Protocol of the Session on December 14, 2016

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Alle sieben Sekunden heiratet irgendwo auf der Welt ein Mädchen unter 15 Jahren einen wesentlich älteren Mann – das ist das Ergebnis einer Studie der Kinderschutzorganisation „Save the Children“.

(Abg. Dr. Buhlert [FDP]: Schrecklich!] 2015 – so die Prognose – werden schätzungswei- se 1,2 Milliarden Mädchen dieses Opfer bringen. Von besonderer Bedeutung für uns ist der geradezu explosionsartige Zuwachs an Kinder- und Minder- jährigenehen in Syrien. Frau Dogan hat darauf hin- gewiesen: vor dem Krieg etwa 13 Prozent; aktuell über 50 Prozent. Durch Zuzug dieser Minderjähri- gen, auch aus Afghanistan und dem Irak, hat dieses Thema auch Deutschland erreicht. Die Frage ist – ich möchte mich, da Sie schon vieles vorweggenommen haben, auf rechtliche Aspekte konzentrieren –: Wie gehen wir in Deutschland mit im Ausland wirksam geschlossenen Ehen um? Die Rechtslage in Deutschland ist so, dass nach Pa- ragraf 1303 das Ehemündigkeitsalter 18 Jahre ist; eine Ausnahme ist für 16- bis 18-Jährige geregelt. Mit den ausländischen Ehen gehen wir momentan so um, dass wir über Artikel 14 EGBGB einfach das ausländische Recht hier anwenden; das läuft auto- matisch ohne Probleme. Das ist ehrlicherweise eine Privilegierung, denn wir wenden nicht den Standard an, den wir aus Paragraf 1303 kennen, sondern wir gehen großzügiger damit um. So kam es zu dem Fall beim Zweiten Familiensenat im OLG Bamberg, dass dort der Senat die Ehe zwischen einer 14-Jährigen und einem 21-Jährigen anerkannt hat, was eigent- lich nach deutschem Recht nicht möglich ist. Wir als CDU-Fraktion möchten in Zukunft auch solche Ehen aus dem Ausland unter Minderjährigen, die unter 16 Jahre alt sind, verboten sehen. (Beifall CDU, LKR)

In der Praxis geht es aber in erster Linie um die Fälle 16 bis 18; die machen etwa zwei Drittel aus. Das geht auch aus der Antwort des Senats hervor, und dort ist es so, dass wir ja eine Ausnahmeregelung in 1303 haben und die Diskussion dahin geht, entweder

auch dort pauschal ohne Ausnahme die Ehen nicht anzuerkennen – mit der Folge, dass beispielsweise jegliche Unterhaltsansprüche aus der Ehe nicht geltend gemacht werden können oder dass Kinder, die bereits in der Ehe sind, unehelich wären, und die Rückkehr in die Heimat würde für viele Frauen erschwert, für einige vielleicht sogar unmöglich gemacht. Deswegen denke ich, dass wir in diesen Fällen, wo die Minderjährigen 16 bis 18 sind, quasi analog 1303 Härtefallregelungen möglich machen, wo im Einzelfall konkret geprüft wird, was das Beste für das Kindeswohl ist und was das Beste für die Integration dieser jungen Menschen ist.

(Beifall CDU)

Hier müssen natürlich Vier-Augen-Gespräche mit dem Mädchen von dafür geschultem Personal geführt werden – in erster Linie sind es Mädchen –, wie sie zu dieser Ehe steht, wie die Ehe zustande gekommen ist, wie sie zu ihrem Mann steht und vor allem, was sie möchte: Möchte sie alleine weiter oder mit ihrem Mann? – Ob es uns dann vielleicht genehm ist oder nicht – wenn dieses Mädchen glaubwürdig und sicher sagt, sie bleibe bei ihrem Mann, weil sie ihn liebt oder einfach bei ihm bleiben möchte, dann muss auch unsere Rechtsordnung das respektieren und diese Ehe bei uns in Deutschland anerkennen.

(Beifall CDU)

Wenn wir die Umstände, die zu dieser Ehe geführt haben, analysieren, dann dürfen wir auch – das ist meine Meinung – unsere Kultur nicht als Maßstab nehmen. Denn interkulturelle Verhaltensweisen müssen auch immer im Licht der jeweiligen Kultur und des Wertesystems gesehen werden. Das ist auch keine kulturrelativistische Traumtänzerei, sondern das ist ein verantwortungsvoller Umgang deutscher Behörden und Gerichte mit unterschiedlichen Lebensentwürfen und Biografien dieser bei uns Zuflucht suchenden Menschen, und dem müssen wir Rechnung tragen. Dem werden wir am ehesten gerecht, wenn wir Einzelfallentscheidungen treffen und nicht pauschal ohne Ausnahme all diese Ehen nicht anerkennen.

