Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses
Jetzt müsste ich Ihnen vortragen, dass ich den Abgeordneten Weber darum bitte, zur konstituierenden Sitzung einzuladen. Das werde ich dann auch tun.
Parlamentarische Kontrolle in Deputationen verbessern – Gesetz zur Änderung des Deputationsgesetzes Antrag der Fraktion der CDU vom 8. Juni 2015 (Drucksache 19/1) 1. Lesung
Verlagerung der Deputationsassistenz von den Ressorts zur Bürgerschaftskanzlei Antrag der Fraktion der CDU vom 8. Juni 2015 (Drucksache 19/2)
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit den beiden vorliegenden Anträgen greift die CDUFraktion ein Anliegen erneut auf, das wir bereits in der letzten Legislaturperiode hier im Parlament miteinander diskutiert haben.
In den letzten Wochen haben wir mit Spannung erlebt, ob und unter welchen Voraussetzungen und mit welchen politischen Inhalten sich in Bremen eine neue Regierung finden wird. Ich prophezeie, dass wir uns in den kommenden beiden Bürgerschaftssitzungen im Wesentlichen auch mit der Frage beschäftigen werden, wie diese Regierung die Antworten auf die drängenden Fragen in Bremen und Bremerhaven finden wird.
Daneben gibt es aber auch Entscheidungen zu treffen und vorzubereiten, die uns als Parlament unmittelbar betreffen. Wir werden Ausschüsse und Deputationen wählen, und wir werden unseren parlamentarischen Betrieb aufnehmen. Das ist der Anlass für uns als CDU-Fraktion, mit den beiden vorliegenden Anträgen noch einmal anzuregen, erneut über die Rolle unserer parlamentarischen Tätigkeit in den Ausschüssen und Deputationen nachzudenken. In Bremen als dem einzigen Landesparlament in Deutschland haben in den Kontrollorganen für die Regierungstätigkeit, nämlich in den Ausschüssen und Deputationen, nicht ausschließlich Abgeordnete den Vorsitz, was wir in vielen Ausschüssen, wie ich finde, gut und erfolgreich praktizieren, sowohl im Haushalts- und Finanzausschuss als auch im Rechtsausschuss oder
im Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Beiräte, überall haben Parlamentarier den Vorsitz in den jeweiligen Vorsitz. Sie stellen die Tagesordnung auf, sie laden zu den Sitzungen ein, und sie werden unabhängig von der jeweiligen Verwaltung durch die Bürgerschaftskanzlei in der Vorbereitung, Durchführung und auch in der Durchsetzung der dort gefassten Beschlüsse betreut und unterstützt.
Wir glauben, die Zeit ist reif, auch in den Deputationen dieses bewährte System einzuführen, dass das Parlament den Vorsitz in den fachlich zuständigen Gremien hat.
Wir wollen damit nicht das Deputationswesen generell infrage stellen, das eine Bremer Eigentümlichkeit ist, über die wir uns auch in der Vergangenheit immer wieder ausgetauscht haben. Außer bei uns gibt es noch in Hamburg ein Deputationswesen, aber in Hamburg sind die Deputationen anders als in Bremen, sie sind nämlich keine Gremien, denen Abgeordnete angehören. Sie haben dort eine beratende Funktion gegenüber dem jeweiligen Senat und der senatorischen Dienststelle, sind aber nicht ein Organ des Parlaments, im Gegenteil, Abgeordneten ist es verwehrt, in den Deputationen in Hamburg Mitglied zu sein. Das heißt, wir haben eigentlich nur die Ausschüsse und Deputationen als Untergliederung unserer eigenen parlamentarischen Funktion für die Wahrnehmung unserer Tätigkeit, und deswegen haben wir als CDU-Fraktion darauf gedrängt, dass wir über diese Frage auch in der ersten Sitzung der Bremischen Bürgerschaft diskutieren, weil wir ja spätestens in der übernächsten Sitzung auch die personellen Besetzungen und die Zusammensetzung der Ausschüsse und Deputationen beraten.
