Protocol of the Session on May 30, 2018

(Unruhe – Abgeordneter Tschöpe [SPD]: Wir wol- len einmal etwas anderes!)

Was ist jetzt? Will hier jemand telefonieren, oder was?

(Heiterkeit)

Aus meiner Sicht tun wir an dieser Stelle genau das, was wir tun müssen: Wir stärken den Ausbildungsbereich der Therapieberufe, wir stärken die gesundheitliche Ausbildung, so, wie wir es auch noch mit der Akademisierung im Pflegebereich tun, wie wir es auch mit der Akademisierung der Therapieberufe tun, wie wir es mit der Akademisierung der Ausbildung zur Hebamme machen.

Aus meiner Sicht tun wir an dieser Stelle in diesem Bereich sehr viel, um für den Standort im Land Bremen, nämlich für die Ausbildung dieser Berufe, auch genau das Richtige zu tun. Ich finde, das ist sehr positiv, und ich gehe davon aus, dass das auch dazu beitragen wird, dass die Zahl der Schülerinnen und Schüler wieder steigen wird und auch, dass unsere Ausbildungsträger und unsere Krankenhäuser und Einrichtungen hier genügend Fachpersonal bekommen werden. – Herzlichen Dank!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Als Erstes lasse ich über den Antrag der Fraktion DIE LINKE abstimmen.

Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 19/1649 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür CDU, DIE LINKE, FDP, BIW, Abgeordnete Wendland [parteilos], Abgeordneter Tassis [AfD])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Abgeord- neter Patrick Öztürk [SPD, [fraktionslos])

Stimmenthaltungen?

(Abgeordneter Schäfer [LKR])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Nun lasse ich über den Antrag der Fraktion der CDU abstimmen.

Wer dem Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 19/1677 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür CDU, DIE LINKE, FDP, BIW, AfD, Abgeord- neter Schäfer [LKR], Abgeordneter Tassis [AfD])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Abgeord- neter Patrick Öztürk [SPD, fraktionslos])

Stimmenthaltungen?

(Abgeordnete Wendland [parteilos])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt auch diesen Antrag ab.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, begrüße ich auf der Besuchertribüne recht herzlich eine Gruppe der Schafferinnen.

Seien Sie recht herzlich willkommen in der Bremischen Bürgerschaft!

(Beifall)

Verbindliche und einheitliche Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen auch durch medizinische Untersuchung Antrag der Fraktion der CDU vom 16. Januar 2018 (Drucksache 19/1476)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Stahmann.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Herr Hinners.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bremen hat in den letzten Jahren viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufgenommen, das ist allgemein bekannt und ist sicherlich auch in den allermeisten Fällen richtig gewesen. Diese Jugendlichen und teilweise auch Kinder konnten nur in sehr seltenen Fällen Ausweisdokumente vorlegen, was natürlich häufig dem Alter oder der Fluchtsituation geschuldet war. Meine Damen und Herren, das bedeutet, dass regelmäßig Probleme bei der Identitäts- und Altersfeststellung bei diesen Personen vorhanden waren mit der Folge, dass das erforderliche Verwaltungshandeln keine eindeutigen Vorgaben beinhalten konnte.

Das führte dazu, dass erkennungsdienstliche Behandlungen durchgeführt wurden. Aber, Sie wissen, diese erkennungsdienstlichen Behandlungen führen nur dazu, dass dabei Wiederholungen des Asylantrags entdeckt werden, aber nicht dazu, dass die Identität zweifelsfrei festgestellt werden kann. Die Ergebnisse der erkennungsdienstlichen Behandlungen führen dazu, dass es eine sogenannte Führungspersonalie für diese Personen gibt. Diese ist erforderlich, um einheitliches Führungshandeln zukünftig zu gewährleisten.

