Protocol of the Session on June 19, 2014

Zu Frage 2: Kosten für Dolmetscherinnen/Dolmetscher und Übersetzungen sind nach den Ausführungen in Frage 1 nicht entstanden. Für die im Jobcenter Bremen eingesetzten Gebärdendolmetscher wurde im Zeitraum 1. Januar 2013 bis 31. Juli 2013 ein Stundenhonorar von 55 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer und ab dem 1. August 2013 von 75 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer übernommen. Orientierungsrahmen für die Honorarsätze ist das Justizvergütungsund -entschädigungsgesetz.

Zu Frage 3: Die Inanspruchnahme von Dolmetscherund Übersetzungsdiensten ist durch die Agentur für Arbeit bundeseinheitlich in einer gleichnamigen Handlungsempfehlung/Geschäftsanweisung geregelt. Sogenannte HEGAs sind das Standardinstrumentarium bei der praktischen Umsetzung gesetzlicher Regelungen im SGB II und III und werden den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern aller Hierarchieebenen grundsätzlich bekannt gemacht.

Aus der in Frage 1 beschriebenen und von den Kunden bevorzugten Einbindung von informellen Dolmetscherinnen/Dolmetschern ergibt sich keine besondere Informationspflicht seitens des Jobcenters beziehungsweise kein besonderer Informationsbedarf seitens der Kunden. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Öztürk, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Aus der Antwort zu Frage 3 entnehme ich, dass die Sachbearbeiter der Jobcenter ihre Kunden nicht über ihren Rechtsanspruch aufklären. Ist das richtig?

Soweit das nicht besonders angesprochen wird, werden die Kunden nicht aufgeklärt. Ich habe aufgrund dieser Fragen noch einmal exakt nachgefragt, ob es Beschwerden oder Unzulänglichkeiten gegeben hat. Dem Ressort ist nichts bekannt, wir hatten keine Beschwerden und auch keine Petition, was das betrifft. Für Anregungen wäre ich sehr dankbar, wenn Unzulänglichkeiten vorhanden sind.

Herr Kollege Öztürk, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Mich würde interessieren, ob seitens der Jobcenter Kooperationen mit Vereinen oder Verbänden bestehen, wie es hier in der Antwort beschrieben wird, und ob dahingehend Verträge für Dolmetscherleistungen bestehen.

Das müsste ich nachfragen. Förmliche Kooperationen sind mir nicht bekannt. Wir haben jetzt einfach bei den Jobcentern nachgefragt, wie sie das in der Praxis machen. Es gibt diese regelmäßige Kooperation mit Vereinen und Verbänden, und uns ist vermittelt worden, dass das auch so geschätzt wird, weil da ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht, und das gegenüber den professionellen Dolmetschern bevorzugt wird, die viel mehr Distanz zu Menschen haben. So ist die Praxis.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Eine letzte noch! Sind Fälle bekannt, in denen auch Kinder der Antragssteller als Dolmetscher herangezogen worden sind?

Das kann ich nicht sagen. Da müssten wir bei den Jobcentern noch einmal nachfragen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die siebte Anfrage bezieht sich auf das Mittagessen an Grundschulen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dogan, Frau Dr. Kappert-Gonther, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Kollegin Dogan!

Wir fragen den Senat:

Erstens: An wie vielen Grundschulen in Bremen und Bremerhaven ist es derzeit für die Schülerinnen und Schüler möglich, im Rahmen der Ganztags- beziehungsweise bei Halbtagsschulen optional ein Mittagessen zu bekommen, und an wie vielen Schulen besteht dieses Angebot bisher nicht?

Zweitens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat mittelfristig für eine sukzessive Erweiterung des Mittagessenangebots in Bremen und Bremerhaven, und wie bewertet der Senat einen solchen Schritt grundsätzlich?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Professor Dr. Quante-Brandt.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Derzeit gibt es an den 30 Ganztagsgrundschulen und der Kinderschule in Bremen und an acht Ganztagsgrundschulen in Bremerhaven ein Mittagessen. An 24 verlässlichen Grundschulen in Bremen gibt es für Schülerinnen und Schüler Hortoder pädagogische Mittagstischangebote in der Verantwortung von KiTa Bremen, freien Trägern oder von Elternvereinen, die Räume in den Schulen nutzen. Dieses Angebot ist kostenpflichtig und gilt nur für Kinder, die in der entsprechenden Einrichtung angemeldet sind und einen Platz bekommen haben. An 19 Grundschulen in Bremen gibt es keine Mittagstische, in Bremerhaven bieten 8 Grundschulen kein Mittagessen an.

