Zu den Fragen 2 und 3: In Bremen gibt es seit vielen Jahren durch die Senatskanzlei initiierte gesellschaftliche Projekte, wie den interreligiösen Stadtplan der Religionen von Jugendlichen für Jugendliche, die Nacht der Jugend, die Integrationswoche, die aus der Islamwoche hervorgegangen ist, und den Integrationsgipfel. Darüber hinaus finden anlassbezogene Treffen mit den islamischen Religionsgemeinschaften statt, mit denen im letzten Jahr ein Vertrag unterzeichnet wurde, der die Zusammenarbeit auf einer verbindlichen Basis und die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für die Religionsgemeinschaften sichern soll.
Zudem bietet der Stadtplan der Religionen Jugendlichen mit und ohne Zuwanderungsbiografie eine Plattform. Getragen wird der Stadtplan insbesondere von muslimischen Jugendlichen. Sein Themenspektrum reicht von interreligiösem Dialog bis zur Vermittlung und Verinnerlichung von Respekt, Toleranz, Anerkennung und Wertschätzung unter den Jugendlichen.
Angesichts der vielfältigen Angebote und Projekte plant der Senat zurzeit nicht, den Aufbau eines Dialogforums der Jungen Islamkonferenz in Bremen zu initiieren, wird allerdings die Arbeit in anderen Ländern beobachten. – Soweit die Antwort des Senats!
Sie sprachen von vielfältigen Projekten und haben sie aufgezählt. Meiner Meinung nach sind sie nicht mit der Jungen Islamkonferenz zu vergleichen.
Ich würde gern das Projekt Stadtplan der Religionen aufgreifen, weil Sie das noch einmal herausgestellt haben. Das Projekt Stadtplan der Religionen wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert, und wenn ich mich recht entsinne, läuft das Projekt diesen Sommer aus, das heißt, in einigen Wochen. Wie soll es mit Ihrem Flaggschiff weitergehen?
Das ist ein Projekt, das ich konzeptionell für durchaus vergleichbar halte mit der Jungen Islamkonferenz. Wenn Sie sich die Web
seiten der beiden Projekte ansehen, dann finden Sie viele Ähnlichkeiten. Was die Kosten angeht – die Junge Islamkonferenz wäre ja auch mit Kosten verbunden –, wird das Projekt Stadtplan der Religionen, im ersten Jahr mit 63 000 Euro gefördert. Insgesamt soll die Förderperiode vier Jahre betragen, wenn ein Land die Förderung erhält. In den drei Folgejahren müssen die Mittel vom Land bereitgestellt werden, das wären dann circa 180 000 Euro, die insgesamt finanziert werden müssen. Angesichts dieser nicht ganz unwesentlichen Beträge denke ich, dass wir den Stadtplan der Religionen, wie auch immer die Forderung von anderer Seite aussieht, als, wie ich finde, sehr gelungenes Projekt auf alle Fälle weiterführen sollten.
Der Stadtplan der Religionen wird von einem Verein getragen, deswegen bin ich jetzt nicht in der Lage, für diesen Verein zu sprechen. Ich bin dafür dankbar, dass es ein gesellschaftliches Engagement ist, es Akteure der Zivilgesellschaft sind und der Erfolg dieser Initiative eigentlich recht gibt und gebietet, fortgesetzt zu werden.
Eine letzte Frage zum Inhalt! Sie haben ausgeführt, dass die Junge Islamkonferenz ein Dialogforum ist, das die Beteiligten mit Grundlagenforschung füttert. Haben Sie auch zur Kenntnis genommen, dass diese Junge Islamkonferenz vor allem auf Länderebene Kooperationen mit Schulen eingeht, dort Schüler vor den Gefahren der Radikalisierung des Islamismus warnt und die Lehrerschaft für die Andersartigkeit sensibilisiert? Glauben Sie nicht, dass gerade vor dem Hintergrund der Ereignisse im Schulzentrum Lange Reihe und im Kulturzentrum Gröpelingen solch eine Kooperation mit Schulen für Bremen sehr gewinnbringend wäre, die wir in anderen Bereichen leider nicht haben?
Herr Abgeordneter, ich stimme Ihnen in allem zu, was Sie sagen. Ich glaube, die Junge Islamkonferenz ist ein wichtiger Beitrag zum interreligiösen Dialog, aber auch zum Dialog zwischen nichtreligiösen Jugendlichen und jungen Muslimen. Ich glaube aber nicht, dass wir in Bremen ein Defizit ausweisen, was die Anstrengung betrifft.
Nacht der Jugend und den Integrationsgipfel. Wenn Sie die Nacht der Jugend besuchen – und ich weiß, dass Sie dabei waren –, dann wissen Sie, wie viele Jugendliche wir erreichen, und zwar nicht nur für eine Nacht, sondern die Vorbereitung läuft eigentlich über das ganze Jahr. Alles ist ausbaufähig, aber ich glaube, wir haben sehr gute Ansätze der Zusammenarbeit mit den Schulen.
