Zu Frage zwei: In diesem Zusammenhang wurde eine Strafanzeige wegen Beleidigung gefertigt. Die Ermittlungen hierzu dauern an. Der Zeitpunkt eines abschließenden Ermittlungsergebnisses ist noch nicht verlässlich prognostizierbar.
Zu Frage drei: Die gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes garantierte Freiheit der Berichterstattung gewährleisten die Sicherheitsbehörden im Land Bremen kraft der ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben. Bei Bekanntwerden möglicher Einschränkungen oder Verletzungen der Grundrechte treffen die Sicherheitsbehörden im Land Bremen die entsprechend erforderlichen Maßnahmen.
Die ganze Fragestellung hat ja noch einmal an Brisanz gewonnen, nachdem die Polizei ein Fernsehteam des ZDF 45 Minuten festgehalten hat, als ein Pegida-Demonstrant nicht gefilmt werden wollte, der – wie wir alle inzwischen wissen – Mitarbeiter des LKA ist. Deswegen stellt sich die Frage, unter welchen Umständen Aufnahmen im öffentlichen Raum erlaubt sind und unter welchen Umständen nicht.
ser Strafantrag wegen einer Beleidigung, wie gesagt, von Amtswegen gestellt worden. Vor Ort hat niemand selbst einen Strafantrag gestellt. Die Person, welche die Beleidigung geäußert hat, konnte vor Ort nicht mehr festgestellt werden. Das zeigt also auch, dass es für ein Ermittlungsverfahren relativ schwierig ist. Die Polizei hat die Maßnahmen ergriffen, die notwendig waren. Sie hat sich eingeschaltet, hat diese Auseinandersetzungen im Keim erstickt und das ist richtig so gewesen.
In der Frage der rechtlichen Bewertung sind wir, glaube ich, völlig beieinander. Es gehört zu den elementaren Prinzipien unserer Verfassung, dass die Parteien an der politischen Willensbildung teilnehmen. Das setzt natürlich auch voraus, dass sie offen sind, dass Pressevertreter zu den Parteitagen kommen. Sie haben nicht das Recht, einseitig bei der Akkreditierung zu entscheiden, ob der Redakteur einer Zeitung kommen darf und der einer anderen nicht. Zur Meinungsfreiheit gehört auch, dass dieses Recht respektiert wird. Deswegen ist es grundsätzlich so, dass auf Parteitagen natürlich auch Pressevertreter teilnehmen sollen und können.
Ja, Herr Präsident, weil ich mit der Beantwortung der Frage nicht so ganz zufrieden bin. Ich wollte gar keine Parallele zu Bremen ziehen, sondern wollte nur einmal fragen, – die Frage stellt sich ja auch aufgrund mehrerer Anlässe noch einmal neu – unter welchen Umständen Aufnahmen im öffentlichen Raum erlaubt sind. Das ist die eine Frage. Eine zweite schließe ich direkt an. Weil sie gesagt haben, dass sich die Beamten in Bremen – und das finde ich auch – sehr vorbildlich verhalten haben – sie haben sich eingemischt, schützend vor die Journalisten gestellt. Sie haben in Ihrer Antwort gesagt: Es werden die entsprechenden Maßnahmen bei solchen Vorfällen getroffen. Können Sie das konkretisieren, welche Maßnahmen das sind?
Noch einmal: Ich glaube, wir liegen da auseinander bei der Frage des öffentlichen Raumes. Es geht darum, welche Rechte die Medienvertreter bei einem legalen Parteitag haben. In dieser Frage gibt es eine klare Antwort. Die Pressefreiheit garantiert allen Medienvertretern, dass sie dort präsent sein und Aufnahmen machen können. Da gibt es meines Erachtens keine rechtlichen Probleme.
Eine letzte, Herr Präsident: Pressefreiheit ist ja ein hohes Gut – gerade in einer Demokratie –, das geschützt werden muss. Jetzt stellen wir seit den Ereignissen in Chemnitz wieder fest, dass rechte Parolen offenbar wieder salonfähig sind, ein rechter Mob durch die Straßen zieht. Welche Möglichkeiten sehen Sie, das dagegen vorgegangen werden kann, auch um in diesem Zusammenhang eine Berichterstattung zu gewährleisten?
