versorgung für Menschen ohne rechtlichen Aufenthaltsstatus beschränkt auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie die Versorgung
bei einer Schwangerschaft. Die rechtlichen Möglichkeiten ergeben sich aus dem Leistungsrecht des Asylbewerberleistungsgesetzes, das den Rahmen der medizinischen Behandlungsmöglichkeiten für Menschen ohne rechtlichen Aufenthaltsstatus festlegt. Ohne auf die Thematik vertieft einzugehen, ist eine entscheidende rechtliche Hürde des Zugangs zur medizinischen Behandlung jedoch die behördliche Übermittlungspflicht personenbezogener Daten des Sozialamtes an die Ausländerbehörde.
Aufgrund des fehlenden aufenthaltsrechtlichen Status leben Menschen ohne Papiere meist in prekären Situationen. Im Ergebnis werden Gesundheitsleistungen von diesen Menschen dann auch wirklich nur im Notfall mit Hindernissen in Anspruch genommen. Der Kontakt zum professionellen Gesundheitswesen wird aufgrund der persönlichen Umstände nach Möglichkeit vermieden. Gründe hierfür sind das Risiko der Statusaufdeckung und damit die Angst vor einer Abschiebung, Unsicherheit über die Kosten einer Behandlung, Unsicherheiten darüber, wo eine notwendige Behandlung überhaupt zu finden ist und auch die Sprachbarrieren sind Gründe, warum medizinische Hilfen nicht oder häufig zu spät in Anspruch genommen werden.
Die gesundheitliche Versorgung von Menschen ohne Papieren findet aufgrund der gerade angesprochenen Gründe im Moment unvollständig und meist unentgeltlich in humanitären Parallelstrukturen zum Gesundheitssystem statt. Konkrete Hilfeleistungen erfolgen meist unentgeltlich innerhalb von Parallelstrukturen zum regulären Gesundheitssystem. Teils erfolgte die medizinische Hilfe direkt in humanitären Sprechstunden, meist auf Spendenbasis, oft ehrenamtlich oder durch Verbände beziehungsweise Kommunen organisiert.
Ich bin froh über die Anfrage. Es gibt uns hier in diesem Haus die Gelegenheit, das gut funktionierende System in Bremerhaven und Bremen noch einmal ausdrücklich zu loben. Bremen hat frühzeitig ein freiwilliges und mit öffentlichen Mitteln finanziertes Versorgungssystem für Menschen ohne Papiere initiiert. Mit dem anerkannten Bremer Modell einer Gesundheitskarte erhalten seit 2005 Flüchtlinge eine AOK-Krankenversicherungskarte und können damit bei Bedarf ambulante und stationäre Behandlungen in Anspruch nehmen, ohne zuvor wegen der Ausstellung eines Krankenscheines das Sozialamt aufsuchen zu müssen.
Mit der seit 2009 beim Gesundheitsamt eingerichteten humanitären Sprechstunde finden Menschen ohne Papiere einen niedrigschwelligen Zugang zu einer anonymen und unentgeltlichen allgemeinärztlichen Basisversorgung. Seit 2018 wird die humanitäre Sprechstunde mit erhöhten finanziellen Mitteln ausgestattet. Es wurden in Bremen 100 000 Euro für Sachkosten und 13 000 Euro für Personal bewilligt. Das deckt die Behandlung und die Weiterversorgung im niedergelassenen Bereich im Rahmen einer Akut- und Basisversorgung. Hier wird von motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wirklich gute Arbeit geleistet und wir haben hier einen wichtigen Baustein in der Gesundheitsversorgung installiert.
An dieser Stelle möchte ich meinen Dank auch an die ehrenamtlich tätigen Ärztinnen und Ärzte richten. Die medizinische Versorgung von Menschen ohne Papieren basiert im Wesentlichen auf ehrenamtlichen Helfern. Ihrem Engagement verdient unseren Respekt,
Anerkennung und Dank. Auch den Hauptamtlichen gebührt selbstverständlich unser Dank. In Bremerhaven betreut ein Team, bestehend aus einer Ärztin, zwei Krankenschwestern, einer Sozialpädagogin und einer Gesundheitswissenschaftlerin, diese Patientinnen und Patienten. In der Stadt Bremen sind es zwei Ärzte, mit einem entsprechend größeren Mitarbeiterteam, die diese einfache, allgemeinmedizinische Versorgung in ihren Sprechstunden sicherstellen. Ich habe mir das vor 14 Tagen in Bremerhaven einmal angesehen und mit den Mitarbeitern gesprochen und die sind mit der Ausstattung wirklich zufrieden.
Das medizinische Versorgungsangebot im Land Bremen wird von uns als angemessen und ausreichend angesehen, aber es ist nicht lückenlos. Ein Konzept für eine Neuausrüstung der humanitären Sprechstunde wurde erarbeitet und befindet sich im Abstimmungsverfahren zwischen den verschiedenen Beteiligten. Sollten nach einer Erprobungszeit der Neuausrichtung höhere finanzielle Mittel benötigt werden, dann werden wir uns als SPD in den dann anstehenden Haushaltsberatungen dafür einsetzen.
Ziel sollte sein, eine bundesweite einheitliche Lösung anbieten zu können. Ziel sollte sein, dass für alle Menschen gleichermaßen geltende Recht und den Anspruch auf eine reguläre Gesundheitsversorgung umzusetzen, ohne Rücksicht, da bin ich voll bei den Linken, auf ihren Aufenthaltsstatus.
Ich möchte noch einmal anfügen, das habe ich noch einmal ein bisschen recherchiert, lückenlos ist das nicht. In Bremen ist jetzt auch seit kurzem eine Zahnarztpraxis dabei, Obdachlose kostenlos, freiwillig und ehrenamtlich zu versorgen. Das ist eine große Sache, da arbeiten viele engagierte Menschen mit, die sich dann ehrenamtlich einbringen. Wenn wir das weiter verfolgen, dann sind wir, glaube ich, auf einem guten Weg. Herzlichen Dank!
Unsere Anfrage überschneidet sich ein wenig mit der Anfrage Nummer 6. Wir werden sie aber dennoch stellen. Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie bewertet der Senat das aktuelle und zukünftige Versorgungsangebot von Frühgeborenen in Bremerhaven vor dem Hintergrund des aktuellen ärztlichen Personalproblems auf der Frühgeborenenstation, Neonatologie, von AMEOS?
Zweitens: Wie bewertet der Senat die Bündelung der Kinderklinik und der Frühgeborenenstation an einem Standort und welche Überlegungen gibt es dazu?
Drittens: In welchem Zeitraum wäre eine Neuordnung an einem Standort, sollte sie möglich sein, realisierbar?
Die Kliniken haben sich in den letzten Tagen in den Medien unterschiedlich geäußert. Gibt es aktuell konkrete Angebote der AMEOS Klinik, freiwillig Versorgungsaufträge zurückzuziehen?
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie bewertet der Senat den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses, G-BA, von Mitte April 2018 hinsichtlich der Neuregelung der stationären Notfallversorgung?
Zweitens: Welche Krankenhäuser in Bremerhaven und Bremen bieten derzeit eine stationäre Notfallversorgung „rund um die Uhr“ an und welche möglichen Auswirkungen hat der Beschluss auf die Krankenhäuser im Land Bremen?
Drittens: Sind von diesem Beschluss Krankenhäuser im Umland von Bremen und Bremerhaven betroffen und wie könnte in der gemeinsamen Krankenhausplanung mit Niedersachsen vorteilhaft darauf reagiert werden?
Ich habe aus der „Nordsee-Zeitung“ erfahren, dass die AMEOS-Klinik in Debstedt Geestland erwägt, aufgrund dieser Entscheidungen und anderer Sachen natürlich, die Notfallversorgung einzustellen. Das will ich jetzt
gar nicht weiter hinterfragen. Der Gesundheitsminister spricht aber ja sehr konkret von 600 Kliniken, die betroffen sein werden. Das sind die Zahlen, die in den Medien genannt werden. Meine Frage: Gibt es eine Liste der betroffenen Kliniken?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der
Antrag der Fraktion der CDU ist vor ein paar Wochen eingegangen und wir befassen uns hier mit dem Antrag der Fraktion der CDU, der eigentlich gar nicht mehr auf die Tagesordnung gehört, da er inhaltlich überholt ist. Der Innensenator sollte auf der Innenministerkonferenz den Antrag vorbringen und anschließend darüber berichten. Die Innenministerkonferenz ist allerdings bereits Geschichte. Die nächste folgt dann irgendwann, das ist richtig.
Ja, ich komme darauf aber noch einmal zurück. Die Überschrift im Antrag, Straftaten von Flüchtlingen in der Kriminalitätsstatistik zu erfassen, ist zudem wirklich irritierend. Denn Straftaten, egal von wem auch immer, auch von Flüchtlingen, werden, sofern sie bekannt sind und zur Anzeige kommen, selbstverständlich in das Datensystem der jeweiligen Strafverfolgungsbehörden eingepflegt. So kenne ich das aus der Praxis.
Bisher umfasste die Kriminalitätsstatistik PKS alle Straftaten, die in Deutschland begangen werden, von Deutschen, von Ausländern gleichermaßen, soweit sie bekannt gemacht, angezeigt oder ermittelt werden. Dabei spielen der Aufenthaltsstatus und wie sich dieser Aufenthaltsstatus auf die Kriminalitätsbereitschaft auswirkt oder auch die Lebensumstände für die Begehung von Straftaten tatsächlich keine Rolle. Migrationshintergründe oder Religionszugehörigkeiten werden in den polizeilichen Statistiken, soweit mir bekannt ist, nicht speziell beschrieben, aber es gibt bei der Datenerfassung den Hinweis „flüchtlingsrelevant“.