(Beifall CDU)

Deshalb möchten wir – das wäre unser Wunsch – in Zukunft alle Ehen, die im Ausland wirksam geschlossen werden, hier nach deutschem Recht behandeln. Aber auch alle ausländischen Staatsbürger, die in Deutschland die Ehe schließen möchten, sollen dem deutschen Recht unterworfen werden, damit wir hier Klarheit haben. Vor allem darf eine Berufung auf Rechtsnormen anderer Kulturkreise nicht möglich sein. Das schafft auch Rechtssicherheit.

(Beifall CDU, LKR)

Ich komme zum Schluss. Natürlich müssen wir in diesem Zusammenhang auch die entsprechenden In-Obhut-Nahme-Maßnahmen auf diese Neuentwicklung in Deutschland vorbereiten, und wir müssen auch vermehrt in den Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen für dieses Thema sensibilisieren und die Mädchen auch direkt ansprechen, sie über ihre Rechte in Deutschland aufklären und ihnen deutlich machen, dass sie bei uns die Wahl haben, den Weg allein oder mit ihrem Ehemann weiter zu gehen. Wir müssen in die Familie gehen, wenn es konkrete Verdachtsmomente von Zwang und Gewalt gibt; dann nehmen wir das Kind in Obhut. Aber wenn das Kind glaubwürdig in der Familie bleiben möchte, dann wird ihre Ehe anerkannt und sie darf bei uns in Deutschland mit ihrem Mann friedlich und glücklich leben. – Danke schön!

(Beifall CDU, LKR)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Bernhard.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist kein einfaches Thema, und man merkt auch an der Debatte, dass sie durchaus emotional geführt wird und dadurch auch belastet ist und an andere Auseinandersetzungen erinnert, die wir geführt haben – ob es die Kopftuch- oder die Burka-Debatte ist –, und zum Teil einige Parallelen aufweist. Ich finde es wichtig, hier mit Augenmaß heranzugehen. Der Duktus der FDP-Anfrage geht schon in die Richtung, dass klar ist, worauf sie sich einlässt beziehungsweise abzielt. Ich fand diesen Satz im ersten Absatz ganz interessant, wo steht: „Dies führt zu Abhängigkeiten, die zwar dem patriarchalischen Kulturkreis der Getrauten entsprechen, jedoch in extremem Widerspruch zu unseren Werten und unserem Verständnis von Ehe stehen.“ Dazu muss ich sagen: Auch wir haben durchaus Erfahrungen mit Patriarchat, und wir haben auch in unserer Ehegesetzgebung viel Erfahrung mit Patriarchat.

(Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Vor dem Hintergrund, dass die Vergewaltigung in der Ehe erst einmal knapp 20 Jahre lang verboten ist, können wir uns nicht hinstellen und sagen, dass wir dazu keine Erfahrung, keine Auseinandersetzung, keinen Widerstand gehabt haben. Diese Entscheidung haben die weiblichen Abgeordneten des Bundestags übrigens seinerzeit nach langen Auseinandersetzungen durchgesetzt. Das war mir einfach noch einmal wichtig.

Das Zweite ist: Es ist ein überschaubares Problem, wenn wir uns die Zahlen aktuell für Bremen ansehen, und ich finde es wirklich beruhigend, dass sie nicht gestiegen sind. Das muss man auch festhalten.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Ich bin dankbar für den letzten Redebeitrag, wobei ich sagen muss: Es ist mit Abwägung ausgeführt worden, dass wir keine pauschale Regelung haben sollten. Ich weiß, dass gerade die Bund-Länder-Arbeitsgruppe im Bundestag dazu eingesetzt worden ist. Dort ist noch kein abschließendes Ergebnis ergangen. Es gibt innerhalb der Fraktionen sehr unterschiedliche Haltungen dazu. Es geht um den Paragrafen 1303 mit der Ehemündigkeit, und ganz klar ist, dass unsere Gesetzgebung mit den Ausnahmetatbeständen hier auch für andere zu gelten hat; das ist vollkommen nachvollziehbar.

(Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Wir müssen natürlich auch schauen, was die Aufhebungsgründe sind, die im Paragraf 1314 stehen: Ist es unter Zwang, oder ist es nicht unter Zwang? – Dazu muss ich ganz ehrlich sagen: Wir können nicht pauschal sagen, dass das zutrifft, sondern wir müssen uns jeden einzelnen Fall ansehen, denn es kann Nachteile haben. Wie meistens Mädchen, aber auch Jungs – das ist durch den Anteil noch einmal dargelegt worden; das ist gar nicht so unerheblich, dass man dieses Bild auch ein Stück weit ändern muss, halte ich für einen wichtigen Einwand, also, dass die europäischen Staaten dazu auch entsprechend Zahlen vorzuweisen haben – –. Ich finde es wichtig, zu sagen: Was ist denn mit dem eigenständigen Bleiberecht? Das ist eine Forderung, die wir schon lange haben, auch bezüglich der Aussagen innerhalb der Zwangsprostitution. Das ist nach wie vor ein Punkt, dessen Diskussion dort hineingehört.

(Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Wir brauchen dringend sichere Fluchtwege. Wir brauchen die Möglichkeit einer Inobhutnahme. Aber wir müssen sehen, dass wir eine Ausnahmeregelung so definieren, dass Familiengerichte und Jugendämter in der Lage sind, sich die einzelnen Fälle auch anzusehen.

Mit Sicherheit wird es notwendig sein, die Beratungsstellen dafür vermehrt zu sensibilisieren. Das ist momentan kein eigenständiger Punkt. Es gibt glücklicherweise den Flyer der ZGF. Ich finde es auch wichtig, dass man so etwas einbezieht. Aber an uns ist letztendlich die verantwortungsvolle Aufgabe gestellt, hier genau hinzuschauen und zu sagen: Okay, unsere Rechtsgrundlage gilt. Das ist unverrückbar. Aber wir haben die Möglichkeit, uns den einzelnen Fall anzusehen. – Es sind hier die Nachteile ausgeführt worden; das ist ein sozialer Kontext der Familie, der mit auf dem Spiel steht. Es ist immer die Frage, ob Kinder da sind – eine ganze Masse von Möglichkeiten, die letztendlich dabei eine Rolle spielen und die man mitreflektieren muss.

Selbstverständlich muss man die Möglichkeit schaffen, den Beteiligten zu sagen: Ich will das, oder ich will das nicht, und das, was ich vorher miterlebt habe, spielt für mich eine sehr große Rolle. – Dieser Kontext muss von uns auch respektiert werden. – Vielen Dank!

(Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Schäfer.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Man kann alles relativieren: unsere Kultur und andere Kulturen, unsere Geschichte und andere Geschichten. Aber wir haben viele Jahrhunderte gebraucht, um uns zu emanzipieren, um zu erkennen, welche Rechte Kinder haben. Ich denke, das Gesellschaftssystem, das Rechtssystem, das wir haben, ist ein gutes System, und wir sollten es verteidigen und durchsetzen, wo immer wir es können. Ich spreche hier nicht davon, dass ein Einundzwanzigjähriger oder ein Achtzehneinhalbjähriger sich in eine Siebzehneinhalbjährige verliebt hat und sie vielleicht im gegenseitigen Einvernehmen verheiratet sein möchten, obwohl einer der beiden Ehepartner minderjährig ist, sondern ich rede davon, dass erwachsene Männer Kinder zu Ehefrauen nehmen, und „Kinder“ heißt in diesem Fall auch unter Vierzehnjährige. Ich verstehe gar nicht, dass wir darüber reden können, solche Ehen gegebenenfalls anzuerkennen oder nicht anzuerkennen. Für mich ist ein erwachsener Mann, der ein unter 14 Jahre altes Mädchen zur Frau nimmt, ein Pädophiler, der nach unserem Gesetz zur Verantwortung zu ziehen und zu bestrafen ist.

(Beifall LKR)

Die Mädchen aus diesen Ehen sind vom Jugendamt in Obhut zu nehmen, sind unterzubringen, zu versorgen und zu schützen, weil die Ehe eines erwachsenen Mannes mit einer unter 14-Jährigen immer ein Missbrauch ist – egal, was die unter 14-Jährige womöglich sagen mag, wenn man sie befragt, ob sie ihren väterlichen Ehemann vielleicht liebt.

(Beifall LKR, FDP)

Deshalb, denke ich, dürfen wir hier gar keine Kompromisse machen. Wir müssen stark sein, wir müssen unsere moralischen Standards verteidigen und dürfen hier keine falsche Relativierung betreiben, indem wir sagen: Na ja, gut, andere Leute können andere Wertesysteme haben. Das sind keine Werte, die es erlauben, dass ein erwachsener Mann ein Kind missbraucht. – Vielen Dank!

(Beifall LKR, FDP)

Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich Herrn Basil Kerski hier begrüßen. Herr Basil Kerski ist Leiter des Europäischen Solidarność-Zentrums in Danzig. Herzlich willkommen hier!

(Beifall)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Aulepp.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Was ich in dieser Debatte zu allererst sagen möchte: Menschen in eine Ehe zu zwingen ist das Allerletzte. Das dürfen und das werden wir nicht dulden!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU)

Der Schutz der Betroffenen – das sind in einer überwältigenden Anzahl Frauen und Mädchen – ist das Wichtigste, und den müssen und den werden wir gewährleisten.