Ich glaube, wir haben das in der Praxis der vergangenen Jahrzehnte sehr deutlich gezeigt: Wir unterbinden so etwas. Parolen, wie sie in Chemnitz geäußert wurden, und dieses Auftreten sind völlig inakzeptabel. Ich hätte überhaupt keine Zweifel, bei solchen Aktionen die gesamte Veranstaltung aus dem Stand heraus aufzulösen, gegen die Straftäter vorzugehen und Ermittlungsverfahren einzuleiten. Das gesamte Repertoire, das uns zur Verfügung steht, können wir auch einsetzen. Dazu gibt es auch keine Alternative.
Nein, Herr Präsident! Ich will nur noch einmal sicherstellen, dass ich nicht missverstanden werde. Ich wollte nicht der Bremer Polizei vorwerfen, dass sie sich nicht korrekt verhalten hat. Das Gegenteil war ja der Fall.
Gibt es eine konkrete Rechtsgrundlage zu der Frage, ob Journalisten an Parteitagen teilnehmen dürfen oder nicht?
Ich denke, das ergibt sich aus unserer Verfassung. Die Rolle der Parteien ist dort sehr eindeutig geregelt. Sie haben die Verpflichtung an der politischen Willensbildung mitzuwirken. Aus dieser Mitwirkungspflicht ergibt sich zwingend die Pflicht, dass man das nicht in verschlossenen Räumen umsetzen kann, sondern dass die Presse auch in der Lage sein muss, über Parteitage zu berichten.
Zu öffentlichen Versammlungen haben Pressevertreter laut Versammlungsgesetz ja immer Zugang. Heißt das, Parteitage wären auch öffentliche Versammlungen? Was passiert, wenn die AfD auf ihrem nächsten Parteitag in Bremen beschließt, Pressevertreter überhaupt nicht oder nur Einzelne hereinzulassen, oder es Ihnen erschwert, zu berichten? Auf welcher Rechtsgrundlage kann man durchsetzen, dass Pressevertreter über diese Parteitage vor Ort berichten können?
Ein solcher Fall trat bislang nicht ein. Deswegen werden wir, wenn so etwas zu erwarten ist, die Rechtslage vorher sehr sorgfältig prüfen und darauf angemessen reagieren.
Eine Frage beziehungsweise eine Anmerkung: Wenn die AfD in Bremen Pressevertretern den Zugang zu den Parteitagen verwehrt, stellt der Senat also sicher, dass Pressevertreter trotzdem Zugang zum Parteitag erhalten?
Sie interpretieren jetzt meine Aussage. Ich habe gesagt, dass Pressevertreter grundsätzlich das Recht haben, an Parteitagen teilzunehmen. Es kann aber durchaus sein, dass bestimmte Parteitage zeitweise auch ohne Presse stattfinden. Das muss möglich sein, aber das ist, wie gesagt, eine sehr sensible Frage. Das muss man sich im Einzelfall genau anschauen.
Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Senator, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir von der AfD die filmaufnehmenden Kollegen der Presse bitten, den Saal aufgrund des Wunsches von Mitgliedern zu verlassen, die befürchten, von Linksextremisten attackiert zu werden, während die schreibende Zunft, soweit ich mich erinnern kann, immer zu Parteitagen der AfD zugelassen war.
Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff: „Betriebliche Ausbildung durch eine steuerliche Entlastung attraktiver machen“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Liess, Tschöpe und Fraktion der SPD.
Erstens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die Attraktivität der Ausbildungsberufe in den Bereichen Gastronomie und Hotellerie unter anderem durch eine Veränderung der steuerlichen Rahmenbedingungen – etwa durch den Wegfall der bisherigen, den ausgezahlten Azubi-Lohn mindernden, Steuer- und Sozialversicherungspflicht auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Unterkunft und Verpflegung – zu steigern?
Zweitens: Wie beurteilt der Senat in diesem Zusammenhang die Bundesratsinitiative des Bundeslandes Bayern, Drucksache 277/18, zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Ausbildung und wird er sie im Bundesrat unterstützen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Gesetzliche Grundlage für die Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht sind die Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und des Sozialgesetzbuches. Da es sich hierbei um Bundesrecht handelt, kann der Senat die genannten Pflichten nicht durch eigene administrative Maßnahmen aufheben. In Betracht käme allenfalls eine Bundesratsinitiative.
