Protocol of the Session on May 25, 2016

Im letzten Monat haben wir uns mit einem Straftatbestand befasst, der den heutigen Verhältnissen in der modernen Demokratie nicht mehr genügt. Jetzt debattieren wir unseren Antrag, in dem wir darauf reagieren, dass Recht und auch Strafrecht auf gesellschaftliche Entwicklungen und vor allem auf technische Entwicklungen mit neuen Regelungen reagieren muss.

Vor 145 Jahren, als das Strafgesetzbuch in Kraft getreten ist, überstieg das Internet noch jegliche Vorstellungskraft, und ganz ehrlich gesagt, noch in meiner Jugend überstieg das Internet jegliche Vorstellungskraft, was sich heute wiederum junge Menschen überhaupt nicht mehr vorstellen können: dass es das noch

nie gab. Natürlich muss auch das Strafrecht einer solchen Entwicklung angepasst werden, weil das Internet ein gigantischer Kommunikations- und auch ein gigantischer Wirtschaftsraum ist, der kein rechtsfreier Raum sein darf.

(Beifall SPD, DIE LINKE)

Das Recht auf Anonymität im Netz und auf freie Meinungsäußerung ohne Preisgabe der Identität gehört auch zu einer freiheitlichen Demokratie. Das darf aber nicht dazu führen, dass systematisch über hochprofessionell geführte Seiten verfassungswidrige Propagandamittel und offen verfassungswidriges Gedankengut verbreitet wird. Das Internet ist mittlerweile das wohl wichtigste Medium zur Verbreitung und Verwendung von Kennzeichen und Propaganda verfassungswidriger Organisationen. Die im Internet bereitgestellten Inhalte und auch in sozialen Netzwerken kommunizierten Inhalte werden von einem unbegrenzten Adressatenkreis zur Kenntnis genommen, werden in kürzester Zeit unvorstellbar weit verbreitet. Richtig ist: Hier müssen Anbieter von Webdiensten in die Pflicht genommen werden; hier müssen wir Nutzerinnen und Nutzer dieser sozialen Dienste sensibilisieren, um aufzutreten und zu sagen: Das wollen wir hier nicht!

Aber auch Strafverfolgung im Netz muss effizient möglich ist, nämlich dann, wenn solche Inhalte gezielt für Nutzer und Nutzerinnen in Deutschland produziert werden. Wenn es darum geht, dass Hetze und Propaganda in Deutschland wahrgenommen und gelesen werden, dann darf es für die Anwendung deutschen Strafrechts keinen Unterschied machen, wo diese Inhalte ins Netz gestellt werden. Deswegen müssen wir die hier bestehende Strafbarkeitslücke schließen.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Darauf zielt die Bundesratsinitiative Hamburgs, die mittlerweile in den Bundestag eingebracht und von der Bundesregierung grundsätzlich unterstützt wurde. Das ist aber – Herr Rohmeyer hat es gerade gesagt – natürlich ein langer Weg, auf den wir uns da machen, und das sind auch dicke Bretter, die wir bohren. Trotzdem brauchen wir solche Gesetzgebungsverfahren, und deswegen müssen die auch von Bremen aus gefördert werden.

Gegen Hassbotschaften, gegen Hate Speech im Internet muss auch – das ist auch schon gesagt worden – jenseits des Strafrechts entschieden durch eine klare Haltung vorgegangen werden, durch Aufklärung, durch entsprechende Selbstbindung von Anbietern und durch die Möglichkeit der Meldung und auch Löschung unangemessener Inhalte. Deswegen setzen wir uns mit dem Antrag auch dafür ein, dass die Taskforce gemeinsam gegen Hassbotschaften aufrechterhalten wird, die im Übrigen ja von der Regie

rung, dem BMJ, gemeinsam mit den Anbietern und gemeinsam mit anderen Einrichtungen und gesellschaftlichen Akteuren wie „Netz gegen Nazis“ und dem Verein „Gesicht Zeigen!“ gemeinsam gegründet wurde, wo auch gemeinsam Verabredungen getroffen wurden. Das zeigt also: Eine solche zivilgesellschaftliche Kontrolle ist möglich und richtig.

