Deswegen unser Antrag, und zwar nicht nur als Entschließungsantrag, sondern wir stellen es uns ähnlich wie bei dem Antrag zu den Vollzeitstellen bei der Polizei vor, unseren Antrag an die Deputa tion für Inneres zu überweisen und dort noch einmal nachzuprüfen, wie wir das Thema für die nächsten Jahre auch in Bezug auf die Erweiterung der Vol lzeitstellen justieren, um auch den Bürgerinnen und Bürgern im Hinblick auf die Einbruchskriminalität, von der sie am meisten in ihrer Lebensführung be troffen sind, ein glaubwürdiges politisches Signal zu setzen. – Danke schön!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die von der FDP dar gestellten Zahlen und die Situation sind unstrittig. Insofern liegt das Problem offen auf dem Tisch. Bedenklich ist an der ganzen Sache, dass sich die Parlamente landauf, landab, insbesondere natürlich die Kommunen, aber auch die Medien mit diesen Problemen seit Jahren befassen. Es hat sich aber auch seit Jahren nichts geändert, meine Damen und Herren.
Auf der einen Seite ist das Hauptproblem die unzu reichende Personalausstattung, das wissen wir. An dieser Stelle möchte ich anmerken, dass die von der FDP genannten Zahlen von 2 600 Vollzeitstellen bei der Polizei Bremen sowie die 486 für Bremerhaven die wirklich absolute Untergrenze sind.
Die CDU und auch ich persönlich sind der Auffassung, dass diese Anzahl Stellen nicht ausreichen wird. Das ist die eine Seite.
Auf der anderen Seite gibt es aber das mindestens genauso große Problem, dass die Behandlung von Einbrüchen bei wesentlichen Teilen unserer Justiz offenbar als Bagatelldelikt behandelt wird. Einmal eingebrochen, zweimal eingebrochen, dreimal einge brochen, viermal eingebrochen, aber fester Wohnsitz: Und ab die Post! Die Anordnung von Untersuchungs haft wegen massiver Wiederholungsgefahr kommt
nur in den seltensten Fällen vor. Insofern entsteht nicht nur bei der Bevölkerung, sondern auch bei den Polizeibehörden der Eindruck, der große erforderliche Aufwand zur Aufklärung solcher Tatbestände lohne sich im Verhältnis zur tatsächlichen Strafverfolgung nicht.
Wenn dann noch, wie ja im Regelfall, Bewährungs strafen verhängt werden und die Täter aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse nicht zum Schadenersatz herangezogen werden können, muss man sich fra gen, wie es eigentlich weitergehen soll. Als einzigen Ausweg aufzuzeigen und dafür Steuererleichterungen zu gewähren, dass die Bürger sich mit viel Aufwand selbst schützen und absichern, kann nicht im Sinne des Erfinders sein.
Insofern ist das Thema weiterhin wichtig, und es ist richtig: Es muss etwas passieren! Wir stimmen der beantragten Überweisung an die Fachdeputation zu. – Vielen Dank!
Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren hier über einen Antrag der FDP, die etwas gegen Ein bruchdiebstahl tun möchte. Wir haben das Thema hier schon diverse Male diskutiert, und ich möchte nicht auch noch einmal betonen, dass Opfer von Einbrüchen wirklich lange damit zu tun haben, das ist tatsächlich ein Problem, darüber sind wir uns, glaube ich, alle einig.
Der vorliegende Antrag ist aber – zum Teil der über vollen Tagesordnung des Landtags geschuldet – tatsächlich länger überholt. In dem letzten Punkt fordern Sie die Zielzahl von 2 600 Stellen bei der Polizei Bremen; sie ist mittlerweile beschlossen. Die Haushaltsberatungen in Bezug auf die Ortspolizeibe hörde Bremerhaven laufen noch. In der Verabredung zwischen Senat und Magistrat wird eine Zielzahl von 474 Stellen vorgesehen. Wir sind der Meinung, dass der eigentliche Personalbedarf etwas höher ist und dass es vor allem wichtig ist, dass auch in Bremerhaven für Bremerhaven ausgebildet wird. In dem Punkt ist Ihr Antrag daher noch teilweise aktuell.
Herr Zenner, alle anderen Beschlusspunkte sind aber, ehrlich gesagt, nicht so besonders griffig. Ich habe den Antrag dreimal gelesen, und ich wusste nicht so richtig, was Sie wollen. Sie sagen, die Bürgerschaft möge beschließen, dass im Bereich Einbruchdiebstahl ein polizeilicher Schwerpunkt liegen soll.
