Protocol of the Session on April 6, 2017

Herr Staatsrat, sind Sie der Meinung, dass das Prostituiertenschutzgesetz auch tatsächlich die Prostituierten schützt?

Bremen hat sich im Bundesrat kritisch zu diesem Gesetz geäußert, daher ist der Senat von der Zweckmäßigkeit dieses Gesetzes nicht wirklich überzeugt.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Wenn man einen Blick in die Gesetzesbegründung wirft, ist dort einerseits die Regelung eines Gewerbezweiges angesprochen, die bisher nicht unter das Gewerberecht fällt und deswegen eine gesetzliche Regelung erforderlich macht. Diese eher wirtschaftsrechtliche Regelung wird andererseits ergänzt durch Schutzaspekte. Ob tatsächlich Beratungsstellen in der Lage sind zu erkennen, ob hier Zwangsprostitution vorliegt oder nicht, darüber haben wir, wie gesagt, unsere Skepsis.

Herr Kollege Hinners, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, ist Ihnen bekannt, dass es kriminalistische und kriminologische Untersuchungen dahingehend gibt, dass es im Rahmen der Prostitution circa 80 Prozent Zwangsprostitution und nur 20 Prozent legale Prostitution gibt? Die würden sich dann anmelden, und damit würde das Prostitutionsschutzgesetz möglicherweise auch Anwendung finden. Wie, glauben der Senat und auch Sie als Staatsrat, können diese 80 Prozent der möglicherweise Zwangsprostituierten besser geschützt werden?

Ich bin der Meinung, das ist eher eine ordnungs- und strafrechtliche Frage als eine sozialrechtliche Frage. Daher, glaube ich, dass die Antworten sehr gut von meinen entsprechenden Kolleginnen und Kollegen gegeben werden können.

Herr Kollege Hinners, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Waren das auch die Bedenken des Senats gegen das Prostitutionsschutzgesetz?

Die Bedenken waren, dass der damit verbundene Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zu dem Schutzgedanken steht, weil genau diejenigen, die wir erreichen wollen, nicht erreicht werden.

Herr Kollege Hinners, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ihre Antworten befriedigen mich nicht so richtig,

(Abg. Fecker [Bündnis 90/Die Grünen]: Das kann ja keiner! – Abg. Tschöpe [SPD]: Es ist egal, wer sie gibt!)

denn Sie werfen ja geradezu dieses Problem auf und sagen aber, wir haben keine Lösung. Das kann ja nicht im Interesse dieser 80 Prozent Zwangsprostituierten sein, oder?

Das ist richtig, aber die aktuelle Frage ist eine Umsetzung eines konkreten Gesetzes, und ich glaube, wir sind uns einig, dass die Lösung der von Ihnen aufgeworfenen Probleme unabhängig von der Umsetzung dieses Gesetzes erfolgen muss, weil das Gesetz dafür nicht geeignet ist.

Eine weitere Zusatzfrage durch die Abgeordnete Frau Bernhard! – Bitte sehr!

Ich hätte noch die Frage bezüglich der Umsetzung, wenn Sie das im April abschließen wollen, ob die Gewährleistung der Anonymität eine entsprechend herausragende Rolle spielt, und wie Sie das einbeziehen.

Die Frage der von Ihnen angesprochenen Möglichkeiten von Aliasnamen in den Anmeldungen ist ein Teil der Verordnungen, die bisher noch nicht vorliegen, und wir werden diese Verordnungen sicher umsetzen, wenn sie vorhanden sind.

Frau Kollegin Bernhard, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich möchte gern eine weitere Frage anschließen. Es geht ja nicht nur um die Aliasnamen, sondern auch um die Örtlichkeit, wo das durchgeführt wird, respektive die Anmeldungen. Ich meine die Gewährleistung, dass man den entsprechenden Ort auch anonym aufsuchen kann.

Ich glaube, das ist eine Frage, die man klären muss, wenn wenn klar ist, welche Behörde diese Anmeldungen tatsächlich vornimmt, und wäre damit ein Vorgriff auf die noch nicht gefallene Entscheidung.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die neunte Anfrage befasst sich mit dem Thema „Ersatzbeschaffung für den Fuhrpark der Feuerwehren Bremerhaven und Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von der Abgeordneten Frau Vogt und Fraktion DIE LINKE.

Bitte, Frau Kollegin Vogt!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie sollen die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven bei der neuen Beschaffungsmaßnahme des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe berücksichtigt werden?

Zweitens: Gibt es zwischen Senat und Magistrat eine abgestimmte Planung über die mittelfristige Ersatzbeschaffung und Überlassung von Löschfahrzeugen für die Feuerwehren in Bremerhaven und Bremen?

Drittens: Welche Bedarfe sieht der Senat für Ersatzbeschaffungen und Überlassungen von Löschfahrzeugen in den Freiwilligen Feuerwehren der beiden Stadtgemeinden bis zum Jahr 2020?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Ehmke.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Zur Realisierung der verschiedenen Aufgabenpakete erfolgen diverse Beschaffungsmaßnahmen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Das Land Bremen hat zurzeit einen Erfüllungsgrad von 90,38 Prozent. Solange es Bundesländer gibt, die prozentual unter diesem Ausstattungsgrad liegen, werden Bremen keine weiteren Einsatzmittel durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zugewiesen. Dieser Erfüllungsgrad liegt bei den anderen Ländern zwischen 72,68 Prozent und 93,24 Prozent.

