Ansonsten kann man feststellen, dass der Haushalts- und Finanzausschuss mehrheitlich die Annahme der Haushaltsgesetze empfiehlt, dass Ihnen der Haus halts- und Finanzausschuss mehrheitlich empfiehlt, die Änderungsanträge der Koalition anzunehmen, und dass der Haushalts- und Finanzausschuss Ih nen empfiehlt, die Änderungsanträge von FDP und LINKEN abzulehnen.
In diesem Sinne wünsche ich uns erfolgreiche Bera tungen am heutigen Tag und bedanke mich für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr ge ehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich dem Dank des Kollegen Eckhoff an diejenigen anschließen, die die Haushalte erstellt haben. Ohne diese engagierte Tätigkeit wären diese Beratungen nicht möglich gewesen. Ich möchte mich aber zu sätzlich ausdrücklich beim Kollegen Eckhoff selbst bedanken, weil man sagen muss, dass wir ohne seine straffe und souveräne Führung des Haushalts- und Finanzausschusses nicht so zügig durchgekommen wären. Herzlichen Dank für diese Leistung!
Im Folgenden möchte ich mich nicht mit Einzelthemen beschäftigen, weil wir für den gesamten Tag geplant haben, dass wir über einzelne Themen reden. Mir geht es darum, einige grundsätzliche Anmerkungen zu machen, und zwar insbesondere zu den Vorwürfen, die an diesen Haushalt gerichtet werden, und zu den Änderungsanträgen der Opposition.
Einer der zentralen Kritikpunkte ist die separate Aus weisung der Flüchtlingskosten in diesen Haushalten. In der Tat haben wir einen zweigeteilten Haushalts entwurf. Auf der einen Seite werden die Ausgaben und Einnahmen im Rahmen des sogenannten Kern haushaltes dargestellt. Auf der anderen Seite stehen die zusätzlichen Ausgaben, die auf uns zukommen, um die Probleme bei der Flüchtlingsunterbringung, bei der Flüchtlingsbetreuung und bei der Integration finanziell zu stemmen. Dabei weist der Kernhaushalt aus, dass die Maßgaben des Stabilitätsrates einge halten werden.
Ohne die mit den Flüchtlingen verbundenen Ausgaben halten wir den Konsolidierungspfad ein, wie wir es schon in den letzten Jahren getan haben. Dies geschah im Übrigen auch mit deutlichem Erfolg. Wenn wir zurückblicken, können wir feststellen, dass wir von dem strukturellen Defizit von über 1 Milliarde Euro mittlerweile 740 Millionen Euro abgebaut haben.
Bremen ist also auf einem guten und richtigen Weg. Die Ausgaben für die Flüchtlinge und deren Integra tion überschreiten aber unsere Möglichkeiten. Dies ist offen so zu sagen.
Gestützt auf ein Gutachten, das der Senat in Auftrag gegeben hatte, machen wir von der Ausnahmerege lung Gebrauch, die im Rahmen der Schuldenbremse möglich ist. Die diesjährige Entwicklung in der Bun desrepublik wird zeigen, wie andere Bundesländer mit diesen Mehrbelastungen tatsächlich umgehen, welche Nachtragshaushalte es geben wird und wie die einzelnen Länder in der Lage sind, diese schweren Aufgaben zu meistern.
Wir halten es für gerechtfertigt, für die Integration und Versorgung von Flüchtlingen von den Rege lungen der Schuldenbremse abzuweichen und die Ausnahmeregelung in Anspruch zu nehmen.
Mit der separaten Ausweisung der Flüchtlingskos ten ist der Vorwurf verbunden, der Haushalt sei verfassungswidrig. Dazu ist festzustellen, dass über die Verfassungswidrigkeit des Haushalts nur der Staatsgerichtshof entscheiden kann. Selbst die Ent scheidung des Stabilitätsrates in 2017, ob wir für 2016 die 300 Millionen Euro Sanierungshilfe bekommen, sagt über die Verfassungswidrigkeit nichts aus. Da rüber entscheidet allein der Staatsgerichtshof und – lassen Sie das mich hinzufügen – die CDU schon einmal gar nicht.