Meine herzliche Bitte ist also für die CDU-Fraktion, zu Beginn der Legislaturperiode ein deutliches Signal für die Stärkung der parlamentarischen Rechte auch in Bremen zu setzen, indem wir gleichziehen mit den Rechten der Abgeordneten in allen anderen Bundesländern, dergestalt, dass die Kontrollgremien des Parlaments, und zwar so, dass die Kontrollgremien des Parlaments – die Ausschüsse und Deputationen – nicht von einem Mitglied der Exekutive, nicht vom zuständigen Senator, sondern von einem Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft geleitet werden, und ich würde mich freuen, wenn Sie diesem Anliegen nähertreten könnten.
Ich habe nun gehört, dass der Antrag vor der ersten Lesung an den gerade eingesetzten Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss überwiesen werden soll, ich finde, das ist zunächst einmal eine gute Botschaft. Inhaltlich haben wir uns mit diesem Vorgang ja schon einmal in der letzten Legislaturperiode befasst. Ich würde mich aber freuen, wenn diese Überweisung jetzt nicht bedeutet, dass wir die Entscheidung darüber auf die lange Bank schieben. Die Argumente sind ei
gentlich ausgetauscht, es gibt Für und Wider, aber ich finde, die Argumente für die Stärkung der Deputationen durch den Vorsitz der Abgeordneten überwiegen.
Es würde mich freuen, wenn wir bis zur Sitzung am 22. Juli, wenn es um die Wahlen für die Deputationen geht, diese Frage auch geklärt hätten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Röwekamp, zu Beginn einer Legislaturperiode tut es ja ganz gut, einmal die Gemeinsamkeiten festzustellen, und an dieser Stelle haben wir sie. Auch die SPD-Fraktion erachtet es für förderlich, dass die Deputationen in Zukunft unter dem Vorsitz von Abgeordneten geleitet werden, ich glaube jedoch, unsere Begründungen unterscheiden sich.
Ich meine, dass die Deputationen, die wir hier in Bremen haben, ein viel demokratischeres und viel tief gehenderes Recht besitzen als die parlamentarischen Ausschüsse. Die parlamentarischen Ausschüsse kontrollieren immer nur nach hinten, die Deputationen binden die Abgeordneten ganz tief in Verwaltungsentscheidungen ein, und Verwaltungsentscheidungen können nicht getroffen werden, ohne dass Abgeordnete zustimmen. Ich halte sie eigentlich für ein Modell des „Ausschusses plus“, und deshalb glaube ich nicht, dass man die Deputationen an dieser Stelle reparieren und ein Defizit beseitigen müsste. Ich finde jedoch sehr wohl, dass die Entwicklung der Deputationen gerade in den letzten Jahren Anlass dafür gebietet, dass Abgeordnete auch ihre Sitzungen leiten, weil es in der Tat ein Anachronismus ist, dass die Exekutive ein parlamentarisches Kontrollorgan leitet.
Wenn man das so betrachtet, könnte man fragen, warum man das hier nicht beschließt. Wir haben den Diskurs, ich glaube, vor anderthalb Jahren schon einmal gehabt, ich nehme an, dabei habe ich hier dieselben Äußerungen getätigt. Es ist so, wir arbeiten ganz hart daran, unseren Koalitionspartner an dieser Stelle davon zu überzeugen, dass das eine sinnvolle Angelegenheit ist. Ich habe hierüber sehr gute Diskussionen mit den Kolleginnen und Kollegen geführt und bin der Ansicht, dass es uns gelingen wird, im Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss zu einer angemessenen Lösung zu kommen. Geben Sie uns die Zeit!
An dieser Stelle sei Ihnen die Sympathie der SPD für den Antrag der CDU versichert. – Ich danke Ihnen dafür, dass Sie mir zugehört haben!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin froh, dass die CDU beide Anträge noch einmal gestellt hat, sie hatte sie ja schon im Dezember 2011, also in der vergangenen Legislaturperiode, gestellt. Wir hatten sie im Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss behandelt. DIE LINKE hatte dem damals sowohl im Verfassungsund Geschäftsordnungsausschuss als auch hier in der Debatte zugestimmt. Ich glaube, das ist noch gar nicht so lange her, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, war es im letzten Dezember.
