Zu Frage eins: Die Beanstandungen der Niedersächsischen Datenschutzbeauftragten zur Telekommunikationsüberwachungsanlage sind dem Senat bekannt. Ein überwiegender Teil der Mängel betrifft noch nicht abschließend vervollständigte Konzepte oder Dokumentenlagen, Ergänzungen zu Protokollierungen oder andere eher technische Details. Über die Anlage wird die Telekommunikationsüberwachung für Niedersachsen und für Bremen durchgeführt.
Zu Frage zwei: Die Anlage wird durch das Land Niedersachsen betrieben. Die Bearbeitung von Beanstandungen der Datenschutzbeauftragten erfolgt durch
Zu Frage drei: Sowohl die Anordnung der Telekommunikationsüberwachung als auch die Auswertung von Erkenntnissen erfolgt allein durch Bremische Gerichte und Behörden. Das Landeskriminalamt Niedersachsen erbringt lediglich die technischen Dienstleistungen ohne Kenntnis und Einfluss auf den Inhalt der Überwachung. – Soweit die Antwort des Senats!
Sie hatten gerade gesagt, es werde alles in Niedersachsen geregelt. Aber ich hatte in Frage zwei gefragt, welche Konsequenzen aus den Kritikpunkten des Niedersächsischen Landesdatenschutzbeauftragten erwachsen sollen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Bremen seine Kommunikationsüberwachung über Niedersachsen führt. Dazu müssen Sie doch eine Meinung haben! Daraus müssen Sie doch Konsequenzen ziehen!
Die Meinung des Senats habe ich vorgetragen. Es ist Aufgabe des niedersächsischen Innenministeriums und des Landeskriminalamtes, die behaupteten datenschutzrechtlichen Mängel zu prüfen, zu bearbeiten und abzustellen; im Übrigen erfolgt dies auch durch das LKA Niedersachsen und durch das niedersächsische Innenministerium. Ein Großteil der dort aufgerufenen Mängel befindet sich aktuell in der Bearbeitung zwischen dem Datenschutzbeauftragten in Niedersachsen und den dortigen Behörden.
Bei einem Teil der Aufgaben gibt es durchaus noch Vorbehalte seitens der Behörde, die Mängel, wie dargestellt, so zu akzeptieren und deren Beseitigung wie gefordert umzusetzen. Das hätte übrigens auch erhebliche Kostenfolgen für eine Anlage, die in drei Jahren vom Netz gehen wird.
Herr Staatsrat, ist Ihnen bekannt, dass ein Teil der datenschutzrechtlichen Mängelpunkte nach Ansicht der Niedersächsischen Landesregierung gar nicht abstellbar ist?
Ich habe gerade darauf hingewiesen, dass es zu einem Teil der Mängel die Auffassung der dortigen zuständigen Behörde gibt, dass die Mängelbeseitigung, wie sie gefordert ist, nicht erfolgen kann oder soll. Wenn sie technisch nicht möglich ist, dann wird es dazu natürlich auch keine Mängelbehebung geben.
Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Koordination der Flüchtlingsarbeit in Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Grönert, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Drittens: Welche Vermittlungsergebnisse hat die Taskforce bisher bei Konflikten zwischen einzelnen Ressorts erzielt?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Die Taskforce besteht seit Mitte 2013. Sie tagt grundsätzlich wöchentlich, seit Beginn 2016 14-täglich. Eine detaillierte Auswertung und Darstellung aller Termine war zur Frist der Beantwortung der Anfrage nicht möglich.
Zu Frage zwei: Die Mitglieder der Taskforce sind Vertreterinnen und Vertreter der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport, des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr, des Senators für Inneres, der Senatorin für Finanzen, der Senatorin für Kinder und Bildung, der Senatskanzlei, der Wirtschaftsförderung Bremen und von Immobilien Bremen.
Zu Frage drei: Alle Projekte zur Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern werden in der Taskforce vorgestellt. Dabei werden die Erfordernisse und Problemstellungen der beteiligten Ressorts erörtert und Lösungen erarbeitet. – Soweit die Antwort des Senats!
Im Januar wurden uns Eckpunkte des Integrationspapiers vorgestellt. Darin gibt einen Abschnitt, der beschreibt, wie die Zusammenarbeit auf Senatsebene erfolgt. Dort steht, dass die Taskforce jede Woche tagt. Welche Rolle – das würde ich gern wissen – spielen der Staatsräte-Jourfixe in diesem Zusammenhang, der ebenfalls jede Woche tagt, und die festen Ansprechpersonen der Ressorts? Wie spielt das Ganze zusammen, und warum tagen sie nicht mehr jede Woche, wenn uns im Januar noch schriftlich mitgeteilt wurde, dass das das Ziel sei?