Lassen Sie mich vorab eine allgemeine Bemerkung machen: Leider haben in Deutschland noch viel zu viele Ehen insbesondere für Frauen vielfältige und im Übrigen auch existenzbedrohende Abhängigkeiten zur Folge, durchaus auch solche Ehen, die nach deutschem Recht geschlossen wurden. Nach wie vor sind es insbesondere Frauen, die nach Trennung und Scheidung vor unvorhergesehenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten stehen. Hier gilt auch: Es ist nicht unbedingt die Gesetzeslage, die die Schwierigkeiten verursacht, sondern mangelnde Information, mangelnde Bildung und das trügerische Vertrauen in tradierte Rollen.

Um Einwände gleich vorwegzunehmen – Herr Schäfer hat es gerade angekündigt –: Nichts liegt mir ferner, als die teils dramatische Situation von minderjährig Verheirateten und schutzlos ihrem Ehemann und seiner Familie überlassenen Mädchen zu relativieren. Hier müssen wir international für die universellen Menschenrechte kämpfen und den notwendigen Schutz diejenigen, die sich in unserem Land aufhalten, unbedingt gewährleisten.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU)

In der Begründung Ihrer Großen Anfrage, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, und auch in Ihrer Rede, Frau Steiner, wird ganz deutlich, dass das größte Problem nicht unbedingt das Fehlen einer generellen Regelung und auch nicht das Fehlen einer Regelung ist, die differenzierte Entscheidungen ermöglicht, sondern der tatsächliche Schutz derjenigen Mädchen und Frauen, die diesen Schutz brauchen. Gerade wenn sogenannte Ehen keine rechtliche Wir

kung entfalten, weil sie eben noch nicht einmal im Heimatland staatlich anerkannt geschlossen wurden, sind die Mädchen und Frauen, die davon betroffen sind, besonders schutzlos. Diese Hilfe müssen wir in jedem Einzelfall gewähren, und darin weiß ich mich einig mit unserer Frauenbeauftragten Ulrike Hauffe, mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte und nicht zuletzt auch mit unserem Bundesjustizminister und unserer Bundesfamilienministerin.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Ich möchte zur Frage der gesetzlichen Regelungen von Ehen, die im Alter von unter 18 Jahren geschlossen werden, dennoch drei Punkte nennen, die mir besonders wichtig sind.

Der erste Punkt ist: Das Jugendamt ist natürlich für das Kindeswohl aller Minderjährigen zuständig, unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts müssen sich im persönlichen Kontakt vertrauensvoll und im Gespräch mit den Mädchen oder Jungen ohne deren Familien die Situation ganz konkret anschauen, sie müssen die betroffenen Mädchen als Subjekte behandeln, als Person, und schauen, was die wollen. Denn das ist ja häufig das Problem, dass das in den Familien nicht getan wird. Dann müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts diesen Mädchen und auch den Jungen Beratung und Hilfe gewähren, weil im Einzelfall die Trennung von einer langjährigen Bezugsperson schlimmer und traumatisierender sein kann als das Fortbestehen einer minderjährig, aber wirklich und wahrhaftig freiwillig geschlossenen Ehe. Das hat Herr Dr. Yazici gerade auch angenehmerweise genau so gesagt. Das Jugendamt muss aber natürlich auch handeln können, wenn eine Minderjährigenehe aufgehoben werden muss. Das heißt, neben dem Standesamt ist es auch wichtig, dass das Jugendamt einen Antrag auf Aufhebung dieser Ehe stellen kann.

Der zweite Punkt ist, ergänzend zum ersten, dass ein pauschales Verbot, das in meinen Augen polemisierend und pauschalisierend gefordert wird, nur eine Scheinlösung ist. Es geht darum, in einem Aufhebungsverfahren in jedem Einzelfall das Persönlichkeitsrecht und auch das Kindeswohl der Betroffenen zur alleinigen Richtschnur zu machen, und daran muss sich eine differenzierte und differenzierende Neuregelung messen lassen.

Deshalb ist es gut, dass auf der Grundlage vielfältige Informationen und der tatsächlichen Lage vom Bundesjustizministerium zusammen mit dem Bundesfamilienministerium etwas erarbeitet werden soll. In jedem Fall muss aber gewährleistet sein, dass die Aufhebung einer Ehe ebenso wie eine Trennung nicht zur Mittellosigkeit und zur Rechtlosigkeit jener führt, die wir schützen wollen. Das gilt insbesondere auch, was den Aufenthaltsstatus angeht. Dazu möchte ich

auch die Kolleginnen und Kollegen der CDU beim Wort nehmen; und ich bin gespannt.