Protocol of the Session on February 28, 2019

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die siebte Anfrage bezieht sich auf die Faire Verteilung der Mittel nach dem Glücksspielgesetz im Sport. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Zenner, Frau Steiner und Fraktion der FDP.

Herr Kollege Zenner, bitte!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Inwiefern hält es der Senat für angemessen, die Verteilung der Mittel gemäß § 12 Bremisches Glückspielgesetz zwischen dem Landessportbund Bremen (LSB) (zurzeit 5,514 Prozent) und Bremer Fußball-Verband (zurzeit 2,837 Pro- zent) im Hinblick auf die Mitgliederzahlen beider Verbände, der zwischenzeitlichen Entwicklung mit vielen zusätzlichen Sportarten sowie der unterschiedlichen Finanzausstattung beider Verbände neu auszurichten?

Zweitens: Inwieweit könnte sich der Senat eine Zuweisung der gesamten oben genannten Mittel an den Landessportbund (auch der Fußballverband ist dort Mitglied) vorstellen, um dem LSB die weitere Verteilung an die Sportverbände gemäß ihrer Stärke zu überlassen?

Diese Anfrage wird beantwortet durch Herrn Staatsrat Lühr.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:

Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.

Nach dem Glücksspielstaatsvertrag ist sicherzustellen, dass ein erheblicher Teil der Einnahmen aus Glücksspielen zur Förderung öffentlicher oder gemeinnütziger, kirchlicher oder mildtätiger Zwecke verwendet wird. In Umsetzung dieser Vorgabe sieht das Bremische Glücksspielgesetz in §§ 11 und 12 vor, dass dem Landessportbund Bremen 5,514 Prozent und dem Bremer Fußballverband 2,837 Prozent der Zweckerträge aus staatlichem Glücksspiel in der Freien Hansestadt Bremen zustehen.

Diese Verteilung der Zweckerträge zur Förderung des Sports ist aus glücksspielrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden. Den Bremer Fußballverband nicht gesondert, sondern im Rahmen der Mittelzuweisung an den Landessportbund zu fördern, ist grundsätzlich denkbar. Eine Notwendigkeit, eine solche Gesetzesänderung zu initiieren sieht der Senat jedoch nicht.

Herr Kollege Zenner, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, Sie sind leider nicht darauf eingegangen, was sich aus den Fragen ergibt, dass wir seit mehreren Jahrzehnten eine andere Entwicklung im Sport haben. Die Verteilung nach diesen Prozentsätzen liegt einige Jahrzehnte zurück. Wenn Sie sich diese beiden Zahlen, die Sie selbst zitiert haben, vor Augen halten, sieht es so aus, dass die Gewichte nicht mehr richtig wahrgenommen worden sind. Es macht Sinn, einen zentralen Topf einzuführen und dann die Mittel nach der Stärke der Verbände zu verteilen. Das ist nach der bisherigen Aufteilung nicht mehr gegeben.

Wir haben das glücksspielrechtlich, wie ich das ausgeführt habe, geprüft. Das ist nicht zu beanstanden. Dass man sich politisch Varianten vorstellen kann, das habe ich in der Beantwortung zum Ausdruck gebracht. Dafür ist ein politischer Prozess notwendig, der mit einer Gesetzesänderung der §§ 11 und 12 des Bremischen Glücksspielgesetzes endet. Der Senat sieht im Moment keine Notwendigkeit das anzugehen.

Eine weitere Zusatzfrage durch die Abgeordnete Rosenkötter. Bitte, Frau Abgeordnete!

Sehr geehrter Herr Staatsrat, ist es richtig, dass sowohl der Landessportbund als auch der Bremer Fußballverband einerseits Gesellschafter von Toto-Lotto sind, also auch in den entsprechenden Gremien sitzen und auf der anderen Seite auch Destinatar, also Empfänger von Geld, sind?

