Protocol of the Session on September 22, 2016

Die Frage, ob in Bremerhaven Zahlungen geleistet wurden, wird derzeit geprüft. Ich wage aber zu be zweifeln, dass das strafrechtliche Folgen haben wird, denn die Vermittlung von Wohnungen gegen Entgelt ist strafrechtlich nicht anzukreiden. Wir haben jetzt aber eine neue Rechtslage, und ich setze darauf, dass dieses Gesetz seine Wirkung entfalten wird.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Das neue Gesetz muss in den Bundesländern umgesetzt werden. Bisher haben sich drei Bundesländer dafür ausgesprochen, das zu machen. Ich glaube, in zwei Ländern ist dies erfolgt, eines folgt irgendwann demnächst. Ich habe heute Morgen in der Zeitung gelesen, dass sich unser Bürgermeister, Herr Dr. Sieling, gestern dafür ausge sprochen hat, für Bremen die Wohnsitzauflage nicht anzuwenden. Welche Folgen hat es denn, wenn nur einige Bundesländer diese Bestimmung anwenden, für diese Bundesländer selbst, aber auch für den Transfer zwischen den Bundesländern?

Noch einmal: Wir sprechen über geltendes Recht. Es gibt einige Ausnahmeregelungen. Das heißt, wenn jemand in einem anderen Land eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit begründet oder zum Studium von Magdeburg nach Bremen wechselt, ist dies nach geltendem Recht möglich. Ich glaube, Sie verwechseln das mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes. Das ist kaum zu vermitteln. Das Gesetz ist am 6. August 2016 in Kraft getreten. Es

hat rückwirkend geregelt, dass alle Flüchtlinge, die nach dem 1. Januar dieses Jahres anerkannt wur den, so behandelt werden wie die Flüchtlinge, die nach dem 6. August anerkannt wurden. Das würde bedeuten, dass wir bundesweit eine große Aktion starten müssten. Diejenigen, die von Bremerhaven oder Bremen weggegangen sind, müssten wir wie der zurückholen. Umgekehrt gilt das gleiche, und das für alle Kommunen. Die Mehrheit der Länder hat am 13. September eine Koordinierungsrunde gehabt, weil wir mit dieser Frage etwas überfordert sind. Wir haben keine Handhabe, wie wir dieses Gesetz anwenden.

In dem Gesetz steht nur, dass es rückwirkend ab 1. Januar gilt. Wir haben uns überlegt, was wir ma chen, und sind deshalb mit dem pragmatischen Vor schlag angetreten, dass wir einen Schnitt machen: Ab 6. August gilt das neue Recht, aber wir starten keine Rückrufaktion oder ein Hin und Her. Das wäre unverhältnismäßig. Die Menschen, die einen neuen Wohnort begründet haben, haben dies in gutem Glauben, dass das der Rechtslage entspricht, getan. Daher gilt ab 6. August neues Recht, und das werden wir anwenden.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die neunte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Raser“ im Land Bremen. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Hinners, Frau Neumeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Hinners!

Wir fragen den Senat:

Erstens. In wie vielen Fällen waren „Raser“ in den Jahren 2014, 2015 und 2016 mit und ohne Verkehrs unfall in Bremen und Bremerhaven unterwegs, und in wie vielen dieser Fälle kam es zu einer Anzeige?

Zweitens. Wie sind die Verfahren jeweils ausge gangen?

Drittens. Welche Präventionsmaßnahmen ergreifen der Senat und der Magistrat gegen Raser?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Der Gesetzgeber hat ab einer Über schreitung von 26 Stundenkilometer innerhalb ge schlossener Ortschaften neben der Sanktionshöhe von 140 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister ein einmonatiges Fahrverbot festgelegt. Im Folgenden werden deshalb Geschwindigkeitsverstöße, die sich innerorts ohne einen Verkehrsunfall ereigneten und ab einer Überschreitung von 26 Stundenkilometern