Die Bürgerschaft soll beschließen, dass die Auf klärungsquote von 5,4 Prozent in Bremen und 8,7 Prozent in Bremerhaven zu gering ist; das ist auch eine Selbstverständlichkeit, aber was soll man denn da beschließen? Das ist mir jetzt irgendwie nicht so ganz klar.
Außerdem soll die Bürgerschaft anregen, dass die Polizei eine Sonderermittlungsgruppe „Einbruchs kriminalität“ aufstellt. Ehrlich gesagt, Herr Zenner, ich bin mir an dem Punkt gar nicht so sicher, was Sie damit eigentlich meinen, denn es gibt beson dere Ermittlungsgruppen. Wenn die Polizei zum Beispiel zusammenhängende Fälle bearbeitet, die von einer bestimmten Gruppe oder an bestimmten Orten begangen werden, dann gibt es Sonderer mittlungsgruppen, aber bei Einbruchdiebstahl im Allgemeinen? Ich weiß jetzt nicht so genau, was Sie damit eigentlich fordern. Das richtet sich ja nicht gegen eine bestimmte Tätergruppe oder gegen ein bestimmtes Einbruchsobjekt.
Im Übrigen, Herr Zenner, richtet die Polizei bereits heute Ermittlungsgruppen ein, wenn es einen kon kreten Verdacht auf zusammenhängende Straftaten gibt. Ich gebe einmal ein Beispiel, die Ermittlungs gruppe „Geldschrank“ der Polizei Bremen hat im Juni eine Bande festgenommen, die in sieben Geschäfte in Bremen und Umgebung eingebrochen sein soll. Solch eine Ermittlungsgruppe ergibt Sinn, weil sie eine konkrete Gruppe im Blick hat, der konkrete und zusammenhängende Einbrüche zugeordnet werden können. Ich gehe davon aus, dass die Polizei auch in Zukunft solche besonderen Ermittlungsgruppen einrichtet, wenn sie denn Sinn ergeben und nicht dann, wenn die Bürgerschaft so etwas anregt, wie es in dem Antrag heißt.
Ich finde, Herr Dr. Buhlert, für die Personaldiskussion – das habe ich eben schon gesagt – kommen Sie ein bisschen zu spät, denn das ist bereits beschlossen worden. Die fachliche Beurteilung, wann die Polizei welche Ermittlungsgruppe einrichtet, sollten wir ihr selbst überlassen.
Im Übrigen diskutieren und begleiten wir gerade eine große Polizeireform, und ich finde, bestimmte Diskussionen gehören dahin und nicht hier in die Bürgerschaft. Wir stimmen zwar der Überweisung zu, aber ich finde, man hätte den Antrag auch heute hier beerdigen können. – Danke schön!
Herr Präsident – der mich ermahnt, die fünf Minuten einzuhalten –, meine Damen und Herren! Dass wir den Antrag heute hier nicht beerdigen, Frau Vogt, ist in der Tat weniger dem Inhalt der einzelnen Beschlusspunk te geschuldet, sondern mehr der Wichtigkeit des Themas. Herr Zenner, Sie greifen natürlich damit ein Thema auf, dessen regelmäßige Befassung der Innendeputation wegen seiner Bedeutung gut zu Gesicht steht.
Von den schweren Straftaten, die es gibt und die für die Opfer oftmals ein traumatisches Erlebnis darstellen, ist der Wohnungseinbruch sicherlich die am häufigsten vorkommende Straftat. Darum kann ich für meine Fraktion erklären, dass wir gern bereit sind, ergebnisoffen in der Innendeputation mit Ihnen zu debattieren, was man vielleicht noch intensiver oder anders machen kann. Es gibt ja auch noch einen zweiten Antrag zu dem Thema – ich weiß gar nicht, ob Herr Hinners sich noch daran erinnert –, der vor ziemlich genau einem Jahr in die Deputation über wiesen wurde – –.
Weil ich neulich in der Deputation daran erinnern musste! Er war nämlich schon längst vergessen wor den.
Da ging es um Predictive Policing, das ist dann ja auch vielleicht eine Maßnahme, über die man spre chen muss, aber wir müssen uns noch einmal genau anschauen, ob das wirklich etwas bringt oder nur ein Polizeipendel ist, also eher zur Sicherheitsesoterik gehört, das ist ja bei Ihren Vorschlägen nicht immer so ganz einfach auseinanderzuhalten. Man muss na türlich auch die Frage stellen, ob das nicht vielleicht einfach ein Mittel ist, wie clevere Firmen derzeit eine Profitchance ergreifen, um dem Handlungsdruck der Sicherheitsbehörden ein bisschen abgewinnen zu können.