Bei der Anzeigenaufnahme durch die polizeilichen Ermittlungsbehörden wird immer versucht, alle relevanten Daten von Straftätern nicht nur zu ermitteln, sondern auch in das jeweilige Datensystem einzupflegen. Hier in Bremen und Bremerhaven verfügt die Polizei über das System @rtus, das auch langfristig bundesweit eingeführt werden soll beziehungsweise sollte, einheitlich ist es noch nicht. Andere Bundesländer arbeiten noch daran.
Die besonderen Lebensumstände der Straftäter, aller Straftäter, finden allerdings nicht unbedingt Eingang in das Datensystem. Dies kann aber in den Sachverhalten der jeweiligen Anzeigen, in der auch die Tatbestände vorgeworfen werden, beschrieben werden. Es findet Eingang in diese Sachverhalte. In die Personalbögen bei den Verneh
mungen durch die Sachbearbeiter der Polizei werden zusätzlich persönliche Daten und die persönlichen und finanziellen Verhältnisse grundsätzlich detailliert aufgenommen, da sich daraus auch die Höhe möglicher Strafzahlungen oder die Höhe von Freiheitsstrafen ergeben können.
Hier können auch die besonderen Lebensumstände wie auch der Status von Flüchtlingen oder eben auch die der minderjährigen Flüchtlinge, die mit und ohne Begleitung ihrer Eltern eingereist sind, in einem Text beschrieben werden.
Zum Thema unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge: Wenn diese jungen Menschen sich bei den Behörden anmelden, dann werden diese Kinder und Jugendlichen unverzüglich in die Obhut der Jugendämter übergeben. Sie bekommen dort ihre Versorgung und ihr Dach über dem Kopf, begleitet von kompetenten und engagierten Mitarbeitern in den Ämtern.
Dass sich hier nicht immer ein harmonisches Miteinander ergibt, ist bekannt. Dass viele dieser Kinder und Jugendlichen Straftaten begehen, wissen wir. Das haben wir in der Deputation für Inneres mehrfach diskutiert. In den Datenerhebungen der Ermittlungsbehörden werden diese minderjährigen Straftäter durchaus erfasst, genau wie alle anderen Straftäter auch. Die Namen, die Geburtsdaten, die Erziehungsberechtigten oder auch die Vormünder beziehungsweise Ämter, dazu die Herkunftsländer werden bereits bei der Ankunft dieser Menschen bei den Bundesbehörden, den Sozialbehörden und bei Straftaten auch zusätzlich bei den Polizeibehörden gespeichert. Das ist völlig ausreichend, meine Damen und Herren.
Wir sehen durchaus die Probleme bei minderjährigen Flüchtlingen. Als Fraktion der SPD sehen wir aber in diesem so formulierten Antrag der Fraktion der CDU keinen weiteren Handlungsbedarf. Wie bei anderen Minderjährigen und auch Volljährigen können nach unserer Auffassung mit den vorhandenen Daten durchaus ausreichende Erhebungen gemacht werden. Es gibt diese Daten, auch wenn sie in den Datenbäumen bei der PKS nicht abgedruckt werden.
Sie führen hier als Grund für Ihren Antrag bessere Planung für Präventionsmaßnahmen an. Präventi
onsmaßnahmen für problematische Kinder und Jugendliche sollten den Sozialbehörden vorbehalten bleiben. Diese Mitarbeiter arbeiten mit den Kindern und Jugendlichen eng zusammen und kooperieren auch mit der Polizei.
Probleme wird man mit einer weiteren Statistik nicht lösen können. Das erschließt sich mir nicht. Die polizeiliche Kriminalitätsstatistik ist zudem lediglich ein Rückblick auf vergangene Jahre und sagt über die Zukunft überhaupt nichts aus.
Man kann natürlich Anträge schreiben und versuchen, alles und jedes in einem Datensystem zu speichern. Manchmal macht das auch durchaus Sinn. Für diese Personengruppe bedarf es aber wirklich nicht noch einmal einer speziellen zusätzlichen Abbildung in der Statistik. Wie gesagt, die von Ihnen gewünschten Daten sind alle vorhanden.
Sehr geehrte Damen und Herren der Fraktion der CDU, Ihr Antrag ist nicht zielführend. Er ist unplausibel. Die Innenministerkonferenz hat jetzt bereits stattgefunden und damit ist der Antrag eigentlich überflüssig. Herr Hinners, bei allem Respekt: Ich an Ihrer Stelle hätte den Antrag zurückgezogen. Einmal am Rande, Herr Hinners, Sie sind Sprecher der Fraktion der CDU in der Innendeputation und derzeit moderieren Sie sogar die Deputation für Inneres.
Wenn der Senator dort irgendetwas berichten soll, so, wie das in dem Antrag formuliert ist, ich beziehe mich da auf Ihren Antrag, dann setzen Sie das doch in der Deputation einfach als Berichtsbitte auf die Tagesordnung.
Ich denke einmal, hier gehört das eigentlich so nicht hin. Wenn Sie sich Ihren Antrag einmal genau anschauen, was Sie unten formulieren, was hier beschlossen werden soll, dann passt das in die Deputation für Inneres, aber nicht in diesen Raum.
Wir, die Fraktion der SPD lehnen Ihren Antrag ab. – Danke!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der FDP, der uns vorliegt, deutet in vielen Punkten in die richtige Richtung. Das hat Herr Hilz auch schon gesagt. Aber die Überschrift – das hat er auch gesagt – ist uns zu einseitig und zu schlicht. Wir gehen da mehr ins Detail. Die Probleme auf der Bahnstrecke zwischen den beiden Städten sind vielfältiger, als es die Fraktion der FDP in ihrem Antrag formuliert.
Die Fraktion der FDP beschreibt in ihrem Antrag ein Thema, das die Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven seit dem Jahr 2010 beschäftigt und seitdem auch dort etliche Male von der FDP eingebracht wurde. Die Fraktion der FDP fordert in Bremerhaven eine Reaktivierung der Haltestelle Speckenbüttel.
Tatsächlich haben sich die Rahmenbedingungen für die Einrichtung dieses Bahnhofs aber verändert. Das hat die Fraktion der FDP schon richtig erkannt, nur interpretiert sie das auf ihre eigene Art. Die Grundstücke, die einstmals der Bahn gehörten, wurden an Private verkauft. Das alte Bahnhofsgebäude wurde ebenfalls veräußert. Mittlerweile haben die Bahn und die Stadt Bremerhaven erhebliche Mittel investiert, um die Anlieger auch im Ortsteil Speckenbüttel vor den erheblichen Emissionen des Bahnverkehrs zu schützen: Millionen von Euro für Lärmschutzwände, 600 000 Euro hat die Stadt beigetragen. Das ist schon ein erhebliches Projekt, das dort bewerkstelligt wurde.
Der Neubau eines Bahnhofs in dem Wohngebiet hätte erhebliche Auswirkungen auf das Wohnumfeld der Anwohner. Dieses Thema ist zudem ein
Bremerhavener Thema und gehört unseres Erachtens in die Stadtverordnetenversammlung und nicht in die Bremische Bürgerschaft.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Fraktion der SPD lehnt den Antrag der Fraktion der FDP ab. Ich gehe aber noch auf weitere Details ein.
Bereits vor etlichen Wochen hat die Fraktion der SPD zu diesem Themenbereich – unabhängig von der Fraktion der FPD – bereits einen eigenen Antrag formuliert: Wir fordern mehr. Wie zu Zeiten der Dampfloks fahren heute immer noch alle Züge auf der Strecke zwischen unseren beiden Städten über zwei Gleise. Bremerhaven und Bremen sind seitdem aber von Kleinstädten zu Metropolen gewachsen, die Infrastruktur hat sich erheblich verändert und damit ist auch die Wirtschaftskraft erheblich gestiegen. Bremerhaven ist zudem das touristische Tor zur Nordsee und zunehmend in die ganze Welt geworden. Die Häfen gehören bekanntermaßen zu den umsatzstärksten im europäischen Raum, mit wachsenden Umschlagszahlen.
Vieles hat sich äußerst positiv verändert, aber die Schienenverbindung zwischen den beiden Städten ist gleichgeblieben. Regelmäßig nutzen tausende Menschen aus dem Großraum Bremen, Bremerhaven und aus dem niedersächsischen Umland die Bahnverbindung, um zu ihren Arbeitsplätzen zu gelangen – immer in der stillen Hoffnung mit pünktlich abfahrenden Zügen auch pünktlich am Arbeitsplatz erscheinen zu können. Die Attraktivität von tausenden Arbeitsplätzen ist stark abhängig vom Zugverkehr. Was die Pünktlichkeit und was die Zuverlässigkeit anbetrifft, stößt die Schienenverbindung zwischen unseren Städten allerdings immer häufiger an Grenzen. Während bundesweit im Jahr 2017 – ich nenne ein Beispiel – circa 94 Prozent der Züge im Nahverkehr pünktlich waren, sind es auf der Strecke Osnabrück – Bremen – Bremerhaven nur 86 Prozent. Das ist nicht länger hinnehmbar, meine Damen und Herren, da muss gegengesteuert werden.
Die Menschen müssen sich auf Fahrpläne der Bahnen verlassen können. Hier geht es um Arbeitsplätze, um Abmahnung und Kündigung von Arbeitnehmern wegen Arbeitsausfällen unserer Ar
beitnehmer, die auf die Bahnverbindung angewiesen sind. Es ist gut, dass die Bahn ständig die Gleise wartet. Das ist vorbildlich und dient der Sicherheit, keine Frage. Allerdings wird hier immer wieder deutlich, wenn ein Gleis ausfällt, selbst wenn kleine Reparaturmaßnahmen nur kurzzeitig durchgeführt werden müssen, hat das große Auswirkungen auf den gesamten Pendler- und auch Güterverkehr. Der Schienenverkehr bricht dann regelmäßig regelrecht zusammen.