(Beifall SPD)

Das gilt auch für die Jugendkampagne des Europarats „No Hate Speech“, und damit komme ich dann auch zum dritten Punkt: Vor allem sind wir alle zu entschiedener Gegenrede aufgefordert, egal, ob man verletzende oder rassistische oder verfassungsfeindliche Äußerungen offline, online, analog oder digital mitbekommt. Gestern haben wir über das Flaggezeigen debattiert, über das Flaggezeigen gegen Homo- und Transphobie, und das gilt natürlich auch und gerade in einem derart verbreitungsstarken Medium wie dem Internet. Wir dürfen denen, die Hassbotschaften senden und verfassungswidriges Gedankengut verbreiten, nicht die Argumentation lassen, das sei in Ordnung, oder gar, sie würden ja nur das aussprechen, was alle denken. Zivilcourage findet nicht nur auf der Straße statt, sondern auch im Internet.

Dazu müssen Nutzerinnen und Nutzer zum Beispiel durch solche Kampagnen befähigt und angeregt werden, und die Dienstleister im Netz, die Betreiber sozialer Netzwerke – die im Übrigen ja daran auch gut verdienen – müssen in die Pflicht genommen werden, ihren Nutzerinnen und Nutzern die Meldung entsprechender Inhalte leicht zu machen und diese dann auch konsequent zu löschen. Hier sind Verbesserungen zu erkennen, ich sagte es gerade. Gespräche mit Facebook und Co. müssen aber weiter geführt werden.

Es ist also notwendig, auf unterschiedliche Weise und auf vielen Ebenen ein deutliches Signal gegen Hate Speech zu setzen, und ich freue mich deshalb, dass die CDU signalisiert hat, unseren Antrag zu unterstützen. Ich signalisiere in die andere Richtung, dass wir natürlich von Bremen aus und auch in Bremen alles tun werden, um genau das zu unterstützen, um da eine deutliche Botschaft zu senden. – Ich danke Ihnen!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Vogt.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Ziel des Antrags, Hassinhalte und hetzerische Kommentare im Internet in den Fokus zu nehmen, ist erst einmal richtig angesichts dessen, was uns allen bei Facebook – was ich jetzt vor allen Dingen nehme – ständig begegnet. Ich selber habe manchmal das Gefühl, wenn ich meine Kommentarleiste angucke, dass die Leute, salopp ge

sagt, entweder drei atü auf dem Kessel oder jeglichen Anstand verloren haben, denn in der Realität reden sie so oft nicht. Deshalb ist es natürlich schon so, dass die Situation, vor dem Rechner zu sitzen, die Leute offensichtlich dazu verleitet, über Grenzen des Anstands und von Ethik und Moral hinauszugehen, und das finde ich sehr bedenklich.

Ich nehme einmal ein Beispiel aus der Bremer Politik: Wir hatten anfangs des Jahres eine Kleine Anfrage zu einigen Kommentaren gestellt, die öffentlich von Nutzerinnen und Nutzern, und zwar nicht anonym, auf der Facebook-Seite der Bremer AfD getätigt worden sind, und wir haben den Senat gefragt, was er davon hält. Ich nehme jetzt hier einmal ein paar Beispiele raus, denn es gibt ja Menschen, die die Seite der AfD in Bremen nicht benutzen und nicht darauf herumsurfen.

(Abg. Frau Böschen [SPD]: Ich zum Beispiel!)

Aber vielleicht kann man denen einmal eine Vorstellung davon geben, was da an Kommentaren steht und lange stand. Bis sie aufgrund der Presseberichterstat-tung über unsere Anfrage dann gelöscht worden sind, standen sie öffentlich unter Klarnamen über Monate. Ich zitiere: „Rübe runter!“; „Da müssten ihr Geschlechtsorgan und Hände abgehackt werden!“; „Baseballschläger über die Rübe, dass es knackt!“; „CDU, SPD, Grüne und Linke – alles die gleichen perversen Dreckschweine! Das sind die sogenannten Eliten, die den Genozid am deutschen Volk beschlossen haben!“; „Erst kastrieren und dann in den Knast!“ und „Sofort an die Wand stellen und erschießen!“

Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele von uns, die wie ich das Internet nutzen, um sich auch politisch auszutauschen, sind gelegentlich mit solchen Kommentaren konfrontiert. Ich habe dieses Beispiel genommen, weil mir der Antrag der Koalition an dem Punkt leider nicht weit genug geht. Der Senat hat diese Fälle, die im Rahmen der Beantwortung unserer Anfrage offenbar geworden sind, an die Kripo weitergeleitet und gemeldet, weil der Verdacht auf Aufruf zur Gewalt, Volksverhetzung und Beleidigung offensichtlich nahelag. Die Kripo gab das dann weiter an die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft Bremen hat die Ermittlungsverfahren daraufhin leider unmittelbar eingestellt. Die Täter – in meinen Augen waren das Täter – blieben deswegen vollumfänglich straffrei, zumindest konnte man dies der Berichterstattung entnehmen. Es war bei all diesen Kommentaren, die da gepostet worden sind, immer eindeutig erkennbar, wer sie geschrieben hat und wo die Person lebt. Es war also nicht schwierig, sie zu ermitteln.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, so richtig die Intention Ihres Antrags ist und ich vieles von dem, was Sie hier eben gesagt haben, teile, irritiert mich, wenn in dem rot-grünen Antrag nun keine einzige konkrete Maßnahme auf Landesebene genannt wird. Denn