Inhaltlich haben wir damals eigentlich schon alle Argumente ausgetauscht. Ich teile die Auffassung des Kollegen Tschöpe vom Stellenwert der Deputationen, bin allerdings auch aus der Praxis der letzten Jahre heraus sehr unzufrieden damit gewesen, wie der Vorsitz dort geregelt ist. Das hat natürlich Einfluss auf die Tagesordnung und auf die Protokolle. Wir erinnern uns: Die Senatorin wollte ihren Vorsitz dazu nutzen, als wir eine Sondersitzung beantragt hatten, sich als Deputierte mit dazuzuzählen und das Minderheitenrecht auf diesem Wege auszuhebeln. Von daher, denke ich, sollten wir in diesem Hohen Haus endlich zu einer Lösung gelangen, die diesen CDU-Antrag tatsächlich inhaltlich mitträgt.
Ich hoffe, dass wir im Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss die Widerstände der vergangenen Legislaturperiode, die ja bekannt sind – sie wurden durch den Kollegen Tschöpe eben auch noch einmal benannt –, tatsächlich ausräumen können und auch nicht erst zum Ende der Legislaturperiode, sondern schon zu Beginn der Legislaturperiode zu einer einvernehmlichen Lösung kommen. – Ich danke Ihnen!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir debattieren heute, ob wir die parlamentarische Kontrolle in den Deputationen verbessern können, indem zukünftig nicht mehr die Senatorinnen und Senatoren, sondern Abgeordnete den Vorsitz in diesen Gremien übernehmen.
Eine der Aufgaben des Parlaments ist in der Tat die Kontrolle der Exekutive. Die Hypothese ist, dass der oder die Vorsitzende natürlich nicht nur die Sitzung leitet, sondern auch die Tagesordnung und die damit verbundenen Vorlagen bestimmt, die vom zuständigen Ressort vorgelegt werden. So sollen mehr Transparenz und auch bessere Eingriffsmöglichkeiten der Abgeordneten gewährleistet werden.
Ich glaube, wir sind uns alle in diesem Haus einig, dass wir eine transparente Politik wollen und unse
re Aufgabe der Kontrolle der Exekutive ernst nehmen, aber – und das ist uns genauso wichtig – dass wir auch einen verwaltungstechnisch sauberen Umgang mit den politischen Themen und den Verwaltungsvorgängen gewährleisten müssen.
Ich kann Ihnen versichern, Herr Röwekamp, dass wir den Antrag der CDU in unserer Fraktion noch einmal sehr intensiv diskutiert haben. Aus meiner Sicht brauche ich auch nicht zu verhehlen, dass wir Grünen generell lieber Ausschüsse statt Deputationen hätten, da wir der Ansicht sind, dass in den Ausschüssen die Selbstbestimmtheit und Kontrolle durch die Abgeordneten noch stärker ist als in den Deputationen, da der Vorsitz in den Ausschüssen generell bei den Abgeordneten liegt. In unserer Diskussion zeigte sich, dass es, wie immer im Leben, zwei Seiten der Medaille gibt, und das hängt davon ab, welche Erfahrungen die unterschiedlichen Parlamentarier gemacht haben.
Ich möchte das Beispiel der Deputation für Bau, Umwelt und Verkehr herausgreifen, diese Deputation ist wegen der vielen Bebauungspläne naturgemäß sehr verwaltungslastig. Dort muss die Verwaltung aufgrund von Fristen für Bauanträge und so weiter der Deputation die Vorlagen zur Beschlussfassung vorlegen, und wir werden nachher in der Stadtbürgerschaft auch noch etliche Bebauungspläne beschließen, das ist zum größten Teil reines Verwaltungshandeln, es gibt dort auch nur relativ wenig Spielraum für die Legislative, Einfluss zu nehmen.