Es kann nicht sein, dass sich immer mehr Menschen in das Auto setzen wegen der Ausfälle oder der Verspätungen des ÖPNV auf dieser Bahnstrecke. Eigentlich sind Züge und der gesamte ÖPNV – gerade in dieser Zeit – ökologisch und ökonomisch von allergrößter Bedeutung, um den zunehmenden Verkehr auf den Straßen zu reduzieren und so die Umwelt von Schadstoffen zu entlasten. Für ein drittes Gleis im am stärksten belasteten Abschnitt, zwischen Bremen-Burg und Oslebshausen, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bereits einen vordringlichen Bedarf anerkannt. Die Umsetzung muss nun unverzüglich in Angriff genommen werden. Auch ist es notwendig, die Strecke Bremen – Bremervörde – Rotenburg vollständig zu elektrifizieren, um auf der Gesamtstrecke Bremerhaven – Bremen eine Verringerung des Güterverkehrs zu erreichen, insbesondere auch das Durchfahren im Bremer Hauptbahnhof zu reduzieren und damit auch den Personenverkehr hier störungsärmer zu ermöglichen.
Es muss darauf gedrängt werden, dass ein störungsfreier und – ich betone noch einmal – pünktlicher Betrieb gewährleistet werden kann. Hierbei ist das Projekt Drittes Gleis zwischen Bremerhaven und Bremen über den Bundesverkehrswegeplan mit vorrangigem Bedarf anzumelden.
Wir werden die Columbuskaje in Bremerhaven zukunftsweisend für 80 Millionen Euro neu bauen, um dem zu erwartenden Wachstum der Kreuzfahrtbranche gerecht zu werden. Dies hat der Senat bereits beschlossen. Die Konzepte sind fertig.
Die Planungen und Vorbereitungen hierfür laufen. Das ist ein Kraftakt, denn im Jahr 2017 gab es ein Passagieraufkommen in Höhe von 165 000 und im Jahr 2019 müssen wir uns auf eine Steigerung auf 250 000 Passagiere einstellen. Eine durchgehende Anbindung des Columbus Cruise Centers an das
Bahnnetz ist dringend geboten. Dazu wäre es allerdings wichtig, die Elektrifizierung an dieser Strecke umzusetzen.
Bremen und Bremerhaven sind keine Provinzstädte, sondern attraktive Wirtschafts- und Tourismusstandorte. Deshalb ist die erneute Anbindung an das Fernverkehrsnetz eine dringliche Forderung der Fraktion der SPD. Es kann nicht sein, dass unsere Gäste in Hannover, Osnabrück, Oldenburg oder Bremen in einen Bummelzug einsteigen müssen, der an jedem kleinen Bahnhof hält.
Sehr geehrte Damen und Herren, wie gesagt, lehnen wir den Antrag der Fraktion der FDP ab. Ich bitte Sie, diesem weitergehenden Antrag der Fraktion der SPD zuzustimmen. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hinners! Beim Durchlesen des Antrags der CDU „Arbeit der Polizei gestalten und nicht lahmlegen!“ – das ist ja der Titel – hatte ich kurz das Gefühl eines Déjà-vus, um dann tatsächlich festzustellen, dass verschiedene Teile aus dem Antrag bereits Bestandteil anderer, bereits abgelehnter Anträge der CDU sind.
Liebe Damen und Herren der CDU, das haben Sie schon einmal besser gemacht!
Lassen Sie uns einmal Ihren Antrag durchgehen. Im ersten Teil des Antrags wird ein vermeintliches – ich sage „vermeintliches“ – Ziel der Grünen angesprochen, ein Quittungssystem für die Polizei, das sogenannte Racial Profiling, auch ethnisches Profiling, einzuführen. Sie verweisen auf einen Fachtag der Polizei zu diesem Thema, der im letz
ten Jahr stattgefunden hat. Ich selbst habe an diesem Fachtag teilgenommen und gehe einmal kurz auf das Thema ein.
In England hatte es vor einigen Jahren ganz massive Ausschreitungen gegeben, die Polizei hatte große Mühe, die Ordnung wiederherzustellen. Ganze Häuserblocks wurden niedergebrannt, Geschäfte wurden geplündert, und es kam zu vielen weiteren Straftaten. Das System geriet in England völlig aus den Fugen. Die Ursache für diese Ausschreitungen war ein Polizeieinsatz, eine Kontrolle in einem hauptsächlich von Farbigen bewohnten Stadtteil, bei dem ein schwarzer Mensch getötet worden ist.
Um nachträglich Transparenz zu schaffen und das Vertrauen in die Ordnung und die Polizei wiederherzustellen, wurde dort ein Quittungssystem bei Polizeikontrollen eingeführt, bei dem nicht nur der Kontrollierte, sondern auch der kontrollierende Polizeibeamte namentlich erfasst wird. Nach ähnlichen heftigen Ausschreitungen hat man dieses System zeitweise auch in Amsterdam, in den USA und an anderen Orten eingeführt. Es waren alles Ausschreitungen über viele Tage, die bürgerkriegsähnliche Züge hatten.
Das Quittungssystem wurde meiner Kenntnis nach anlassbezogen temporär eingeführt und wieder aufgehoben. In Bremen sind wir von solchen Zuständen weit entfernt, und klar ist auch, dass wir großes Vertrauen in die Bremer und die Bremerhavener Polizei haben. Unsere Beamtinnen und Beamten erhalten eine gute Ausbildung und werden auch gezielt für besondere Situationen geschult. Unsere Polizei weiß, was sie tut und was sie darf. Wir als SPD-Fraktion haben daran keine Zweifel.
In der Innendeputation war das Quittungssystem schon einmal ein Thema, zu dem wir uns als SPDFraktion gegenüber der Presse eindeutig positioniert haben. Ich wiederhole unsere Position hier aber auch noch einmal gern für alle zum Mitschreiben: Die SPD-Fraktion hält die Einführung eines Quittungssystems bei Polizeikontrollen für überflüssig. Wir lehnen es nach wie vor ab.
In Ihrem Antrag beschreiben Sie weiterhin eine Kennzeichnungspflicht der Bremer Polizistinnen
und Polizisten bei Großeinsätzen. Sie kritisieren hier die Nummer, die den Einsatzkräften vor ihrem Einsatz zugeteilt und auf dem Rücken angebracht wird. Die Kennzeichnung wurde Anfang 2014, also in der letzten Legislaturperiode, eingeführt und in das Polizeigesetz geschrieben. Die Diskussion ist hier schon etliche Male geführt worden, und das Thema ist als erledigt anzusehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt in Bremen und anderswo Einsätze, bei denen manchmal 1 000 Polizeibeamte und mehr aus Bremen und aus andern Ländern gemeinsam eingesetzt werden. Ich denke dabei an Großdemonstrationen oder an Hochsicherheitslagen bei Fußballspielen. Nun ist es so, dass Polizeibeamte in Uniform auftreten müssen. Bei diesen Einsätzen müssen zeitweise leider auch Helme zum Schutz der Gesundheit unserer Einsatzkräfte getragen werden. Damit sind einzelne Polizeibeamte nicht ohne Weiteres erkennbar, gerade dann, wenn es hitzig wird und alle unter Stress stehen.
Gerade in gefährlichen Situationen sollte jeder Polizeiführer wissen, wo sich seine Leute befinden, und genauso sollte jeder einzelne Polizeibeamte wissen, wo sich seine Einheit, wo sich seine Kollegen befinden. An den Rücken- und an den Frontkennungen auf den Jacken können sich jede Beamtin und jeder Beamter in heiklen Situationen einigermaßen orientieren.
Hier wird niemand stigmatisiert, wie Sie es in Ihrem Antrag schreiben, meine Damen und Herren von der CDU. Hier wird strategisch, sinnvoll und transparent ein sehr gefährlicher Job gemacht. Die SPD-Fraktion sieht auch in diesem Punkt Ihres Antrags keinen Handlungsbedarf.
Seit der Einführung der Kennzeichnung gab es keine nennenswerten Zwischenfälle. Es gibt auch keine großen Differenzen innerhalb der Polizei, auch Polizeipräsident Müller sieht die Kennzeichnungspflicht bei Großeinsätzen nicht kritisch, wie auf der letzten Personalversammlung kundgetan hat.
Der Personalrat lehnt naturgemäß diese Kennzeichnungspflicht ab. Ich habe in der letzten Woche mit einigen Mitgliedern des Personalrats gesprochen. Es gab keine große Kampfstimmung gegen die Kennzeichnungspflicht.
Den letzten Punkt Ihres Antrags könnten wir fast mittragen, dennoch sind wir als SPD-Fraktion davon überzeugt, dass die Polizistinnen und Polizisten sich im Rahmen von Konfliktfällen kooperativ zeigen. Das ist eine klare Sache. Daran hatten wir nie Zweifel, und die Vergangenheit hat gezeigt, dass es auch so ist. Polizisten haben ihre Pflichten zu erfüllen, aber sie haben selbstverständlich auch Rechte.
Sie schreiben in Ihrem Antrag, die Bürgerschaft sei ferner davon überzeugt, dass sich Bremer Polizisten kooperativ zeigen und in Konfliktfällen bei ihrer Identifizierung mithelfen. Sehr geehrte Damen und Herren der CDU, wenn Sie mit Konfliktfällen Strafanzeigen meinen, dann wird gegen Polizeibeamte genauso ermittelt wie gegen jeden anderen Bürger auch, und zwar von besonderen Ermittlern der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Die Bürgerschaft kann aber beim besten Willen niemanden zwingen, gegen sich selbst auszusagen. Dieser Satz ist daher völlig überflüssig.
Polizeibeamte kennen und erfüllen ihre Pflichten, Polizeibeamte haben aber auch Rechte. Diese Rechte werden wir hier nicht verbal beschneiden.
Der Antrag ist insgesamt nicht nur von den Themen her überholt, sondern an verschiedenen Stellen auch falsch. Er ist handwerklich nicht besonders gut gemacht. Wenn ich an Ihrer Stelle gewesen wäre, dann hätte ich ihn heute zurückgezogen.
