Herr Innensenator, das kann ich jetzt leider nicht nachvollziehen, denn Hamburg geht mit solchen Informationen sehr offen um. Deshalb nochmals die Frage: Gibt es Hinweise, dass Perso nen, die für Kriegshandlungen ins Ausland gereist sind, vorher an den Verteilaktionen teilgenommen haben? Darauf müssen Sie mir doch eine Antwort geben können!
Noch einmal: Wenn es richtig ist, dass Personen nach Syrien ausgereist sind, wenn sie für den IS werben und auch an Koranverteilungsak tionen beteiligt waren, reicht das in der Regel aus, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, das heißt also, um diese Aktionen zu verbieten.
Aber wenn man so etwas macht, muss man auch immer die Sicherheit haben, dass eine solche Entscheidung im gerichtlichen Verfahren gehalten wird. Geben Sie mir deshalb bitte etwas Zeit.
Herr Senator, können Sie uns noch einmal kurz erläutern: Geht es darum, den Vereinen das Verteilen des Korans zu verbieten oder generell das Verteilen des Korans zu verbieten?
Ich sage es einmal so: Wenn es sich um eine bundesweit operierende Organisation handelt, dann muss sich der Bundesinnenminister die Frage stellen: Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht das? Ist es mit unserem Vereinsrecht zu vereinbaren? Wenn er zu dem Ergebnis kommt, dass dem nicht so ist, dann muss er diese Organisation verbieten. Das ist das eine.
Wir haben immer das Problem, dass das Verteilen des Korans nicht strafbar ist. Wir können es auch nicht verbieten. Das ist durch das Grundgesetz geschützt.
Wir kommen erst ins Spiel, wenn klar ist, dass diese Aktion Bestandteil einer weitergehenden Kampagne
ist. Wenn erkennbar ist, wie auch bei den Verboten, die wir in der Vergangenheit gegenüber Vereinen erwirkt haben, dass in diesen Vereinen für den IS geworben wird, wenn Personen aus diesem Dunstkreis aus Syrien ausreisen, dann kann man eingreifen, und dann sprechen wir auch Verbote aus.
In der Frage der Bewertung dieser Aktionen gibt es in diesem Haus, denke ich, überhaupt keine Divergen zen. Aber wenn man etwas macht, dann muss man es sorgfältig prüfen und kann es nicht nur tun, weil Hamburg es gemacht hat. Bremische Gerichte schauen sich an, was konkret hier in Bremen passiert ist. Das müssen wir dokumentieren, und daran arbeiten wir.
Die elfte Anfrage trägt die Überschrift „Analphabeten im Land Bremen“. Die Anfrage trägt die Unterschrift des Abgeordneten Timke, Bürger in Wut.
Erstens. Wie viele Analphabeten gibt es derzeit im Land Bremen, und wie hat sich deren Zahl im Zeit raum zwischen dem 1. Januar 2012 und dem 30. Juni 2016 entwickelt (bitte getrennt nach Jahren sowie Bremen und Bremerhaven ausweisen)?
Zweitens. Wie viele der Analphabeten im Land Bre men haben mindestens eine ausländische Staatsan gehörigkeit, und woher kommen diese Menschen (bitte die fünf wichtigsten Herkunftsländer nennen) ?
Drittens. Was unternimmt der Senat, um den An alphabetismus im Land zu bekämpfen, und wie hoch sind die Mittel, die dafür in den Jahren 2010 bis 2015 aufgewendet wurden (bitte getrennt nach Jahren ausweisen)?
Herr Präsident, meine sehr geehr ten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Daten über die im Land Bremen le benden Analphabetinnen und Analphabeten werden nicht erhoben. Im Rahmen einer bundesweit durchge führten Studie der Universität Hamburg aus dem Jahr 2011 – das ist die leo.-Level-One-Studie – wurde die Gesamtzahl der in Deutschland lebenden sogenannten funktionalen Analphabetinnen und Analphabeten im Alter von 18 bis 64 Jahren auf rund 7,5 Millionen Personen geschätzt.
Den Berechnungen der Studie zufolge leben in Bremen etwa 60 700 davon. Als funktionale Analphabetinnen und Analphabeten werden Personen bezeichnet, die nicht ausreichend lesen oder schreiben können. Da diese Personengruppe oftmals mit Vorurteilen und
Stigmatisierung konfrontiert wird, stellt sich ein of fener Umgang mit diesem Thema als schwierig dar.
Zu Frage zwei: Wie unter Frage eins erläutert, erfolgt hierzu keine Datenerfassung. Somit kann auch keine Aussage über den Personenkreis der Analphabetin nen und Analphabeten ausländischer Staatsangehö rigkeit getroffen werden. Durch Zuwanderung aus Herkunftsländern mit nichtlateinischen Schriften gibt es aktuell vermehrt Personen, die im Zuge des Deut scherwerbs in der lateinischen Schrift alphabetisiert werden: Zweitschriftlernende.
Zu Frage drei: Unter Federführung des Bildungsres sorts gründete sich im Jahr 2012 die Arbeitsgruppe Alphabetisierung und Grundbildung, die ein ressort übergreifendes „Bremer Konzept für Alphabetisierung und Grundbildung“ entwickelt hat. An der Arbeits gruppe beteiligt sind unter anderem Vertreterinnen und Vertreter des Senators für Kultur, des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, der Senatorin für Finanzen, der Senatorin für Wissenschaft, Gesund heit und Verbraucherschutz sowie der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport.
