Nein! Das habe ich dem Bericht entnommen, 39 Seiten, und daraus geht es ja hervor. Die Bundesregierung gibt doch selbst Folgendes zu auf die Anfrage der LINKEN im Bundestag, ich zitiere die Antwort: „Die Bundesregierung gibt selbst zu, … das wirtschaftliche Interesse der Medienunternehmen, Grund für die Prüfung eines Ad-Blocker-Verbotes, zu wahren.“ Das legt ja eigentlich alles offen, wessen Interessen hier im Vordergrund stehen, wessen Interessen hier geschützt und gewahrt werden sollen.
Was auch ziemlich schade ist, es gab nicht einmal eine Stellungnahme, keine Positionierung der Bundesdatenschutzbeauftragten Frau Voßhoff. Entweder wurde sie nicht gefragt, oder sie wurde gefragt und konnte nichts liefern, weil sie am Verfahren nicht beteiligt war. An der Stelle ist auch verwerflich, dass der Datenschutz und der Verbraucherschutz in dem Bereich überhaupt keine Erwähnung finden und vollkommen vernachlässigt werden. Anscheinend hat die Bundesregierung wenig oder keinen Platz für den Daten- und Verbraucherschutz. Das ist ziemlich ärgerlich.
Es ist auch ein klares Einknicken vor den Lobbyinteressen der Medienunternehmen. Ich weiß, dass es dieser Branche gerade nicht besonders gut geht. Wir bemerken das in der Zeitungswirtschaft, wir sehen auch, dass die Öffentlich-Rechtlichen unter Druck geraten. Onlineredaktionen, Medien, Werbeunternehmen, Werbeagenturen, alle kämpfen in diesem Metier der gesamten Onlinemedien um Marktanteile. Sie wollen Geld verdienen, das ist nicht verwerflich, aber man muss an der Stelle auch sagen, dass man über Regeln sprechen muss. Darüber reden, wie man Schutzstandards weiterhin wahrt oder erhöht, aber sie nicht aushöhlt oder komplett ausschaltet, indem man prüfen möchte, ob man ein Ad-Blocker-Verbot durchsetzt, dann setzt man nämlich die Lobbyinteressen dieser Unternehmen durch und kämpft nicht für die Lobbyinteressen der Bürgerinnen und Bürger. Ich glaube, es ist wirklich an der Zeit, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger an der Stelle ernst zu nehmen, weil diese doch ein ganz großes Interesse haben.
Es ist doch momentan total bequem, durch die Betätigung dieses Buttons all das zu unterdrücken, was uns als Malware über den Bildschirm flattert; kaum geht man auf eine Seite, werden Werbebanner eingeklickt. Oft ist es so, dass, wenn man sie wegklicken will, weil dieses X-Zeichen so klein ist und man daraufkommt – ich komme zum Schluss, Herr Präsident! –, dass man dann an der Stelle schon automatisch auf diese Seite umgeleitet wird, und ganz schnell all diese Software, die man nicht auf seinem Rechner haben möchte, sehr rasch auf seinem Rechner hat. Deswegen wünsche ich mir, dass wir Erfolg haben mit unserer Initiative, und ich wünsche mir auch, dass die CDU-Fraktion hier ein bisschen zur Besinnung kommt und sich dem anschließt. – Danke schön!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Man kann es ja hier auch schon auf den Tischen sehen, überall sieht man mobile Endgeräte, Laptops und die berühmten iPads. Von daher kennen die meisten von Ihnen das Phänomen
Unabhängig davon, ob Werbung im Einzelfall vielleicht sogar interessant sein kann, ist die Personalisierung technisch unglaublich weit fortgeschritten, und ich lehne mich vermutlich nicht weit aus dem Fenster, wenn ich sage, dass 99 Prozent der Menschen davon genervt sind, und es auch manchmal schwierig ist, diese Dinge überhaupt wegzuklicken oder zu unterdrücken. Man wundert sich in der Tat auch, woher die Anbieter wissen, warum ich wann wohin fliege, und dass man dann passende Angebote von Hotelbetreibern und andere Informationen bekommt. Die Abnehmpille ist auch solch ein Thema, einmal angeklickt, hundertmal wiedergekommen. Das alles nervt uns.