Zu Frage zwei: Nach Paragraf 6 des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes obliegt es den beiden Stadtgemeinden, jeweils eine Berufsfeuerwehr zu unterhalten. Eine abgestimmte Planung zwischen Senat und Magistrat ist aufgrund der kommunalen Zuständigkeit nicht erforderlich.

Zu Frage drei: Auch hier besteht eine kommunale Zuständigkeit. Bei den Freiwilligen Feuerwehren Bremen sind 16 Fahrzeuge bereits älter als 20 Jahre, neun davon älter als 30 Jahre. Im Rahmen verfügbarer kommunaler Haushaltsmittel sollen diese Fahrzeuge in den folgenden Jahren ausgetauscht werden.

Bei den Freiwilligen Feuerwehren Bremerhaven sind drei der sechs Fahrzeuge durchschnittlich 30 Jahre alt sind. Ein weiteres Fahrzeug, welches zur Herstellung einer Löschwasserversorgung eingesetzt wird, ist mittlerweile 35 Jahre im Dienst der Feuerwehr Bremerhaven. Ein sukzessiver Austausch dieser Fahrzeuge wird im Rahmen verfügbarer kommunaler Haushaltsmittel angestrebt.- Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin Vogt, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte, Frau Vogt!

Der Innensenator hat vor zwei Monaten zugesagt, dass dringend benötigte

Ersatzfahrzeuge beschafft werden. Trotz Zusagen hat eine Ersatzbeschaffung in den vergangenen Jahren nicht kontinuierlich stattgefunden. Ist tatsächlich vorgesehen, kontinuierlich in den nächsten Jahren zumindest für die freiwilligen Feuerwehren in Bremen, für die jetzt die Kommune Bremen zuständig ist, zwei Ersatzfahrzeuge pro Jahr zu beschaffen?

Bitte, Herr Staatsrat!

Der angesprochene Beschaffungsvorgang ist meines Wissens eingeleitet worden. Ich gehe insofern davon aus, dass die Beschaffung stattfindet. Es sind bereits Fahrzeuge beschafft worden, bei denen der Auslieferungstermin feststeht. Es wird also in einem gewissen Umfang den Austausch der Fahrzeuge, wie er geplant ist, geben.

Sie wissen allerdings auch, dass die Haushaltsberatungen gerade begonnen haben und dass sie noch nicht abgeschlossen worden sind. Das heißt, der konkrete Mittelrahmen, in dem wir entsprechende Beschaffungen vornehmen, ist noch zu definieren.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich habe den Innensenator so verstandenen, dass der Fokus jetzt zunächst erst einmal auf Löschfahrzeuge liegt. Welche Planung besteht für die Beschaffung von Mannschaftswagen? Sie sind für die freiwilligen Feuerwehren nicht ganz unerheblich, insbesondere auch für die Jugendarbeit.

Das ist richtig. Der Fokus richtet sich aber immer auf die Ersatzbeschaffung, die für die Einsatznotwendigkeit am größten ist. Im Bereich der freiwilligen Feuerwehren haben wir gerade einen Ausfall von Feuerlöschfahrzeugen in Vegesack gehabt. Das hatte zur Folge, dass man die Prioritäten so ausgerichtet hat, wie man sie ausrichten musste. Damit ist nicht infrage gestellt, dass es auch andere Notwendigkeiten gibt. Wir müssen jedoch schlicht und ergreifend sehen, wo der Druck und die Beschaffungsnotwendigkeit am größten sind. Das war nun bei den Löschfahrzeugen der Fall.

Frau Kollegin, haben sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Verstehe ich Sie richtig, dass die freiwilligen Feuerwehren in den nächsten Jahren nicht mit der Beschaffung von Mannschaftswagen rechnen können? Es ist gerade vor Kurzem erneut passiert, dass ein Fahrzeug mit einer Jugendfeuerwehr auf dem Weg nach Bremerhaven, glaube ich, liegen geblieben ist.

Das wäre jetzt eine Fehlinterpretation meiner Aussage. Ich habe nicht gesagt, sie

können nicht damit rechnen, sondern ich habe gesagt, ich kann im Moment keine konkreten Aussagen dazu machen, in welchem Umfang wir in welchem Zeitrahmen Beschaffungen vornehmen. Ich habe weiterhin gesagt, dass wir den Fokus darauf richten, in welchem Bereich die Beschaffungsnotwendigkeit am größten ist, und das war in dem von mir genannten Fall bei den Löschfahrzeugen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Beantwortung dieser Anfrage ist die Fragestunde beendet.

Begrüßungsgeld auch für Auszubildende einführen Antrag der Fraktion der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der CDU vom 8. März 2017 (Drucksache 19/979)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Siering.