alles, was Sie hier richtig für die europäische und die Bundesebene fordern, sollten wir tun, und das schadet auch nichts, hat aber auch nur eine begrenzte Wirkung.

Der einzige Punkt, der die Landesebene betrifft, der Punkt vier, ist sehr unkonkret gehalten. Da fordern Sie nämlich, die technische und personelle Ausstattung der Ermittlungsbehörden entsprechend dem technischen Zeitalter auszustatten. Ich glaube, es wäre genau an diesem Punkt sinnvoll zu fragen: Wie sieht es denn dann aus? Sind die Ermittlungsbehörden in der Lage und in der personellen Verfassung, genau diese Ermittlungen zu führen, ohne dass es zulasten anderer Ermittlungsaufgaben geht? Genau diese Fragen lassen Sie offen. Die Initiativen, die beim Senat angesiedelt sind, wie die Initiative „pro aktiv gegen rechts“, die eine offizielle Beratungsstelle beim Sozialressort ist, sagt, dass sie schon fast befürchtet, dass sie mit der schlechten Personalausstattung, die sie hat, im Grunde diese Ermittlungsaufgabe für Bremen übernehmen muss, weil die Polizei offensichtlich keine Ermittlungseinheiten und auch nicht das Personal hat, das Internet darauf zu durchforsten. Sie machen das natürlich, weil sie nicht nur sensibilisieren wollen, sondern natürlich auch möchten, dass die Menschen, die solche Art von Kommentaren und solch einen Hass im Internet loslassen, nicht straffrei ausgehen. Ich glaube aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, diesem Antrag hätte es gutgetan, in diesem Punkt vier für die Landesebene nicht so unkonkret zu bleiben, sondern Farbe zu bekennen.

Wir werden uns bei diesem Antrag nur enthalten, weil wir schon der Meinung sind, dass man für Bremen ein deutlicheres Zeichen setzen kann. Wir werden ihn natürlich nicht ablehnen, weil die Initiativen, die Sie Richtung Bund und Europa gemacht haben, unterstützenswert sind. Wir hoffen allerdings, dass diesem Antrag vielleicht ein paar konkretere Taten für Bremen folgen. Vielleicht kann man diese noch einmal in den zuständigen Gremien vertiefen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall DIE LINKE)

Als nächster Redner hat das Wort Professor Dr. Hilz.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Demokraten müssen wir uns alle zusammen klar gegen Hassbotschaften und Hetze aussprechen.

(Beifall FDP, SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen)

Wir wenden uns entschieden und eindeutig gegen rechte und andere Hetze, in letzter Zeit allzu oft gegen Flüchtlinge, Migranten und andere Minderheiten, mit der Menschen ihren Hass zum Ausdruck bringen. Ich bin mir sicher – wir haben es ja gehört –, dass

wir uns in diesem Haus einig sind. Abseits der Allgemeinplätze in Ihrem Antrag, den wir sicher alle bedenkenlos unterschreiben können, enthält er aber für uns Freie Demokraten auch ein paar kritische Passagen. Denn wir haben den Anspruch, dass Gesetze, die man macht, auch mit rechtsstaatlichen Prinzipien vollzogen werden können. Das wird, sofern Sie es fordern, derzeit nicht funktionieren.

Der einzige Weg, um diesen Straftatbestand ahnden zu können, wird die Telekommunikationsüberwachung sein. Da gibt es bekanntlich einige Mängel. Wir können nicht zulassen, dass wir Ahndungen von Gesetzesbrüchen auf rechtswidrige oder zumindest rechtlich fragwürdige Maßnahmen zurückgreifen.