Ja, das ist richtig.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die achte Anfrage trägt die Überschrift Ausländische Pflegekräfte im Land Bremen. Die Anfrage ist

unterschrieben von den Abgeordneten Remkes, Timke und Gruppe BIW.

Herr Kollege Remkes, Sie haben das Wort. – Bitte sehr!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele Pflegefachkräfte und Auszubildende für diesen Beruf mit ausländischer Staatsbürgerschaft waren zum 31. Dezember 2018 in Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen des Landes Bremen beschäftigt und wie hat sich die Zahl dieser Mitarbeiter seit dem Jahr 2014 entwickelt? Bitte getrennt nach Jahren ausweisen.

Zweitens: Was waren die fünf wichtigsten Herkunftsländer ausländischer Pflegefachkräfte im Land Bremen zum Stichtag 31. Dezember 2018? Bitte die Länder und die jeweilige Zahl der Fachkräfte angeben.

Drittens: Wie viele ausländische Pflegefachkräfte haben ihre Tätigkeit im Land Bremen im Zeitraum zwischen den Jahren 2014 und 2018 beendet? Bitte getrennt nach Jahren ausweisen.

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Prof. Dr. Quante-Brandt.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Dem Senat ist weder die Anzahl der Pflegefachkräfte mit ausländischer Staatsbürgerschaft im Krankenhaus noch in den Alten- und Pflegeeinrichtungen bekannt. Diese Daten werden statistisch nicht erfasst.

Die Anzahl der Auszubildenden mit ausländischer Staatsbürgerschaft in der Pflege in allen genannten Einrichtungen im Land Bremen betrug im Schuljahr 2014/2015 109 Auszubildende, im Schuljahr 2015/2016 123 Auszubildende, im Schuljahr 2016/2017 131 Auszubildende, im Schuljahr 2017/2018 182 Auszubildende und beträgt im Schuljahr 2018/2019 204 Auszubildende.

Zu Frage zwei: Dem Senat sind die Herkunftsländer ausländischer Pflegefachkräfte im Land Bremen nicht bekannt, da sie statistisch nicht erfasst werden.

Zu Frage drei: Dem Senat ist die Beendigung der Tätigkeit ausländischer Pflegefachkräfte im Zeitraum zwischen den Jahren 2014 und 2018 nicht bekannt, da diese Daten statistisch nicht erfasst werden. – So weit die Antwort des Senats!

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die neunte Anfrage befasst sich mit dem Thema „Sachbeschädigung durch Farbschmierereien/Graffiti“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Timke und Gruppe BIW

Herr Timke, Sie haben das Wort. – Bitte sehr!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele illegale Farbschmierereien, Graffiti, sind im Jahr 2018 an öffentlichen oder privaten Gebäuden, Anlagen und Fahrzeugen durch Polizei oder Ordnungsamt im Land Bremen erfasst worden und wie hat sich die Zahl dieser Feststellungen seit dem Jahr 2014 entwickelt? Bitte getrennt nach Jahren sowie nach Bremen und Bremerhaven ausweisen.

Zweitens: Wie viele Tatverdächtige konnten im Zusammenhang mit Farbschmierereien im Land Bremen zwischen 2014 und 2018 ermittelt werden und wie viele dieser Personen wurden zu einer Geld- oder Haftstrafe verurteilt?

Drittens: Wie hoch ist der Sachschaden, den Farbschmierereien zwischen 2014 und 2018 im Land Bremen verursacht haben? Wie viele überführte Sprayer wurden dafür in Regress genommen und wie hoch war die von den Tätern geleistete Schadensersatzsumme? Bitte die Zahlen getrennt nach Jahren darstellen.

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Ehmke.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: In der Stadt Bremen kam es im Jahr 2014 zu 765 Fällen von illegaler Farbschmiererei, sogenannten Graffiti, im Jahr 2015 waren es 846 Fälle, im Jahr 2016 703 Fälle, im Jahr 2017 583 Fälle und im Jahr 2018 548 Fälle.