Die SPD-Fraktion lehnt den Antrag insgesamt ab. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Thema lautet „Kriminelle Clans in Bremen“. Alle Jahre wieder wird das Thema von den Oppositionsparteien in die Bürgerschaft getragen.
Ich finde es richtig, dieses Thema immer wieder aufzugreifen.
Das Thema ist zwar überhaupt nicht neu, aber auch hier gibt es Entwicklungen, die man durchaus immer wieder kritisch hinterfragen muss.
Ich bedanke mich ausdrücklich bei den Mitarbeitern des Senats für die ausführliche Beantwortung der Fragen in der Großen Anfrage. Ich sehe es nicht so wie einige, dass die Fragen nicht gut beantwortet sind, ich finde, sie sind sehr präzise beantwortet worden. Es wird sehr deutlich, wie problematisch der gesamte Bereich ist.
Kriminelle Clans in Bremen - und auch Bremerhaven sei hier erwähnt - sind ein ganz spezielles Themengebiet mit Problemen, die nicht nur im Land Bremen, sondern weit darüber hinaus bestehen. Kriminelle Clans haben sich weltweit etabliert. Ich erinnere an die Mafia und diverse andere Gruppen, die ihr kriminelles Handwerk teilweise seit Hunderten von Jahren betreiben, aber auch kleine Organisationen, Rockergruppen oder eben Familienclans bereiten der Polizei in Deutschland und anderswo große Sorgen.
Die Grenzen zwischen einfacher Kriminalität und organisierter Kriminalität oder Bandenkriminalität sind sehr fließend. Dass einige dieser Clans, dieser Großfamilien, die mit vielen kriminellen Mitgliedern ähnliche Strukturen aufweisen, sich ausgerechnet in Bremen in so großer Anzahl festgesetzt haben, stellt nicht nur die Polizei vor große Herausforderungen, sondern auch das Zusammenleben aller Menschen in den Stadtteilen.
Nicht alle Mitglieder dieser Clans sind kriminell, aber die Zahlen, die uns der Senat hier vorgelegt hat, sind erschreckend hoch. Pauschalisieren darf man hier nicht, aber mindestens 1 316 Straftaten innerhalb weniger Jahre - wahrscheinlich sind es sogar mehr - allein aus einer Gruppe heraus sind keine Einzelfälle, meine Damen und Herren.
Fatal sind die Strukturen dieser Clans, die in parallelen Rechtsstrukturen innerhalb ihrer Ge
meinde leben, in Strukturen, die teilweise im völligen Widerspruch zu unseren Gesetzen stehen. Diese Gruppen versuchen, ihre Ziele konsequent und mitunter mit brachialer Gewalt umzusetzen. Das gelingt leider sehr oft, viel zu oft.
Das muss weiter konsequent und mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft werden, und zwar ohne Wenn und Aber.
Unsere Polizeien in Bremen und Bremerhaven sind schlagkräftig. Sie sind erfolgreich, diese Kriminalität zu bekämpfen. Die Penetranz dieser Straftäter erschwert die Arbeit, insbesondere der Polizei und der Staatsanwaltschaft, eigentlich aller Behörden, die mit diesen Menschen zu tun haben. Ich beziehe mich hier auf die Antworten des Senats, also auf Fakten. Bei mittlerweile 3 500 Familienmitgliedern allein in der Gruppe der Mhallamiye sind untergetauchte Straftäter nicht nur schwer zu ermitteln, sondern auch schwer auffindbar. Der Ermittlungsaufwand ist in diesem Bereich ungeheuer hoch und durch die besonderen Barrieren Kultur und Sprache weitaus schwieriger, als in anderen Bereichen der Ermittlungsarbeit.
Das sind Hürden, aber diese Hürden und Barrikaden werden von der Polizei konsequent und mit voller Wucht mit den zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln eingerissen, meine Damen und Herren!
Hier darf nicht nachgelassen werden. Ein ständiger Ermittlungs- und Kontrolldruck ist gegen kriminelle Gruppen und gegen alle Straftäter unerlässlich. Als SPD-Fraktion stehen wir hier voll hinter der schwierigen Arbeit der Polizei, und wir stehen hier auch für eine konsequente Strafverfolgung.
Über die Informationssammelstelle ISTEC werden länderübergreifend Informationen über ethnische Clans gesammelt und ausgetauscht, um geeignete Ansätze zur Kriminalitätsbekämpfung zu entwickeln. Gerade auch organisierte Kriminalität existiert deutschlandweit, weltweit, hier gibt es keine Grenzen. Dieses EDV-Informationsnetz ist wichtig und wird selbstverständlich ständig erweitert und verbessert.
In der Großen Anfrage wird hier insbesondere nach dem Trickbetrug und nach den Zuständigkeiten gefragt. In der Antwort des Senats wird sehr deutlich beschrieben, wie bei rechtlich belasteten Hinweisen über überörtlich agierende
Landtag 3682 48. Sitzung/24.08.17
Täter in Abstimmung mit den zuständigen Staatsanwaltschaften länderübergreifende Verfahren zusammengeführt und bearbeitet werden. Das gilt aber nicht nur für Trickbetrügereien, sondern das gilt für alle auffälligen Delikte. Dass sogenannte Trickbetrugsdelikte statistisch nicht besonders erfasst werden, sondern unter den allgemeinen Betrugsdelikten bearbeitet werden, stellt sicher in der Polizeiarbeit selbst kein Problem dar, aber bei der möglichen Häufung zumindest der Wahrnehmung dieser speziellen Delikte könnte ich mir eine Veränderung in der EDVErfassung zukünftig gut vorstellen.
Ein weiteres Phänomen stellen in den letzten Jahren immer wieder Rockergruppen in Bremen und Bremerhaven dar. In der Seestadt haben sich immer wieder einmal kleine Gruppen zusammengeschlossen und auch wieder aufgelöst. Die Szene in Bremerhaven ist durch die gute Polizeiaufklärung überschaubar und relativ unauffällig. Es gibt aber auch hier Tendenzen zur Gewalt, und es gibt Kontakte zu anderen Gruppen im Umland und auch nach Bremen.
Während sich diese Gruppen in Bremerhaven aber relativ ruhig verhalten, gaben Gruppen in der Stadt Bremen immer wieder Anlass zum polizeilichen Einschreiten. Das anlassbezogene konsequente Einschreiten der Polizei und auch das konsequente Durchsetzen von politischen Beschlüssen hat in dieser sehr speziellen Szene aber deutliche Zeichen gesetzt.
Es wurden Klubs aufgelöst, und die Rockerszene hat sich immer wieder zersplittert. Alle Maßnahmen der Sicherheitskräfte in unserem Land, aber auch einfache Dinge, wie das Verbot des Tragens von Kutten in der Öffentlichkeit, scheinen die Zugehörigkeiten zu den Klubs zumindest unattraktiver gemacht zu haben. Hier leisten die Polizeiführer und auch der Senator immer wieder hervorragende Arbeit.
Ich komme zum Schluss. Wenn viele der Unterstützer dieser Szene auch als Mitläufer angesehen werden, ist das Gewaltpotenzial aus diesen Gruppen nicht zu unterschätzen. Selbst wenn zeitweise Ruhe in der Szene herrscht, wird es immer Leute geben, die in dieser Szene aktiv sind. Diese Leute agieren in Deliktfeldern wie im Rotlicht- und im Drogenmilieu sowie in anderen Milieus. Eine Rockerszene wird es in Großstädten wohl immer geben. Es wäre eine Illusion zu glauben, man könnte dieses Phänomen einfach einmal ebenso beseitigen.
Wir als SPD-Fraktion stehen hier ganz eng an der Seite des Senators, und ich hoffe, alle hier im Raum stehen ganz eng an der Seite der Polizei in Bremerhaven und in Bremen, wenn es darum geht, die Etablierung dieser kriminellen Strukturen zu verhindern.
Hier unterstützen wir ausdrücklich die Null-Toleranz-Strategie, damit Straftaten bereits im Anfangsstadium verhindert werden können. - Ich danke Ihnen!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Gerichte sollen künftig bei der Verurteilung aller Straftaten ein Fahrverbot verhängen können. Die Bundesregierung hat die entsprechenden Gesetzesänderungen dafür auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze verabschiedet.
Wie alles andere auch, müssen unsere Gesetze – auch die Strafgesetze – hin und wieder der Zeit angepasst werden. Das wissen wir alle. Wertvorstellungen und teilweise auch die Mentalität der Menschen haben sich verändert. Wenn man von Strafe spricht, wird dies von vielen Straftätern heute mitunter leider belächelt. Die Richter haben zur Sanktion von Straftaten zwar eine bestimmte Palette an Möglichkeiten, das deutsche Strafrecht ist aber bislang etwas undifferenziert. Momentan wählen Richter je nach Möglichkeit und Rahmensetzung in der Regel zwischen den zwei Strafarten Geldstrafe und Freiheitsstrafe. Letztere wird gerade bei Ersttätern je nach Delikt häufig auf Bewährung ausgesetzt.
Eine Freiheitsstrafe scheint in den meisten Fällen jedoch zu hoch gegriffen, weil sie sogleich berufliche Existenzen der Täter bedroht oder aus anderen Gründen unangemessen sein kann. Doch wird sie zur Bewährung ausgesetzt, spürt der Delinquent wiederum kaum Konsequenzen.
Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. Dabei findet die wirtschaftliche Lage des Angeklagten immer Berücksichtigung. Bei vielen Angeklagten ist es allerdings überaus schwierig, das tatsächliche reale Monatseinkommen nachzuweisen, zum Beispiel bei Selbstständigen, aber auch bei Intensivtätern, die ihren Lebensunterhalt aus undurchsichtigen Quellen beziehen. Es besteht die Gefahr, dass die Geldstrafe, die eigentlich empfindlich wirken soll, zur Farce wird. Sie ist in vielen Fällen schnell bezahlt, und eine Bewährungsstrafe ist schnell im Hinterkopf verschwunden und vergessen.