festgestellt und angezeigt wurden, dargestellt: In der Stadt Bremen wurden im Jahr 2014 1 871, im Jahr 2015 1 217 und im Jahr 2016 bis einschließlich Juni 512 derartige Verstöße festgestellt. In Bremerhaven wird bei der Bußgeldstelle nur eine Gesamtstatistik über Geschwindigkeitsverstöße geführt, eine Statistik über die Höhe der Geschwindigkeitsübertretungen wird nicht geführt. An Verkehrsunfällen mit der Ursache überhöhter oder nicht angepasster Geschwindigkeit haben sich in der Stadt Bremen innerorts im Jahr 2014 357, im Jahr 2015 305 und im Jahr 2016 bis einschließ lich Juni 185 ereignet. In Bremerhaven waren es im Jahr 2014 126, im Jahr 2015 119. Für 2016 liegen in Bremerhaven noch keine abschließenden Zahlen vor.

Zur Frage zwei: Der Ausgang der Ordnungswidrig keitsverfahren wird statistisch nicht erfasst.

Zur Frage drei: Seit 2009 ist das Land Bremen an der Kampagne des Deutschen Verkehrssicherheitsrates „Runter vom Gas“ beteiligt. Die Polizei Bremen und die Ortspolizeibehörde Bremerhaven beteiligen sich an vielen Aktionen, beispielsweise an Sicherheitswes ten für Motorradfahrer mit dem Schriftzug „Runter vom Gas im öffentlichen Verkehrsraum“, an der Verteilung von Medien an öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen zum Thema Geschwindigkeit, an der Kampagne zum Thema Ablenkung et cetera. Bei diesen Aktionen werden Verkehrsteilnehmer gezielt angesprochen. Hierbei wird auf die Gefahren durch überhöhte und nicht angepasste Geschwindigkeiten hingewiesen. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Hinners, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, bei den soge nannten Rasern im Straßenverkehr gibt es noch eine Sondergruppe, nämlich diejenigen, die daraus einen Sport machen und dies in bestimmten Foren auch gerne präsentieren. Meine Frage: Inwieweit werden diese Foren ausgewertet?

Meine zweite Frage, die ich gleich anschließen möchte: Wie geht die Polizei in Bremen und Bremerhaven ge gen diese Raserszene vor, die sich ganz offensichtlich immer häufiger etabliert?

Wir haben darüber schon einmal in der Deputation für Inneres berichtet. Aus den Medien haben Sie erfahren, dass die Polizei diese Verstöße keineswegs als Bagatelldelikte einstuft. Wir haben beim letzten Fall der Tötung eines Unbeteiligten die Mordkommission eingeschaltet. Die ganz klare An sage der Polizei lautet: Wer in dieser Form durch die Stadt fährt, muss mit allen Konsequenzen rechnen. Diese Delikte werden wie Tötungsdelikte als Kapi talverbrechen verfolgt. Wir klagen diese Personen an. Das ist völlig klar. Dafür gibt es kein Verständnis. Das ist kein Sport, sondern das ist die Bereitschaft, andere Menschen ums Leben zu bringen, und dafür gibt es kein Pardon.

Herr Kollege, eine weitere Zusatz frage? – Bitte sehr!

Ich hatte eben noch danach gefragt, ob diese Foren ausgewertet werden?

Das ist natürlich auch geschehen. Es ist ein neues Phänomen, das wir haben. Wir werden das weiterhin kontinuierlich verfolgen.

Herr Kollege, eine weitere Zusatz frage? – Bitte sehr!

Ich möchte noch einmal vertie fend nachfragen, weil Sie eben gesagt haben, dass die Fahrer oder meinetwegen auch Fahrerinnen diese Fahrt unter einem bestimmten Vorsatz unternehmen und damit zumindest bedingt in Kauf nehmen, Men schen zu verletzen oder in diesem einen Fall sogar zu töten. Halten Sie es für richtig – Sie haben es eben schon angedeutet, aber ich möchte es noch einmal deutlich hören –, dass in Zukunft in allen Verfahren, in denen nachgewiesen wird, dass aus dieser Mo tivation heraus gerast wird, von einem bedingten Vorsatz ausgegangen und dann das entsprechende Verfahren geführt wird?