In Bremerhaven kam es im Jahr 2014 zu 165 Fällen von illegaler Farbschmiererei, sogenannten Graffiti, im Jahr 2015 waren es 172 Fälle, im Jahr 2016 147 Fälle, im Jahr 2017 173 und im Jahr 2018 150 Fälle.

Zu Frage zwei: Im Land Bremen konnten im Zusammenhang mit illegalen Farbschmierereien im Jahr 2014 147 Tatverdächtige ermittelt werden. Im Jahr 2015 waren es 142 Tatverdächtige, im Jahr 2016 101 Tatverdächtige, im Jahr 2017 136 Tatverdächtige und im Jahr 2018 124 Tatverdächtige.

Eine besondere Kennzeichnung von Strafverfahren im Zusammenhang mit illegalen Farbschmierereien gibt es bei der Staatsanwaltschaft nicht. Diese Verfahren werden, wie alle Verfahren wegen Sachbeschädigung, in der Regel in den allgemeinen Dezernaten der Amtsanwältinnen beziehungsweise der Amtsanwälte bearbeitet. Zur Beantwortung der aufgeworfenen Fragen wäre daher eine händische Auswertung sämtlicher bei der Staatsanwaltschaft geführten Verfahren wegen Sachbeschädigung notwendig. Dies betrifft über 25.000 Verfahren und wäre mit einem vertretbaren Aufwand nicht zu leisten.

Zu Frage drei: Für das Entfernen von Farbschmierereien werden üblicherweise keine eigenen Projekte im Sondervermögen für Immobilien und Technik angelegt. Eine Auswertungsmöglichkeit bot sich zu diesem Thema lediglich über die Buchhaltung und die dort abgelegten Rechnungen. Im Kalenderjahr 2018 wurden nach Auskunft der Senatorin für Finanzen im Sondervermögen Immobilien und Technik Rechnungen in Höhe von fast 21 000 Euro gezahlt, die das Stichwort „Graffiti entfernt“ beinhalteten. Im Kalenderjahr 2017 konnten diesem Stichwort Ausgaben in Höhe von circa 5 200 Euro zugeordnet werden. In den Jahren 2016, 2015 und 2014 ergaben sich je Werte um circa 3 500 Euro. Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es gibt keinerlei Entschädigungszahlungen durch Versicherungen. Regressforderungen konnten nicht gestellt werden.

Im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs der Eisenbahn sind Schäden zwischen circa 24 000 Euro im Jahr 2014 und circa 164 000 Euro im Jahr 2018 entstanden. In den Jahren 2017 und 2018 wurden jeweils zwei Täter in Regress genommen. In zwei Fällen konnte nicht ermittelt werden, ob der Schadensersatz in Höhe von 430 Euro tatsächlich gezahlt wurde, ein Verfahren läuft noch, ein Tatverdächtiger ist nicht schuldfähig.

Die erfragten Werte der BSAG lagen bis zur Beschlussfassung nicht vor. – So weit die Antwort des Senats!

Wenn Sie gestatten, Herr Präsident, eine Zusatzbemerkung. Inzwischen liegen die Werte der BSAG vor und wenn Sie gestatten würde ich diese auch ohne Senatsbeschluss ergänzen.

Die Kosten für die Entfernung haben sich seit dem Jahr 2000 von etwa 100 000 Euro pro Jahr auf etwa 70 000 Euro im letzten Jahr entwickelt. Der aufgewandte Arbeitseinsatz hat sich von 20 000 auf etwa 10 000 Stunden reduziert.

Herr Kollege Timke, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Es wurden für Farbschmierereien keine Personen in Regress genommen? Sie haben ausgeführt dass im letzten Jahr 124 Personen festgestellt worden sind oder angezeigt worden sind. Ist davon keine Person in Regress genommen worden? Habe ich Sie richtig verstanden?