Meine Damen und Herren, die in Bremen durchgeführten Befragungen zur Identitäts- und Altersfeststellung sind nach Ansicht der CDU-Fraktion kaum in der Lage, ein objektives Ergebnis zu erzeugen mit der Folge, dass häufig viele Unsicherheiten zur Identität, insbesondere hierbei natürlich zum Alter vorhanden sind und das mit allen daraus erwachsenden Konsequenzen. Wenn keine weiteren Maßnahmen durchgeführt werden, meine Damen und Herren, müssen die Betroffenen in das Fürsorgesystem für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge übernommen werden und gegebenenfalls der Fa

miliennachzug ermöglicht werden. Objektiv betrachtet allerdings, könnte es sich bei einer Falschaussage zum Alter und der Konsequenz, die sich daraus ergibt, um einen Betrug handeln, denn der Tatbestand des Betruges könnte verwirklicht werden, wenn man bewusst und vorsätzlich sein Alter falsch angibt, um danach Sozialhilfemaßnahmen auszulösen.

Meine Damen und Herren, in einigen Bundesländern werden deshalb regelmäßig bei dem Verdacht, dass die behauptete Altersangabe aufgrund von fehlenden Anhaltspunkten in Zweifel zu ziehen ist, zusätzlich bestimmte medizinische Untersuchungen durchgeführt. Für diese Untersuchungen gibt es auch Rechtsgrundlagen, nämlich den Paragrafen 49 des Aufenthaltsgesetzes sowie den Paragrafen 42 f des Sozialgesetzbuches VIII. Dabei gab es regelmäßig, also bei diesen Altersfeststellungen, eine hohe Abweichung von den behaupteten Altersangaben. So zum Beispiel im Saarland in zirka 40 Prozent der untersuchten Fälle sogar um mehrere Jahre sowie, das haben Sie wahrscheinlich alle den Medien entnehmen können, bei dem Tatverdächtigen des Sexualmordes in Freiburg, wurde eine Altersabweichung zwischen fünf und sechs Jahren medizinisch festgestellt und auch vom Gericht übernommen.

Meine Damen und Herren, zur Beseitigung dieser Probleme, fordert die CDU-Fraktion mit dem vorliegenden Antrag erstens, dass der Senat sich dafür einsetzt, dass einheitliche Standards bundesweit zur Feststellung des Alters von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen geschaffen werden. Zweitens fordern wir, dass auch in Zweifelsfällen bereits bei der Einreise nach Deutschland eine medizinische Altersfeststellung erfolgen soll. Daraus ergibt sich dann in der Regel auch die Möglichkeit der Identitätsfeststellung. Ferner fordern wir den Senat auf, seine bisherige Praxis im Umgang mit minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen dahingehend zu ändern, in Zweifelsfällen grundsätzlich eine medizinische Untersuchung, und das ist ja Gegenstand unseres Antrages heute, des Betroffenen durchzuführen, um dessen Alter so genau wie möglich zu ermitteln. Nur mit diesen Maßnahmen können aus Sicht der CDU-Fraktion falsche Altersangaben von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Asylverfahren nachhaltig verhindert werden.

(Beifall CDU)

Das Ergebnis dieser Untersuchungen, so stellen wir uns als CDU das vor, führt dazu, dass die tatsächlich hier vom Alter her identifizierten minderjährigen Flüchtlinge deutlich effizienter vom Hilfesystem erreicht werden können. – Vielen Dank!

(Beifall CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Herr Timke.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir behandeln heute einen Antrag der CDU-Fraktion, mit dem die Schaffung von bundesweit einheitlichen Standards bei der verbindlichen Altersfeststellung von minderjährigen Flüchtlingen gefordert wird. Darüber hinaus zielt der Antrag darauf ab, dass man zukünftig in Bremen und Bremerhaven, wie in anderen Bundesländern auch, in Zweifelsfällen grundsätzlich auf eine medizinische Untersuchung von minderjährigen unbegleiteten Ausländern zurückgreift, um das Alter dieses Personenkreises so genau wie möglich zu erfassen.

Die Gruppe Bürger in Wut begrüßt diesen Antrag und wir werden ihm auch heute zustimmen, weil eine Umsetzung der Forderung nicht nur zu erheblichen Einsparungen im Haushalt führen würde, sondern weil man auch das erschütterte Rechtsempfinden vieler Bürger damit heilen könnte. Minderjährigkeit bei Flüchtlingen schützt vor Abschiebungen, garantiert eine bessere Unterbringung und Betreuung und verspricht strafrechtliche Milde. Das ist rechtsstaatlich und auch richtig, allerdings nur bei denjenigen, die auch tatsächlich minderjährig sind. Aber eben weil es diesen staatlichen Schutz und diese staatliche Fürsorge für Minderjährige gibt, ist die Versuchung natürlich groß, dass bereits volljährige Flüchtlinge ohne entsprechende Identitätspapiere gerne ihr Alter nach unten korrigieren. So etwas darf der Staat nicht tolerieren, meine Damen und Herren.