Der Sitzungsturnus richtet sich nach der Erforderlichkeit der zu klärenden Themen. Sinn dieser Taskforce war es, die formalen Abstimmungsprozesse zwischen den Behörden, die im Zweifelsfall immer sehr langwierig sind, abzukürzen, alle Beteiligten an einen Tisch zu bringen und zu schauen, welche Fragen aus welchen Ressorts bei welchem Objekt betroffen sind und wie man zu einer Lösung kommt, die schnell und zeitnah funktioniert.
Die Probleme werden dann in die Arbeitsgruppe der Staatsräte getragen, wenn sich auf Arbeitsebene keine Lösung findet oder eine bestimmte politische Relevanz gegeben ist. Die Festlegung von festen Ansprechpartnern soll die Kommunikation und die Vorbereitung dieser Sitzungen erleichtern. Das ist das Verhältnis der drei Instrumente.
Sie haben beschrieben, wie eng die Zusammenarbeit läuft und wie gut die Abstimmungsprozesse miteinander vernetzt sind. Ich frage mich, warum es trotz allem zum Briefaustausch zwischen der Senatorin für Bildung und der Senatorin für Soziales gekommen ist, und vor allem, warum dieser öffentlich geworden ist.
Die Frage, wie Briefe in die Öffentlichkeit kommen, interessiert mich auch. Dieser Frage kann ich mich anschließen.
(Senatorin Linnert: Das möchten wir auch gerne wis- sen! – Abg. Dr. vom Bruch [CDU]: Keiner Frage an- schließen, sondern antworten, wenn es geht!)
Um eine Frage zu beantworten, muss man die Antwort kennen, sonst kann man die Frage nicht beantworten.
(Beifall SPD – Abg. Dr. vom Bruch [CDU]: Dann sa- gen Sie doch, dass Sie die Antwort nicht kennen! – Abg. Dr. Güldner [Bündnis 90/Die Grünen]: Ihr habt Probleme!)
Zur Frage nach der Aufgabe: Die Taskforce – das ist vielleicht noch einmal zu spezifizieren – richtet sich vor allem auf die baulichen Gegebenheiten der Herrichtung der Unterkünfte. Die Frage der Beschulung ist nicht in der Taskforce thematisiert worden. Es hat aber zahlreiche Kontakte zwischen meinem Ressort und dem Bildungsressort auf Arbeitsebene gegeben, bei denen die Fragen vor und nach dem Briefwechsel beantwortet worden sind. Insgesamt kann ich sagen, dass es dort eine gute und kollegiale Zusammenarbeit gibt.
Wenn dort nur begrenzt Themen besprochen werden, ich aber bisher den Eindruck hatte, dass eigentlich alle Zusammenhänge in Bezug auf die Flüchtlingsintegration besprochen werden – können Sie genauer sagen, welche? Eigentlich sagten Sie, dass dort nur Bauthemen besprochen werden. Habe ich das richtig verstanden?
In der Taskforce werden Themen im Zusammenhang mit den baulichen Fragen besprochen. Die Staatsrätearbeitsgruppe ist natürlich allzuständig für Flüchtlingsfragen.
Eine letzte Frage zum Briefverkehr: Ist es so, dass die E-Mails von den Senatorinnen und Senatoren auch von vielen anderen Leuten gelesen werden? Können sie nicht selbst bestimmen, wer ihre E-Mails liest?
Die genaue Arbeitsweise des Stabes der Senatorenbüros ist sicher von Haus zu Haus unterschiedlich und ein Thema für sich. Bei uns im Haus ist es üblich, dass Briefe an die Senatorin durchaus von den engsten Mitarbeitern mitbearbeitet, aber keinem breiten Kreis zugänglich gemacht werden. – Man muss öfter mit der Bremer Straßenbahn fahren, da findet man solche Briefe!
Die neunte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Einreisen von minderjährigen Ausländern aus anderen EU-Staaten“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Hinners, Frau Grönert, Dr. vom Bruch, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Erstens: Welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, welcher Prozentsatz der unbegleiteten minderjährigen Ausländer vor seiner Inobhutnahme in Bremen bereits in einem anderen EU-Staat gelebt hat?
Zweitens: Wie erfolgt bei der Inobhutnahme der unbegleiteten minderjährigen Ausländer ein Abgleich mit der Europäischen Visadatenbank?
Drittens: Welche Konsequenzen ergeben sich für einen Jugendlichen, wenn bekannt wird, dass er vor seiner Inobhutnahme in Bremen bereits in einem anderen EU-Land gelebt hat?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Es liegt keine Auswertung zu der Frage vor, welche unbegleiteten minderjährigen Ausländer vor ihrer Inobhutnahme in Bremen bereits in einem anderen EU-Staat gelebt haben. Sie sind stets dort in Obhut zu nehmen, wo sie sich tatsächlich aufhalten.