Kurzum, beim Lesen des Antrags von Herrn Hamann hatte ich durchaus Sympathien für den Antrag, weil ich das grundsätzliche Anliegen teile, nur – und da kommt jetzt die Diskussion, die bisher verkürzt gewesen ist –, die Sachverhalte stellen sich doch etwas komplizierter und vielschichtiger dar. Wir werden den Antrag deshalb heute zunächst ablehnen.
Es handelt sich nämlich um ein Spezialthema, das wir in Bremen an dieser Stelle jetzt bestimmt nicht lösen.
Man kann sich natürlich zunächst die Frage stellen, warum es Internetwerbung überhaupt gibt. Das ist trivial, aber für die Debatte durchaus entscheidend. Die werbenden Unternehmen wollen ihre Produkte unter das Volk bringen, und die Betreiber von Homepages lassen das zu, weil sie damit Geld verdienen. Haben Sie sich schon einmal die Frage gestellt, warum in den letzten Jahren bestimmte Artikel auf „Spiegel Online“, auf „Zeit Online“ und „Bild Online“ nicht mehr frei verfügbar sind, sondern warum sie Geld kosten? Manchmal geht es eben doch noch um Qualitätsjournalismus, und das Herstellen dieser Produkte kostet Geld.
Werbung ist in vielen Fällen bei den Homepagebetreibern und Webseitenbetreibern die einzige Einnahmequelle, sodass es im Internet ab und zu auch noch kostenlose Produkte geben kann, auch von Medienunterhaltung und zu Computerprogrammen. Jetzt kommen die Ad-Blocker. Sie sind, wie gesagt, beim ersten Hinschauen eine praktische Sache, aber wenn man einmal etwas genauer nachdenkt, dann versteht man auch, dass es gute Gründe gibt, das kritisch zu sehen, weil sie nämlich einigen Betreibern letztendlich die Existenzgrundlage entziehen.
Hinzu kommen Kuriositäten, die hier überhaupt noch nicht erwähnt worden sind, wie das sogenannte Whitelisting, nämlich die Möglichkeit, dass sich Unternehmen- und Webseitenbetreiber freikaufen können. Sie lassen sich auf eine weiße Liste setzen, damit ihre Werbung nicht blockierbar ist. Der Springer-Verlag
hat letztes Jahr dazu einen Prozess vor dem Oberlandesgericht Köln geführt, und er hat recht bekommen.
Aus diesem Grund, und das beinhaltet der Antrag ja ganz richtig, haben Medienvertreter in Berlin auf dieses Problem aufmerksam gemacht. Herr Hamann und die Grünen tun in ihrem Antrag so, als sei das alles schon beschlossene Sache. Das ist überhaupt nicht der Fall, und deshalb lehnen wir den Antrag ab.
In dem angesprochenen Konvergenzbericht der BundLänder-Kommission heißt es nämlich – ich zitiere –: „Bezüglich der Thematik“ – das ist ein ganzer Satz in dem Bericht – „Ad-Blocker soll eine zeitnahe Prüfung durch Bund und Länder klären, ob im Hinblick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen und damit verbundenen medienpolitischen Risiken gegebenenfalls eine gesetzlich Flankierung geboten ist.“ Das Thema ist also identifiziert, aber noch lange nicht ausdiskutiert und in dieser Legislaturperiode sind überhaupt keine Entscheidungen zu erwarten. Deswegen halten wir bei aller Sympathie für das grundlegende Anliegen eine Festlegung zu diesem Zeitpunkt für verfrüht.
Der Antrag spricht von Verbraucherschutz und Schutz der Nutzerinteressen. Natürlich sind auch wir für die Einbeziehung der Verbraucher- und der Nutzerinteressen, aber im vorauseilenden Gehorsam hier einen solchen Antrag zu beschließen, das lehnen wir ab. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ja, es findet eine politische Diskussion statt, und ich glaube, dass es auch deutlich geworden ist, dass bisher noch nichts entschieden worden ist. Gerade dann, wenn sich ein Sachverhalt im Entscheidungsprozess befindet, muss man doch deutlich Stellung beziehen.
Gerade in den Bereichen Medien und Datenschutz wird vieles in Staatsverträgen geregelt, auf die wir als Parlament wenig Einfluss haben, wenn sie bereits parafiert sind. Wir müssen doch jetzt sagen, wehret den Anfängen, und, lieber Senat, schaue auf die Regelungen, damit sie richtig verfasst werden. Deswegen ist dieser Antrag richtig platziert, und zwar zur richtigen Zeit und im Übrigen auch mit dem richtigen Inhalt.