Ein Führerscheinentzug wirkt länger und präsenter. Gerichte können durch eine Neuerung im Strafrecht ein Fahrverbot als Hauptstrafe auch bei anderen Straftaten wie Raub oder Körperverletzung verhängen, also bei solchen Straftaten, die eigentlich keinen Bezug zum Fahren eines Fahrzeugs haben. Die Öffnung des Fahrverbots als Sanktion auf alle Straftaten erweitert die Möglichkeit strafrechtlicher Sanktionen. Dadurch geben wir den Strafgerichten ein zusätzliches Mittel an die Hand, um zielgenau, spürbar und schuldangemessen, aber auch erzieherisch auf den Täter einzuwirken.
Die Zahlung einer Geldstrafe ist für viele lediglich ein lästiges Übel. Mehr nicht! Auf das Auto verzichten möchte in unserer heutigen Zeit und in unserer heutigen Gesellschaft hingegen kaum jemand.
Bei der Vollstreckung von Haftbefehlen habe ich in beruflicher Hinsicht schon oft erlebt, dass verurteilte Mehrfachstraftäter – zum Beispiel aus dem Rotlichtmilieu –, die wir einfangen müssen, ohne große Mühen auch große Geldstrafen locker bezahlen können. Über eine Freiheitsstrafe, von der man sich freikaufen kann und die vielleicht sogar von Oma und Opa bezahlt wird, lächeln viele Verurteilte nur müde. Das gilt selbstverständlich nicht für alle. Pauschalisieren darf man hier ganz bestimmt nicht.
Ziel des Gesetzes soll es, wie bereits gesagt, sein, Gerichten die Möglichkeit zu geben, individuell auf Täter einzuwirken. Der sinnvolle Einsatz des Fahrverbots oder gar eines Entzugs der Fahrerlaubnis liegt damit beim Gericht. Seit Jahrzehnten wird diskutiert, ob die Entziehung der Fahrerlaubnis auch bei anderen Straftaten eingesetzt werden sollte. Das Fahrverbot soll jetzt als Ergänzung zu den übrigen Sanktionen in den Fällen zur Anwendung kommen, in denen eine Geldstrafe allein bei dem Verurteilten womöglich keinen hinreichenden Eindruck hinterlässt, das Verhängen einer Freiheitsstrafe aber eine zu einschneidende Sanktion ist.
Wir haben großes Vertrauen in unser Rechtssystem und in die Richterschaft. Es gibt überhaupt keinen Grund, durch Anträge, wie sie hier von der FDP eingebracht werden, Misstrauen gegen den Gesetzgeber oder die Gerichte aufzubauen.
Eine persönliche Anmerkung von mir dazu: Derjenige, der im Alltagsleben immer wieder durch charakterliche Mängel auffällt und straffällig wird, muss sich von der Gesellschaft auch gefallen lassen, dass alles, was ihn betrifft – auch seine Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs – nicht nur hinterfragt werden kann, sondern auch sanktioniert wird.
Sie konstruieren hier im Antrag den Fall, ein Verurteilter mit einem großen Vermögen kann sich einen Chauffeur leisten, während jemand ohne Vermögen dies nicht vermag. Das kann ich nun wirklich nicht als Grund anerkennen, um ein gutes Gesetz abzulehnen.
Ähnlich wie bei der Geldstrafe kann die Richterin oder der Richter auch hier feinjustieren. Kritikern, die behaupten, dass hier eine Ungerechtigkeit in der Belastung entsteht, kann man entgegenhalten, dass das auch bei anderen Strafen der Fall sein kann. In dem Gesetz der Großen Koalition auf Bundesebene geht es nicht um Täterschutz, sondern um Sanktionen gegen Täter, deren Schuld festgestellt wurde. Es geht darum, die Gesellschaft vor Tätern zu schützen, und darum, die Täter einer gerechten Strafe zuzuführen, die diese wirklich spüren. Bei jeder Strafe sollte auch ein Lerneffekt einsetzen.
Die SPD-Fraktion hält die Initiative der Großen Koalition unter Federführung des Justizministers Maas für vernünftig und sinnvoll. Deshalb lehnen wir den Antrag der FDP ab. – Danke!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank für Ihren Beitrag, Frau Schnittker! Als Politiker haben wir eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber unseren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Mit großer Besorgnis müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die Gewalt gegen diese Einsatzkräfte immer mehr zunimmt. Das ist ein verdammt ernstes Thema, meine Damen und Herren. Mehr als 60 000 Polizisten werden jedes Jahr Opfer von Gewalttaten. Das ist eine Zunahme von über 30 Prozent in den letzten zehn Jahren. Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte haben einen besonders schwierigen und gefährlichen Job zu machen und benötigen deshalb ganz besondere Unterstützung und besonders gute Einsatzmittel. Als SPD-Fraktion ist es uns wichtig, dass die Ausrüstung unserer Einsatzkräfte immer wieder modernisiert und immer wieder der Zeit angepasst wird.
Ich möchte noch einmal sagen, wir haben nicht nur die Pistole als Deeskalationswaffe, wie Sie gesagt haben. Es gibt noch andere Sachen. Schauen wir uns zwei Einsatzmittel der Polizei an, die selbstverständlich nur
in einem ganz engen Rahmen und mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingesetzt werden dürfen. Es gibt den Schlagstock, der, wenn er eingesetzt wird, grundsätzlich beim tatverdächtigen Störer immer zu Verletzungen führen kann. Da man bei einem körperlichen Einsatz, etwa bei einem heftigen Widerstand, selten in der Lage ist, den Verlauf zu steuern, kann der Einsatz des Schlagstockes zu wirklich schweren Verletzungen führen. Dann verfügt die Polizei über das Reizstoffsprühgerät. Das ist sehr effektiv, hat aber den Nachteil, dass sich der Inhalt, auch wenn das Gerät zielgenau eingesetzt wird, in der Luft quasi in einer Wolke verteilt und auch bei den Beamten und bei unbeteiligten Personen heftige Augenreizungen hervorrufen kann. In geschlossenen Räumen ist der Einsatz deshalb allein von den Auswirkungen her kaum möglich.
Die nächste Stufe ist die Schusswaffe, deren Gefährlichkeit ich Ihnen hier wohl nicht beschreiben muss und deren Einsatz immer lebensgefährlich sein kann. Zwischen dem Schlagstock, dem Pfefferspray und der Pistole klafft eine riesige Lücke. Der Einsatz der Schusswaffe darf nur das letzte Mittel sein und kann und darf nur erfolgen, wenn andere Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges erfolglos angewendet worden sind, aber offensichtlich keinen Erfolg versprechen.
Im Falle einer äußersten Eskalation bleibt den Beamtinnen und Beamten tatsächlich nur der Schusswaffengebrauch zum Eigen- und Fremdschutz. Leider lässt sich eine Eskalation nicht immer schon beim Eintreffen der Kräfte am Einsatzort abschätzen. Eine harmlose Ruhestörung oder eine Familienstreitigkeit können schnell ausarten. Spezielle Einsatzkräfte werden in der Kürze der Zeit nicht unbedingt hinzugerufen werden können. In Bremerhaven oder Bremen-Nord zwei Stunden auf das SEK zu warten, ist in der Praxis in vielen Fällen einfach nicht möglich.
Der Taser, über den wir hier sprechen, ist sicher keine Wunderwaffe. Er ist aber ein geeignetes Gerät, um das Leben und die Gesundheit unserer Einsatzkräfte, insbesondere aber auch des polizeilichen Gegenübers zu schützen.
Der Taser ist ein Gerät, das im Einsatz nur geringe Risiken birgt. Der Vergleich mit den USA hinkt gewaltig. Dort gibt es ganz andere Voraussetzungen, als wir sie hier haben. Dieses Gerät schließt die Lücke zwischen dem Schlagstock, dem Pfefferspray und der Schusswaffe und soll nur dann zum Einsatz kommen, wenn ansonsten die weitaus gefährlichere Schusswaffe verwendet werden würde. Als verantwortungsvolle Politiker müssen wir alle dafür sorgen, dass der Gebrauch der gefährlichen und oft tödlichen Schusswaffe und selbst die Androhung des Gebrauchs der Schusswaffe so selten wir möglich vorkommen.
Die Distanz-Elektroimpulswaffe ist keine neue Erfindung und gehört in etlichen Staaten wie Öster
reich – Sie haben es schon gesagt –, der Schweiz und auch in vielen Bundesländern in Deutschland bereits zur erfolgreichen Standardausrüstung der Polizei. Streifenpolizistinnen und -polizisten in Bremen und Bremerhaven sind damit nicht ausgestattet. Im Februar dieses Jahres hat die SPD-Fraktion einen Antrag entworfen, den Senat aufzufordern, ein Konzept für einen probeweisen Einsatz von sogenannten Tasern im Einsatzdienst der Polizei in Bremen und Bremerhaven zu entwickeln. Danach sollte ein wissenschaftlich begleiteter Probelauf in Bremen beginnen. Irgendwie fand diese Ideenskizze, dieser Entwurf den Weg in die Presselandschaft und stieß dabei auf ein riesiges, positives Medienecho. Persönlich freue ich mich, dass die CDU unseren Entwurf gut findet und fast eins zu eins übernommen und sogar einen Antrag formuliert hat.
Es gibt allerdings zwei Gründe, warum wir als SPDFraktion diesen Antrag der CDU ablehnen.
Ja! Der erste Punkt ist, unser Koalitionspartner wollte unseren Entwurf nicht mittragen und lehnt einen Probelauf in Bremen ab. Das ist Demokratie. Wir haben das diskutiert. Das ist die eine Sache.