Zu Frage 2: Zum Schuljahr 2014/2015 wird die Grundschule Pfälzer Weg zur gebundenen Ganztagsschule umgewandelt. Auf der Grundlage der von der Stadtbürgerschaft im letzten Jahr gefassten Haushaltsbeschlüsse können zudem in den kommenden Schuljahren weitere fünf neue offene und eine neue gebundene Ganztagsgrundschule eingerichtet und eine bisherige offene Ganztagsgrundschule in eine weitere gebundene Ganztagsgrundschule umgewandelt werden. Damit erfolgt auch eine entsprechende Erweiterung des Mittagessenangebots an diesen Schulen.

Darüber hinausgehende Ausweitungen der Mittagessenangebote sind nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel und unter Berücksichtigung

der räumlichen Möglichkeiten der Schulen möglich. Grundsätzlich hält der Senat ein Mittagessen an Schulen für wichtig und strebt perspektivisch einen weiteren Ausbau an. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage?

(Abg. Frau D o g a n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Nein, vielen Dank für die Antwort!)

Eine Zusatzfrage der Kollegin Aytas!

Frau Senatorin, Sie haben gesagt, es wird versucht, das Mittagessenangebot noch auszubauen. Ich stelle immer wieder fest, dass in bestimmten Schulen, in denen Mittagessen angeboten wird, die Qualität fehlt. Inwieweit besteht die Möglichkeit, auch die Qualität des Essens, das angeboten wird, zu prüfen?

Die Qualitätsprüfungen des Essens haben bis jetzt eigentlich ergeben, dass das Essen, das wir sowohl in den Kitas als auch in den Grundschulen und Ganztagsschulen anbieten, überdurchschnittlich gut ist. Ich höre jetzt zum ersten Mal, dass die Qualität des Essens nicht gut sein soll. Da wäre es für mich wichtig zu erfahren, wo das so ist, und dann muss man da entsprechend an der einzelnen Schule vielleicht einmal einen genaueren Blick darauf werfen, aber ansonsten werden eigentlich die Qualitätsstandards von uns vernünftig eingehalten.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Meine Erfahrung ist, dass einige Schulen – da kann ich Ihnen auch gern die Informationen weitergeben – fremdbeliefert werden. Bei diesen Fremdlieferungen gibt es keine Qualitätsstandards, die gefordert werden, deswegen war meine Frage, ob es da noch eine Prüfung gibt, denn in den Kitas gibt es diese Prüfung.

Es gibt ein Schulverpflegungssystem, das mit Qualitätsstandards versehen ist. Es ist völlig klar, dass geprüft wird, welches Essen in die Schulen geht, und das wird auch eingehalten. Es ist nicht der Fall, dass dies ohne entsprechende Prüfung in Schulen eingeht, insofern ist das erfüllt.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

(Abg. Frau A y t a s [SPD]: Nein, danke!)

Frau Senatorin, eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Saffe!

Das hätte ich gern ein bisschen konkreter! Bei KiTa Bremen gibt es bestimmte Richtlinien, sie haben 10 Prozent Bio, sie haben jede Menge Obst und Gemüse dabei, sie kochen, es wird teilweise unter anderem vom Naturkostkontor geliefert, und es gibt nur einmal in der Woche Fleisch. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in allen Mensen der Schulen so ist.

Das Niveau können wir nicht in allen Schulen vorhalten, das ist richtig. Wir können vor allem auch leider nicht in allen Schulen kochen. Sie kennen die Gründe, wir haben nicht in allen Schulen die Möglichkeit, eine so große Küche einzubauen, sodass solch eine Verpflegung auch möglich ist, aber wir haben sehr wohl sehr klare Absprachen für das Essen, das in die Schulen geliefert wird, und wir haben, denke ich, Standards, die für unsere Kinder so gut gehalten werden, dass sie eine vernünftige Ernährung in unseren Schulen auch genießen können.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Darf ich davon ausgehen, dass der Fleischanteil sehr gering ist?

Er ist jedenfalls nicht sehr hoch.

(Heiterkeit)

Was heißt das?

Ich kann Ihnen jetzt keine Antwort geben, die Sie in Ihrer Beschreibung zu KiTa Bremen genannt haben, nur einmal in der Woche, das weiß ich nicht. Ich kann gern noch einmal erfragen, wie viel Fleisch die Kinder dort essen.

(Abg. S a f f e [Bündnis 90/Die Grünen]: Vielen Dank!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Anerkennung von Assistenzhunden“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Bensch, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Bensch!

Wir fragen den Senat:

Bis wann wird der Senat die von der Bürgerschaft (Landtag) zum 31. Dezember 2013 geforderte Gleichstellung von Assistenzhunden umsetzen?

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen hat der Senat bisher für den barrierefreien Zugang von Assistenzhunden zu öffentlichen Einrichtungen des alltäglichen Lebens geschaffen?

Welche Ergebnisse hat der Senat bisher auf Landes- und Bundesebene bei der Anerkennung von Assistenzhunden durch die Kostenträger und für eine einheitliche Ausbildung der Hunde erzielt?