Sie fordern in Ihrem Antrag eine technische Ausstattung für Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden, die dem digitalen Zeitalter entspricht. Das ist richtig und wichtig, greift aus unserer Sicht aber zu kurz. Zuerst einmal muss die Praxis der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung rechtskonform ausgestaltet werden, denn das ist sie hier in Bremen bisher nicht. Bremen hat seine Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen nach Niedersachsen ausgelagert, und da gibt es erhebliche datenschutzrechtliche und technisch-organisatorische Mängel. Das haben sowohl die Landesdatenschutzbeauftragte in Niedersachsen als auch unsere Bremer Landesdatenschutzbeauftragte festgestellt. Bereits seit über einem Jahr sind diese teilweise gravierenden Mängel bekannt; geschehen ist seither aber so gut wie nichts.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich ganz deutlich werden! Mit der polizeilichen Maßnahme zur Telekommunikationsüberwachung werden tiefgreifende Eingriffe in die Grundrechte der Betroffenen vorgenommen. Über so etwas kann man nicht leichtfertig hinweggehen, und wir sollten hier sehr sorgfältig vorgehen. Das Prinzip der wehrhaften Demokratie erfordert es zu allererst, die Grundrechte unserer Bürger zu wahren und zu schützen. Staatliche Maßnahmen, die mit einem rechtswidrigen Eingriff in diese Grundrechte erfolgen, um mögliche Straftaten aufzuklären oder zu ahnden, spielen am Ende genau denen in die Hände, gegen deren rechte Hetze und Propaganda wir uns eigentlich stellen wollen.

(Beifall FDP)

Als weiteren Punkt fordern Sie, dass der Senat die Hamburger Initiative zur Aufnahme von im Ausland betriebener Propaganda in den Auslandsstrafenkatalog unterstützt werden soll. Nun, das ist bereits am 26. Februar 2016 bereits geschehen.

Insgesamt geht der Antrag also in die richtige Richtung, bedient sich aber leider der derzeit noch falschen Mittel. Wir Freie Demokraten sprechen uns gegen Hetze, Hass, dumpfe Parolen gegen Minderheiten und Ähnliches aus. Wir werden aber nicht tolerieren, wenn dies als Rechtfertigung für rechtlich fragwür

dige Maßnahmen genutzt wird, die in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen.

(Beifall FDP)

Solange die gravierenden Mängel der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung bestehen, können wir dem Antrag nicht zustimmen. Wir werden uns daher enthalten. – Vielen Dank!

(Beifall FDP)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tassis.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Abgeordnete des Hohen Hauses! Schon wieder ist die AfD Thema gewesen; das scheint ja wohl von großem Interesse zu sein. In der Tat ist auch die AfD gegen jede Form von Hate Speech.

(Lachen Abg. Rupp [DIE LINKE])

Heute wurde hier ungefähr zehnmal gegen rechte Hetze das Wort ergriffen. Was ist mit der linken Hetze, was ist mit der Hetze gegen andere Personengruppen? Fragwürdige Politik wirft manchmal sehr fragwürdige Äußerungen von einfachen Mitbürgern im Internet auf, erzeugt sie gewissermaßen, und für fragwürdige Politik ist die AfD im Allgemeinen nicht zuständig.

(Lachen SPD, CDU, FDP – Abg. Dr. vom Bruch [CDU]: Ich glaube, Sie sind die Erfinder der fragwürdigen Politik!)

Wir haben im Gegenteil in Deutschland ein sehr aufgeheiztes politisches Umfeld, und die AfD ist vielleicht gewissermaßen ein Erzeugnis davon, aber sicher nicht die Ursache dieser aufgeheizten Stimmung. Vielmehr ist die Gewalt gegen die AfD, gegen normale bürgerliche Gruppen ebenfalls ein Thema, und sie findet höchst unvirtuell auch außerhalb des Internets statt. Wir bedürfen hier wirklich einer grundsätzlichen Überlegung, und da bin ich der FDP gewissermaßen sehr dankbar, um Freiheit im Internet – –.

(Abg. Buhlert [FDP]: Das brauchen wir nicht!)

Das weiß ich ja; von mir natürlich nicht, das ist klar! Auf alle Fälle ist eine Diskussion um Freiheit im Internet immer notwendig. Ob eine Diskussion von Hate Speech nicht vielmehr diese untergraben soll, ist eben sehr die Frage. Deswegen enthält sich die AfD Bremen, der Einzelabgeordnete, aus den gleichen Gründen wie gestern bei der Beflaggung zum CSD wieder. Das ist im Grunde selbstverständlich: In einem anderen politischen Umfeld der Bundesrepublik Deutsch

land könnte es eine völlig geeinte Geschichte sein, sich ganz klar gegen Hate Speech auszusprechen.