Protocol of the Session on January 26, 2017

Wir müssen die Ausstattung von Polizei und Justiz verbessern, genau so, wie die CDU das schon in ihrem Antrag für den Pakt für Sicherheit vorgeschlagen hat, der überwiesen ist, und wie die Senatoren es jetzt auch fordern.

Ich komme mit drei letzten Forderungen zum Schluss. Wir brauchen Änderungen in unserem Polizeigesetz. Wir brauchen verdachts- und anlassunabhängige Kontrollen wie in allen anderen Bundesländern in Deutschland auch. Wir brauchen die Videoüberwachung an mehr Gefahrenorten und an stark frequentierten Plätzen. Wir brauchen auch die Telekommunikationsüberwachung zu Präventionszwecken. Wir brauchen die konsequente Rückführung abgelehnter Asylbewerber und bei denen, wo es wegen der Abschiebehindernisse nicht geht, die gemeinsame Arbeit mit dem Bund.

Sicherheit und Freiheit sind zwei Seiten derselben Medaille. In Anbetracht der Bedrohung unserer Demokratie und des Vertrauensverlusts der Politik ist es an der Zeit, die Verhältnisse wieder zurechtzurücken. Für die CDU gilt: Vorfahrt für die Sicherheit! Wir wollen das Vertrauen der Menschen in die Handlungsfähigkeit unseres Staats und die Gewährung von Sicherheit wiederherstellen. – Vielen Dank!

(Beifall CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tschöpe.

Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen! Kollege Röwekamp, vieles von dem, was Sie gesagt haben, teilen wir. Ich will vorausgehend noch einmal eine Bemerkung zu etwas machen, mit dem ich etwas Schwierigkeiten gehabt habe. Ich glaube und wir wissen alle, dass die terroristische Bedrohung unserer Gesellschafts- und Werteordnung im September 2015 nicht mit der humani

tären Entscheidung der Bundeskanzlerin, Flüchtlinge einreisen zu lassen, begonnen hat. Die terroristische Bedrohung gibt es viel länger.

Wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass die Flüchtlingswelle ganz bewusst vom IS genutzt worden ist, um auch Terroristen hierherzubringen. Wir wissen auch, dass diese Flüchtlingswelle vielleicht Leute hierher gebracht hat, die psychologisch entsprechend anfällig für die Propaganda gewesen sind. Ich wehre mich aber ein bisschen dagegen, dass wir eine Verknüpfung zwischen Terrorismus und humanitärer Flüchtlingspolitik herstellen. Das halte ich für falsch.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP)

Wir haben das damals, Sie in Ihrer Funktion als Innensenator und ich als innenpolitischer Sprecher und danach, laufend diskutiert, das ist auch Allgemeinplatz: Es gibt keine hundertprozentige Sicherheit gegen den Terror. Egal, wie repressiv ein System auf der Welt ist, es ist nicht gegen Terror gefeit. Trotzdem und gerade deshalb muss eine freiheitliche Demokratie die erkannten Verteidigungsschwächen des Rechtsstaats abstellen, und da kommen wir viel näher auch wieder zusammen, als wir das vielleicht bei der Grundposition am Anfang gewesen sind.

Ja, auch die SPD ist dafür, Fußfesseln für Gefährder einzuführen. Wir sind deshalb dafür, weil wir glauben, dass damit der Kontrollaufwand, den die Polizei, den der Verfassungsschutz für solche Personen hat, reduziert werden kann und die Personalressourcen woanders eingesetzt werden können. Nein, wir glauben nicht, dass das konkret den Terror verhindern wird. Man muss nur einmal nach Frankreich schauen: Einer der Attentäter, der einen Priester in der Kirche von Rouen ermordet hat, trug eine Fußfessel, während er zu seinen schändlichen Taten angesetzt hat. Trotzdem glaube ich, Fußfesseln sind wichtig.

