Protocol of the Session on June 19, 2014

So hat beispielsweise die Gesamtschule Mitte am Standort Brokstraße im Jahr 2011 eine Selbstevalu

ation zur Bewertung des Unterrichtskonzeptes durchgeführt und dabei die Schülerinnen und Schüler, die Eltern, die Lehrkräfte und die Schulleitung befragt. Die Ergebnisse haben dazu geführt, dass für den Standort Verbesserungsmaßnahmen geplant und umgesetzt wurden. Die Schule selbst hat im Jahr 2013 erneut eine Selbstevaluation durchgeführt, um herauszufinden, ob die eingeleiteten Maßnahmen tragfähig sind. Wieder wurden die Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte befragt.

Über das Verfahren der externen Evaluation im allgemeinbildenden Bereich werden die Schülerinnen und Schüler ebenfalls regelhaft befragt. Allein bei den 17 externen Evaluationen der letzten zwei Jahre sind 4 231 Schülerinnen und Schüler aufgefordert gewesen, Schul- und Unterrichtsqualität zu bewerten. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wir wissen alle, dass die Qualität an Schulen ein zentraler Schlüssel dafür ist, Kinder und Jugendliche zu fördern und zu unterstützten werden, damit sie eine gute Schullaufbahn absolvieren. Sie haben eben auch auf die beruflichen Schulen mit dem Projekt Q2E und auch auf die allgemeinbildenden Schulen Bezug genommen. Teilen Sie die Auffassung, dass weitere konkrete Schritte und Maßnahmen durchgeführt werden müssen, um die Qualität an den allgemeinbildenden Schulen noch zu verbessern?

Qualitätsverbesserung ist ein kontinuierlicher Prozess, den wir immer vornehmen müssen, und wir sind auch aus meiner Sicht ständig dabei, diesen Prozess voranschreiten zu lassen.

Eine weitere Frage bitte noch! Gibt es bei einigen auch Misstrauen bezüglich dieser Feedbackkultur, gerade auch wenn Schüler die Lehrer bewerten sollen und so weiter? Das ist ja eine Chance, um die Qualität zu verbessern, darauf haben Sie Bezug genommen, Frau Senatorin! Sie haben als Beispiel eine Schule genannt, an der es gut funktioniert. Mich würde interessieren, ob das an jeder Schule geschieht.

An jeder Schule geschieht es noch nicht, wir haben aber das Onlineverfahren IQES, das ist die IT-Grundlage, um dieses Feedback auch systematisch in die Schulen einbringen zu können. Die Schulen sind von uns aufgefordert worden, dies regelmäßig durchzuführen, und wir verzeichnen doch eine Zunahme, dass Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte mit diesem Verfahren auch an der Verbesserung der Unterrichtsqualität arbeiten.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. Frau D o g a n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Nein, vielen Dank, aber ich möchte mich entschuldigen, dass ich ohne Worter- teilung die Frage gestellt habe!)

Frau Senatorin, eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Böschen!

Frau Senatorin, Sie haben in der Antwort ausgeführt, dass bereits 17 Schulen eine externe Evaluation durchgeführt haben. Nun haben wir insgesamt über 100 Schulen in dem Bereich. Wie viele Schulen werden, sage ich einmal, innerhalb eines Jahres fremdevaluiert, und wann haben wir davon auszugehen, dass tatsächlich alle Schulen diesen Prozess einmal durchlaufen haben, oder gehen Sie davon aus, dass nicht alle Schulen diesen Prozess durchlaufen müssen?

Es ist so, dass externe Evaluationen sehr viel Geld kosten, und das ist natürlich auch ein Grund, der uns in dem Tempo der externen Evaluationen etwas reguliert. Mit dieser Kombination von Selbstevaluation und Feedbackkultur sichern wir erst einmal ab, dass sich die Qualität innerhalb des Schulsystems weiterentwickeln kann. Wir sind sehr daran interessiert, die externen Evaluationen auch fortzusetzen, und wir werden uns jetzt die nächsten Schulen vornehmen, um Stück für Stück weiterzukommen, weil ich schon der Auffassung bin, dass es Sinn macht, alle Schulen in den Genuss einer externen Evaluation kommen zu lassen. Es ist etwas Positives, was Schulen dadurch für sich lernen können.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie können aber nicht konkreter werden, ich sage einmal, wie viele Schulen in Bremen oder Bremerhaven davon in diesem Jahr dann betroffen sein werden?

Nein, das kann ich nicht, aber ich kann das so aufbereiten lassen, dass wir darauf in der Deputation eine Antwort geben können.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage bezieht sich auf die Arbeits-, Kunden- und Verkehrssicherheit im Fernbusverkehr. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Reinken, Senkal, Jägers, Tschöpe und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Reinken!

Wir fragen den Senat:

Erstens: In welcher Form und in welchem Umfang werden im Land Bremen Fernreisebusse auf die Einhaltung von Lohn- und Sozialstandards, des Arbeitsschutzes, Lenk- und Ruhezeiten und anderes sowie fahrzeugbezogener Sicherheitsbestimmungen kontrolliert?