Herr Bürgermeister, wie Sie gesagt haben, unternehmen wir hier im Bundesland Bremen eine Menge, was den interreligiösen Dialog betrifft, aber das ersetzt keine Programme und Angebote für Jugendliche, die den Ausstieg betreffen. Gibt es gerade angesichts des Anstiegs sowohl des Rechtsextremismus, aber auch der radikalisierten Muslime Gespräche mit muslimischen Verbänden in Bremen, die dieses Thema konkret behandeln?
Wir sind in einem sehr intensiven Dialog auf der Basis des Vertrags, den wir mit den muslimischen Religionsgemeinschaften geschlossen haben, das wissen Sie. Ich denke, man kann sagen, ohne auf den Inhalt dieser Gespräche einzugehen – ich glaube, es ist auch nicht richtig, wenn ich das jetzt im Einzelnen täte –, dass man sich in diesen muslimischen Religionsgemeinschaften der Verantwortung, die man dort hat, aber die auch wir gemeinsam haben, sehr bewusst ist. Ich habe an diesen Gesprächen nichts zu beanstanden. In die Richtung, in die Sie argumentiert haben, müssen wir selbstverständlich auch weiter fortschreiten.
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die dritte Anfrage trägt den Titel „Rückforderung von Unterhaltsvorschüssen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Ahrens, Frau Neumeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU. Bitte, Frau Kollegin Neumeyer!
Wir fragen den Senat: Wie viele offene Rückforderungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz in welcher Höhe hat das Land Bremen derzeit? Wie stellt sich die Rückholquote des Landes Bremen derzeit im Bundesvergleich dar? Seit wann ist die neue Software im Bereich Forderungsmanagement in Gebrauch, und welche Effekte haben sich dadurch bisher ergeben?
Zu Frage 1: Im Land Bremen sind derzeit 10 162 offene Rückforderungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zu verzeichnen, davon für die Stadtgemeinde Bremen 7 370 und für die Stadtgemeinde Bremerhaven 2 792. Die Höhe der Forderungen beläuft sich auf rund 17,2 Millionen Euro, davon für die Stadtgemeinde Bremen circa 10,5 Millionen Euro und für die Stadtgemeinde Bremerhaven circa 6,7 Millionen Euro. Der größte Teil der Forderungen ist wegen Leistungsunfähigkeit der Unterhaltsverpflichteten nicht zu realisieren.
Zu Frage 2: Im Bundesdurchschnitt liegt die Rückholquote für das Jahr 2013 bei 21 Prozent. Die Stadtstaaten Hamburg mit 13 Prozent und Berlin mit 16 Prozent liegen vor Bremen mit 11 Prozent.
Zu Frage 3: Es war beabsichtigt, die Software OK.JUG auch im Bereich des Forderungsmanagements einzuführen, dies musste aufgrund der vorrangig umzusetzenden SEPA-Einführung für das Verfahren OK.JUG zurückgestellt werden. Die parallel erfolgten Prüfungen und Klärungen zur Software-Einführung haben ergeben, dass die erhofften Synergien durch die Einführung der Software nicht erreicht werden können, sondern Mehrarbeit in einem erheblichen Umfang anfallen würde. Es wurde daher mit dem Fachbereich abgestimmt, dass die vorhandene Software BUM weiterhin genutzt und verstärkt die Software von SAP eingesetzt wird. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wurden entsprechend geschult.
Im Rahmen des Projekts „Forderungsmanagement“ werden Lösungsvorschläge zur grundlegenden Verbesserung und Realisierung von ausstehenden Forderungen erarbeitet, die dann kurzfristig umgesetzt werden sollen. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, ich gehe davon aus, dass Sie den Zustand, den Sie eben beschrieben haben, genauso unbefriedigend finden wie ich und alle anderen in diesem Hause auch. Daher meine Frage: Würden Sie darüber nachdenken, andere Maßnahmen zu ergreifen, zum Beispiel eine Kanzlei zu beauftragen? Wir alle wenden uns gegen Inkassounternehmen, die hier tätig werden sollen, aber man muss doch überlegen, dass bei diesen Zahlen, die Sie hier dargestellt haben, vielleicht andere Lösungen zielführender sind.
Ich habe den Sachstand zum Anlass genommen, das Thema im Senat zu thematisieren. Im Bereich Justiz haben wir ein Modellpro
jekt aufgelegt, das mit gutem Erfolg angelaufen ist. Wir haben auch über das Thema Inkasso diskutiert – das hatten wir auch bei den vorherigen Debatten hier schon vorgetragen –, Bremen hatte sich dagegen entschieden.