Wir müssen uns nur in Bremen anschauen. Wir haben hier einen festgestellten Gefährder, den wir beobachten müssen. Dafür Personalressourcen einzusetzen, die man auch automatisieren kann, halte ich für falsch. Deshalb glaube ich, dass die Fußfessel da ein sinnvolles Instrument ist.

Videoüberwachung! Kollege Röwekamp, ich bin mir nicht sicher, ob es so einfach ist, wie Sie das zum Thema Videoüberwachung dargestellt haben. Videoüberwachung, das wissen wir alle, verhindert weder Terror, noch verhindert sie Affekttaten. Es gibt eine Diskussion darüber, ob sie Sachbeschädigung verhindern kann. Da wird man wahrscheinlich sagen können: Ja, das ist die Erfahrung aus den öffentlichen Verkehrsmitteln. Aber sie verhindert keine Affekttaten, und sie verhindert keinen Terror, und trotzdem: Wenn man sich die Situation in Deutschland anschaut, müssen wir feststellen, dass es einen gesellschaftli

chen Wandel gegeben hat. Ein Großteil der Bevölkerung sagt: Ja, ich fühle mich durch Videoüberwachung sicherer, und sie leitet das daraus her, dass Strafverfolgung vereinfacht wird. Natürlich ist das so. Wir haben bei dem U-BahnSchubser in Berlin gesehen: Er wäre aller Voraussicht nach nicht so schnell gefasst worden, wenn er überhaupt gefasst worden wäre, wenn es keine Videoüberwachung gegeben hätte. Das Gleiche gilt für diejenigen, die versucht haben, den Obdachlosen in Berlin zu ermorden. Deshalb sind auch wir dafür, dass es in Bremen verstärkt Videoüberwachung geben soll. Wir haben da auch den kleinen zusätzlichen Bonus, dass man damit vielleicht gewisse Einsatzlagen einsatztaktisch etwas besser abarbeiten kann. Aber wir müssen uns, glaube ich, nicht in die Tasche lügen, dass sie eine objektive Maßnahme gegen den Terror ist. Sie ist trotzdem eine sinnvolle, und wir sind auch bereit, dafür entsprechende gesetzliche Änderungen vorzunehmen. Ja, wir sind auch dafür, dass die Abschiebehaft für anerkannte Gefährder geändert wird. Ich habe mir ehrlich nicht vorstellen können, dass wir eine Rechtssituation in Deutschland haben, in der jemand wie Amri nicht in Haft genommen werden kann, weil Tunesien ihm keinen Pass ausgestellt hat. Wenn wir feststellen, dass die Passlosigkeit von Menschen dazu führt, dass wir Leute nicht in Haft nehmen können, haben wir eine Lücke in unserem Rechtsstaat, und die gehört dringend geschlossen!

(Beifall SPD)

Beim Unterbindungsgewahrsam, Kollege Röwekamp, bin ich mir relativ sicher, dass das so nicht geht, wie Sie das vorschlagen. Wir können uns darüber auch noch einmal in der Innendeputation, wohin wir Ihren Antrag überweisen werden, austauschen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat hinsichtlich der baden-württembergischen Regelung bereits im März 2013 entschieden, dass ein reiner Unterbindungsgewahrsam gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt und deshalb unzulässig ist. Deshalb glaube ich, dass dieses Instrument kein taugliches ist, das wir in Deutschland einführen können. Dann kommen wir zu dem Bereich der Kompetenzverlagerung von den Ländern auf den Bund. Da sind wir uns, wir beide persönlich, ganz einig, und dieses Parlament hat auch eine klare Position dazu gehabt, indem es die Feststellungen des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Terrorwochenende“ übernommen hat. Da haben wir ja herausgearbeitet, wie sinnvoll es ist, angesichts internationaler Bedrohungen nationale Antworten zu finden und keine föderalen Antworten. Deshalb glaube ich, da sind wir ganz nah. Wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass die Vorschläge von Thomas de Maizière zu diesem Punkt