Der Senat hält eine solche Initiative für nicht zielführend. Auch für andere Branchen als das Hotel- und Gaststättengewerbe besteht die Notwendigkeit, die Ausbildung attraktiver zu gestalten. Eine Handwerkskammer hat bereits die Forderung gestellt, alle Auszubildenden im Bereich des Handwerks von Steuer und Sozialversicherung freizustellen. Die bayerische Bundesratsinitiative beschränkt sich ebenfalls nicht auf das Hotel- und Gaststättengewerbe, sondern weist auch auf Schwierigkeiten im Gerüstbau hin. Bayern will letztlich alle Ausbildungsverhältnisse mit entsprechenden Sachbezügen freistellen. Der Senat hält es
für problematisch, eine begrenzte sektorale Förderung vorzunehmen. Dies widerspricht auch dem Prinzip der Sozialversicherung, grundsätzlich einheitliche, branchenunabhängige Regelungen für alle Beschäftigte zu treffen. Auch unter den Aspekten der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit ist dies fragwürdig.
Die derzeitigen Schwierigkeiten der Gewinnung von Auszubildenden sind darüber hinaus auch ein regionales Phänomen. Bayern verweist auf den ländlichen Raum und zwei bayerische Großstädte mit besonders hohem Preisniveau. Die Änderung von Bundesrecht ist nicht geeignet, diesen Missstand zielgenau zu beheben. Es ist mit erheblichen Mitnahmeeffekten zu rechnen.
Die vorgeschlagene Förderung bedürfte ferner einer Präzisierung im Hinblick auf die geförderten Ausbildungsgänge. Der Senat sieht daher im Vorschlag einer Steuer- und Sozialversicherungsbefreiung der Sachbezüge von Auszubildenden in Hotellerie und Gaststättengewerbe keine geeignete Maßnahme, um die Attraktivität dieser Ausbildungsberufe zu fördern.
Es bedarf keiner gesetzlichen Ausnahmen, sondern es ist Aufgabe der Tarifparteien, die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Belastungen über Entgeltvereinbarungen auszugleichen.
Zu Frage zwei: Die Bundesratsinitiative des Bundeslandes Bayern vermeidet zwar eine sektorale Förderung. Auch ist grundsätzlich davon auszugehen, dass eine Freistellung zu einer Erhöhung der Attraktivität entsprechender Ausbildungsberufe führen würde. Der bayerische Vorschlag, der in den Auswirkungen auf das Steueraufkommen nicht beziffert ist, erscheint indes zu weitgehend. Die Thematik bedarf weiterer Erörterungen. Der Senat hat daher im Bundesrat den Beschluss der Verweisung an die Ausschüsse zur weiteren Beratung unterstützt. – So weit die Antwort des Senats!
Frau Bürgermeisterin, teilen Sie meine Ansicht, dass man die Ausbildungsqualität in dem Bereich der Gastronomie und Hotellerie auch dadurch steigern könnte, dass man die Ausbildungsqualität verbessert, also weniger Überstunden geleistet werden, die fachli
che Qualität erhöht wird, die Ausbildungsvergütung gesteigert wird und die Auszubildenden nicht mehr als billige Arbeitskräfte ausgenutzt werden?
Ja, auf jeden Fall und mit Sicherheit! Es geht auch darüber hinaus darum, dass dort weniger Schwarzarbeit stattfinden soll. Wir sind als Finanzverwaltung sehr bemüht, alles was dort steuerlich abläuft, uns genauer anzuschauen. Das Gastronomiegewerbe ist für viele ehrliche Gastronomen nicht mehr auskömmlich und deshalb gibt es einen unheimlichen Druck, dort mit ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen mit sehr viel stundenweiser Beschäftigung zu agieren. Wenn wir das nicht wollen, dann muss man die Gastronomie dabei unterstützen, Regeln einzuhalten und dann werden sich wieder mehr junge Menschen dafür entscheiden, diesen Beruf zu ergreifen.
Unverhältnismäßige Strafverfolgung bei Beförderungserschleichung Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 20. Juni 2017 (Drucksache 19/1130)
Unverhältnismäßige Strafverfolgung bei Beförderungserschleichung Bericht und Antrag des Rechtsausschusses vom 7. März 2018 (Drucksache 19/1571)