Dem Kollegen Hamann würde ich gern eine Episode zu meinem Fernsehverhalten erzählen. Ich habe Kabelfernsehen. Beim Kabelfernsehen ist es so, dass es die Möglichkeit der digitalen Aufzeichnung gibt, damit man es zeitversetzt sehen kann. Das entspricht meinen Lebensgewohnheiten, und ich gehe davon
aus, dass sie auch auf viele Leute zutreffen. Ich ärgere mich regelmäßig über eine Senderfamilie, bei der ich die Werbung nicht überspulen kann, sondern ich gezwungen werde, mir die Werbeblöcke ansehen zu müssen, weil das in ihrem Verkaufskonzept entsprechend geregelt ist.
Diese Senderfamilie macht mich überhaupt nicht glücklich, und deshalb habe ich mein Sehverhalten darauf eingestellt, genauso wie ich das bei meinen digitalen Endgeräten mache. Aber genau das ist doch die Souveränität, die wir für die Leute gebrauchen: Jeder soll seine Datensouveränität behalten und selbst entscheiden, welche Daten er nutzt und preisgibt, denn auch das Wegklicken der Werbung ermöglicht es, Persönlichkeitsprofile zu erstellen. Welche Werbung schaut er an, welche nicht, wie lange schaut er die Werbung an?
All das ist möglich, all das gibt von uns Daten preis. Jeder soll doch entscheiden können, ob er das überhaupt zulassen will. Diese technischen Möglichkeiten sind vorhanden, und insofern ist es eine Frage der Datensouveränität, ob diese technischen Möglichkeiten eingesetzt werden oder nicht.
Ein weiterer Aspekt, der bisher in der Debatte nicht zum Tragen gekommen ist, ist mir besonders wichtig, es geht um Datenvolumen. Es geht darum, wie viel Datenvolumen ich verbrauche. In meinem Mobilfunkvertrag ist es so geregelt, dass mir ein bestimmtes Datenvolumen zur Verfügung gestellt wird. Wenn das Datenvolumen erschöpft ist – das kommt ab und zu vor –, dann muss ich etwas nachzahlen. Aber ich will doch selbst entscheiden, wie viel Datenvolumen mir zur Verfügung gestellt wird.
Es soll nicht irgendeine Zeitung oder irgendwer, der irgendwelche Werbung auf mein Handy einspielt, entscheiden, welches Datenvolumen ich am Ende verbraucht habe und ob ich meinen Tarif entsprechend erhöhen muss oder nicht. Ich will diese Frage souverän entscheiden, und auch deswegen bin ich sehr für diesen Antrag und für die aufgezeigte Richtung.
Zum Schluss meiner Rede möchte ich den Vorsitzenden des Netzwerkvereins LOAD, Jimmy Schulz, zitieren, er ist allen vielleicht nicht so bekannt wie mir, weil er auch Freier Demokrat ist, er sagt: „Es kann nicht Aufgabe der Politik sein, bestimmten Teilen der Informationswirtschaft zu einem gesetzlich geschützten Geschäftsmodell zu verhelfen.“ Mehr ist nicht zu sagen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich finde, die Debatte hat das Problem eigentlich sehr klar gemacht und aufgezeigt. Wir wissen jetzt, es gibt auf der einen Seite die kommerziellen Webseiten, die sich eben sehr häufig über Werbung finanzieren, und auf der anderen Seite gibt es die Nutzerinteressen, die sich davon gestört fühlen, wenn sie einen Artikel lesen oder sich anderweitig im Internet informieren wollen, und dann immer wieder Pop-ups sichtbar werden oder sie von Werbevideos daran gestört werden. Deswegen gibt es eigentlich die, meines Erachtens nach sehr gute Erfindung der Ad-Blocker, die es mir ermöglichen, dass ich auf meinem Endgerät einstellen kann, dass ich mir diese Werbung nicht anschauen möchte.
Jetzt gibt es eben die Situation, dass sich Verlegerverbände darüber beschweren, weil sie sagen, dass durch diese Ad-Blocker ihre Einnahmen deutlich minimiert werden. Herr Hamann hat es bereits angesprochen, dass bei dieser Bund-Länder-Kommission Medienkonvergenz es darum geht, dass man prüfen soll, ob ein gesetzliches Verbot für Ad-Blocker zulässig ist. Wie bereits erwähnt, hatte die Linksfraktion im Bundestag dazu eine Anfrage gestellt, wie denn jetzt die Haltung der Bundesregierung eigentlich dazu ist, aber die Antwort in dieser Anfrage war eigentlich relativ nichtssagend, und deswegen hoffen wir gerade, dass das Thema die Bundesregierung in der nächsten Zeit nicht ernsthaft begleiten wird und darüber nicht weiter ernsthaft diskutiert wird.