Der zweite und wesentliche Punkt ist folgender: Als Bremerhavener Abgeordnete pflege ich selbstverständlich Transparenz zur SPD-Fraktion der Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven. Hier war das Interesse an der Idee und dem Entwurf der SPDBürgerschaftsfraktion so groß, dass man dort selbst einen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung einbringen wird. Die Koalitionäre in Bremerhaven und andere Parteien – die Ortspolizeibehörde, die GdP und der Personalrat – haben sich schon öffentlich für einen Probelauf ausgesprochen. Nun wird eine Testphase in Bremerhaven stattfinden.
Zwei Testphasen in einem Bundesland halten wir für nicht zielführend. Die Testergebnisse aus der Seestadt werden aber sicher in einem umfassenden Evaluationsbericht zum Umgang, den Erfolgen und den Risiken beim Einsatz von Distanzimpulsgeräten dem Senat und damit der Bremer Polizei zur Verfügung gestellt werden, wie es die CDU in ihrem Antrag fordert. Ich bin sicher, dass es zwischen den Polizeien Bremen und Bremerhavens auch in diesem Punkt eine gute Kooperation geben wird.
Ich bedanke mich!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Es geht um die Große Anfrage „Werden straffällige Ausländer konsequent zurückgeführt?“ Die Große Anfrage der FDP enthält einen riesigen Fragenkatalog. Die gestellten Fragen in diesem Papier haben wir alle schon einmal gestellt, und die Antworten haben wir alle schon zum x-ten Mal gehört, in den Deputationen und auch im Parlament.
Man hat das Gefühl, als würden hier einige Abgeordnete verschiedener Parteien untereinander abschreiben, um Dinge, die sie eigentlich schon lange wissen, neu zu erfinden. Dabei bekommen die Fragen lediglich andere Farben. Die düsteren Farben hatten wir schon, heute sind die Fragen gelb gefärbt. Ja, man kann das Thema „Rückführung von straffälligen Ausländern“ immer wieder auf die Tagesordnung setzen, und die Vertreter des Senats können die Antworten dazu immer wiederholen. Dadurch werden die Arbeitsabläufe aber nicht beschleunigt, und es ändert sich auch nichts an der Situation. Trotzdem ist das Thema der Rückführung von straffälligen Ausländern selbstverständlich ein wichtiges und wird deshalb vom Senat und der Fraktion mit ganz besonderer Priorität behandelt.
Ausländer, die kein Aufenthaltsrecht bei uns haben, sind zur Ausreise verpflichtet. Wir haben ganz klare
Gesetze und Verordnungen, die dies regeln. Wenn Duldungsgründe vorliegen, wird hier ganz besonders geprüft. Grundsätzlich aber gilt: Wer ausreisepflichtig ist, hat das Land zu verlassen – klare Sache! Für die SPD-Fraktion sind diese Regelungen eindeutig und klar definiert. Wer in unserem Land nicht bleiben darf, hat dieses Land zu verlassen.
Die Überschrift der Großen Anfrage lautet: Werden ausländische Straftäter konsequent zurückgeführt? Sie haben eben von Ausländern und Migranten und allem anderen gesprochen. Wir sprechen aber in Ihrer Großen Anfrage von ausländischen Straftätern. Sie haben da etwas durcheinandergebracht. Diese Frage kann man für das Land Bremen ganz klar und unmissverständlich mit Ja beantworten, und das gilt für beide Städte gleichermaßen.
Als SPD-Fraktion werden wir die zuständigen Verwaltungen im Land Bremen weiterhin unterstützen. Für uns ist wichtig, dass alle Rückführungen, Ausweisungen und Abschiebungen mit Augenmaß durchgeführt werden. Selbstverständlich muss der Rechtsstaat hier aber auch deutlich zeigen, dass er es ernst meint, und im Einzelfall mit Zwang reagieren. Abschiebungen und Ausweisungen nach der Dampfhammermethode, willkürlich und ohne Prüfung von Verfahren, wie es derzeit andere, neu gewählte Regierungen in anderen Ländern machen, wird es mit der SPD-Fraktion allerdings nicht geben.
Bei eingeleiteten Strafverfahren gegenüber Ausländern ist die Staatsanwaltschaft sogar verpflichtet, die zuständigen Ausländerbehörden zu unterrichten. Das findet auch statt. Die Ausländerbehörden prüfen dann zusammen mit der Staatsanwaltschaft, ob zum Beispiel eine Ausweisung erfolgen kann.
Das gilt übrigens für alle Ausländer, die kein Bleiberecht haben. Die Rückführungen werden allesamt im rechtlichen Rahmen und nach Möglichkeiten, die unsere Verwaltungseinheiten haben, durchgesetzt, und zwar konsequent. Ein übergeordneter Koordinierungsstab beim Senator für Inneres erarbeitet Lösungsansätze und legt Prioritäten fest. Polizei und Ausländerbehörde sammeln alle Informationen zusammen und stimmen ihre Maßnahmen ab. Das Ziel dieser Maßnahmen ist neben der strafrechtlichen Belangung der Täter eine möglichst schnelle Abschiebung von Tätern mit ausländischer Staatsbürgerschaft.
Abschiebungshindernisse, die nur deswegen existent sind, weil es Probleme der Kooperation mit den Herkunftsländern gibt, müssen so schnell wie möglich
bearbeitet und ausgeräumt werden. Wenn es dafür neuer gesetzlicher Regelungen bedarf, dann muss man auf Bundesebene endlich nachbessern. Es kann nicht sein, dass ausländische Straftäter nicht das Land verlassen können, weil ihre Identitäten nicht geklärt werden können. Es kann doch nicht sein, dass ausländische Straftäter wegen fehlender Pässe nicht ausgewiesen werden können. Die Herkunftsländer dieser Menschen sind an erster Stelle für ihre Bürger selbst verantwortlich. Es kann doch nicht sein, dass minderjährige Straftäter, deren Identitäten feststehen, nicht rückgeführt werden können, weil in den Herkunftsländern eine Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden verweigert wird.
Ein vernünftiges, gut durchdachtes Rücknahmeabkommen, gerade mit den Maghreb-Staaten, aber auch mit anderen Ländern ist deshalb längst überfällig. Wir erwarten vom Innenminister und von der Bundeskanzlerin mehr persönlichen Einsatz, und wenn es nicht anders geht, auch politischen Druck auf diese Regierungen. Die Bundesländer können ihre Aufgaben in vielen Fällen nur wahrnehmen, wenn der Bund hier die längst überfälligen Voraussetzungen schafft. Auf dieser Ebene muss endlich gehandelt werden.
Dass Frau Merkel dies jetzt beabsichtigt, ist zwar anerkennenswert, kommt aber reichlich spät. Die politisch Verantwortlichen haben viel zu lange gewartet. Leider scheint auch der Besuch aus Tunesien gestern bei der Bundeskanzlerin nicht besonders erfolgreich gewesen zu sein.
In den Medien haben wir gestern eine ausgebrannte, völlig überforderte Bundeskanzlerin sehen müssen. Positive Ergebnisse wurden nicht präsentiert.
Mittlerweile hat aber Marokko sehr zögernd und sehr verhalten eine Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden angekündigt. Hier liegt die Betonung aber auch auf „sehr verhalten“.
Zum Schluss! Bremen ist gut aufgestellt, sehr zielstrebig dabei, geschriebenes Recht durchzusetzen.
Besonders loben möchte ich in diesem Zusammenhang noch einmal die Strategie der freiwilligen Ausreise von abgelehnten Asylbewerbern.
Hier handelt Bremen außerordentlich erfolgreich und vorbildlich, Herr Hinners. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Als ich in der Mitte des letzten Jahres in den Medien die Berichterstattung verfolgte und die Frage hörte: „Kann die Bundeswehr im Inneren eingesetzt werden?“, war meine erste Reaktion dicht bei der FDP und auch dicht bei den LINKEN. Für mich war im ersten Moment völlig klar, dass das keiner will. Ich bin froh, dass die SPD in dieser Frage eine ganz klare Haltung hat. Es ist im Grundgesetz ganz klar und in ganz engen Grenzen definiert, wann die Bundeswehr eingesetzt werden darf und wann nicht. Eine Grundgesetzänderung wird es dazu mit der SPD nicht geben. Das ist aus unserer Sicht auch nicht erforderlich.
Das Grundgesetz regelt alles ganz genau, Vorredner haben das auch schon gesagt. Katastrophenhilfe bei besonders schweren Unglücksfällen, Wiederherstel lung der Sicherheit und Ordnung, wenn die Polizei dazu nicht mehr in der Lage ist, Katastrophenhilfe bei einem Terroranschlag, zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand der freiheitlich-demokrati schen Grundordnung, des Bundes oder eines Landes sind einige Stichworte dazu. Solch ein Thema muss man erst einmal sacken lassen und sich informieren, bevor man Argumente nach außen vertritt. Ich halte nichts von populistischer Ablehnung ohne Sachver stand. Die Große Anfrage der FDP ist aber durchaus geeignet, negativen Populismus zu verbreiten. Allein die Überschrift: „Aktionismus und Panikmache“ lässt keinen Raum für eine sachliche Diskussion.
Wann und wo die Bundeswehr eingesetzt werden kann, ist, wie schon gesagt, klar im Grundgesetz
festgeschrieben und durch die obersten Gerichte beurteilt worden, aber klar ist auch, dass hier Behör den des Bundes und der Länder in ganz bestimmten Fällen um Amtshilfe ersuchen können. Natürlich wäre es mir lieber, wenn wir auf der Welt keine Verteidi gungsarmeen und auch keine Polizeien bräuchten, aber wir leben nun einmal in einer realen Welt mit realen Bedrohungen. Diese Bedrohungen haben sich in unserer globalisierten Gesellschaft in den letzten Jahren völlig verändert. Wir brauchen dabei gar nicht nach Amerika, in den Nahen Osten, nach Frankreich oder Belgien zu schauen. Auch bei uns müssen die Polizeien auf größere Lagen, seien es Naturkatast rophen oder Katastrophen durch den Terrorismus, zumindest vorbereitet sein.
