Protocol of the Session on March 17, 2016

Auch das macht es im Moment nicht einfacher, zu prognostizieren, wie schnell wie viele Personen nachreisen könnten, da es einfach viele Glieder in einer Kette gibt, die momentan nicht prioritär bearbeitet werden. In erster Linie sind die Behörden, die damit beschäftigt sind, mit den Menschen beschäftigt, die hier sind und hier ihre Anträge gestellt haben, und wir wissen auch, wie die Bearbeitungsgeschwindigkeit beim BAMF und anderen Behörden ist.

Herr Staatsrat, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage bezieht sich auf die „Begleitung von Schwerguttransporten durch die Polizeibehörden im Land Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Hinners, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Hinners!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele Schwerguttransporte wurden in den Jahren 2013 bis 2015 von der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven mit wie viel Personal beziehungsweise Dienstfahrzeugen begleitet?

Zweitens: Wie hoch waren die Einnahmen durch diese Begleitung für die Polizei Bremen und die Ortspolizeibehörde Bremerhaven?

Drittens: Sieht der Senat diese Aufgabenwahrnehmung als originäre Aufgabe der Polizei an, oder wäre eine Übernahme durch entsprechend qualifizierte Unternehmen sinnvoller und rechtlich möglich?

Auch diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Ehmke.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: In den Jahren 2013 bis 2015 wurden von der Polizei Bremen insgesamt 2 104 Schwertransporte begleitet. Der Personalaufwand beziffert sich in diesem Zeitraum auf 6 373 Stunden. Die Anzahl der eingesetzten Dienstfahrzeuge wird statistisch nicht erfasst. In Bremerhaven wurden im gleichen Zeitraum 8 337 Schwertransporte begleitet. Angaben zu den tatsächlich eingesetzten Fahrzeugen und dem eingesetzten Personal lassen sich retrograd nicht ohne erheblichen Aufwand darstellen.

Zu Frage zwei: Die Gesamthöhe der anfallenden Verwaltungsgebühren beziehungsweise Einnahmen betrug für die Polizei Bremen im genannten Zeitraum 255 607,20 Euro. In Bremerhaven wurden die Einnahmen für Schwertransportbegleitungen zusammen mit anderen Einnahmen auf einer gemeinsamen Kostenstelle erfasst und lassen sich retrograd nicht mehr gesondert ausweisen.

Zu Frage drei: Die Polizei ist nicht originär zuständig. Sie nimmt die Transportbegleitung im Rahmen der speziellen Gefahrenabwehr wahr und setzt die Vorschriften und Anordnungen der originär zuständigen Straßenverkehrsbehörde um. Eine Übernahme durch entsprechend qualifizierte Begleitunternehmen wird derzeit im Rahmen eines Pilotprojektes in der Stadt Bremen durchgeführt. In Bremerhaven wird die Durchführung von Transportbegleitungen durch Privatunternehmen ebenfalls aktuell geprüft. Die Entscheidung obliegt der Ortspolizeibehörde Bremerhaven. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Hinners, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich habe eine Bitte: Können wir in der Deputation über den Fortgang der Planungen zur Begleitung von Schwertransporten sowohl in Bremen als auch in Bremerhaven informiert werden?

Das sage ich gern zu.

Herr Staatsrat, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Keine Förderung von Gedenkstättenfahrten an Orte der SEDDiktatur“. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Timke, Bürger in Wut.

Bitte, Herr Abgeordneter!

Ich frage den Senat:

Erstens: Trifft es zu, dass die Bremer Landeszentrale für Politische Bildung keine Gedenkstättenfahrten von Schulen und Jugendgruppen an Orte der SED-Diktatur fördert, und wenn ja, warum wird auf die finanzielle Unterstützung solcher Fahrten verzichtet?

Zweitens: Wenn das nicht der Fall sein sollte, wie viele Anträge auf Bezuschussung von Fahrten der unter Ziffer eins genannten Gruppen wurden in den Jahren 2013 und 2014 gestellt, und wie viele davon wurden genehmigt? Bitte nach Jahren und den Städten Bremen und Bremerhaven unterteilen!

Drittens: Wie viele Anträge auf Bezuschussung von Fahrten zu den KZ-Gedenkstätten Bergen-Belsen, Neuengamme sowie zum Kriegsgefangenenlager und KZ-Auffanglager Sandbostel wurden 2013, 2014 und 2015 von Schulen und Jugendgruppen gestellt? Wie viele davon wurden genehmigt, und aus welchen Gründen verweigerte man die Genehmigung? Bitte nach Jahren differenzieren und die drei häufigsten Ablehnungsgründe ausweisen!

Meine Damen und Herren, diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Pietrzok.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich diese Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Nein.

