Ich möchte das Beispiel der Deputation für Bau, Umwelt und Verkehr herausgreifen, diese Deputation ist wegen der vielen Bebauungspläne naturgemäß sehr verwaltungslastig. Dort muss die Verwaltung aufgrund von Fristen für Bauanträge und so weiter der Deputation die Vorlagen zur Beschlussfassung vorlegen, und wir werden nachher in der Stadtbürgerschaft auch noch etliche Bebauungspläne beschließen, das ist zum größten Teil reines Verwaltungshandeln, es gibt dort auch nur relativ wenig Spielraum für die Legislative, Einfluss zu nehmen.
Auf der anderen Seite haben zumindest in den acht Jahren, in denen ich dieser Deputation angehört habe, die Abgeordneten ihr Recht auf Kontrolle sehr stark ausgeübt, indem sie Hunderte von Berichten zu aktuellen Themen angefordert haben, die auch geliefert worden sind. Ich fand das ausgesprochen positiv, das machte die Deputation sehr lebendig, auch wenn ich manchmal das Gefühl hatte, dass in der Verwaltung über die Erstellung der vielen schriftlichen Berichte bestimmt oft gestöhnt wurde. Dies war ein Beispiel für eine Deputation, wo die Abgeordneten sehr stark einbezogen worden sind, auch wenn die Sitzungsleitung beim Senator lag. Es gibt Ausschüsse, in denen die Sitzungsleitung sehr gut von Abgeordneten organisiert wird, und es gibt Ausschüsse, wo von diesem Recht, die Tagesordnung mitzubestimmen, noch sehr viel mehr Gebrauch gemacht werden könnte als bisher, das ist auch zu erwähnen.
Wir haben ein Interesse daran, dass die Exekutive bei den Debatten in den Deputationen und Ausschüssen auch gerade in Person der Senatoren anwesend sein soll, und wir glauben, dass dies durch den Vorsitz von Senatoren in Deputationen auch gewährleistet ist. Zudem war auch ein Argument, dass es einfacher ist, sich als Abgeordneter zu einem Tagesordnungspunkt zu Wort zu melden, sich als Parlamentarier politisch einzubringen, wenn man selbst nicht den Vorsitz ausüben und eine Sitzung leiten muss.
stehen. Wir glauben, es lohnt sich, die Frage, wer den Vorsitz in Deputationen übernimmt, noch einmal sehr viel intensiver zu beleuchten, bevor wir darüber endgültig entscheiden. Daher beantragen wir die Unterbrechung der ersten Lesung und die Überweisung der beiden Anträge in den Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss.
Herr Röwekamp, ich kann Ihnen versichern, dass es uns es nicht darum geht, Entscheidungen auf die lange Bank zu schieben, sondern wir haben ein ernsthaftes Interesse daran, uns noch einmal intensiv mit dieser Thematik auseinanderzusetzen, weil wir mehr Transparenz wollen, aber weil wir auch den Ansatz verfolgen müssen, den Deputationen dann auch wirklich gerecht zu werden. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Deputationen bestehen in Bremen schon länger als die Bremische Bürgerschaft. Die Idee dahinter war, Alle-Mann-Manöver zu haben und die Bürger in die Entscheidungen des Rates einzubinden. Diese Einbindung in Verwaltungsentscheidungen ist das, was einerseits gelobt wurde und auch zu loben ist.
Die andere Problematik betrifft die Fragen, wie man dann kontrollieren kann und ob man ausreichend kontrollieren kann, und die Frage, ob dies einer ausreichenden Gewaltenteilung entspricht oder nicht. Am Ende ist das eine Frage, die die Verfassung betrifft, und deswegen ist die Angelegenheit im Verfassungsund Geschäftsordnungsausschuss gut aufgehoben. Dort gilt es zu überlegen, wie wir es denn in Bremen mit der Gewaltenteilung in einer parlamentarischen Demokratie halten. Vielleicht ist dann unsere Überlegung zu sagen, wir müssen es anders machen, damit wir als Abgeordnete mehr Einfluss als bisher auf die Entscheidungen und Abläufe haben. Insofern begrüßen wir als FDP-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft, dass das Thema nochmals ausgiebig beraten und das Für und Wider abgewogen wird, denn es spricht viel dafür.
Einflussnahme auf die Tagesordnung, Erlebnisse mit Protokollen oder auch die Frage, wie Berichte aus Deputationen über den Senat in die Bürgerschaft eingebracht werden und ob das so passiert, wie man es sich als Abgeordneter wünscht, sind dabei Themen. Alle, die schon einmal in Deputationen waren, hatten überraschende Erlebnisse, was in so einer Verwaltung passiert. Alles für und wider gilt es abzuwägen, deswegen begrüßen wir die Überweisung und werden ihr zustimmen, denn am Ende – und da sind wir uns, glaube ich, alle einig – geht es um die Stärkung der parlamentarischen Demokratie, unsere
Rechte als Abgeordnete und Deputierte, es geht darum, transparente Verfahren zu haben und den Senat und die Verwaltung kontrollieren zu können. Dort sollten wir ansetzen, denn das ist unsere Aufgabe, und das sollten wir organisieren. – Herzlichen Dank!
Interfraktionell ist Einigung erzielt worden, die erste Lesung zu unterbrechen und das Gesetz zur Änderung des Deputationsgesetzes zur Beratung und Berichterstattung an den Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss zu überweisen.
Wer der Unterbrechung der ersten Lesung und der Überweisung an den Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer der Überweisung des Antrags der CDU mit der Drucksachen-Nummer 19/2 zur Beratung und Berichterstattung an den Verfassungs-und Geschäftsordnungsausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich bedanke mich für die konstruktiven Debatten und die Wahlgänge. Ich gratuliere noch einmal allen, die heute gewählt worden sind.