Weder in Bremen noch in Bremerhaven werden ärztliche Untersuchungen zur Feststellung des Alters von jungen Flüchtlingen als Standardmaßnahme angewandt. Stattdessen befragt man die vermeintlich Minderjährigen mittels Dolmetscher und verlässt sich auf die gemachten Angaben, sofern diese natürlich nicht erheblich von dem Erscheinungsbild des jungen Flüchtlings abweichen. Diese Praxis ist aber zu ungenau, lässt Fehlinterpretationen zu und hat sich deshalb auch nicht bewährt, meine Damen und Herren.

Schauen wir uns die Zahlen einmal näher an: Das Bremer Jugendamt hat im Zeitraum zwischen August 2014 und März 2017 in gerade einmal drei Fällen erwogen, ärztliche Gutachten anzufordern. In zwei Fällen haben die rechtlichen Vertretungen der betroffenen Flüchtlinge eine Untersuchung abgelehnt, nur in einem einzigen Fall hat das Amt ein zahnmedizinisches Gutachten eingeholt und das offenbar nur deshalb, weil ein gerichtliches Verfahren anhängig war. Wohl gemerkt: ein einziges medizinischen Gutachten in zweieinhalb Jahren und das bei insgesamt 4 293 altersgeschätzten Personen im genannten Zeitraum.

Die Altersfeststellung erfolgte in Bremen also praktisch ausnahmslos durch die Vorlage von Identitätspapieren und einer qualifizierten Inaugenscheinnahme und Befragung. In Bremerhaven gab es im selben Zeitraum in keinem einzigen Fall Anlass zur Altersfeststellung. Man hat sich also auf die Angaben der betroffenen Jugendlichen ohne weitere Prüfung verlassen. Da verwundert es natürlich nicht, dass die Quote fehlerhafter Altersangaben durch vermeintlich minderjährige Flüchtlinge in Bremen deutlich unter der anderer Bundesländer und Staaten liegt, in denen medizinische Untersuchungen von unbegleiteten ausländischen Jugendlichen vorgenommen wurden.

In Hamburg, Herr Hinners hat es für das Saarland angeführt, stellte man aufgrund von Röntgenuntersuchungen fest, dass 41 Prozent der insgesamt 2 572 angeblich minderjährigen Personen die im Jahr 2015 in staatliche Obhut gekommen waren, in Wahrheit volljährig waren. Im Saarland, wo sich Flüchtlinge in Zweifelsfällen einer Untersuchung ihrer Handknochen unterziehen müssen, wurde bei 35 Prozent die Volljährig festgestellt. In Schweden und in Dänemark fanden die Behörden aufgrund systematischer Altersüberprüfung von angeblich minderjährigen Flüchtlingen heraus, dass die Altersangaben in 80 Prozent der Fälle unzutreffend waren.

Diese Beispiele zeigen doch deutlich, meine Damen und Herren, dass es eine hohe Missbrauchsquote bei den Altersangaben und Inaugenscheinnahmen von vermeintlich minderjährigen Flüchtlingen gibt und dass wir in diesem Bereich dringend Handlungsbedarf haben.

Kommen wir zu den Kosten: Die Unterbringung, Betreuung und Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist deutlich teurer als die von erwachsenen Flüchtlingen. Der Bremer Senat hat im April dieses Jahres im Rahmen einer Kleinen

Anfrage mitgeteilt, dass die jährlichen Kosten für einen minderjährigen Flüchtling in Bremen bei 57 219 Euro und in Bremerhaven bei 58 704 Euro liegen. Für einen erwachsenen Flüchtling betragen die Kosten grob geschätzt 13 000 bis 15 000 Euro im Jahr. Für einen minderjährigen Ausländer muss der Staat also viermal so viel Kosten aufwenden als für einen Erwachsenen. Schon aus diesem Grund ist es doch dringend geboten, das Alter von vermeintlich minderjährigen Ausländern, die unbegleitet nach Deutschland gekommen sind, korrekt einzuschätzen.