Zu Frage zwei: Es wurden keine Anträge auf eine Bezuschussung einer Gedenkstättenfahrt an Orte der SED-Diktatur gestellt.

Zu Frage drei: 2013 wurden in Bremen eine Studienfahrt nach Sandbostel und eine Studienfahrt nach Neuengamme beantragt und gefördert. 2014 wurden ebenfalls eine Studienfahrt nach Sandbostel und eine Studienfahrt nach Neuengamme beantragt und ge

fördert. 2015 wurden zwei Studienfahrten nach Neuengamme und eine nach Bergen Belsen beantragt und gefördert. Zwei weitere Studienfahrten wurden mündlich beantragt, konnten jedoch aufgrund der Haushaltssperre nicht mehr gefördert werden.

In Bremerhaven wurden in 2013 fünf Studienfahrten nach Neuengamme beantragt und gefördert. 2014 wurden zwei und 2015 eine Studienfahrt nach Neuengamme beantragt und gefördert. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Abgeordneter, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, ist Ihnen bekannt, warum eine finanzielle Förderung von Fahrten an Orte der SED-Diktatur in Bremen nicht erfolgt?

Ja! – Darauf habe ich gerade geantwortet. Eine finanzielle Förderung ist nicht beantragt worden und deshalb nicht erfolgt.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Das ist nicht ganz richtig, Herr Staatsrat, denn auf den Seiten der Landeszentrale für Politische Bildung wird explizit darauf hingewiesen, dass solche Fahrten nicht gefördert werden. Deshalb noch einmal meine Frage: Warum werden solche Fahrten nicht gefördert? Warum wird auf der Seite der Landeszentrale für Politische Bildung explizit darauf hingewiesen, dass Fahrten an Gedenkstätten der SED-Diktatur im Land Bremen im Gegensatz zu anderen Bundesländern nicht gefördert werden?

Ich kann Ihnen als Antwort nur den Hinweis geben, dass sich die Landeszentrale für Politische Bildung in Bremen insgesamt nicht als eine Organisation begreift, die alle möglichen Maßnahmen der politischen Bildung fördert, sondern in der Regel als Einrichtung selbst Maßnahmen der politischen Bildung durchführt.

Es gibt einige Ausnahmen, auf die ich zum Teil gerade hingewiesen habe. Da findet in der Regel eine Kooperation statt, an der sich die Landeszentrale für Politische Bildung finanziell beteiligt.

Herr Kollege Rohmeyer!

Herr Staatsrat, die Landeszentrale für Politische Bildung ist unter anderem auch staatlicher Träger der Erinnerungskultur im Land Bremen. Sie ist aber auch als Teil der Organisation unter der Bundeszentrale für Politische Bildung derjenige staatliche Träger, der die politische Bildungsarbeit, also auch die Aufklärung über die deutschen Diktaturen, leistet.

Sind Sie mit mir der Auffassung, dass wir uns vielleicht in der nächsten Sitzung des Beirates, spätestens aber in einer der nächsten Sitzungen der Bildungsdeputation mit diesem Thema noch einmal ernsthaft und vertieft beschäftigen sollten?

Dazu bin ich gern bereit, ja.

Herr Staatsrat, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die siebte Anfrage bezieht sich auf „Datenschutzrechtliche Mängel bei der Telekommunikationsüberwachung“. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Timke, Bürger in Wut.

Bitte, Herr Abgeordneter!

Ich frage den Senat:

Erstens: Ist dem Senat bekannt, dass der Niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte in seinem 22. Tätigkeitsbericht auf insgesamt 44 datenschutzrechtliche Mängelpunkte im Zusammenhang mit der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung des Landes Niedersachsen hingewiesen hat, und trifft es zu, dass die fragliche TKÜ-Anlage auch für die Telekommunikationsüberwachung im Land Bremen eingesetzt wird?

Zweitens: Ergibt sich für den Senat aus dem Bericht des Niedersächsischen Landesdatenschutzbeauftragten Handlungsbedarf, und wenn ja, welche Konsequenzen sollten konkret gezogen werden?

Drittens: Sind die Ergebnisse der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung nach Auffassung des Senats angesichts der Einwendungen des Niedersächsischen Landesdatenschutzbeauftragten als gerichtliches Beweismittel zukünftig vollumfänglich noch verwertbar?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Ehmke.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Die Beanstandungen der Niedersächsischen Datenschutzbeauftragten zur Telekommunikationsüberwachungsanlage sind dem Senat bekannt. Ein überwiegender Teil der Mängel betrifft noch nicht abschließend vervollständigte Konzepte oder Dokumentenlagen, Ergänzungen zu Protokollierungen oder andere eher technische Details. Über die Anlage wird die Telekommunikationsüberwachung für Niedersachsen und für Bremen durchgeführt.