Die ständige Wiederholung des Vorwurfs der Verfas sungswidrigkeit macht den Vorwurf kein Stück wahrer.
Hinzu tritt die Behauptung, dass die Kosten von In tegration und Unterbringung von Flüchtlingen aus dem Haushalt finanzierbar seien. Der Beweis der Behauptung wird aber nicht geliefert. Stattdessen fordert die CDU in fast allen Bereichen, wie ihr Antrag ausweist, Mehrausgaben, und bietet als Ausgleich die Streichung der Mittel für Verhütungsmaßnahmen für Transferleistungsempfängerinnen in Höhe von 600 000 Euro an. Ist das dann wahrlich der große Wurf? Das mag jeder für sich bedenken.
Hier wird deutlich, dass die CDU konkret keine Lö sungsoption anbietet. Sie kann es nicht, erteilt aber Ratschläge, was man alles anders machen könnte. Das ist für mich nicht seriös, sondern die Ablenkung von eigener Ratlosigkeit. Lassen Sie mich das offen so sagen.
Lassen Sie mich persönlich hinzufügen, dass ich ent täuscht bin, weil ich glaube, dass die CDU eigentlich mehr könnte.
Der Vorschlag, die Haushalte 2016 und 2017 nicht gemeinsam zu beschließen, wird damit begründet, man wisse nicht, was die Entwicklung der Flücht lingszahlen mit sich bringe. Lassen Sie mich dazu nur anmerken, dass offensichtlich immer noch nicht verstanden worden ist, dass die Mehrausgaben für die Flüchtlinge, wie sie in den Haushalten jetzt vor gesehen sind, eine maximale Kreditermächtigung darstellen. Die Freigabe der Maßnahmen erfolgt nach Senatsbeschluss und dann über den Haushalts- und Finanzausschuss, sodass sichergestellt ist, dass die Gelder nicht ungeprüft ausgegeben werden. Es handelt sich also um eine maximale Summe, von der wir alle hoffen, dass wir sie nicht in Anspruch nehmen müssen.
Der Senat hat Haushaltsentwürfe entsprechend dem Koalitionsvertrag vorgelegt und dabei Schwerpunkte in Bildung und die Stärkung des Wirtschaftsstandortes gesetzt, um nur einige Beispiele zu nennen. Die Koa litionsfraktionen haben zudem einige Schwerpunkte verstärkt. Sie sehen dies an den Änderungsanträgen zum Haushalt der Koalitionsfraktionen. So wird die Zielzahl der Polizei auf 2 600 erhöht, mehr Geld in die Inklusion gesteckt, die offene Jugendarbeit verstärkt und mehr Mittel für den Klimaschutz zur Verfügung gestellt.
Über das alles werden wir heute noch debattieren. Das haben wir innerhalb der vorhandenen Haushaltsmittel des Kernhaushalts getan.
Ich möchte zum Abschluss noch auf die Änderungs anträge der LINKEN und der FDP eingehen. Im Kern ihrer Anträge fordert die FDP die Reduzierung der Personalkosten für die senatorischen Behörden. Die Beratung des Haushalts- und Finanzausschusses hat weder Erkenntnis darüber ergeben, wie es zu den unterschiedlichen Reduzierungen in den Behörden kommt, noch darüber, ob die FDP auch die Per sonalreduzierungen durch das PEP berücksichtigt hat. Antworten hierauf wurden im Haushalts- und Finanzausschuss nicht gegeben.
Im „Weser-Kurier“ wurde von einer Pressekonferenz berichtet. Sie hat deutlich gemacht, dass die Perso nalreduzierung dazu dienen soll, eine Aufgabenkritik vorzunehmen. Gleichzeitig wurde darauf verwiesen, dass man eine Personalreduzierung selbstverständlich nur langsam vornehmen könne. Das offenbart nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die
FDP offensichtlich möchte, dass öffentlich Bedienstete unentgeltlich weiterhin ihre Tätigkeit ausüben, denn die Personalmittel sollen ja gekürzt werden.