auf erbitterten Widerstand einiger Länder gestoßen sind, schwerpunktmäßig CDU-, aber auch SPD-Länder, und dass es deshalb aller Voraussicht nach nicht zeitnah dazu kommen wird, die Sicherheitsstruktur notwendigerweise zu ändern. Wenn man weiß, dass das so ist, dann muss man in diese Diskussion, glaube ich, auch nicht so viel Zeit und Verve hineinstecken, sondern dann muss man schauen, wie auf der Arbeitsebene und mit einfacheren Regelungen der Datenaustausch, die Analyse, die Zusammenarbeit unserer Behörden verbessert werden kann. Auch dazu sind wir bereit. Ich bin mir relativ sicher – das ist der Diskussionsstand, den wir auch haben –, dass anders als in anderen Bundesländern eine Kompetenzverlagerung von den Ländern auf den Bund garantiert nicht an Bremen scheitern wird.

Lassen Sie mich noch eine Sache zur Prävention sagen. Ich glaube, das ist ein Bereich, den wir uns wirklich sehr intensiv auch gemeinsam noch einmal anschauen müssen. Es ist doch nicht nur sinnvoll, sondern absolut notwendig, festzustellen: Wir haben hier junge Menschen, die nach Syrien ausreisen. Unser Innensenator wird es, glaube ich, noch einmal sagen. Ich weiß nicht, wie viele es sind, aber inzwischen sind es ungefähr 30, die hier radikalisiert worden sind. Dieser Radikalisierungsprozess ging bei vielen sehr schnell, aber es gab auch einige, bei denen die Angehörigen, Verwandte, Freunde festgestellt haben, die radikalisieren sich. Wenn man da eingreifen und Menschen präventiv davor feien oder zurückholen kann, dann ist das, glaube ich, jede Mühe wert. Deshalb finde ich es sinnvoll und richtig, dass im gemeinsamen Papier der Senatoren dazu auch etwas gesagt ist, nämlich dass wir kitap deutlich stärken müssen.

(Beifall SPD)

Lassen Sie mich zum Abschluss einen Appell an uns alle richten. Lassen Sie uns mit kühlem Kopf das Notwendige tun, um die Sicherheit für unsere Bevölkerung zu verbessern! Lassen Sie uns keine ideologischen Debatten führen, die an der Realität der Bedrohung vorbeigehen! Das nützt uns als Demokraten nichts, das nützt nur anderen. – Ich danke Ihnen!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Fecker.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Anschlag von Berlin macht auf brutale Art und Weise deutlich, dass es insbesondere in einer freien und offenen Gesellschaft nie die absolute Sicherheit vor Terror geben kann. Trotzdem muss es unser stetiges Ziel sein, die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Sicherheitsbehörden abzusichern und zu verbessern. Freiheit und Sicherheit dürfen nicht

gegeneinander ausgespielt werden. Wir brauchen vielmehr einen Ausgleich zwischen dem wirkungsvollen Schutz der Menschen und der Durchsetzung ihrer Freiheits- und Bürgerrechte.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen)

Dies war und ist immer die Maxime unseres Handelns in der Regierungsverantwortung in diesem Bundesland in der Vergangenheit und im Hier und Jetzt gewesen.

Wir Grüne sehen auch die aktuelle Bedrohungslage. Wir Grüne nehmen die Gefühle der Bevölkerung der massiven Unsicherheit wahr, und wir Grüne stellen uns auch dieser Herausforderung. Wir sind gern bereit, uns mit allen Vorschlägen konstruktiv auseinandersetzen, die die Sicherheit der Menschen in unserem Land verbessern oder den Sicherheitsbehörden helfen.