Wir haben jetzt eine Projektgruppe „Forderungsmanagement“ zusammengestellt, die das Thema offene Forderungen im Bereich Soziales insgesamt bündelt, an einem Standort bearbeitet und eine eigenständigen Projektleitung hat, die Stelle ist jetzt gerade besetzt worden. Davon verspreche ich mir, dass man erst einmal die Forderungen trennt, die wirklich nicht mehr einholbar sind, weil die Väter über keine Mittel verfügen.
In anderen Bereichen geht es aber auch um Auseinandersetzungen mit Kassen, wer zuständig ist und wo es noch Rückforderungen gibt. Es geht dort manchmal hin und her, dass die Kassen Forderungen stellen und wir uns wehren müssen. Insgesamt soll dieses Thema effizienter, transparenter und auch schneller bearbeitet werden, weil ich das für einen Zustand halte, den wir so nicht hinnehmen sollten. Wir müssen ein Interesse daran haben, auch das Geld einzutreiben, das wir bekommen können.
Die vierte Anfrage betrifft das Qualitätsmanagement an Schulen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dogan, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Auf welchem konkreten Stand befinden sich die Planungen des Senats bezüglich der Einführung eines verbindlichen Qualitätsmanagements an jeder Schule in Bremen und Bremerhaven?
Zweitens: Welche Schwerpunkte muss ein solches Qualitätsmanagement an Schulen aus Sicht des Senats haben?
Drittens: Inwieweit und zu wann plant der Senat, auch Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu geben, die Qualität des Unterrichts und das Schulklima an ihrer Schule zu bewerten?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Qualitätsentwicklung an den berufsbildenden und allgemeinbildenden Schulen ist in den vergangenen Jahren systematisch verfolgt wor
den. Dabei ist den Schulen im Laufe der letzten zehn Jahre zunehmend die Verantwortung für Schul- und Unterrichtsqualität übertragen worden.
Nach einer Pilotphase haben alle berufsbildenden Schulen der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven im Jahr 2005 das ganzheitliche Qualitätsmanagementsystem Q2E, Qualität durch Evaluation und Entwicklung, eingeführt, das inzwischen fester Bestandteil des Regelbetriebs ist.
Die allgemeinbildenden Schulen arbeiten auf der Grundlage eines Qualitätskonzepts, dessen Hauptelemente Schulprogramm, Selbstevaluation und externe Evaluation schulrechtlich verankert sind. Diese Elemente greifen systematisiert und strukturiert ineinander und sind zudem verknüpft mit den Zielvereinbarungen, die zwischen Schulaufsicht und Schulleitung abgeschlossen werden.
Zu Frage 2: Der Senat ist überzeugt, dass Evaluations- und Feedbackprozesse die zentralen Bestandteile eines funktionierenden Qualitätskonzepts sind. Mithilfe dieser Verfahren und Instrumente können die Schulen selbst feststellen, ob ihre Schul- und Unterrichtsqualität den Anforderungen oder den eigenen Ansprüchen genügt und ob gegebenenfalls Entwicklungsbedarf besteht. Auf der Ebene der Institution Schule erfolgt dies in der Regel über Selbstevaluationen. Konkret bedeutet dies, dass regelmäßig Befragungen durchgeführt werden, die die Schule als Ganzes überprüfen, beispielsweise die Unterrichtsqualität in Mathematik über alle Klassen hinweg oder beispielsweise die kollegiale Zusammenarbeit. Die Ergebnisse bilden dann die Grundlage für die Qualitätsdiagnose und für die Erarbeitung von Verbesserungsmaßnahmen.
Auf der Ebene der einzelnen Lehrkräfte erfolgt die Qualitätsüberprüfung über Feedbackverfahren. Konkret bedeutet dies, dass sich die Lehrkräfte Rückmeldungen von ihren Schülerinnen und Schülern oder von ihren Kolleginnen und Kollegen zum eigenen Handeln im Unterricht einholen. Bezogen auf die Rückmeldungen durch die Schülerinnen und Schüler meint dies nicht die Beurteilung der Lehrkräfte, sondern es geht um die subjektive Wahrnehmung der Schülerinnen und Schüler bezogen auf das Unterrichts- und Schulerleben.
Zu Frage 3: Der Senat hat ein hohes Interesse daran, dass nicht nur Schulleitungen und Lehrkräfte, sondern insbesondere auch Schülerinnen und Schüler eine lebendige Feedbackkultur verwirklichen, und zwar in einer bestimmten Regelmäßigkeit und in einer verlässlichen Qualität. Deshalb sind die Schülerinnen und Schüler bereits schulintern an den beschriebenen Verfahren der Selbstevaluation und des Feedbacks beteiligt und haben die Möglichkeit, die Unterrichts- und Schulqualität zu bewerten.