Man muss beim Ausbau der Ladeinfrastruktur – um sie geht es in dem Antrag ja zentral – die Marktreife, die Marktentwicklung im Blick behalten. Wir haben hier in Bremen – und das sind jetzt Zahlen, Herr Buchholz, die Sie vielleicht interessieren werden – momentan 100 öffentlich zugängliche Ladepunkte für 300 Elektroautos, die in Bremen vorhanden sind. Es sind auch Ladepunkte in Parkhäusern. Ich habe vor zwei Wochen in der Birkenstraße bei der cambioCarsharingstation einen Ladepunkt, der über einen frei zugänglichen Parkplatz erreichbar ist, in Betrieb genommen. Das machen wir jetzt an mehreren Stellen.
100 öffentlich zugängliche Ladepunkte für 300 Elektroautos entsprechen einem Verhältnis von eins zu drei. Wenn die Bundesregierung 36 000 Ladepunkte für eine Million Autos vorhält, dann ist das ungefähr ein Verhältnis von eins zu dreißig. Gemessen an dem Marktanteil dieser Antriebstechnologie steht Bremen derzeit also nicht ganz so schlecht da. Trotzdem begleiten wir das Förderprogramm der Bundesregierung positiv und unterstützen, dass Förderanträge gestellt werden.
Es ist bereits genannt worden, dass das Förderprogramm seit dem 1. März geöffnet ist. Die swb hat angekündigt, eine ganze Reihe Ladepunkte – ich glaube, es sind circa 40 Ladepunkte – beantragen zu wollen. Das Geld, Herr Strohmann, ist im Übrigen nach meiner Wahrnehmung nicht das Geld von Herrn Dobrindt, sondern immer noch das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen – Abg. Stroh- mann [CDU]: Aber im Gegensatz zu Ihnen hat der Bund Geld! – Abg. Hinners [CDU]: Da wird es aber vernünftig ausgegeben!)
Wir begleiten das Förderprogramm positiv. Wir müssen aber auch sagen, und da muss ich dann ein bisschen, ich sage einmal, auf die harten Realitäten, mit denen wir in Bremen konfrontiert sind, hinweisen: Ladeeinrichtungen müssen öffentlich zugänglich sein. Es ist aber auch so, dass vor Ladeeinrichtungen keine Dauerparker akzeptiert werden können, auch keine
Dauerparker mit Verbrennungsmotor. Das heißt, die Standorte der Ladeeinrichtungen müssen auch mit den Beiräten ausgehandelt werden, denn es handelt sich um Parkplätze, die dem Parkraum in den eng beparkten Quartieren entzogen werden. Die Beiräte müssen also zustimmen. Bei Carsharing-Parkplätzen machen sie es mittlerweile gern, weil sie wissen, dass der Substitutionsfaktor eins zu fünfzehn beträgt, beim Elektroauto beträgt der Substitutionsfaktor eins zu eins. Ich rechne jetzt nicht mit der Zunahme durch den Wechsel der Antriebstechnologie, aber das muss den Beiräten verhandelt werden.
Das kann man auch nur dort machen, wo regelkonforme Parkplätze vorhanden sind. In vielen Straßen in Bremen wird an Stellen geparkt, an denen keine regelkonformen Parkplätze ausgewiesen sind. Wenn Sie sich das aufgesetzte Parken auf den Gehwegen in Findorff oder in anderen Stadtteilen vorstellen, dann können wir dort unmöglich Elektroladesäulen installieren, denn damit würden wir dieses Parken zusätzlich legalisieren. Das heißt, wir sind – und darauf muss ich gelegentlich hier in diesem Hause hinweisen – mit den engen Straßenquerschnitten konfrontiert, die in Bremen historisch gewachsen sind. In Bremen ist deshalb manches etwas schwieriger als in anderen Städten unterzubringen.
Trotzdem: Wir fördern das! Wir gehen aber auch besonders den Weg – und das ist ja bereits angesprochen worden –, uns mit der Wohnungswirtschaft zu verständigen. Wir führen intensive Gespräche, wenn neue Wohnungsbauprojekte, neue Wohnquartiere geschaffen werden. Sie wissen, dass wir das Stellplatzortsgesetz geändert haben, das heißt, die Wohnungsbauunternehmen, die sich öffnen, können gleichzeitig bei der Ablösung für Stellplätze sparen. Das ist ja etwas, das wir schon im Jahr 2013 auf den Weg gebracht haben. Das heißt, wir haben hier einiges positiv bewirkt.