Trotzdem möchte ich noch einige weitere Ausführungen machen, denn bei einem Verbot stellen sich grundsätzlich drei Fragen. Erstens, ist dieses Verbot erforderlich? Zweitens, ist das Verbot das geeignete Mittel? Drittens, ist das Verbot angemessen und verhältnismäßig? Wir finden, dass man alle drei Fragen ganz klar mit Nein beantworten kann, und deswegen lehnen wir ein Verbot von Ad-Blockern natürlich absolut ab.
Ich komme noch einmal zu den Einzelheiten. Es gibt ja auch jetzt die technischen Möglichkeiten für kommerzielle Webseitenbetreiber, den Einsatz von Ad-Blockern zu verhindern, jetzt ganz unabhängig davon, wie wir das bewerten.
Diese Möglichkeit gibt es eben, und wenn man zum Beispiel auf der Webseite der Süddeutschen Zeitung surft, dann kann man, wenn man dann einen AdBlocker aktiviert hat, diese Seite gar nicht nutzen, sondern man muss sich dafür entscheiden, das zu deaktivieren oder sich bei der Seite registrieren zu lassen. Das heißt, dass Verleger auch sehr wohl ohne ein Verbot auch heute schon die Möglichkeiten haben,
die Reichweite der Werbung zu erhöhen. Außerdem finden wir, dass ein Verbot völlig unverhältnismäßig und eigentlich auch gar nicht durchsetzbar ist, denn wer will in der Praxis wirklich verhindern, wenn ich auf meinem Laptop einen Ad-Blocker installiere, den ich beispielsweise bei einem Anbieter im Ausland heruntergeladen habe. Wir glauben auch nicht, dass es wirklich möglich oder sinnvoll wäre, den Besitz oder den Erwerb einer bestimmten Software unter Strafe zu stellen, so wie das zum Beispiel im Waffenrecht oder bei illegalisierten Drogen der Fall ist. Das wäre ja offensichtlich vollkommen überzogen.
Wir finden, sich vor Werbung zu schützen, das darf kein Vergehen sein, denn wir hatten jetzt viele Beispiele, wie wir das im analogen Leben bereits schon machen können. Auch wenn ich zum Beispiel beim Fernsehschauen in der Werbepause, also während der Werbung umschalte, ist es ja glücklicherweise auch nicht verboten. Wir hatten übrigens vor 15 Jahren ähnliche Diskussionen, bei denen es um Softwareverbote ging. Damals ging es darum, dass die Musikkonzerne über Umsatzeinbußen von Raubkopien geklagt haben und deswegen ein Verbot der Software, mit dem DVDs oder CDs kopiert werden sollen, eingefordert haben. Auch das wurde zum Glück nicht umgesetzt und ist natürlich auch heute veraltet, weil, wer brennt heute noch DVDs?
Was man daran aber sieht, ist, dass wenn sich die Märkte wegen des Internets verändern, ob das nun den Bereich Medien, Zeitung oder Film und Musik betrifft, dann glauben wir nicht, dass es richtig ist, nach Verboten zu rufen. Viel mehr macht es hier Sinn, sich über Urheberrechte und Geschäftsmodelle Gedanken zu machen, wie diese im 21. Jahrhundert zu strukturieren sind. Aus unserer Sicht muss man dabei vor allem die Rechte von kreativ Schaffenden berücksichtigen.
Ein Softwareverbot ist auf keinen Fall eine Lösung, wir stimmen deswegen dem Antrag der Koalition zu. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Über das Thema Werbung im Internet, das Pro und Kontra von Ad-Blockern fand hier hinreichend ein Austausch statt. Ich will vielleicht noch einmal eingangs einige Worte zu der benannten AG Medienkonvergenz verlieren. Diese war zwischen Bund und Ländern eingerichtet worden in erster Linie, um zwischen diesen beiden zu klären, wie die Verantwortungsbereiche in ganz vielen medienpolitischen Themen in den nächsten Jahren zu