Zweitens: Welche Ergebnisse haben diese Prüfungen 2012 und 2013, also im Jahr vor und im Jahr nach der Liberalisierung des Fernbusverkehrs ergeben?

Drittens: Wie bewertet der Senat Notwendigkeit und Möglichkeit, im Land Bremen durch flächendeckende Kontrollen von Fernreisebussen dazu beizutragen, dass die Liberalisierung des Fernbusverkehrs und der damit verbundene Wettbewerbsdruck sich nicht negativ auf die Sicherheit von Beschäftigten, Fahrgästen und Straßenverkehr auswirken?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Golasowski.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Das Bundesamt für Güterverkehr, BAG, überwacht im Rahmen seiner Fahrzeugkontrollen die Einhaltung der Sozialvorschriften bei Führern von Kraftomnibussen. Anders als im Güterkraftverkehr beschränkt sich die Zuständigkeit des BAG dabei allein auf die Kontrolle der Einhaltung der Sozialvorschriften. Örtlich nimmt das BAG seinen Kontrollauftrag überwiegend auf Parkplätzen und Rastanlagen der Bundesautobahnen und auf Bundesstraßen wahr. Die Kontrollen beschränken sich damit im Land Bremen vorwiegend auf die hier gelegenen Bundesautobahnstrecken.

Gemäß Paragraf 29 Straßenverkehrs-ZulassungsOrdnung hat ein Fahrzeughalter sein Kraftfahrzeug in regelmäßigen Abständen zur Prüfung auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit durch eine anerkannte Überwachungsorganisation untersuchen zu lassen. Kraftomnibusse mit mehr als acht Fahrgastplätzen sind einer jährlichen Hauptuntersuchung und zunächst halbjährlich und nach der dritten Hauptuntersuchung vierteljährlich einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen. Die Berichte über die Hauptuntersuchung sind der für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen örtlich zuständigen Behörde vorzulegen.

Die Polizei im Land Bremen führt mit eigens ausgebildetem Personal im Rahmen der spezialisierten Verkehrsüberwachung sowie auch bei Schwerpunktmaßnahmen Kontrollen von Fernreisebussen hinsichtlich der Eignung des Kraftfahrzeugführers, der Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten und der Fahrzeugsicherheit durch. Dabei beteiligen sie sich auch regelmäßig an einer europaweiten Kontrollwoche zum Thema „Truck and Bus“.

Zu Frage 2: Statistische Ergebnisse für den regionalen Bereich des Landes Bremen werden durch das Bundesamt für Güterverkehr nicht generiert. Die Vorlage der Berichte über die Hauptuntersuchungen gemäß Paragraf 41 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr wird überwacht. Auffälligkeiten haben sich im Jahr 2012 nicht ergeben. Die Polizei im Lande Bremen haben 43 Busse kontrolliert und in zwei Fällen Verstöße gegen die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten festgestellt. Dagegen wurden im Jahr 2013 bei 42 Kontrollen von Bussen 28 Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten festgestellt. Zu Frage 3: Aufgrund des Anstiegs bei den festgestellten Verstößen wird die Polizei an der hohen Kontrollintensität festhalten. Die Polizeien im Lande Bremen werden auch zukünftig an europaweiten Kontrollen teilnehmen und insbesondere in den Ferienreisezeiten Schwerpunktkontrollen durchführen. Ein darüber hinausgehender Kontrollbedarf besteht aus Sicht des Senats der Freien Hansestadt Bremen derzeit nicht. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Reinken, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wenn im Jahr 2013 bei circa 50 Prozent der Kontrollen Auffälligkeiten bestanden – das entnehme ich Ihrer Antwort –, stellt sich für mich folgende Frage: Gibt es die Initiative für eine länderübergreifende Zusammenarbeit, da die Fernbusse in der Regel ja nicht im Bundesland Bremen starten und hier enden?

Dafür ist das Ressort für Inneres und Sport zuständig. Ich habe mir aufgrund der Antwort auf diese Anfrage vorgenommen, mit meinem Kollegen Herrn Münch darüber zu sprechen, wie wir das forcieren können. Das ist jetzt ein Jahr, in dem es so angestiegen ist. Ich habe allerdings den Medien entnommen, dass es in Niedersachsen solche Kontrolle auch gegeben hat, dort sind die Verstöße ebenfalls angestiegen. Es gibt zumindest Anhaltspunkte dafür, dass die Vermutung, diese Fahrten seien deswegen so billig, weil das alles nicht so ist, wie man sich das vorstellt, nicht ganz fernliegend ist. Deswegen werden wir im Land Bremen an der Kontrolldichte festhalten und auch mit den anderen Ländern darüber sprechen, wie man das noch weiter verbessern kann.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Hamann!