Man muss auch sehen, wenn wir neue rechtliche Anforderungen an den Wohnungsneubau stellen wollen, dann wirken sie sich natürlich kostensteigernd aus, und zwar in einer Zeit, in der wir ständig damit konfrontiert sind, Baugenehmigungsverfahren zu vereinfachen, um bezahlbares Wohnen durch die Senkung der Standards zu ermöglichen. Das heißt, auch hier haben wir Zielkonflikte, die wir dann in kluger Weise lösen müssen. Ich glaube, dass wir mit dem Stellplatzortsgesetz einen guten Weg gefunden haben, um entsprechend handeln zu können.
Die Elektrifizierung des ÖPNV ist von verschiedenen Vorrednern angesprochen worden. Die Elektrifizierung betreiben wir tatsächlich systematisch. Die BSAG hat, glaube ich, vor 15 Jahren begonnen, systematisch Elektrobusse zu testen. Im Moment sind die ersten zwei Busse für den Regelbetrieb beschafft worden. Es handelt sich um einen normalen 18-Meter-Bus und um einen Gelenkbus, die im Regelbetrieb eingesetzt werden.
Wir haben festgestellt, dass die Entlastungswirkung durch die Elektrobusse natürlich wesentlich größer ist als durch einen Pkw, das ist ja angesprochen worden. Deshalb haben wir für die Verkehrsministerkonferenz, die Ende April in Hamburg tagt, einen Antrag eingebracht, mit dem wir den Bund auffordern, ein Programm für die Förderung von Elektrobussen im ÖPNV aufzulegen. Einen gleichlautenden Antrag werden wir auch in die Umweltministerkonferenz einbringen.
Der Entlastungseffekt ist der Faktor eins zu hundert. Wenn der Bund hier eine, ich sage einmal, halbwegs proportionale Förderung wie für den Pkw-Bereich anbieten würde, dann könnte man tatsächlich die erheblich höheren Anschaffungskosten von über 600 000 Euro für einen Elektrobus im Vergleich zu 340 000, 350 000 Euro für einen dieselbetriebenen Bus akzeptieren. Dafür ist aber eine Förderung des Bundes erforderlich.
Meine Damen und Herren, Bremen ist der Koordinator für das EU-Projekt ELIPTIC, Electrification of public transport in cities, ein europäisches Forschungs- und Förderprojekt, das wir erfolgreich beantragt haben. Im Nachgang zur Auszeichnung unseres Verkehrsentwicklungsplans mit dem europäischen SUMP Award darf ich Ihnen sagen, dass wir in Brüssel mit unserer Verkehrspolitik so positiv aufgefallen sind, dass dann auch solche Folgeanträge Erfolgsaussichten haben, weil man uns zutraut, dass wir diese Dinge in Bremen weiterentwickeln. Wir arbeiten hier mit anderen Städten zusammen. Es werden Demonstrationsprojekte konzipiert, bei denen man schaut, wie in unterschiedlichen Topografien, in unterschiedlichen Geländeformen, unterschiedlichen Umgebungen, auch im Hinblick auf Straßenräume, welche Form der Elektromobilität, welche Busse mit welcher Technologie sich bewähren, ob Hybridbusse, ob batteriebetriebene Busse, ob Trolleybusse mit dauerhafter Stromversorgung, Busse mit Kondensatoren zur Überbrückung von Reichweiten ohne Versorgung.
Ich begrüße ausdrücklich – und ich möchte das hier auch ausdrücklich betonen –, dass Mercedes angekündigt hat, dass Bremen der Produktionsstandort für die Elektrofahrzeuge werden soll. Ich begrüße ebenfalls, dass sich auch Borgward mit dieser Fahrzeugklasse in Bremen wieder ansiedelt. Wir sind im Gespräch mit Mercedes – wenn Borgward tatsächlich hier ist, dann werden wir auch mit Borgward sprechen –, wie wir gemeinsam mit der Infrastruktur und der Verbesserung der Fahrzeuge diese Antriebstechnik effektiver machen können.