Entschuldigen Sie, wenn ich das so sage. Diesem Unsinn haben wir im Haushalts- und Finanzausschuss nicht zugestimmt. Wir werden ihm auch hier nicht zustimmen. Genauso wenig halten wir es für richtig, die Mittel des UTB nicht weiter zu bewilligen.
Die LINKEN haben vorgeschlagen, die Verschuldung Bremens um ungefähr 300 Millionen Euro zu erhöhen. Das hat der Kollege Rupp ausgerechnet. Ich glaube, das war die ungefähre Summe. Ich verhehle nicht, dass mir einige dieser Anträge durchaus sympathisch sind. Das sage ich ganz offen. Trotzdem muss sich DIE LINKE eines fragen lassen, nämlich wie es insgesamt mit der Verschuldung weitergehen soll.
Unterstellt man, wir müssten für die 300 Millionen Euro ein Prozent Zinsen zahlen, dann müssten wir im Jahr 3 Millionen Euro zusätzlich aufwenden. Das ist ausweislich der Änderungsanträge der LINKEN ungefähr das Dreifache der Summe, die wir an Glo balmitteln für die Beiräte zur Verfügung stellen, oder das eineinhalbfache der WiN-Mittel, um eine Größenordnung zu bekommen, von welchem Betrag wir eigentlich reden. Für mich heißt das, dass wir mit dieser weiteren Zinsbelastung von 3 Millionen Euro nicht über einen kleinen Betrag, sondern über große Aufgabenfelder reden. Wir reden davon, dass wir uns schlichtweg Zukunftsfähigkeit und Gestal tungsfähigkeit nehmen.
DIE LINKE hat bisher keine Antwort auf die Fra ge gegeben, wie in Zukunft mit den Belastungen umgegangen werden soll. Da hilft der Hinweis auf die Vermögensteuer auch nichts, selbst wenn man dafür ist. Das ist nur eine Ablenkung, weil das reale Problem besteht, dass solche Zinsbelastungen, wie sie von den LINKEN vorgeschlagen werden, eben nicht aufgefangen werden. Wir werden die Anträge der LINKEN daher ablehnen.
Meine Damen und Herren, es wird Sie nicht wundern, dass ich Sie für die SPD-Fraktion nun auffordere, den Haushaltsentwürfen und den Änderungsanträgen zuzustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich fange gleich mit einer Replik auf Herrn Liess an. Herr Liess, das ist das Problem der Koaliti on. Man kann es Ihnen nicht recht machen. Macht man es so wie die FDP, nehmen Sie sich einzelne Anträge wie zum Beispiel aus dem Kulturbereich und denunzieren die Opposition. Sie haben auch alle Änderungsanträge der LINKEN abgelehnt. Die CDU hat einen Generalantrag gestellt, und jetzt sagen Sie, die CDU wolle nicht und könne es besser. Sie müssen sich schon überlegen, wie Sie damit umgehen. Bei einer ernsthaften Haushaltsberatung kann es nicht sein, dass nicht ein einziger der 220 von der Opposition eingebrachten Änderungsanträge angenommen wird!
Ich möchte vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Redezeit einige kurze Bemerkungen ma chen, die insbesondere auf die Diskussion abzielen, die wir mit dem Stabilitätsrat haben. Wir haben in der letzten Woche eine Art Zeugnis bekommen. Ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten aus dem Beschluss des Stabilitätsrates:
„Die 2016 geplante Nettokreditaufnahme ist mehr als doppelt so hoch wie die Obergrenze der Netto kreditaufnahme nach der Sanierungsvereinbarung. Die vom Land für das Jahr 2016 ergriffenen und im Sanierungsprogramm angekündigten Maßnahmen reichen nicht aus, um den vereinbarten Sanierungs pfad einzuhalten. Der Stabilitätsrat fordert Bremen daher zu einer verstärkten Haushaltssanierung auf. Er erwartet, dass das Land vereinbarungsgemäß dazu bis Ende Juli 2016 zusätzliche Maßnahmen ergreift.“