Was ich immer wieder schade finde, auch hier in dieser Großen Anfrage – der Vorredner hat es auch schon gesagt –, ist die Dämonisierung der Bundes wehr. Allein die Überschrift der Großen Anfrage geht schon wieder in diese Richtung. Aktionismus und Panikmache, dabei arbeiten diese Menschen bei der Bundeswehr – ob Soldat oder Angestellte ohne Uniform – für uns, für unsere Sicherheit. Das wird schnell vergessen, meine Damen und Herren.
Die FDP stellt Fragen und beantwortet sich diese in der Großen Anfrage teilweise selbst – Zitat:
„Weitere Krisenmanagementübungen in einem an deren Format sind weitgehend überflüssig.“
Woher wissen Sie das, meine Damen und Herren? Ich sage es noch einmal: Diese Menschen, Freunde und unsere Nachbarn und Verwandten, diese Men schen in der Bundeswehr arbeiten für uns und nicht gegen uns. In 2015 unterstützten fast 1 000 Soldaten in Deutschland die Behörden bei der Unterbringung, Registrierung und Versorgung von Flüchtlingen. Auch die vielen Einsätze der Bundeswehr, ganz besonders auch der Sanitäter bei Katastrophen, sollte man an dieser Stelle einmal lobend erwähnen.
Auch in Bremen hat die Bundeswehr zeitweise als Leiter eines Lagezentrums massiv bei der Bewältigung ankommender Flüchtlinge geholfen. Dafür möchte ich mich hier auch im Namen der SPD-Bürgerschafts fraktion noch einmal ganz herzlich bedanken.
Ich erinnere an 1962, an die Hochwasserkatastrophe in Hamburg, wo Helmut Schmidt auf dem kleinen Dienstweg Einheiten der Bundeswehr und sogar Streitkräfte anderer Nationen mobilisieren konnte und damit die Hansestadt Hamburg vor noch gewaltige ren Schäden gerettet hat. Oder 1978 hier in Bremen
und Niedersachsen, wo die Bundeswehr mit hohem Personaleinsatz und sogar mit schwerem Räumgerät unterwegs war. Ich erinnere mich daran, dass ich damals vom Dienst in der Bereitschaftspolizei nach Hause gefahren bin und ein Panzerfahrzeug vor uns die Straße, die alte B 6, von den Schneemassen räumte und wie eingeschneite Dörfer aus der Luft versorgt wurden. Ich erinnere an das Oderbruch oder an die Terrorlage, an den Amoklauf in München, als 100 Feldjäger vorsorglich in Alarmbereitschaft versetzt wurden. Ich könnte noch lange Weiteres aufzählen.
Die Zeiten haben sich verändert und das Bundes verfassungsgericht hat 2012 sogar den Einsatz der Bundeswehr im Inland bei großangelegten Terror angriffen unter selbstverständlich ganz strengen Auflagen erlaubt. Hier hat das Gericht noch einmal ganz ausdrücklich klargestellt, dass bei einer ganz besonderen Terrorlage Soldaten zur Unterstützung von Polizisten auch im Inland von den Ländern ange fordert werden können. Wir als SPD hoffen selbstver ständlich, dass dieser Ernstfall niemals eintritt, und wir werden immer darauf drängen und dafür sorgen, dass die Polizei auch für außerordentliche Fälle gut ausgerüstet und auch gut geschult ist.
Wir stellen aktuell große Geldsummen aus dem Haus halt bereit, um unsere Polizei auch für die Terroris musbekämpfung mit besonderen Schutzwesten und besseren Maschinenpistolen zusätzlich auszurüsten. Auch soll ein gepanzertes Sonderfahrzeug angeschafft werden. Übergangsweise hat die Bundeswehr in Amtshilfe den Polizeien beider Städte Schutzwesten der Klasse 4 ausgeliehen. Es findet also bereits eine gute Zusammenarbeit zwischen der Polizei und der Bundeswehr im rechtlich zulässigen Rahmen statt. Völlig klar ist auch, dass unsere Polizei immer wieder, wie auch in der Vergangenheit, an länderübergrei fenden Krisenübungen teilnehmen wird.
Die gute Zusammenarbeit mit allen zur Verfügung stehenden Institutionen, die mit dem Schutz der Be völkerung und der Katastrophenhilfe betraut sind, ist doch eine Selbstverständlichkeit. Wer verantwortungs voll arbeiten will, muss wissen, welche Ressourcen andere Institutionen haben und wie die Arbeitsläufe dort organisiert sind. Das ist doch völlig klar, und die LÜKEX-Übung 2018 wird übrigens auch weiterhin von Bremen unterstützt. Es ist aber auch völlig klar, dass ein kleiner Stadtstaat wie Bremen, wenn man sich eine große Terrorlage vorstellt, genau wie alle anderen Länder und Städte mit den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ganz schnell an Gren zen stoßen kann. Können uns andere Bundesländer überhaupt unterstützen, wenn sie selbst ihre eigenen Maßnahmen treffen müssen, wenn also zum Beispiel Niedersachsen oder Hamburg selbst betroffen sind? Die Bundeswehr mit ihrem Sanitätspersonal, ihren Pionierkräften, ihrem Fachpersonal für Delaborie
rung, mit ihrem gewaltigen Fahrzeugpark – dabei auch gepanzerte Fahrzeuge, die zum Transport für hilflose Menschen aus Gefahrenzonen eingesetzt werden können – und vielem anderem mehr kann ein wichtiger Partner auch in terroristischen Lagen sein. Und einmal ganz ehrlich, meine Herren von der FDP: Ihre Frage 15 – ich zitiere aus Ihrer Frage –:
„Wird nicht gegebenenfalls durch die öffentliche, demonstrative Hervorhebung der Bundeswehr … dem Terrorismus unbewusst zugespielt …?“
Also, die Polizei und der Senat, so habe ich es jedenfalls wahrgenommen, haben kein großes Interesse, ihre Übung zu einer Terrorlage öffentlich darzustellen, zumal eine Stabsrahmenübung im nichtöffentlichen Raum durchgeführt werden soll. Es wird nichts un nötig verheimlicht, aber sicher auch nicht in Einzel heiten vorgestellt. Das wäre völlig kontraproduktiv. Öffentlichkeit stellen Sie, sehr geehrte Damen und Herren der FDP, mit dieser Großen Anfrage her. Ich denke, bei dieser Großen Anfrage stehen Sie sich mit dieser und mit anderen Fragen irgendwie selbst im Weg. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe mich auch sehr über diesen Antrag gewundert, weil dieser Antrag teilweise ja schon uraltes Abgearbeitetes enthält. In Ihren Aus führungen haben Sie es so dargestellt, als wenn die Polizei völlig untätig ist. So ist das nicht, ich sehe das anders! Auf einige wichtige Punkte möchte ich hier eingehen.
Ein gewichtiger Schwerpunkt der Polizeiarbeit ist die Bekämpfung der Wohnungseinbruchskriminalität.
Dieses hoch sensible Deliktfeld befindet sich leider bundesweit – und damit leider auch in Bremen – auf einem viel zu hohen Niveau. Die damit einhergehende Verunsicherung der Menschen durch das massive Eindringen von Tätern in den Lebensbereich und damit auch in die Intimsphäre ist, wie ich auch aus eigener Erfahrung sagen kann, schlichtweg eine Katastrophe.
Im Land Bremen wird der Bekämpfung der bundesweit hohen Fallzahlen des Einbruchdiebstahls deshalb eine besonders hohe Bedeutung beigemessen. Um die polizeiliche Arbeit kontinuierlich zu verbessern, wurden in Bremen und Bremerhaven dazu ressort- und länderübergreifende Arbeitsgruppen eingerichtet. Diese Arbeitsgruppen werden darüber hinaus von hoch qualifizierten Wissenschaftlern begleitet. Ich werde jetzt keine Arbeitsergebnisse erwähnen, was da alles passiert, können wir irgendwann einmal in der Deputation besprechen, dahin gehört es auch.
Ein geeignetes Mittel der Prävention ist die konse quente Sicherung des Eigentums, das will ich hier noch einmal sagen.
In zahlreichen Beratungsstellen, wie in Bremen das Präventionszentrum oder in Bremerhaven die krimi nalpolizeiliche Beratungsstelle, besetzt mit erfahre nen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, können sich die Bürger speziell über Sicherungstechnik und weiteren Einbruchschutz umfangreich informieren und individuelle Tipps einholen. Es sind alle Mög lichkeiten zu prüfen, die eine Reduzierung der hohen Fallzahlen erreichen.
Die Bremische Bürgerschaft – und da sind wir uns alle einig – hält eine Aufklärungsquote von 5,4 Prozent in Bremen und etwas höher, nämlich 8,7 Prozent in Bremerhaven, für viel zu gering. Wir müssen dafür sorgen, dass diese Quote gesteigert werden kann.
Die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger wer den wir weiterhin gewährleisten, und auch das Si cherheitsgefühl aller muss weiter gestärkt werden. Die Sicherheit und damit der Schulterschluss mit der Polizei hat für die SPD Priorität.
Die SPD wird sich weiter dafür einsetzen, dass alle Voraussetzungen für gute Polizeiarbeit kontinuierlich verbessert werden, und wir werden alle Reformen, die demnächst stattfinden, kritisch begleiten.
Ich möchte hier aber auch anmerken, dass die Polizei selbst nur eingeschränkte Möglichkeiten hat, die Auf klärungsquoten zu beeinflussen. Das ist einfach so, die Beamten arbeiten hervorragend, aber bei diesen kontaktarmen Delikten ist man nun einmal weitge hend von eindeutigen Spurenlagen, von Hilfsmitteln wie Videoaufzeichnungen und ganz besonders von Zeugen und deren qualifizierten Aussagen abhän gig. Auch das sofortige Melden von Straftaten bei der Tatbegehung, damit der Täter noch am Tatort angetroffen werden kann, ist ein wichtiger Punkt, um die Aufklärungsquoten zu verbessern. Hier müssen wir die Bürger weiterhin sensibilisieren.