Ich schließe damit, dass das alles nur Sinn machen wird, wenn die Energiewende weiter voranschreitet, das heißt, wenn die Anteile des Ökostroms im Netz weiter zunehmen, damit die Fahrzeuge tatsächlich zu 100 Prozent mit Ökostrom betrieben werden, ohne dass der Ökostrom an anderer Stelle im Netz fehlt. Abschließend noch einmal: Über allem muss trotzdem die Förderung des Umweltverbundes stehen, das
heißt, wichtiger als der Wechsel der Antriebsart ist der Wechsel des Verkehrsmittels. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen- Nummer 19/975 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Nutzerinteressen schützen – Ad-Blocker erhalten Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 8. März 2017 (Drucksache 19/977)
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Dampf in die Bude! Stellen Sie sich vor, Sie sitzen heute Abend zu Hause beim Fernsehen und schauen DVBT in HD-Qualität, und dann gibt es eine Fernsehsendung, und diese wird von einem Werbeblock unterbrochen. Dann haben Sie zwei Möglichkeiten. Möglichkeit Eins, Sie lauschen aufmerksam dem Werbeblock, machen sich Notizen, um diese Produkte beim nächsten Einkauf zu berücksichtigen. Oder Möglichkeit Zwei, Sie nutzen die paar Minuten Zeit, holen sich ein Getränk, gehen zur Toilette oder führen ein Telefonat. Das sind die beiden Möglichkeiten, die Sie haben.
Oder Sie haben zu Hause einen Briefkasten, und an diesem Briefkasten haben Sie vielleicht ein kleines Zusatzschild, hier bitte keine Werbung einwerfen. So ist das in der analogen Welt, wenn Sie mit Werbung umgehen. Wie ist das in der digitalen Welt? Wer in der digitalen Welt unterwegs ist und sich Webseiten anschaut, auch der stößt auf Werbung, und dort haben Sie auch die Möglichkeit, diese Werbung auszublenden mit sogenannten Ad-Blockern, die können Sie sich installieren und dann sehen Sie diese Werbung nicht.
Ja, das ist im Prinzip eine gute Sache. In der analogen Welt machen Sie das auch, in der digitalen Welt können Sie das dann auch tun. Nun gibt es eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Medienkonvergenz, so heißt das, und diese Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat sich auch mit diesem Thema beschäftigt, und sie möchte, oder etwas verklausuliert, sieht sich einem Druck ausgesetzt von Verlegern. Verleger aus NRW, Verleger aus Hamburg, die möchten gern, dass diese digitalen Ad-Blocker-Programme verboten werden. Warum? Na ja, weil, Sie können die Werbung dann nicht mehr sehen am Bildschirm. In der analogen Welt, ich habe eben zwei Beispiele genannt, würde solch eine Idee eines Umschaltverbotes oder eines Herausgehverbotes wenn Werbung kommt, die würde auf völliges, wie soll ich es nennen, da würde man sagen, das ist ja völlig exaltiert. In der digitalen Welt wird so etwas ernsthaft diskutiert. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationsverarbeitung sagt ausdrücklich, der Einsatz von solch einer Software ist sehr gut, weil, zum einen sehen Sie keine Werbung, aber was noch viel wichtiger ist, Sie können damit auch verhindern, dass Schadsoftware auf Ihren Rechner übertragen wird und dementsprechend die Datensicherheit Ihres Systems kompromittiert.
Im Jahr 2015 – ein kurzer Rückblick – gab es im Deutschen Bundestag einen Ausfall, einen Teilausfall des IT-Netzes. Da wurde erst im Geheimen geredet, dass böse Hacker aus Nordkorea oder China oder aus Russland das verursacht haben, aber nein, so war es nicht. Was war passiert? Das konnte man nachlesen letzte Woche. Einige Abgeordnete, oder jedenfalls von PCs der Abgeordneten wurde die Internetseite einer israelischen Zeitung aufgerufen, und dort waren eben halt hinter Werbebannern versteckt bestimmte Schadprogramme, und diese sind dann durch den Aufruf der Zeitung im Web auf den Rechner übertragen worden, dadurch hat sich das Virus dann verbreitet und hat zum Ausfall der IT im Deutschen Bundestag geführt. Das heißt also, der Einsatz von solcher Software ist äußerst sinnvoll. Sie sparen auch Ladezeiten, wenn Sie mobil unterwegs sind, mit dem Smartphone vielleicht, Sie werden durch aufdringliche Werbung nicht belästigt und, und das ist ein entscheidender Punkt, gerade aus Sicht des Verbraucherschutzes, die Datensicherheit Ihres Rechners ist damit deutlich erhöht.
Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag, der dem Senat an dieser Stelle ausdrücklich den Rücken stärkt, hier Haltung zu zeigen, ja, es ist richtig, wenn Lobbygruppen, Verleger aus NRW ihre Geschäftsmodelle bedroht sehen, das ist völlig in Ordnung, aber wir sollten eben den Verbraucherschutz nach vorn stellen.