Wir können übrigens auch gern die Punkte diskutie ren, die die CDU-Innenminister jetzt in ihrer „Berli ner Erklärung“ zu dem Thema vorgetragen haben. Es hat mich eben gewundert, dass Frau Schnittker das gar nicht erwähnt hat. Darin stand ja zum Bei spiel, dass der einfache Wohnungseinbruchdiebstahl auch zu den Tatbeständen zählen soll, für die eine Telekommunikationsüberwachung möglich ist. Zur Diskussion gehört dann allerdings, dass wir uns auch
Es muss zum einen eine besonders schwere Straftat sein – ich würde sagen, das ist angesichts der Folgen, die ein Wohnungseinbruch oftmals für die Opfer hat, auf jeden Fall gegeben –, und die zweite Vor aussetzung ist, dass die Tat anders nicht aufklärbar ist – das ist leider in der Regel bei einem Wohnungs einbruchdiebstahl der Fall –, und dann ist für mich die entscheidende Frage, ob nach kriminalistischer Erfahrung davon auszugehen ist, dass ein Zugriff auf Daten der TKÜ oder der Verkehrsüberwachung tatsächlich ein erfolgreicher Ermittlungsansatz ist. Wir kennen die KFN-Studie zu Bremerhaven, in der die Effektivität der Funkzellenabfrage bei Wohnungsein brüchen untersucht wurde, und das war nun nicht sehr hoffnungsvoll.
Der Unterschied ist eben, dass wir genau hinschau en, bevor wir Forderungen aufstellen. Wir schauen genau hin, ob es denn der Sicherheit wirklich dient, und zu den Forderungen, die der inneren Sicherheit sicherlich nicht dienen, gehört das Thema einer schärferen Bestrafung. Die CDU-Innenminister for dern, den sogenannten minderschweren Fall des Wohnungseinbruchdiebstahls abzuschaffen. Das ist wieder nur ein Ausdruck Ihres tiefen Misstrauens, das Sie gegenüber der Justiz haben und auch eben wieder unter Beweis gestellt haben!
Den Vorschlag von Herr Zenner, eine Sonderermitt lungsgruppe für die ganze Stadt – so habe ich Ihren Vorschlag verstanden – aufzustellen, können wir gern diskutieren, aber bisher waren die Erkenntnisse ja eher so, dass die Täter vor allem in ihrem Umkreis von zwei oder drei Kilometern tätig werden, sodass es mehr Sinn ergibt, behördliche Ermittlungsgruppen aufzustellen, die entsprechend vernetzt sind, wie es ja auch bisherige Praxis ist. Das habe ich zumindest Ihrem Antrag so nicht entnehmen können.
Ich würde mir gern in der Innendeputation auch einmal erklären lassen, ob die bisher vorliegenden Studien, die sich ja immer nur auf das Hellfeld beziehen, vielleicht doch ein bisschen zu kurz greifen, wenn es darum geht, ob nicht auch reisende Tätergruppen eine größere Rolle spielen, als es bisher bekannt ist.
Jedenfalls steht fest, die Aufklärungsquote von zum dritten Mal hintereinander weit unter zehn Prozent macht mir große Sorge und kann uns natürlich in keiner Weise zufriedenstellen. Allerdings will ich auch in dem Zusammenhang auf die KFN-Studie hinweisen, aus der sich ergab, dass die Unterschiede in den Aufklärungsquoten vor allem darauf zurück zuführen sind, dass die Städte mit scheinbar hohen Aufklärungsquoten oftmals nach der Begehungsart vergleichbare Fälle ermittelt und sie an die Staats anwaltschaft weitergegeben hatten nach dem Motto
„Das ist dann vielleicht auch der gleiche Täter!“. Das hat sich dann allerdings zumindest nicht in der erforderlichen Beweiskraft erwiesen, und darum war dann die Verurteilungsquote in allen Städten ungefähr gleich groß, also selbst dort, wo es eine angeblich hohe Aufklärungsquote gab, waren es am Ende nicht mehr rechtskräftig verurteilte Täter, sodass man mit der Statistik an dem Punkt wirklich vorsichtig sein muss.
Lassen Sie mich zum Schluss kommen! Die Aufklärung soll jedenfalls nicht am fehlenden Personal scheitern, darum haben wir das in den Haushaltsberatungen schon ihrem Vorschlag entsprechend beschlossen. Ich freue mich auf alle weiteren Debatten in der Deputation. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe mich auch sehr über diesen Antrag gewundert, weil dieser Antrag teilweise ja schon uraltes Abgearbeitetes enthält. In Ihren Aus führungen haben Sie es so dargestellt, als wenn die Polizei völlig untätig ist. So ist das nicht, ich sehe das anders! Auf einige wichtige Punkte möchte ich hier eingehen.