Aber lassen Sie mich, bevor ich auf die einzelnen Maßnahmen, die in der öffentlichen Diskussion sind, eingehe, noch einmal kurz auf den Attentäter Anis Amri schauen. Das Agieren dieses Attentäters offenbart eben nicht nur mögliche Regelungsdefizite, sondern offenbar auch Umsetzungs- und Anwendungsdefizite geltenden Rechts durch die Ordnungs- und Sicherheitsbehörden. Das Agieren der Innenminister in den Ländern Nordrhein-Westfalen und Berlin, aber auch des Bundes wirft Fragen auf.

(Abg. Frau Vogt [DIE LINKE]: Oh, ja!)

Das Bundesinnenministerium hat eine lange, 19seitige Liste veröffentlicht, die den Weg von Anis Amri und unter anderem seine Kontakte mit den deutschen Behörden auflistet. Diese Liste gilt es, jetzt in einem vernünftigen Verfahren abzuarbeiten und die sich daraus ergebenden Fragestellungen abzuarbeiten. Da ist aus unserer Sicht noch eine Menge zu erledigen.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD)

Eines ist zumindest festzustellen: Unsere Forderung nach einer besseren Zusammenarbeit in Deutschland und Europa ist begründeter denn je. Zu häufig behalten Sicherheitsbehörden ihr Wissen bei sich und teilen es eben nicht mit anderen Sicherheitsbehörden.

Wegen der begrenzten Redezeit will ich jetzt noch etwas zu den sich in der Diskussion befindlichen Punkten sagen, auch wenn es natürlich reizt, diese 19-seitige Liste mit Ihnen noch einmal durchzugehen. Wir Grünen wären sehr dafür, dass am Anfang dieser Diskussion erst einmal der Begriff des Gefährders klar definiert wird. Das ist für uns die beste Grundlage der weiteren Beratung. Da sehen wir definitiv noch Handlungsbedarf.

Angesprochen wird auch immer die sogenannte Fußfessel. Die Innenbehörde hat ja schon in ihrer Ausarbeitung auf die hohen verfassungsrechtlichen Hür

den hingewiesen. Im Kern ist hier die Bundesregierung gefragt, eine Regelung zur Anwendung von sogenannten Fußfesseln zu erarbeiten, die den hohen verfassungsrechtlichen Hürden genügt, um Gefährder zielgerichtet mit polizeilichen Maßnahmen zu belegen. Wenn das verfassungsfest machbar ist, dann kann man diese Regelung sicher auch auf bremisches Landesrecht übertragen.

Zum Thema Gefährder! Die grüne Bürgerschaftsfraktion strebt eine Lösung für alle Gefährder an, also auch für jene, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben oder eben nicht vollziehbar ausreisepflichtig sind, denn die haben wir ja auch noch. Wir haben eben nicht nur diejenigen, die wir abschieben können, sondern wir haben auch eine ganze Menge, die in Deutschland ihre Heimat hat. Eine Abschiebehaft greift in solchen Fällen nämlich nicht. Hier muss der Bund im Bereich des Strafrechts und der Gefahrenabwehr tätig werden, und das ist in der Tat ein ganz, ganz hohes Gut, das da diskutiert wird, und wo uns, glaube ich, die Diskussion, ob und in welcher Form die Behörden im Gefahrenabwehrrecht überhaupt tätig werden können, sicherlich noch sehr lange beschäftigen wird.

Darüber hinaus ist es jedoch für die grüne Bürgerschaftsfraktion klar, dass Personen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind und von denen eine Terrorgefahr für Deutschland ausgeht, in Abschiebehaft genommen werden müssen. Da gibt es kein Vertun.