Herr Staatsrat, ich gehe davon aus, wenn Unternehmen gegen solche Vorschriften verstoßen, machen sie es ja, um höhere Gewinne zu erzielen. Halten Sie das bisherige Bußgeldsystem für ausreichend, oder müsste es andere Maßnahmen geben, um dem vielleicht auch Einhalt zu gebieten?

Herr Abgeordneter Hamann, ich möchte das jetzt noch nicht beantworten. Wir haben im Jahr 2013 einen Ausreißer. Diese Kontrollen in Niedersachsen haben im Mai 2014 stattgefunden und sind auch durch die Medien gegangen. Es gibt eine Spur, die man verfolgen muss. Man muss schauen, inwieweit man mit welchen Maßnahmen dagegenhält. Ich würde sagen, dieses Thema muss man dann auch länderübergreifend diskutieren. Möglicherweise muss es ein strengeres Vorgehen geben als bisher.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Jägers!

Herr Staatsrat, meine Erfahrung ist die, die Sie andeuten, wenn der Preis fällt und der Wettbewerb zunimmt, dann geht es zulasten einer bestimmten Gruppe. Wie bewerten Sie es denn, dass zukünftig die sozialen Belange stärker geprüft werden? Ich habe aus Ihrer Antwort entnommen, dass die technischen Gegebenheiten und die Lenkzeiten geprüft worden sind, aber die Sozialvorschriften eher nicht. Habe ich das falsch verstanden?

Das Einhalten der Sozialvorschriften ist ja Sache der BAG. Auch mit denen werden wir sprechen, damit es verbessert wird und vor allem um herauszufinden, welche Erfahrungen sie bei ihren Kontrollen gemacht haben. Es ist ja noch eine sehr magere Datenbasis, die wir dazu haben. Wir sind auf jegliche Erkenntnisquellen aus anderen Bereichen als Polizei und BAG angewiesen, ob es sich verstetigt, was wir hier im Ansatz erkannt haben.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Einsatz von Dolmetscherinnen/Dolmetschern beziehungsweise Übersetzerinnen/Übersetzern, Fremdsprache und auch Gebärdensprache, bei Angelegenheiten im Jobcenter“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Patrick Öztürk, Frau Schmidtke, Möhle, Tschöpe und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Öztürk!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele Dolmetscherinnen/Dolmetscher beziehungsweise Übersetzerinnen/Übersetzer sind 2013/2014 von den Jobcentern Bremen und Bremerhaven hinzugezogen worden, wenn es sprachliche Barrieren bei den Kundinnen und Kunden gab?

Zweitens: Wie viele Dolmetscherinnen/Dolmetscher beziehungsweise Übersetzerinnen/Übersetzer sind 2013/2014 von den Jobcentern Bremen und Bremerhaven für ihre Tätigkeit entlohnt worden und mit welcher Vergütung?

Drittens: Inwieweit stellen die Jobcenter Bremen und Bremerhaven sicher, dass ihre Kundenbetreuerinnen/Kundenbetreuer bei Sprachbarrieren zu den Kundinnen/Kunden eine Hinzuziehung einer Dolmetscherin/eines Dolmetschers beziehungsweise Übersetzerin/Übersetzers veranlassen und dass sie ihre Kundinnen/Kunden darüber aufklären, dass diese einen Rechtsanspruch auf diese für sie kostenlose Leistung haben?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Professor Stauch.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung: Die nachfolgenden Antworten basieren auf schriftlichen Auskünften, die von den Jobcentern Bremen und Bremerhaven auf Bitte des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen beigebracht wurden.

Zu Frage 1: Im Jobcenter Bremen wird auf den Einsatz von professionellen Dolmetscherinnen/Dolmetschern und Übersetzerinnen/Übersetzern vollständig, im Jobcenter Bremerhaven nahezu verzichtet. Ein zahlenmäßiger Ausweis der Einsätze ist nicht möglich. Im Jobcenter Bremen sind seit dem 1. Januar 2014 16 Einsätze von Gebärdendolmetscherinnen/Gebärdendolmetschern erfolgt.

Die Jobcenter teilen mit, dass Dolmetsch- und Übersetzungsdienste in der Regel von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern des Jobcenters, Freunden, Verwandten sowie in Vereinen und Verbänden ehrenamtlich tätigen Personen wahrgenommen würden. Diese Praxis würde von den Kunden oft als vertraulich geschätzt und sei aufgrund der häufigen Einbindung der Helferinnen/Helfer in die Lebensumstände der Kunden auch kulturell bedingt zielführender als der Einsatz von professionellem Personal.

Zu Frage 2: Kosten für Dolmetscherinnen/Dolmetscher und Übersetzungen sind nach den Ausführungen in Frage 1 nicht entstanden. Für die im Jobcenter Bremen eingesetzten Gebärdendolmetscher wurde im Zeitraum 1. Januar 2013 bis 31. Juli 2013 ein Stundenhonorar von 55 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer und ab dem 1. August 2013 von 75 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer übernommen. Orientierungsrahmen für die Honorarsätze ist das Justizvergütungsund -entschädigungsgesetz.