Ja, so machen wir das.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff „Koran verteilung durch Salafisten“. Die Anfrage ist unter zeichnet von dem Abgeordneten Timke, Bürger in Wut.

Bitte, Herr Kollege!

Ich frage den Senat:

Erstens. Wie oft haben Salafisten in 2015 sowie im Zeitraum zwischen Januar und August 2016 den Ko ran in Bremen und Bremerhaven verteilt, und lagen für die Verteilaktionen die jeweils erforderlichen behördlichen Genehmigungen vor (bitte getrennt nach Bremen und Bremerhaven ausweisen)?

Zweitens. Aus wie vielen Mitgliedern besteht die salafistische Szene im Bundesland Bremen aktuell, und wie hat sich diese Szene sowohl personell als auch im Hinblick auf ihre ideologische Ausrichtung in den letzten zwölf Monaten entwickelt?

Drittens. Wie bewertet der Senat die Entscheidung des Landes Hamburg, die Verteilung des Korans durch Salafisten im Rahmen der „Lies!“-Kampagne zu verbieten, und welche rechtlichen Möglichkeiten sieht der Senat, ein solches Verbot auch im Land Bremen zu verfügen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Im Jahr 2015 und 2016 fanden in Bremen und Bremerhaven zahlreiche – teilweise im fast wöchentlichen Turnus – Koranverteilungs aktionen statt. Von der Organisation „Siegel des Propheten“ wurden vom 14. März 2015 bis zum 17. September 2016 insgesamt 74 Stände in Bremen an gemeldet. Von der Organisation „Lies!“ wurden vom 2. Mai 2015 bis zum 24. September 2016 insgesamt 17 Stände in Bremen angemeldet. In einem Fall lag die behördliche Genehmigung nicht vor, und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde eingeleitet. Für Bremerhaven wurden keine statistischen Erhe bungen vorgenommen.

Zu Frage zwei: Die salafistische Szene im Land Bre men umfasst circa 360 Anhänger.

Zu Frage drei: Die Beobachtung von salafistischen Bestrebungen in Bremen ist eine Aufgabe des Bremer Landesamtes für Verfassungsschutz. DAWAH-Arbeit durch Koranverteilungen der Organisation „Lies!“ und des „Siegel des Propheten“ werden durch das Landesamt für Verfassungsschutz mit Blick auf ihre möglichen Auswirkungen beobachtet.

Der Senator für Inneres prüft derzeit in Zusammenar beit mit dem Stadtamt, angelehnt an den Hamburger Weg, ein Verbot der Koranverteilung durch die oben genannten Organisationen in Bremen und Bremer haven. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Timke, haben Sie eine Zu satzfrage? – Bitte sehr!

Die Genehmigung zum Verteilen des Korans durch diese beiden Organisationen kann unter anderem untersagt werden, wenn Erkennt nisse, beispielsweise des Staatsschutzes oder des Verfassungsschutzes, über die Anmelder vorliegen, dass es zu Veräußerungen oder Aufforderungen zu Straftaten kommen könnte, die die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden.

Welche Erkenntnisse liegen den Sicherheitsbehörden, also dem Verfassungsschutz oder dem Staatsschutz, darüber konkret vor?

Ich bitte um Verständnis, dass ich Sie über diese Erkenntnisse im Rahmen der Bürger schaft nicht informieren kann.

Herr Timke, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, dafür habe ich kein Verständnis! Aber vielleicht können Sie mir eine zweite Frage beantworten: Gibt es Hinweise, dass unter den nach Syrien oder den Irak ausgereisten

Bremern auch Personen waren, die vorher an diesen Verteilaktionen des Korans teilgenommen haben?

Auch das kann ich Ihnen heute noch nicht sagen. Ich bitte um Verständnis dafür. Ich habe gesagt, wir prüfen das zurzeit. Lassen Sie uns einfach diese Arbeit abschließen, und Sie werden sehen, was dabei herauskommt.

Herr Timke, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!