Ebenfalls im Jahr 2012 gründete sich das Bremer Bündnis für Alphabetisierung und Grundbildung. Mehr als 20 Organisationen und Einrichtungen aus Bremen und Bremerhaven haben sich darin auf ge meinsame Ziele verständigt. Ein jährlich erscheinender Deputationsbericht stellt zudem die Maßnahmen und Projekte der anerkannten Weiterbildungseinrichtun gen sowie Bündnispartner dar.
Im Jahr 2014 wurden für Alphabetisierung bezie hungsweise Zweitschrift-Alphabetisierung durch die nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannten Einrichtungen insgesamt rund 340 000 Euro, im Jahr 2015 circa 991 000 Euro eingesetzt. Die Mittel speisen sich aus Landes- und kommunalen Mitteln, Mitteln des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, EUMitteln, Teilnehmendenentgelten und sonstigen Mitteln. Für die Jahre 2010 bis 2013 liegen keine Daten vor. Der starke Anstieg im Jahr 2015 ist insbe sondere auf den Mitteleinsatz des BAMF im Rahmen der Integrationskurse zurückzuführen. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Staatsrat, Sie führten eben aus, dass es eine Arbeitsgruppe und das Bremer Bündnis gebe. Aber was es nicht gibt, sind offen bar verlässliche, selbst erhobene Zahlen zu diesem Problemkomplex. Sind Sie mit mir der Auffassung, dass man im Land Bremen – wie auch in anderen Bundesländern – vielleicht dazu übergehen sollte, hierzu verlässliche Daten zu erheben?
auf die Problematik des Analphabetismus Zahlen zu erheben. Insofern sind wir immer auf Informationen angewiesen, aus denen Rückschlüsse auf die Ent wicklung der Zahlen gezogen werden können. Das geht Bremen genauso wie anderen Bundesländern.
Die zwölfte und damit letzte Anfrage in der Fra gestunde befasst sich mit dem Thema „Arbeit der Patientenfürsprecherinnen und -sprecher in Bremer Krankenhäusern“. Sie trägt die Unterschriften der Abgeordneten Seyrek, Frau Dehne, Tschöpe und Fraktion der SPD.
Erstens. Ist die gesetzliche Vorgabe aus Paragraf 24 Absatz 1 des Bremischen Krankenhausgesetzes umgesetzt, wonach Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher für alle Krankenhäuser im Land Bremen berufen werden, und falls nein, was tut der Senat dagegen?
Zweitens. Welche Informationen hat der Senat über die Arbeit der Patientenfürsprecherinnen und Pati entenfürsprecher in den Krankenhäusern in Bremen und Bremerhaven?
Drittens. Wie trägt der Senat Sorge dafür, dass Pa tientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher ihrer ehrenamtlichen Arbeit unabhängig von einer Einflussnahme seitens der Krankenhausleitung nach gehen können?
Sehr geehr ter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Die gesetzliche Vorgabe nach dem Bremischen Krankenhausgesetz wurde mit Ausnahme des Klinikums Links der Weser umgesetzt. Aktuell wird dort eine geeignete Person gesucht. Allerdings stellt die Ehrenamtlichkeit eine Herausforderung da hin gehend dar, dass eine kontinuierliche Besetzung nicht immer gewährleitet ist. Hiermit entstehen gele gentlich Vakanzen, die jedoch ausgeglichen werden können. Die Gesundheitsbehörde drängt regelmäßig gegenüber den Krankenhausleitungen darauf, dass eine Stellvertretung sichergestellt ist.
Zu Frage zwei: Das Bremische Krankenhausgesetz sieht in Paragraf 24 Absatz 2 vor, dass die Patienten fürsprecherinnen und Patientenfürsprecher jährlich einen gemeinsamen Erfahrungsbericht vorlegen. Deren Arbeitsgemeinschaft kommt dieser Verpflich tung nach. Für die Inhalte des Erfahrungsberichtes
gibt es keine Vorgaben. Der Jahresbericht 2015 liegt der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz vor. Die Arbeitsgruppe kommt im Fazit zu dem Ergebnis, dass eine erfolgreiche Arbeit geleistet wurde. Darüber hinaus erfolgt ein Austausch des Fachressorts mit der Arbeitsgruppe, welcher gewährleistet, dass die Senatorin für Wis senschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz direkt Informationen über die Arbeit erhält.
Zu Frage drei: Das Bremische Krankenhausgesetz beschreibt in Paragraf 24 in den Absätzen 2 und 3 im Sinne einer Rahmenvorgabe die Rolle und Ar beitsweise der Patientenfürsprecherinnen und Pa tientenfürsprecher. Fragen zur Aufwandsentschä digung oder zum Versicherungsschutz wurden von der Gesundheitsbehörde aufgenommen und den Krankenhausleitungen übermittelt. Ebenso wurden Fortbildungsmaßnahmen vermittelt. Die Ausgestal tung der konkreten Zusammenarbeit erfolgt vor Ort zwischen den jeweiligen Krankenhausleitungen und den Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürspre chern. – Soweit die Antwort des Senats!
Für eine neue Gründerkultur in Bremen und Deutschland! Antrag der Fraktion der FDP vom 29. Juli 2016 (Drucksache 19/668) Wir verbinden hiermit: Gründer verstehen, Gründer unterstützen, falsche Signale vermeiden – Bremen braucht eine neue, positive Gründerkultur und passgenaue Instru mente Antrag der Fraktion der CDU vom 21. September 2016 (Drucksache 19/748)