Ein Teilaspekt dafür, das Phänomen der hohen Fall zahlen zu reduzieren, ist aber auch ganz sicher die konsequente Strafverfolgung. Es gibt zahlreiche Studien, die darlegen, dass ein starker Kontrolldruck und umfangreiche Präventionsmaßnahmen tatsächlich einen Rückgang der Fallzahlen bewirken können.
Die Polizei in beiden Städten arbeitet sehr erfolgreich nach diesem Prinzip. Sie haben gesagt – so habe ich es herausgehört –, wir müssen etwas machen, in Bremerhaven wird nicht genug getan! In Bremerha
ven wird aufgrund der gestiegenen Fallzahlen das Thema Wohnungseinbruch als Behördenschwerpunkt bearbeitet.
Hier wurden mehrere Sondergruppen eingerichtet, die sich speziell um dieses Problem kümmern. Gleiches gilt für die Stadt Bremen.
Eine Sondergruppe, wie Sie sie fordern, ist Peanuts, das wäre gar nicht hinreichend! Wir bräuchten diese Maßnahmen eigentlich für jedes Deliktfeld, und das wird auch gemacht!
Im Jahr 2011 wurde in Bremerhaven zudem unter Führung des Oberbürgermeisters ein runder Tisch eingerichtet, der sämtliche Organisationseinheiten zusammenbringt und das Phänomen ressortüber greifend und lokal vernetzt bearbeitet.
Die Ermittlungen, die operativen Maßnahmen, die Öffentlichkeitsarbeit und auch das gesamte Präven tionsmaßnahmenpaket werden in beiden Städten vorbildlich koordiniert.
In Bremen wurde die kriminalpolizeiliche Sachbe arbeitung für diesen Deliktbereich ebenfalls zentral gebündelt. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Zivilen Einsatzdienst und speziell eingerichteten Ermittlungsgruppen gewährleistet hier zusammen mit dem regulären Einsatzdienst, dass die Polizei schneller reagieren und auf Täter zugreifen kann. Die SPD legt großen Wert darauf, dass die Polizei in unseren beiden Städten diese wichtige und ef fiziente Präventionsarbeit auch zukünftig verstärkt fortsetzen kann.
Dabei ist uns wichtig, dass die Bürgerinnen und Bür ger auch weiterhin Ansprechpartner in Wohnortnähe haben. Die Kontaktbeamten haben eine wichtige Aufklärer- und Vermittlerrolle zwischen den Menschen und den Institutionen, aber dies bedeutet auch, dass Polizeikräfte rund um die Uhr in der Lage sein müssen, allen Hinweisen nachzugehen, um Täter direkt am Tatort zu ergreifen. Die Stärkung des Einsatzdienstes und die Bildung von Teams, die neben den zivilen Einsatzkräften und Ermittlern Schwerpunkte bearbei ten, sind uns wichtig. Täter müssen schnellstmöglich überführt werden, um weitere Taten zu verhindern, auch um Serien zu unterbinden. Uns, der SPD, ist es wichtig, dass Tatverdächtige und spätere Beschuldigte einer schnellen Verurteilung zugeführt werden.
Ich komme zum Schluss! Die Koalition hat sich dafür eingesetzt, die Zielzahl bei der Polizei Bremen auf
2 600 Vollzeitstellen zu erhöhen. Das läuft. Es war nötig, und es ist eine gute Entscheidung, die Polizei in Bremen zukunftsfähig aufzustellen.
In Bremerhaven haben sich der Senat und der Ma gistrat der Seestadt darauf geeinigt, die Beschäfti gungszielzahl auf 474 festzulegen. Diese Zielzahl ist vereinbart, diese Zielzahl muss jetzt akzeptiert und respektiert werden. Mir ist es auch zu wenig. Die FDP fordert ja in ihrem Antrag eine Veränderung auf 486 Stellen, allerdings ohne einen brauchbaren Hinweis auf eine Finanzierung dieser Zahl zu geben.
Man mag jetzt aus dem Bauch heraus sagen, 474, diese Zahl gefällt uns nicht – wie gesagt, mir auch nicht! –, und wie jeder Innenpolitiker will ich mich anschließen und sagen: Ein Mehr an Polizeibeamten ist immer besser! Aber klar ist auch, dass diese Zahl 474 auch nicht in Stein gemeißelt ist. Wir werden die tatsächlichen Bedarfe unserer Polizei ganz genau beobachten und nötigenfalls auch anpassen, genau wie das in den vergangenen Haushaltsberatungen passiert ist. Derzeit ist uns aber wichtig, ausreichend Personal einzustellen, um diese Zielzahl tatsächlich zu erreichen. Das gilt für die Stadt Bremen ebenso wie für die Seestadt Bremerhaven.
Ja!
Wie anfangs gesagt, ist der Antrag der FDP nicht weit entfernt von den Anträgen und Vorstellungen der SPD. Ich denke, wir werden über das Thema Polizei – wir haben es ja eben schon gesagt –, Personal- und Auf klärungsquoten in den nächsten Monaten und Jahren noch mehrfach debattieren müssen. Wir wollen den Antrag der FDP nicht ablehnen und schlagen deshalb die Überweisung in die Deputation für Inneres vor.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir debattieren hier ein sehr ernstes Thema. Ich finde die Fragestellung an den Senat sehr einseitig. Bevor ich in das Thema einführe, möchte ich aber ausdrücklich die Arbeit der vielen Polizistinnen und Polizisten wertschätzen, die ständig bei Wind und Wetter und teilweise unter Gefahr für Leib und Leben bei den unsäglichen Auseinandersetzungen der
in der Anfrage der Fraktion DIE LINKE genannten Fangruppen einschreiten müssen.
Meiner Meinung und meiner Erfahrung nach geschieht das in einem hoch qualifizierten Beruf mit immer schwierigeren Aufgaben. Die Rahmenbedingungen in diesem Beruf haben sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Darüber wird man hier in diesem Hause auch noch einmal sprechen und verhandeln müssen.
Erwähnt werden müssen hier zudem die zahlreichen Organisationen, Vereine und Verbände sowie explizit unsere Feuerwehr, die teilweise ehrenamtlich dazu beitragen, dass unsere Großveranstaltungen in Bremen und Bremerhaven überhaupt stattfinden können. Klar ist, hier wird Außerordentliches geleistet. Es ist schon ungeheuerlich, dass Beamte hoch aufgerüstet mit Schutzwesten und scharfer Bewaffnung Veranstaltungen wie Fußballspiele überhaupt begleiten müssen.
Zur Großen Anfrage: Hier möchte ich auf einige erschreckende Zahlen hinweisen, die aus der Antwort auf die Große Anfrage hervorgehen und sich förmlich aufdrängen. Anhand der Statistiken, die uns hier vom Senat vorgelegt werden, müssen wir leider zur Kenntnis nehmen, dass es in dem Zeitraum von 2011 bis heute insgesamt 75 verletzte Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte und 42 verletzte unbeteiligte Personen gab. Ich hätte gern mehr über die Art der Verletzungen erfahren. Das gibt die Antwort des Senats leider nicht her.
Im Zeitraum 2011/2012 ist am Rande einer Veranstaltung im Zusammenhang mit einem Fußballspiel sogar eine Person gestorben. Das ist unglaublich und nicht zu akzeptieren, meine Damen und Herren.
Die Behandlung dieser Großen Anfrage wurde schon zweimal verschoben. Die Zahlen aus der Antwort des Senats haben sich seit den letzten Veranstaltungen ganz sicher weiter negativ verändert.
Ich erinnere an das Fußballspiel am 22. November in Hannover und den Einsatz mit über 300 Polizeibeamten, die unsere traurigen Fans nach Bremen begleiten und später auch wieder gegen diese Personen einschreiten mussten. Es gab 128 Festnahmen. Das ist eine traurige und völlig inakzeptable Bilanz für Sportereignisse von überregionaler Bedeutung, an denen Menschen, die eigentlich fußballbegeisterten Fans mit ihren Familien, mit Freude teilnehmen sollten.
Solche negativen Vorkommnisse sind wahrlich keine gute Werbung für unsere beiden Städte. Auch wenn
diese Phänomene bereits andernorts beobachtet werden könnten, darf man hier nicht resignieren und den Zustand als gegeben akzeptieren. Wir müssen als Gesellschaft, wir müssen als Abgeordnete dagegenhalten, zusammen mit der Polizei!
Die Zahlen, die uns der Senat in seinen Antworten für die letzten fünf Jahre zur Kenntnis gibt, stimmen auch mich als erfahrenen Polizeibeamten sehr nachdenklich, und es verärgert mich auch, das muss ich einmal ehrlich zugeben. Wenn ich mir die vorgelegten Zahlen ansehen, komme ich in dem vom Senat beschriebenen Zeitraum bei den strafrechtlichen und polizeilichen Festnahmen, also allen freiheitsentziehenden Maßnahmen, auf eine Gesamtzahl von 1 309 Tätigkeiten der Polizei. Diese Zahl muss man einmal sacken lassen, dann ergibt sich eine ungefähre Vorstellung von dem ungeheuren Arbeitseinsatz, den die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten hier leisten müssen.
Betrachtet man dazu die 239 Körperverletzungsdelikte, die 55 Strafanzeigen wegen Widerstands und die weiteren 600 Strafanzeigen – wirklich 600 Straftaten! –, die in stundenlangen Arbeitsprozessen nicht nur dokumentiert, sondern in der Folgezeit auch durch anstehende Maßnahmen wie Durchsuchungen, die intensiven Vernehmungen und die anstehenden Gerichtsverfahren mitunter sehr zeitintensiv begleitet werden müssen, erscheinen mir zumindest diese eigentlich wunderbaren Veranstaltungen immer wieder in einem ganz anderen Licht, leider!