Videoüberwachung kann bei der Aufklärung von Straftaten helfen, verhindern kann sie sie nicht. Zuallererst muss dann bei den bestehenden Kameras sichergestellt sein, dass sie der modernsten Technik entsprechen. Die Videoüberwachung ist bisher im Land Bremen nur an Kriminalitätsschwerpunkten gesetzlich möglich. Eine Ausdehnung auf andere Orte können wir Grüne uns unter engen gesetzlichen Grenzen und unter Beteiligung des Parlaments vorstellen. Diese Videoüberwachung muss zielorientiert, zeitlich begrenzt und anlassbezogen sein.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen)

Die Zukunft des Landesamts für Verfassungsschutz ist ja schon hinlänglich diskutiert worden. Für mich kommt diese Diskussion über die Zuständigkeiten zwischen den einzelnen Behörden ganz am Ende eines langen Prozesses. Ich glaube, dass es Sinn macht, sich genau anzuschauen, welche Kompetenzen das Land und welche Kompetenzen der Bund in dieser Frage haben sollten. Aber, wie gesagt, diese Debatte würden wir gern am Ende führen.

Ich bin Ihnen sehr dankbar, Herr Senator Mäurer, dass Sie in Ihrem Papier bewusst die Prävention voranstellen. Hier muss in den kommenden Beratungen ein Schwerpunkt gesetzt werden. Auch die Frage der Wirksamkeit, auch die Frage der Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner ist für uns unerlässlich, denn zu viele Menschen, die in Deutschland ihre Hei

mat haben, verfallen diesem religiös motivierten Hass. Da sehen wir Grüne einen dringenden Handlungsbedarf. – Herzlichen Dank!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Vogt.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit ungefähr einem Jahr diskutieren wir eigentlich in jeder Landtagssitzung die Frage, ob wir uns im Bereich Inneres oder Justiz anders aufstellen müssen, und mit jedem Anschlag wird diese Frage hier natürlich wieder von Neuem aufgeworfen.

Ich muss doch noch einmal ein bisschen auf die vom Kollegen Fecker erwähnte 19-seitige Liste des Behördenversagens im Falle des Attentäters von Berlin, Anis Amri, eingehen. Denn man muss sich natürlich fragen: Reichen die bestehenden Gesetze tatsächlich nicht aus, oder haben wir es mit einem Problem in der Struktur der Sicherheitsarchitektur zu tun?

Ich möchte hier schon noch einmal ein paar Sachen erwähnen, weil die, glaube ich, nicht so allgemein bekannt sind. Amri wurde von einem V-Mann des LKA Nordrhein-Westfalen nach Berlin gefahren, während die Staatsanwaltschaft Nordrhein-Westfalen ihn gesucht hat und die zuständige Ausländerbehörde – Herr Röwekamp, da komme ich auf eines Ihrer Probleme – nicht wusste, wo er sich aufhält.

Amri hat regelmäßig und noch kurz vor dem Anschlag eine salafistische Moschee in Berlin besucht, deren Vorstand bereits seit einem Jahr wegen Terrorunterstützung inhaftiert war. Die Moschee lag exakt gegenüber einer Berliner Polizeiwache, die rund um die Uhr geöffnet ist.

Amri hat gegenüber Informanten von Polizei und Geheimnisdiensten mehrfach angekündigt, dass er Waffen kaufen und Menschen töten wolle, und kurz vor dem Anschlag informierte die tunesische Regierung den Bundesnachrichtendienst über mögliche Terrorpläne von Anis Amri.

Diverse Mal beriet das gemeinsame Terrorabwehrzentrum von Bund und Ländern über Amri – im GTAZ sind 40 verschiedene Behörden vertreten –, und das GTAZ kam zu dem verheerenden Fehlschluss, dass ein Anschlag durch Amri unwahrscheinlich sei.

Ich teile das, was der Kollege Tschöpe gesagt hat. Wir werden der Bevölkerung nie hundertprozentige Sicherheit vor Anschlägen garantieren. Im konkreten Fall des Attentäters von Berlin spricht jedoch einiges dafür, dass man ihn auf Grundlage der bestehenden Gesetze hätte stoppen können, wenn sie denn nur vernünftig angewandt worden wären und wenn die Behörden vor allem vernünftig zusammengearbeitet hätten.