Wer ersthaft meint, Software verbieten zu können, der wird auch morgen diskutieren, ob man das Herausgehen bei Werbeblöcken im Fernsehen verbietet oder ob wir alle diese Schilder, keine Werbung einwerfen, abzuschrauben haben, weil dadurch kommt die Werbung nicht zu uns, und Geschäftsmodelle werden eben gestört. Von daher, meine Damen und Herren, bitte ich um Zustimmung zu diesem wunderbaren Antrag. – Vielen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Kollege Rainer Hamann hat schon einiges gesagt. Sie alle haben mobile Endgeräte, ich sehe iPads und Geräte von anderen Herstellern, die alle eine Funktion über den Web-Browser haben, wo man dann dieses eine Knöpfchen betätigen kann, dann wird der auf Grün geschaltet und dann ist da Ad-Blocker-Werbung einblenden unterdrückt. Popup-Fenster kann man noch einmal zusätzlich regeln.
Ad-Blocker schränken die Werbung im Internet ein, das ist ziemlich gut, und das ist auch sehr, sehr bequem, weil sie auch die mögliche Übermittlung von Schadsoftware verhindern. Das haben wir ja gelernt aus dem Beitrag des Kollegen Rainer Hamann. Die Bundesregierung prüft ja gerade derzeit, oder anders gesagt, um es schärfer zu formulieren, plädiert eigentlich für ein Verbot und nennt es Prüfung. Das finde ich an der Stelle ziemlich verwerflich, deswegen haben wir auch diesen Antrag auf den Weg gebracht. Wir fordern nämlich den Senat auf, sich hier im weiteren Beratungsprozess, im Kreise der Länder und in Abstimmung mit dem Bund gegen die von den Medienunternehmen geforderte Einschränkung einzusetzen. Herr Kollege Hamann hat gesagt, dem Senat den Rücken stärken.
Wenn ich mir den Staatsrat anschaue, glaube ich, dass der Senat da ziemlich gut aufgestellt ist, wenn er mit unserer Forderung in die Verhandlungen hineingeht.
Was die Bundesregierung gemacht hat und gerade auch macht, ist ein bisschen problematisch. Sie berücksichtigt die Forderungen und die Wünsche der Medienunternehmen, der Zeitungsverleger, der Zeitschriftenverleger, berücksichtigt aber in keiner Weise die Nutzerinteressen, also unsere Interessen als Verbraucher. Die Interessen der Datenschützer, die Interessen der Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützer waren komplett außen vor bei all dieser Beratung. Das finden wir nicht in Ordnung. Es gab ja Gründe, sie nicht einzuladen, dazu komme ich später noch. Ich versuche da auch, den Ball relativ flach zu halten. Was man hier plant, ist nichts anderes als dass die Verbraucherrechte in Zukunft geschwächt werden sollen. Das heißt, ununterbrochen soll es möglich sein, dass Werbung eingeblendet wird, mit der Einblendung von diesen Werbebannern soll Schadsoftware übertragen werden. Die Medienunternehmen wollen unsere Daten herausfiltern und unser Nutzerverhalten noch besser analysieren. Das ist eine Datenschnüffelei, die wir total ablehnen, deswegen auch für diesen Antrag plädieren und auch in Richtung CDU uns dafür aussprechen, sich dem anzuschließen, weil, ich glaube, dass auch Sie ein Interesse daran haben, den Datenschutz zu stärken und nicht zu schwächen, sowie vor allem die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken und nicht zu schwächen.
Diese Bund-Länder-Kommission zur Medienkompetenz hat ja, wie gesagt, ohne die Beteiligung von Daten- und Verbraucherschützern stattgefunden, dort wurden diese Ergebnisse ausgearbeitet. Es gab die AG Vielfaltssicherung, so hat sich diese AG genannt, die zu diesen Ergebnissen gekommen ist. Auf diesen 39 Seiten von der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz wird es beschrieben. Wer daran teilgenommen hat, waren keine Datenschützer, keine Verbraucherschützer. Das klang oder klingt eher und hat den Anschein, als handelte es sich um einen exklusiven Workshop für Medienunternehmen, für Zeitungs- und Zeitschriftenverleger, damit diese ihre Interessenforderungen vorbringen können. Dann sagt die Bundesregierung, wunderbar, machen wir.